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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Fr 23. Sep 2016, 13:22
von erazer13
Habe mal "dumm" nachgefragt:

Ich wollte mir eine UZKON TR100 bei ihnen kaufen, doch nun kommen in versch. Foren plötzlich immer wieder Meldungen auf die UZKON BR99 sei als KAT A eingestuft. Ich fühle mich nun verunsichert und was ist wenn sie jetzt noch KAT B ist und Morgen KAT A ? Dann muß ich doch die Waffe abgeben. Eine erfolgte Regiestrierung sei zudem keine Sicherheit daß die Waffe legal sei und ich mich trotzdem strafbar machen würde. Gruß, Martin

Antwort des jedem bekannten Händlers:

Hallo Martin!

Die Uzkon BR99 Steht weder auf der KM Liste noch handelst es sich um eine KAT A Waffe!
Es gibt eine Ausnahme im der KM Verordnung die besagt dass halbautomatische Schrotflinten und halbautomatische KK Gewehre von der KM Verordnung ausgenommen sind!

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Fr 23. Sep 2016, 13:28
von gewo
Myon hat geschrieben:Naja wenn ein "mutiger" Händler eine BR99 verkauft und ich sie kaufe und logischerweise auch melde, wer bleibt dann über wenn Sie mir als Endkunde auf die Füße steigen? Als 0815 Käufer gehe ich davon aus das alles was sie mir im Geschäft verkaufen, ich auch legal besitzen darf (WBK vorausgesetzt um bei der BR99 zu bleiben).


kat b
nicht du meldest
der haendler meldet

sein risiko
seine verantwortung

sollte wirklich mal irgendwer ausziehen und hunderte wenn nicht tausende HAs einziehen wollen die wegen differenzen zwischen zwei behoerden untereinander frueher mal eindeutig kat B und jetzt fragwuerdig kat irgendwas sind, dann wird das fuer die endkunden in so ferne unangenehm dass die waffen weg sind und sie den haendler zivilrechtlich auf rueckerstattung des kaufpreises ( abzueglich angemessenen nutzungsentgeltes) klagen muessen.

das wird so nicht passieren

uebrig bleiben werden meiner meinung nur die jenigen
- privatkunden welche kat A waffen wissentlich oder unwissentlich als kat B selbst eingefuehrt haben
- gewerbetreibende die seit 2012 entgegen der rechtsmeinung der jetzt neu zustaendigen behoerde halbautomaten nach oesterreich verbringen fuer die es keine positive rechtsmeinung des BMLVS gibt

ob die rechtsmeinung dann richtig oder ( wie in vielen faellen definitiv ) falsch ist, laesst sich dann in vielen hundert einzelnen prozessen nett durchprozessieren ....

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Fr 23. Sep 2016, 13:29
von gewo
erazer13 hat geschrieben:Habe mal "dumm" nachgefragt:

Ich wollte mir eine UZKON TR100 bei ihnen kaufen, doch nun kommen in versch. Foren plötzlich immer wieder Meldungen auf die UZKON BR99 sei als KAT A eingestuft. Ich fühle mich nun verunsichert und was ist wenn sie jetzt noch KAT B ist und Morgen KAT A ? Dann muß ich doch die Waffe abgeben. Eine erfolgte Regiestrierung sei zudem keine Sicherheit daß die Waffe legal sei und ich mich trotzdem strafbar machen würde. Gruß, Martin

Antwort des jedem bekannten Händlers:

Hallo Martin!

Die Uzkon BR99 Steht weder auf der KM Liste noch handelst es sich um eine KAT A Waffe!
Es gibt eine Ausnahme im der KM Verordnung die besagt dass halbautomatische Schrotflinten und halbautomatische KK Gewehre von der KM Verordnung ausgenommen sind!



lass dir doch bitte die ausnahme sagen oder zeigen
die aussage ist nur fuer KK richtig, nicht aber fuer schrot...

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Fr 23. Sep 2016, 13:55
von Jo_Kux
In der Stellungnahme des Händlers sind so viele Rechtschreibfehler und Grammatikfehler drin, dass kann ja keiner ernst nehmen, oder?

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Fr 23. Sep 2016, 13:56
von Myon
gewo hat geschrieben:
Myon hat geschrieben:Naja wenn ein "mutiger" Händler eine BR99 verkauft und ich sie kaufe und logischerweise auch melde, wer bleibt dann über wenn Sie mir als Endkunde auf die Füße steigen? Als 0815 Käufer gehe ich davon aus das alles was sie mir im Geschäft verkaufen, ich auch legal besitzen darf (WBK vorausgesetzt um bei der BR99 zu bleiben).


kat b
nicht du meldest
der haendler meldet

sein risiko
seine verantwortung

sollte wirklich mal irgendwer ausziehen und hunderte wenn nicht tausende HAs einziehen wollen die wegen differenzen zwischen zwei behoerden untereinander frueher mal eindeutig kat B und jetzt fragwuerdig kat irgendwas sind, dann wird das fuer die endkunden in so ferne unangenehm dass die waffen weg sind und sie den haendler zivilrechtlich auf rueckerstattung des kaufpreises ( abzueglich angemessenen nutzungsentgeltes) klagen muessen.

das wird so nicht passieren

uebrig bleiben werden meiner meinung nur die jenigen
- privatkunden welche kat A waffen wissentlich oder unwissentlich als kat B selbst eingefuehrt haben
- gewerbetreibende die seit 2012 entgegen der rechtsmeinung der jetzt neu zustaendigen behoerde halbautomaten nach oesterreich verbringen fuer die es keine positive rechtsmeinung des BMLVS gibt

ob die rechtsmeinung dann richtig oder ( wie in vielen faellen definitiv ) falsch ist, laesst sich dann in vielen hundert einzelnen prozessen nett durchprozessieren ....


