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Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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brausi
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von brausi » Fr 16. Feb 2018, 10:49

Wollte nicht ausdrücken, dass etwas was du geschrieben hast falsch gewesen wäre. Wollte nur ausführen, dass vor dem Bescheid schon etwas und zwar etwas sehr wichtiges auch in der Kommunikation mit der Behörde passiert und das im konkreten Fall offenbar gerade im Gange ist und die Betroffenen da bereits aufpassen sollten. War eigentlich als Ergänzung und etwas Quellenangabe zu dem was du geschrieben hast gedacht.
edit: So habs jetzt auf "zu Martin P" geändert. Ist jetzt hoffentlich weniger mißverständlich.

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susi
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von susi » Fr 16. Feb 2018, 11:25

brausi hat geschrieben:Wollte nur ausführen, dass vor dem Bescheid schon etwas und zwar etwas sehr wichtiges auch in der Kommunikation mit der Behörde passiert und das im konkreten Fall offenbar gerade im Gange ist und die Betroffenen da bereits aufpassen sollten.


Sehr guter Hinweis!
Die Wenigsten wissen vom Stellenwert des "Parteiengehörs" vor der Erlassung des Bescheids. Im Parteiengehör sollte man seinen Standpunkt klar darlegen, aber unter Umständen etwas zurückhalten, um dann noch Argumente für eine allfällige Berufung zu haben.
Grüße
susi

Mjoelnir
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Mjoelnir » Fr 16. Feb 2018, 14:06

Jo_Kux hat geschrieben:
brausi hat geschrieben:Betroffene zusammentun und den Leiter der sicherheitspolizeilichen Abteilung und den Bezirkshauptmann darauf aufmerksam machen was da abgeht. Werden sie schon wissen aber damit das dokumentiert ist. Fruchtet das nicht, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg wegen Verdacht auf Amtsmißbrauch erwägen. Dr. Raoul Wagner?

Ich bin auch der Meinung, dass man da unbedingt einen riesen Wirbel machen sollte, bitte unbedingt auch medial, da können wir alle nur gewinnen.
Wie mir die Leute am Sack gehen, die anderen gute Tipps geben zum Anwalt zu rennen... ich kanns nicht mehr lesen. :headslap:


Genau.
Schön brav buckeln vor der Behörde, damit du dann gleich der nächste in der Reihe bist, gell.

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rhodium
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von rhodium » Fr 16. Feb 2018, 15:46

Wer ist in der Schuld zu beweisen, das es Kat. A ist? Der Eigentümer oder die Behörde?

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Elyna
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Elyna » Mo 26. Feb 2018, 02:42

Tja zumindest bin ich ned alleine.

Auch ich habe gerade mit dem Herrn von der BH im Weinviertel wegen meiner Hera zu Streiten.
Neu Gekauft beim Seidler in Wien, Gemeldet und am 09.02.18 einen Brief von der BH bekommen ich soll sie doch einstufen lassen.
Hr. Seidler weis schon bescheid und hat sich auch sehr hilfsbereit gezeigt, auch mit dem Dr. Raoul Wagner haben wir bereits Verbindung aufgenommen.

Auf eine ersten mail mit dem Schreiben des BMI und der Aussage das der Fall damit für mich erledigt ist hat der gute Mann von der BH nur mit einer email und der abermaligen bitte zur Einstuffung der Waffe reagiert.

Mal schauen was er am Montag auf meine Antwort schreibt.

Ps.: meld dich doch Per PM dann können wir unser vorgehen abstimmen.

yoda
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von yoda » Mo 26. Feb 2018, 11:10

Ist das nur eine Behörde oder schon mehrere ?

Wulpe
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Wulpe » Mo 26. Feb 2018, 11:37

Elyna hat geschrieben:... hat der gute Mann von der BH nur mit einer email und der abermaligen bitte zur Einstuffung der Waffe reagiert


Du bist dir sicher, dass du das Mail erhalten hast?

