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Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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gewo
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von gewo » Sa 10. Feb 2018, 22:57

ruppy16 hat geschrieben:Für die Hera gibts eine Rechtsansicht
aus dem BMI aus 2011, das sollte doch für die BH reichen?!


genau davon reden wir

hast du sie in kopie?
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Philipp181281
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Philipp181281 » Sa 10. Feb 2018, 23:00

Ich fahr Montag zum Seidler und frag mal was ich tun soll! Hoffe er fühlt sich verpflichtet das zu klären, sonst ist meine Hera bald Geschichte!

Hat jemand diese Rechtsansicht?
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Martin P
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Martin P » Sa 10. Feb 2018, 23:31

Maddin hat geschrieben:Die Regelung in Deutschland ist aber nicht bei allen so beliebt. Die Verbände lassen sich genug Einschränkungen einfallen die dann zu Nachteilen der Sportschützen führen (zB. Mindestlauflängen für sportliches Schießen usw.).


Das ist in DE nicht die Idee eines Verbandes, sondern geltendes Recht, wenn ich mich nicht irre: https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__6.html

Wenn du dir bei uns die aktuelle höchstgerichtliche Judikatur zu Halbautomaten ansiehst, wirst du die verkürzte Begründung lesen: ohne Sportordnung kein Sportgewehr, daher keine Feststellung, dass kein Kriegsmaterial. Ich plädiere genau deswegen dafür, dass ein Halbautomat nach seiner abstrakten Eignung zum sportlichen Schießen beurteilt wird, und nicht danach, ob es in Österreich aktuell dafür auch Bewerbe gibt, die man konkret schießen kann.

Außerdem hat sich mein Vergleich mit DE ausschließlich drauf bezogen, dass dort mit veröffentlichem Bescheid eingestuft wird und nicht wie bei uns mit vertraulicher Rechtsmeinung.

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von HS911 » So 11. Feb 2018, 01:18

ja, sportordnung wär gut. aber bitte nicht den HAG Blödsinn, wo wir uns dann selbst auf 1000+ g Abzüge beschränken, kleine Magazine & ähnlichen nette ideen.

Nur zum Vergleich - IPSC Rifle hat folgende Anforderungen:
- hinterschaft/schulterstütze
- triggerguard
- mindestens 150pf erreichbar (geht sich z.b. mit 9mm fabriksmuni aus)

magazingrößen 60 & 100 leicht argumentierbar
gibts auch international

Leider sind die Akteure im ÖSB da bisher sehr uneinsichtig/dumm gewesen. Aber soweit mir bekannt ist der ÖSB nur ein privater Verein, die BSO eigentlich auch und von dem her eigentlich eh alles fraglich
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Myon » So 11. Feb 2018, 08:11

Martin P hat geschrieben:
Myon hat geschrieben:Was steht im ZWR...... Nur das ist wichtig.


Was im ZWR eingetragen ist, ist rechtlich völlig wurscht. Wenn dir ein unwissender Händler oder Behördensachbearbeiter eine MP40 als Kat. B einträgt, ist sie deswegen noch lange nicht Kat. B ...


Ja aber wenn ein Sachbearbeitet eine Waffe als Zb Schmeisser M4 einträgt obwohl sie beim Vorbesitzer als Schmeisser M4 Austria eingetragen ist, macht das sehrwohl einen Unterschied. Selber schon erlebt. Auf den Kaufpapieren stand auch M4 Austria drauf und somit war das ganze schnell erledigt. Aber die neue BH hat erstmal groß aufgeschrien.......

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von gewo » So 11. Feb 2018, 09:07

Myon hat geschrieben:
Martin P hat geschrieben:
Myon hat geschrieben:Was steht im ZWR...... Nur das ist wichtig.


Was im ZWR eingetragen ist, ist rechtlich völlig wurscht. Wenn dir ein unwissender Händler oder Behördensachbearbeiter eine MP40 als Kat. B einträgt, ist sie deswegen noch lange nicht Kat. B ...