Ja ist schon klar das in diesen Fall der Händler meldet ;) Aber danke für deinen Text, auch wenn es wahrscheinlich eher deine Meinung ist. Trotzdem geht das in die Richtung in die ich ebenfalls gedacht habe.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Fr 23. Sep 2016, 16:55
von gewo
Jo_Kux hat geschrieben:In der Stellungnahme des Händlers sind so viele Rechtschreibfehler und Grammatikfehler drin, dass kann ja keiner ernst nehmen, oder?


ist kein massstab

da solltest mal meine geschaeftsmails lesen ...
;-(

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Fr 23. Sep 2016, 17:28
von Myon
Ich war gerade beim Wertgarner Wien und dort steht eine BR99 in der Vitrine die er mir auch sofort verkauft hätte. Nur damit man wieder sieht wie einig sich Händler und Österreich selber ist :)

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Fr 23. Sep 2016, 19:04
von Stickhead
1. stehen die Ausnahmen bzgl KK und Schrot-HA nur in einem Erlass des BMI (!) von 1980 (!) und

2. gelten diese nur im Fall, dass diese keine charakteristisch militärischen Merkmale aufweisen.

also... naja...

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 24. Sep 2016, 09:29
von hasgunz
erazer13 hat geschrieben:Habe mal "dumm" nachgefragt:

Ich wollte mir eine UZKON TR100 bei ihnen kaufen, doch nun kommen in versch. Foren plötzlich immer wieder Meldungen auf die UZKON BR99 sei als KAT A eingestuft. Ich fühle mich nun verunsichert und was ist wenn sie jetzt noch KAT B ist und Morgen KAT A ? Dann muß ich doch die Waffe abgeben. Eine erfolgte Regiestrierung sei zudem keine Sicherheit daß die Waffe legal sei und ich mich trotzdem strafbar machen würde. Gruß, Martin

Antwort des jedem bekannten Händlers:

Hallo Martin!

Die Uzkon BR99 Steht weder auf der KM Liste noch handelst es sich um eine KAT A Waffe!
Es gibt eine Ausnahme im der KM Verordnung die besagt dass halbautomatische Schrotflinten und halbautomatische KK Gewehre von der KM Verordnung ausgenommen sind!

Du solltest dir mal die Begründung geben warum dieses Ding so phöse ist.
"Basiert auf dem AR15"
Da kann man echt nurnoch den Kopf schütteln...

Lg

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 24. Sep 2016, 09:42
von gewo
hasgunz hat geschrieben:Du solltest dir mal die Begründung geben warum dieses Ding so phöse ist.
"Basiert auf dem AR15"
Da kann man echt nurnoch den Kopf schütteln...
Lg


genau ....
an dem teil ist nicht mal ne schraube gleich mit einem AR-15
kein magazin
kein lauf
kein abzug
kein verschluss
kein garnix

das ist komplett was anderes (was aber aus 5 meter entfernung ähnlich aussieht ..)

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 24. Sep 2016, 10:22
von Myon
Jetzt mal ohne scheiss, kann man bei irgendeinen Amt/Stelle/oder sonstwas eine Liste Anfordern wo alle Kat A Waffen oben stehen? Sowas muss ja möglich sein bzw so ne Liste muss es ja geben. Wie soll ich den sonst als 0815 Typ wissen was ich haben darf.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 24. Sep 2016, 10:34
von Incite
Myon hat geschrieben:Jetzt mal ohne scheiss, kann man bei irgendeinen Amt/Stelle/oder sonstwas eine Liste Anfordern wo alle Kat A Waffen oben stehen? Sowas muss ja möglich sein bzw so ne Liste muss es ja geben. Wie soll ich den sonst als 0815 Typ wissen was ich haben darf.


das BMLV hat ja eine Liste an die BH´s ausgeschickt was auf alle fälle KM ist.

http://waffg.info/article/1-BMLVs_sende ... waffen_aus

ein weiser Händler hat mir mal gesagt: "gehe nie zu deinem Fürst wenn du nicht gerufen wurdest".

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 24. Sep 2016, 10:44
von Myon
Das kenne ich aber stehen da jetzt wirklich alle drauf bzw ist die Letztstand? Bzw was ist jetzt mit der ominösen zweiten Liste. Da steht ja sowas wie "es wird davon ausgegangen, wahrscheinlich" usw. Mit dem fange ich nichts an, den entweder ist es Kat A oder eben nicht. Dazwischen gibt es nichts!

Und klar viel Fragen ist bei Waffen nicht gesund, aber ich denke solch eine Liste muss ja für jedermann einsichtig sein bzw immer am Aktuellsten Stand gehalten werden.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 24. Sep 2016, 11:25
von Jo_Kux
Myon hat geschrieben:...bzw immer am Aktuellsten Stand gehalten werden.

Wie stellst dir denn das vor? Soll in der Behörde jeden Tag jemand sich darum kümmern zu schauen, welche Neuerungen es am Waffenmarkt gibt, sich diese dann besorgen und checken lassen, obs KM is oder nicht?
Na im ernst, wie soll das deiner Meinung nach laufen?
Für mich ganz logisch, dass die nur auf Nachfrage was machen, das geht doch nicht anders...

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 24. Sep 2016, 12:18
von Myon
Aja sehr logisch.... Sprich es kommt eine neue Waffe raus und da sie keiner Einstufen lassen will bzw einfach Neu ist und Österreich sich ja nicht dafür interessiert ist sie Kat B oder sogar C und alle sind glücklich?