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Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Maddin » So 11. Feb 2018, 16:02

brausi hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Die Einbeziehung der militärischen Verantwortlichen in diese Entscheidung ist ja grundsätzlich nicht falsch.

Weil? Vollzug des Waffengesetzes gehört alleine ins BMI. Aus grundsätzlichen und aktuell eben auch aus praktischen Gründen.


Weil Kriegsmaterial im WaffenRECHT (Waffenrecht ist mehr als Waffengesetz) eine entscheidende Rolle spielt. Die Überlegung das BMLV miteinzubeziehen erscheint logisch.

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von BigBen » So 11. Feb 2018, 16:21

Maddin hat geschrieben:
brausi hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Die Einbeziehung der militärischen Verantwortlichen in diese Entscheidung ist ja grundsätzlich nicht falsch.

Weil? Vollzug des Waffengesetzes gehört alleine ins BMI. Aus grundsätzlichen und aktuell eben auch aus praktischen Gründen.


Weil Kriegsmaterial im WaffenRECHT (Waffenrecht ist mehr als Waffengesetz) eine entscheidende Rolle spielt. Die Überlegung das BMLV miteinzubeziehen erscheint logisch.


Ich bitte um Erklärung warum Kriegmaterial in einem normalen Waffenrecht wirklich eine entscheidende Rolle spielen sollte.
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Maddin » So 11. Feb 2018, 16:49

BigBen hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
brausi hat geschrieben:Weil? Vollzug des Waffengesetzes gehört alleine ins BMI. Aus grundsätzlichen und aktuell eben auch aus praktischen Gründen.


Weil Kriegsmaterial im WaffenRECHT (Waffenrecht ist mehr als Waffengesetz) eine entscheidende Rolle spielt. Die Überlegung das BMLV miteinzubeziehen erscheint logisch.


Ich bitte um Erklärung warum Kriegmaterial in einem normalen Waffenrecht wirklich eine entscheidende Rolle spielen sollte.


Tut es doch bei uns. Darum gehts ja nunmal bei der ganzen Diskussion...man kann sich jetzt freilich auch ein komplett neues Waffengesetz/recht wünschen, aber das wirds nicht spielen.

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von BigBen » So 11. Feb 2018, 17:07

Maddin hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
Weil Kriegsmaterial im WaffenRECHT (Waffenrecht ist mehr als Waffengesetz) eine entscheidende Rolle spielt. Die Überlegung das BMLV miteinzubeziehen erscheint logisch.


Ich bitte um Erklärung warum Kriegmaterial in einem normalen Waffenrecht wirklich eine entscheidende Rolle spielen sollte.


Tut es doch bei uns. Darum gehts ja nunmal bei der ganzen Diskussion...man kann sich jetzt freilich auch ein komplett neues Waffengesetz/recht wünschen, aber das wirds nicht spielen.
ja bei uns...aber es ist international ein ziemliches kuriosum was in AT mit der einstufung von waffen und den damit verbundenen zuständigkeiten abgeht. abgesehen von der tatsache das es beim aktuellen verfahren so gut wie keine transparenz oder rechtssicherheit gibt.

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von d-s » So 11. Feb 2018, 17:16

Ist die derzeitige Regierung nicht die einzige Chance, Verbesserungen vorzunehmen? Oder bin ich einfach zu optimistisch (ich kenne die Details der österreichischen Politik nicht)?
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von HS911 » So 11. Feb 2018, 17:26

d-s hat geschrieben:Ist die derzeitige Regierung nicht die einzige Chance, Verbesserungen vorzunehmen? Oder bin ich einfach zu optimistisch (ich kenne die Details der österreichischen Politik nicht)?


Prinzipiell ja. Die relevanten Ministerien (Inneres, Verteidigung, Sport) werden alle von FPÖ Politikern geführt und die FPÖ ist in den letzten Jahren als "Freunde des privaten Waffenbesitz" bezeichnet worden. Trotzdem glaube ich, dass es viel zu optimistisch ist, nennenswerte Verbesserungen zu erwarten.
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Maddin » So 11. Feb 2018, 19:03

HS911 hat geschrieben:
d-s hat geschrieben:Ist die derzeitige Regierung nicht die einzige Chance, Verbesserungen vorzunehmen? Oder bin ich einfach zu optimistisch (ich kenne die Details der österreichischen Politik nicht)?


Prinzipiell ja. Die relevanten Ministerien (Inneres, Verteidigung, Sport) werden alle von FPÖ Politikern geführt und die FPÖ ist in den letzten Jahren als "Freunde des privaten Waffenbesitz" bezeichnet worden. Trotzdem glaube ich, dass es viel zu optimistisch ist, nennenswerte Verbesserungen zu erwarten.


