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Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Floody
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Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Floody » So 18. Nov 2012, 12:05

[Stand: 29.07.14]

Da immer wieder die selben Fragen nach der Kategorie Einstufung irgendwelcher Waffen auftauchen habe ich mir überlegt einen Thread aufzumachen, in dem wir zusammentragen welche halbautomatischen Langwaffen und Maschinenkarabiner (beispielsweise SPP) in Österreich erlaubt bzw. nicht Kategorie A oder Kriegsmaterial sind. Ausserdem möchte ich mich in einem kurzen Leitfaden mit den üblichen Fragen diesbezüglich bemühen.

Die Fakten:
Grundsätzlich ist zu sagen, dass jede halbautomatische Langwaffe (gleichgültig, ob SMG, Karabiner, etc.) von vornherein Kriegsmaterial (Kategorie A) darstellt, bis sie vom Bundesministerium für Landesverteidigung gegenteilig eingestuft wurde. Die Einstufung einer Schusswaffe erfolgt gemäß § 44 WaffG auf Antrag beim Bundesministerium für Landesverteidigung; bei diesem Prozess wird festgestellt, ob die technischen Vorgaben erfüllt werden, also ob kein Austausch von waffentechnisch relevanten Teilen zwischen Waffen, die Kriegsmaterial darstellen und der in Frage stehenden Waffe möglich ist. (Beispielsweise FA-Einrichtung AUG -> AUG-Z oder Verschluss Colt M4 -> OA M4) Auch dürfen keine Teile aus militärischer Produktion verwendet werden. Dennoch gibt es Waffen, die keine Einstufung bekommen obwohl diese Vorgaben möglicherweise zutreffen.

Aktuelles:
Derzeit (Juni 2014) scheinen die Neueinstufungen von halbautomatischen Langwaffen durch die Behörden (aus politischen Gründen?) ausgesetzt zu sein.


WHITELIST - Derzeit zugelassen bzw. Kat B eingestuft sind:
Jagdliche Halbautomaten (mit geringer Magazinkapazität und/oder fixem Magazin) - aber welche das nun sind :think:
Bis auf wenige Ausnahmen alle Halbautomaten im Kaliber .22 lr

  • Beretta Cx4 Storm, 9 mm Luger
  • Brügger & Thomet BT96 und BT96K Austria, 9 mm Luger
  • Brügger & Thomet SPP Austria, 9 mm Luger
  • FN BAR (Browning BAR II), .308 Winchester
  • H&K 630, .223 Remington (die Version ohne Mündungsfeuerdämpfer!)
  • H&K 770, .308 Winchester (die Version ohne Mündungsfeuerdämpfer!)
  • H&K SL6, .223 Remington
  • H&K SL7, .308 Winchester
  • H&K SLB 2000, .308 Winchester
  • Hera Arms The 15th, .223 Remington
  • Marlin Camp Carbine, .45 AUTO
  • Marlin Camp Carbine, 9 mm Luger
  • Merkel SR1, .308 Winchester
  • Oberland Arms OA10, .308 Winchester
  • Oberland Arms OA15, .223 Remington
  • Remington Woodmaster, .308 Winchester
  • Schmeisser AR-15, .223 Remington
  • SIG 550, .223 Remington, Kempf Zivil Match Austria (Guntec/Hiendlmayer)
  • Steyr AUG-Z, .223 Remington, 9 mm Luger
  • Steyr SPP, 9 mm Luger
  • Winchester 100, .308 Winchester


BLACKLIST - definitiv nicht erlaubte halbautomatische Büchsen - als Kat A eingestuft (werden hier in AT des öfteren angeboten)

  • Schwaben Arms SAR M41, .308 Winchester


Dieser Thread ist NICHT dazu gedacht zu fragen, ob Waffe X Kategorie B ist, denn dass ist sie zu einem hohen Wahrscheinlichkeitsgrad nicht, wenn sie nicht in der Whitelist steht. Sollte eine Waffe offenbar fehlen, kontaktiere bitte einen Moderator!



...
Zuletzt geändert von Floody am So 18. Nov 2012, 12:43, insgesamt 4-mal geändert.