Ja aber wenn ein Sachbearbeitet eine Waffe als Zb Schmeisser M4 einträgt obwohl sie beim Vorbesitzer als Schmeisser M4 Austria eingetragen ist, macht das sehrwohl einen Unterschied. Selber schon erlebt. Auf den Kaufpapieren stand auch M4 Austria drauf und somit war das ganze schnell erledigt. Aber die neue BH hat erstmal groß aufgeschrien.......


das schmeisser thema kenn ich auch
wenn statt „M4 Austria“ drinnen steht „M4 Austria DMR“ dann geht offenbar die republik zu grunde

lachhaft wennst das damit vergleichst was da im ZWR sonst noch so eingetragen ist....
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Maddin » So 11. Feb 2018, 11:22

Martin P hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Die Regelung in Deutschland ist aber nicht bei allen so beliebt. Die Verbände lassen sich genug Einschränkungen einfallen die dann zu Nachteilen der Sportschützen führen (zB. Mindestlauflängen für sportliches Schießen usw.).


Das ist in DE nicht die Idee eines Verbandes, sondern geltendes Recht, wenn ich mich nicht irre: https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__6.html

Wenn du dir bei uns die aktuelle höchstgerichtliche Judikatur zu Halbautomaten ansiehst, wirst du die verkürzte Begründung lesen: ohne Sportordnung kein Sportgewehr, daher keine Feststellung, dass kein Kriegsmaterial. Ich plädiere genau deswegen dafür, dass ein Halbautomat nach seiner abstrakten Eignung zum sportlichen Schießen beurteilt wird, und nicht danach, ob es in Österreich aktuell dafür auch Bewerbe gibt, die man konkret schießen kann.

Außerdem hat sich mein Vergleich mit DE ausschließlich drauf bezogen, dass dort mit veröffentlichem Bescheid eingestuft wird und nicht wie bei uns mit vertraulicher Rechtsmeinung.


Das stimmt so nicht ganz.

(3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.

Daher ist das AUG Z Sport in Deutschland erlaubt, obwohl nach dieser Gesetzesstelle verboten da "Bullpup" (auch wenn es modifiziert werden musste). Wenn der Verband eine ähnliche Begründung auf den Tisch legen könnte dann wäre auch die Lauflänge ziemlich schnell erledigt in Deutschland. Für Jäger gibts ja in Deutschland keine ähnlichen Einschränkungen, also kann das auch nicht als ultimatives Ausschlusskriterium gelten. So hat es mir auch ein deutscher Sportschütze erklärt, dass die deutschen Verbände bei dieser Sportordnung manchmal der größere Feind sind.

Ich bin eher dafür mal die alte KM-VO aus der Welt zu schaffen bzw. zu überarbeiten.

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Martin P » So 11. Feb 2018, 12:31

Maddin hat geschrieben:Ich bin eher dafür mal die alte KM-VO aus der Welt zu schaffen bzw. zu überarbeiten.


Genau das schreibe ich ja. Es kann nicht sein, dass die Frage, ob eine Waffe eine "staatliche Zulassung" bekommt, davon abhängt, ob ein privater Verband vorher eine Sportordnung für ebendiesen Waffentyp erlässt.

Stattdessen gehört die abstrakte Eignung der Waffe zum sportlichen Schießen geprüft bzw. deren Nichteignung für militärische Zwecke. Wenn das Ding von keiner bewaffneten Macht in einem militärischen Konflikt eingesetzt werden würde, dann kann die Waffe schon denklogisch nicht Kriegsmaterial sein. Das leuchtet auch jedem Laien für einen KK-Halbautomaten ein und trifft wohl auch auf alle zivilen AR etc. zu.

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von d-s » So 11. Feb 2018, 12:35

All dieses Konzept ist dumm.
Ihr genehmigt ARs sind grundsätzlich die gleichen wie nicht zugelassene moderne Sportgewehre (DPMS, ..., ...).
Die Menge an Arbeit, die benötigt wird, um es in vollautomatisches zu konvertieren, ist sehr ähnlich, die Anzahl der Fälle, in denen es passiert ist die gleiche (0?), Feuerrate, "Usability", ..., es ist alles gleich.
Der einzige Unterschied ist der Stempel, der verwendet wird, um solche Feuerwaffen so weit wie möglich zu begrenzen.
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Martin P » So 11. Feb 2018, 13:14

d-s hat geschrieben:All dieses Konzept ist dumm.
Ihr genehmigt ARs sind grundsätzlich die gleichen wie nicht zugelassene moderne Sportgewehre (DPMS, ..., ...).
Die Menge an Arbeit, die benötigt wird, um es in vollautomatisches zu konvertieren, ist sehr ähnlich, die Anzahl der Fälle, in denen es passiert ist die gleiche (0?), Feuerrate, "Usability", ..., es ist alles gleich.
Der einzige Unterschied ist der Stempel, der verwendet wird, um solche Feuerwaffen so weit wie möglich zu begrenzen.