Die Kriegsmaterial-VO die sich auf § 2 des Kriegsmaterialgesetz stützt muss die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Nationalrat beschließen. Und ja, auch abändern, also ist diese VO schon ziemlich gefestigt leider. Leider auch keine reine FPÖ Angelegenheit um die Grundlagen dieser fatalen Bestimmung zu beseitigen.
Dass man die Praxis in den Minsterien ändern wird können erachte ich ja fast als noch schwieriger, weil sich auch kaum ein Bundesminister trauen wird eine jahrelange Praxis zu ändern. Die realpolitischen Machtträger sind da halt oftmals leider andere Personen.

edit:@ben: ja eh, sieht man ja alleine an den wenigen HA die es bei uns gibt im Vergleich zu anderen. Schuld sind aber leider die gesetzlichen Grundlagen bei uns, dann würden sich auch gewisse Urteile der Höchstgerichte nicht drauf stützen können.

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von rhodium » So 11. Feb 2018, 19:26

Heißt das in anderen Worten: ich muss mir meine Wunsch-Hera beim Händler mit Einstufung konfigurieren und kaufen? Mein Händler in Vlbg würde den Import einer the 15th Austria sicher machen ...

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von gewo » So 11. Feb 2018, 23:43

rhodium hat geschrieben:Heißt das in anderen Worten: ich muss mir meine Wunsch-Hera beim Händler mit Einstufung konfigurieren und kaufen? Mein Händler in Vlbg würde den Import einer the 15th Austria sicher machen ...

Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk


wie wollte er das machen?

oberland arms austria versionen werden im ausland nicht verkauft und sind nur ueber den oesterreichischen generalimporteur zu bekommen da nur er vom hersteller mit austria versionen beliefert wird

hera the 15th austria versionen werden im ausland nicht verkauft und sind nur ueber den oesterreichischen generalimporteur zu bekommen da nur er vom hersteller mit austria versionen beliefert wird

schmeisser ar-15 austria versionen werden im ausland nicht verkauft und sind nur ueber den oesterreichischen generalimporteur zu bekommen da nur er vom hersteller mit austria versionen beliefert wird

alle drei importeure sind aufgrund von behoerdenauftraegen ect traditionell eng mit der verwaltung bzw dem BMI vernetzt und haben wesentlichen einfluss in der kammer und der innung

klickts langsam warum die absurde gesetzeslage seit ueber 20 jahren ned saniert wird ....?
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von LordHelmchen » Mo 12. Feb 2018, 10:30

So quasi Gebietsschutz........und pure Gier?
Bzw. könnt ja ein andere was dran verdienen?
Und den Ministerien isses somit wurscht?
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von gewo » Mo 12. Feb 2018, 10:56

LordHelmchen hat geschrieben:So quasi Gebietsschutz........und pure Gier?
Bzw. könnt ja ein andere was dran verdienen?
Und den Ministerien isses somit wurscht?


dir ist schon klar dass ich dieses thema hier ned weiter vertiefen werde ...

ich wollte nur eine alternative sichtweise aufzeigen was ein mitgrund dafuer sein koennte das regelungen die obskurer nicht sein koennten mehr als 20 jahre bestand haben
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von LordHelmchen » Mo 12. Feb 2018, 11:33

Ja, ist mir schon klar.......
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Mjoelnir » Mo 12. Feb 2018, 11:57

Maddin hat geschrieben:
brausi hat geschrieben:Das BMLV gehört einfach komplett raus aus dem Waffengesetz. Die anstehende Novelle gäbe Gelegenheit dazu. Innen-und Verteidigungsminister wären Parteikollegen.


Warum sollte das passieren ? Grundsätzlich ist es ja so, dass bestimmte Personen was gegen die Waffen haben und nicht das Bundesministerium ansich. Die Einbeziehung der militärischen Verantwortlichen in diese Entscheidung ist ja grundsätzlich nicht falsch. Das AUG Z ist eine zivile Version des Stg77. Warum das jetzt eine andere Einstufung erhält als vergleichbare AR15 Modelle liegt dann im technischen Detail, aber logisch ist die Differenzierung nicht immer. Tut aber nichts zu Sache, denn bei der nächsten Generation im BMI kann das genauso für uns negativ werden, wenn wir die gesamte Kompetenz dem BMI übertragen (wollen).


