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Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rupi
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von rupi » Mi 21. Sep 2016, 14:15

Schrothalbautomaten an sich brauchen garnicht eingestuft zu werden

das ist ja der Grund von dem Theater mit den Dingern auf der BMLVS Liste
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gewo
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von gewo » Mi 21. Sep 2016, 14:35

Myon hat geschrieben:Hä die Uzkon ist Kat A? Wär mir neu, die Akdal ist ja Kat A.


Ich hab das schriftlich hier liegen
Seit rund einem Jahr ...
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Myon » Mi 21. Sep 2016, 17:43

Kannst bzw. darfst du mir das zeigen?

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Maddin
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Maddin » Mi 21. Sep 2016, 17:56

gewo hat geschrieben:
Myon hat geschrieben:Hä die Uzkon ist Kat A? Wär mir neu, die Akdal ist ja Kat A.


Ich hab das schriftlich hier liegen
Seit rund einem Jahr ...


Kann es sein, dass das nicht mehr am aktuellen Stand ist ? Die Selbstladeflinte Uzkon BR99 steckte damals ja in der Einstufung fest laut den Aussagen eines Händlers, ist aber mittlerweile im Verkauf (https://www.shootingstore.at/product_in ... otgun.html)

Oder gehts eh um ein anderes Modell ?

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von hasgunz » Mi 21. Sep 2016, 19:15

Kann mich erinnern, dass ich zur Uzkon mal was in dem EU Gunban thread gepostet habe.

Lg
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von ruppy16 » Mi 21. Sep 2016, 20:32

Wer ist/war denn Importeur der Akdal 1919?

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von gewo » Mi 21. Sep 2016, 23:33

ruppy16 hat geschrieben:Wer ist/war denn Importeur der Akdal 1919?


zur zeit als noch das BMI fuer die einstufungen zustaendig war haben mehrere haendler importiert

seit das bmlvs eine andere rechtsmeinung dazu veroeffentlicht hat wird wohl keiner mehr welche rinholen reinholen

die komplette kat A einstufung fuer die BR99 poste ich nicht
aber die aktenzahl davon kann ich naechste woche mal reinstellen ...
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von eierkopf » Do 22. Sep 2016, 10:27

gewo hat geschrieben:
Was ich so Kopien von bescheiden selber in die haende bekommen habe:

Die Browing bar Match ist kat a


Bist du da sicher Gewo?

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von gewo » Do 22. Sep 2016, 11:04

eierkopf hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Was ich so Kopien von bescheiden selber in die haende bekommen habe:

Die Browing bar Match ist kat a


Bist du da sicher Gewo?


Ja logisch bin ich sicher
Liegt irgendwo hier bei mir rum....
Bescheid ist aus 2013 oder so ....
Bmlvs ...
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von eierkopf » Do 22. Sep 2016, 11:32

gewo hat geschrieben:
eierkopf hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Was ich so Kopien von bescheiden selber in die haende bekommen habe:

Die Browing bar Match ist kat a


Bist du da sicher Gewo?


Ja logisch bin ich sicher
Liegt irgendwo hier bei mir rum....
Bescheid ist aus 2013 oder so ....
Bmlvs ...


schei..e, ich hab so ein Ding bestellt, ist aber noch nicht da.
Kannst du mir den zukommen lassen wenn ich dir meine Mailadresse gebe? (wird nicht weitergegeben oder sonstiges).
Das Problem ist wenn ich den Händler darauf hinweise wird er (auch logisch) dies sehen wollen, sonst glaubt er nur das ich mich vom Kauf jetzt drücken will und ich kauf schon lange bei ihm, blöde Situation.

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von gewo » Do 22. Sep 2016, 12:01

Ruf mich einfach mal an am Nachmittag deshalb
Ab Ca 15h sollte ich erreichbar sein
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von hasgunz » Do 22. Sep 2016, 12:45

Vll eine kurze Zusammenfassung warum A?

Lg
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von rupi » Do 22. Sep 2016, 12:54

hasgunz hat geschrieben:Vll eine kurze Zusammenfassung warum A?

Lg

vermutlich so wie es immer rennt

irgendwer bildet sich ein eine rechtliche Anfrage ans BMI oder noch schlimmer ans BMLVS zu schicken
am Besten mit Bitte um Einstufung weil er XYZ gern haben täte
tjo der Antrag wird dann mehr oder weniger professionell bis stümperhaft eingebracht
zurück kommt die Antwort dann als abgelehnt bis hin zu als Kriegsmaterial eingestuft

und dann is zamgeräumt



deswegen stehen auch Schrotflinten als Kat A auf Listen obwohl sie dort nix verloren haben da sie nicht eingestuft werden müssen
(Vollautomat Bauteilgleichheit mal außen vor)



wobei aber auch professionelle Einstufungsverfahren negativ ausfallen die erfahrene Großhändler einbringen, leider
aber da is das BMLVS und eine besondere Frau in der Rechtsabteilung daran schuld
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von gewo » Do 22. Sep 2016, 14:36

du kannstdir seit 2012 nicht mehr aussuchen wo du einstufst

alle derartigen anfragen auch wenn sie ans bmi gestellt werden gehen ungeprüft ans bmlvs

dort wird entschieden ob kat a bzw militaerisch.

wenn nicht kat a oder mil
dann geht die anfrage weiter ans bmi

die entscheiden dann welche kat
b oder c oder d oder nix
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Stickhead » Do 22. Sep 2016, 15:09

Also meine Meinung ist jetzt folgende: Die Einstufungsbescheide gelten nur für die Person, an die Sie adressiert sind. Es ist ja bei jedem Bescheid so, dass er nur für die Person gilt, die der Adressat ist. Wieso soll das hier anders sein? Um eine allgemein gültige Einstufung zu erhalten müsste es mE entweder im Gesetz selbst, oder in einer Verordnung zum Gesetz stehen. Und das gibt es bis dato nicht. Mal abgesehen davon, wird in den wenigsten Fällen vom BMLVS ein Feststellungsbescheid erlassen, sondern lediglich eine unverbindliche Rechtsansicht übermittelt - die keine Bindungswirkung hat!
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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