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Salem
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Salem » So 18. Nov 2012, 12:33

Was zumindest mich noch interessiert: Mit welchen Kosten ist bei solch einem Einstufungsantrag tatsächlich zu rechnen
und wie lange dauert dieses Verfahren üblicherweise?
Gibt es hier nur einen Ermessensspielraum der damit befassten und beamteten Eggsberten oder grenzt die Gesetzeslage
die Antwort auf diese Fragen enger ein?
Gibt es Vorgaben hinsichtlich des Antragstellers, soll heißen: Darf das jede Privatperson - oder auch mehrere, darf
das nur eine Firma die in dieser Branche tätig ist oder wie...?
Ich hoffe es gibt hier ein paar Fachleute die (wohl nicht nur) einem interessierten Laien ein paar plausible Antworten
geben können - Hörensagen hiezu geistert im Net ja genug rum...

Die Antworten könnte man ja dann unter "Die Fakten:" dazuschreiben. :idea:
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.

waldemar
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von waldemar » So 18. Nov 2012, 12:45

Merkel SR1 (.223, .308, .300WM, 9.3, etc.)
H&K SL7 (.308)
Benelli Argo (glaub ich?) (.223, .308, etc.)
Beretta Cx4 Storm (9mm)
Voere 2185, div. Kaliber
Sauer 303 (7x64,.30.06, 8x57IS, .300WM, etc., gibt's leider nicht in .308)
Winchester SXR (.30-06 und andere)
Saiga (12/70, glaub gibt's auch in 12/76)
dieser türkische Schrot-HA
Benelli M4

Von wegen "heilige drei Könige"! :D

Edit: noch welche hinzugefügt
Zuletzt geändert von waldemar am So 18. Nov 2012, 15:12, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von quildor82 » So 18. Nov 2012, 12:46

alle .22er Ha





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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Stefan » So 18. Nov 2012, 13:02

Marlin Camp Gun in 9x19 sowie .45

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von jhjfdf » So 18. Nov 2012, 14:39

alle 22er Halbautomaten ist nicht richtig....fast alle.

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Steirer » So 18. Nov 2012, 14:46

jhjfdf hat geschrieben:alle 22er Halbautomaten ist nicht richtig....fast alle.

Und die Ausnahme(n) ist bzw. sind?
Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von quildor82 » So 18. Nov 2012, 14:54

Steirer hat geschrieben:
jhjfdf hat geschrieben:alle 22er Halbautomaten ist nicht richtig....fast alle.

Und die Ausnahme(n) ist bzw. sind?



Vermutlich irgendein Wechselsystem..
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von crosseye » So 18. Nov 2012, 14:54

Simmt, mittlerweile müssen sogar die .22 zum Teil schon entschärft werden z.B. der neue ISSC/GSG Klon Anschütz MSR RX22. Klappschaft, Multirail & Co verhindern sonst auch bei .22 HA die Zulassung...
Zu militärisch ist auch hier pfui,pfui,pfui.

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von martin » Mo 19. Nov 2012, 02:00

Steirer hat geschrieben:Und die Ausnahme(n) ist bzw. sind?


z.B. semiauto FAMAS in .22lr (Unique F11)

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von triffnix » Mo 19. Nov 2012, 03:24

Die durfte wohl im interesse des guten geschmacks verboten sein so haesslich wie das teil ist.
Ausserdem eine franz. also duerfte wohl schiessen vom hersteller nicht getestet sein.
Ist wohl fuer guten tragekomfort und flugeigenschaften beim wegwerfen entwickelt worden sein.

Also eigentlich das absolute modell fuer jeden awn. :at2:

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von jhjfdf » Mo 19. Nov 2012, 08:23

Der Armi Jäger M16 Klon in .22 ist als KM eingestuft...da gibt auch noch ein paar andere.

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von KGR84 » Di 20. Nov 2012, 08:54

So ein Thema sollte man für Geradezugrepitierer auch machen ...
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Stickhead » Di 20. Nov 2012, 16:02

Ich habe auch schon mal darüber nachgedacht, so eine Liste zu machen. Interessant wäre halt zu jeder Waffe irgendeine Grundlage (zB. Geschäftszahl des Einstufungsbescheides oder des BMI-Erlasses) zur Einstufung als Kategorie B zu haben. Weil behaupten, dass etwas Kategorie B ist kann jeder.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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