Weil das BLMV in Friedenszeiten nicht für die Innere Sicherheit zuständig ist.
Das BMLV kann NUR auf Anfrage des BMI herangezogen werden, sei es als Rechtsbeistand bei Bodentransits, Flughafen Transits mit Soldaten die Waffen dabei haben oder für einen Assistenzeinsatz wie jetzt an der Grenze.
Für alles Andere gibt es keine rechtliche Grundlage - das will man ja ändern, bzw. ist das ein grosser Kompetenzstreit zwischen diesen beiden Ministerien.

An den TE:

Mach ein FOTO deiner Waffe wo klar und deutlich HERA The 15TH AUSTRIA, die S/N und das vom BMI steht - und lege deine WBK daneben - das schickst du dem SB an der BH und rufst ihn vorher/nachher direkt an.
Oder geh selbst mit dem Foto hin.

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Maddin » Mo 12. Feb 2018, 17:09

Mjoelnir hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
brausi hat geschrieben:Das BMLV gehört einfach komplett raus aus dem Waffengesetz. Die anstehende Novelle gäbe Gelegenheit dazu. Innen-und Verteidigungsminister wären Parteikollegen.


Warum sollte das passieren ? Grundsätzlich ist es ja so, dass bestimmte Personen was gegen die Waffen haben und nicht das Bundesministerium ansich. Die Einbeziehung der militärischen Verantwortlichen in diese Entscheidung ist ja grundsätzlich nicht falsch. Das AUG Z ist eine zivile Version des Stg77. Warum das jetzt eine andere Einstufung erhält als vergleichbare AR15 Modelle liegt dann im technischen Detail, aber logisch ist die Differenzierung nicht immer. Tut aber nichts zu Sache, denn bei der nächsten Generation im BMI kann das genauso für uns negativ werden, wenn wir die gesamte Kompetenz dem BMI übertragen (wollen).


Weil das BLMV in Friedenszeiten nicht für die Innere Sicherheit zuständig ist.
Das BMLV kann NUR auf Anfrage des BMI herangezogen werden, sei es als Rechtsbeistand bei Bodentransits, Flughafen Transits mit Soldaten die Waffen dabei haben oder für einen Assistenzeinsatz wie jetzt an der Grenze.
Für alles Andere gibt es keine rechtliche Grundlage - das will man ja ändern, bzw. ist das ein grosser Kompetenzstreit zwischen diesen beiden Ministerien.


In der Anlage zum BMG bezüglich der Zuständigkeiten des BMLV finde ich folgendes:

"Angelegenheiten des militärischen Waffen-, Schieß- und Munitionswesens."

Ob die jetzige Einbeziehung des BMLV bezüglich Waffenrecht dann verfassungswidrig ist oder nicht kann ich nicht abschließend beurteilen, aber da alle halbautomatischen Waffen (und zB. auch bestimmte Munitionstypen) grundsätzlich mal Kriegsmaterial sind (KM-VO) dürfte eine Einstufung durch das BMLV wohl keine so ganz eindeutige Kompetenzüberschreitung sein. Waffengesetz-Vollzug durch das BMI Hin oder Her.

Davon abgesehen kann dank unserer Verfassung ja recht einfach mit Verfassungsgesetz bzw. einfacher Verfassungsbestimmung eine solche Kompetenzverschiebung legitimiert werden. Die kann dann nichtmal mehr vom VfGH aufgehoben werden. Aber wenn das so klar ist frage ich mich wieso noch kein Anwalt den VfGH angerufen hat, der diese Kompetenzstreitigkeit recht einfach klären könnte.

Die einfachgesetzliche Grundlage die das BMLV ermächtigt ist jedenfalls mit §44 WaffG vorhanden. Wie gesagt, ob das verfassungswidrig ist weil der Anhang zum BMG fehlerhaft interpretiert wird vermag ich nicht zu beurteilen.

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Philipp181281 » Mo 12. Feb 2018, 17:41

Hallo,

Neue Lage: habe gestern (Sonntag!!! das nenne ich Kundenservice!) ein Email von Firma Seidler und heute mit Hr. Seidler persönlich tel. Das Email von vor 2 Wochen ist leider wirklich nicht angekommen.

Dürfte sich um ein reines Problem der BH Mistelbach handeln. Der zuständige Referent ist sehr motiviert und möchte sich beweißen. Das 2 Problem ist leider, auch wie hier schon diskutiert, Zuständigkeit BMLV und BMI!

Bin zuversichtlich das sich das Problem bald klären lässt und ich mein Kat.B Gewehr einfach weiter behalten darf wie alle Oberland oder Schmeisser Besitzter.

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