Das stimmt zwar technisch. Allerdings ist es rechtlich riskant, so zu argumentieren, da das Ergebnis sein könnte, dass nicht weitere, baugleiche Systeme zugelassen werden, sondern statt dessen die bislang geduldeten Waffen ihre - schlimmstenfalls unverbindliche - Einstufung verlieren. Genau das hat ja das BMLVS bereits in einem Einstufungsverfahren versucht: siehe Punkt I. 8. und 9. der verlinkten Entscheidung:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 17326_1_00

Natürlich kann man dann mit dem Bestandschutz wohlerworbener Rechte argumentieren. Trotzdem, der Schuss kann nach hinten losgehen ...

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von brausi » So 11. Feb 2018, 13:23

Das BMLV gehört einfach komplett raus aus dem Waffengesetz. Die anstehende Novelle gäbe Gelegenheit dazu. Innen-und Verteidigungsminister wären Parteikollegen.

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von DerDaniel » So 11. Feb 2018, 13:49

Martin P hat geschrieben:[...] bzw. deren Nichteignung für militärische Zwecke.

Damit wäre ich jetzt aber mal gaaaaannnzzzz Vorsichtig!
Jede Waffe eignet sich für militärische Zwecke, so ist z.B. die Ruger 10/22 bei den Israelis im Einsatz. Ebenso setzen die Deutschen auf ein HK MR308 also ein AR Halbautomat in 308.
Das einzige (sinnvolle) Kriterium ist meiner Meinung nach "kann mit der Waffe ein präziser Schuss abgegeben werden". Das ist aber nur insofern begrenzt sinnvoll, da jeder VA der eine Einzelschuss Stellung hat darunter fällt.

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Maddin » So 11. Feb 2018, 14:33

brausi hat geschrieben:Das BMLV gehört einfach komplett raus aus dem Waffengesetz. Die anstehende Novelle gäbe Gelegenheit dazu. Innen-und Verteidigungsminister wären Parteikollegen.


Warum sollte das passieren ? Grundsätzlich ist es ja so, dass bestimmte Personen was gegen die Waffen haben und nicht das Bundesministerium ansich. Die Einbeziehung der militärischen Verantwortlichen in diese Entscheidung ist ja grundsätzlich nicht falsch. Das AUG Z ist eine zivile Version des Stg77. Warum das jetzt eine andere Einstufung erhält als vergleichbare AR15 Modelle liegt dann im technischen Detail, aber logisch ist die Differenzierung nicht immer. Tut aber nichts zu Sache, denn bei der nächsten Generation im BMI kann das genauso für uns negativ werden, wenn wir die gesamte Kompetenz dem BMI übertragen (wollen).

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Maddin » So 11. Feb 2018, 14:35

DerDaniel hat geschrieben:
Martin P hat geschrieben:[...] bzw. deren Nichteignung für militärische Zwecke.

Damit wäre ich jetzt aber mal gaaaaannnzzzz Vorsichtig!
Jede Waffe eignet sich für militärische Zwecke, so ist z.B. die Ruger 10/22 bei den Israelis im Einsatz. Ebenso setzen die Deutschen auf ein HK MR308 also ein AR Halbautomat in 308.
Das einzige (sinnvolle) Kriterium ist meiner Meinung nach "kann mit der Waffe ein präziser Schuss abgegeben werden". Das ist aber nur insofern begrenzt sinnvoll, da jeder VA der eine Einzelschuss Stellung hat darunter fällt.


Und auch wohl so ziemlich jede zivile Version der genannten Waffen darunter fallen. Das AUG Z schießt nicht schlechter als das Stg77. Das AR 15 grundsätzlich nicht viel anders als ein M16 usw.

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von brausi » So 11. Feb 2018, 15:01

Maddin hat geschrieben:Die Einbeziehung der militärischen Verantwortlichen in diese Entscheidung ist ja grundsätzlich nicht falsch.

Weil? Vollzug des Waffengesetzes gehört alleine ins BMI. Aus grundsätzlichen und aktuell eben auch aus praktischen Gründen.

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