Weil in die Richtung, in die das laufen wird, hätte ich gerne einen Brief schwarz auf weiß, mit Datum, Aktenzahl und Unterschrift.
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Elyna » Do 1. Mär 2018, 12:33

Auch emails sind Rechtmäßig wenn das Kennzeichen angeführt ist.
Von daher relativ egal.

Ja es handelt sich nur um eine BH in NÖ soweit mir bekannt ist.

Lg Elyna

Wulpe
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Wulpe » Do 1. Mär 2018, 15:12

Elyna hat geschrieben:Auch emails sind Rechtmäßig wenn das Kennzeichen angeführt ist.
Von daher relativ egal.



Ich kann dir jederzeit eine Email mit Absender Donald Trump @ whitehouse.gov senden. Ohne sichere elektronische Signatur ist eine Email durchaus rechtmäßig, als Beweis aber wertlos, siehe Signaturgesetz.
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von BigBen » Do 1. Mär 2018, 16:29

Wulpe hat geschrieben:
Elyna hat geschrieben:Auch emails sind Rechtmäßig wenn das Kennzeichen angeführt ist.
Von daher relativ egal.



Ich kann dir jederzeit eine Email mit Absender Donald Trump @ whitehouse.gov senden. Ohne sichere elektronische Signatur ist eine Email durchaus rechtmäßig, als Beweis aber wertlos, siehe Signaturgesetz.


Und bei einem eingeschriebenen Brief kannst nicht jeden beliebigen Absender draufschreiben? ;-)
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von quildor82 » Do 1. Mär 2018, 16:47

BigBen hat geschrieben:
Wulpe hat geschrieben:
Elyna hat geschrieben:Auch emails sind Rechtmäßig wenn das Kennzeichen angeführt ist.
Von daher relativ egal.



Ich kann dir jederzeit eine Email mit Absender Donald Trump @ whitehouse.gov senden. Ohne sichere elektronische Signatur ist eine Email durchaus rechtmäßig, als Beweis aber wertlos, siehe Signaturgesetz.


Und bei einem eingeschriebenen Brief kannst nicht jeden beliebigen Absender draufschreiben? ;-)



Eingeschriebener Brief ist kein Behördenbrief !
Ein eingeschriebener Brief muss nur per Unterschrift übernommen werden (d. H. persönliche Zustellung, nix Postkastl)

Man unterscheidet:
•Eigenhändige Rückscheinbriefe (RSa Brief, blauer Brief)
Diese Sendung darf nur dem Empfänger persönlich, oder einer Person mit Postvollmacht zugestellt werden. Wenn auch eine bevollmächtigte Person die Sendung nicht übernehmen dürfen soll, kann der Zusatz „Nicht an Postbevollmächtigte“ verwendet werden.

•Rückscheinbriefe (RSb Brief, weißer Brief)
Die Sendung kann auch an einen Ersatzempfänger (Haushaltsangehörige, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber des Empfängers) übergeben werden.
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947



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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von kingharald » Sa 14. Apr 2018, 18:47

Weiß jemand ob diese hier in Österreich eingestuft ist, bzw käuflich?
http://egun.de/market/item.php?id=6787659

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von HS911 » Sa 14. Apr 2018, 19:00

Ziemlich sicher nicht der Kategorie B zugeordnet.

OA-10 Austria gäbe es (theoretisch, weil in Praxis kaum verfügbar).
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Incite » Sa 14. Apr 2018, 19:00

kingharald hat geschrieben:Weiß jemand ob diese hier in Österreich eingestuft ist, bzw käuflich?
http://egun.de/market/item.php?id=6787659


Nein. Wenn du ein "Ar10" willst bleibt dir nur das Oberland Arms in Österreich :think:
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von gunlove » Sa 14. Apr 2018, 19:13

kingharald hat geschrieben:Weiß jemand ob diese hier in Österreich eingestuft ist, bzw käuflich?
http://egun.de/market/item.php?id=6787659

Leider nicht. Weil sonst wäre das Teil, vor allem bei dem Preis, ziemlich sicher sehr verbreitet! ;)
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

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