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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 17:06
von Bourne
Nicht falsch verstehen. Ich möchte nur die Meinung eines betagten Herren korrigieren. Dafür möchte ich aber sicher sein, dass ich richtig liege. Kann manchmal schwierig sein, jung gegen alt ... ;)
Er ist der Meinung, dass eine Waffe, wenn sie als Kat. B eingetragen ist, auch Kat. B ist und somit ohne Probleme verkauft und gekauft werden könnte. Heißt aber nicht, dass er sie verkaufen will.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 21:16
von hasgunz
Bourne hat geschrieben:Nicht falsch verstehen. Ich möchte nur die Meinung eines betagten Herren korrigieren. Dafür möchte ich aber sicher sein, dass ich richtig liege. Kann manchmal schwierig sein, jung gegen alt ... ;)
Er ist der Meinung, dass eine Waffe, wenn sie als Kat. B eingetragen ist, auch Kat. B ist und somit ohne Probleme verkauft und gekauft werden könnte. Heißt aber nicht, dass er sie verkaufen will.

Das ist ein Irrglaube.

Lg

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 6. Okt 2016, 01:27
von gewo
Bourne hat geschrieben:Nicht falsch verstehen. Ich möchte nur die Meinung eines betagten Herren korrigieren. Dafür möchte ich aber sicher sein, dass ich richtig liege. Kann manchmal schwierig sein, jung gegen alt ... ;)
Er ist der Meinung, dass eine Waffe, wenn sie als Kat. B eingetragen ist, auch Kat. B ist und somit ohne Probleme verkauft und gekauft werden könnte. Heißt aber nicht, dass er sie verkaufen will.


das ist unsinn
wenn eine kat a oder mil. waffe als kat b eingetragen wurde dann hat wer einen fehler gemacht

deshalb ist es immer noch illegaler besitz

ob dieser konsequenzen ( ausser der abnahme der illegal bessessenen waffe) hat kommt drauf an wer den fehler gemacht hat

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 6. Okt 2016, 08:24
von Bourne
gewo hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:Nicht falsch verstehen. Ich möchte nur die Meinung eines betagten Herren korrigieren. Dafür möchte ich aber sicher sein, dass ich richtig liege. Kann manchmal schwierig sein, jung gegen alt ... ;)
Er ist der Meinung, dass eine Waffe, wenn sie als Kat. B eingetragen ist, auch Kat. B ist und somit ohne Probleme verkauft und gekauft werden könnte. Heißt aber nicht, dass er sie verkaufen will.


das ist unsinn
wenn eine kat a oder mil. waffe als kat b eingetragen wurde dann hat wer einen fehler gemacht

deshalb ist es immer noch illegaler besitz

ob dieser konsequenzen ( ausser der abnahme der illegal bessessenen waffe) hat kommt drauf an wer den fehler gemacht hat

Dieser Meinung bin ich eben auch. Sollte er sie verkaufen, kann der Fehler bei der Ummeldung auffallen. Wenn nicht, kann es bei einer Überprüfung der Fall sein. Und wenn es da auch nicht auffällt, könnte es bei einer Erweiterung soweit sein, wenn man anführen muss, welche Waffen man besitzt. So meine Gedanken ...

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 6. Okt 2016, 09:37
von Promo
Im Zuge der ZWR-Einführung wo die länderspezifischen Waffenregisterdaten ins ZWR übergeführt wurden, kam eh so einiges auf. Kenne da auch nette Geschichten mit Gerichtsverfahren gegen Besitzer, diese wurden aber dann aufgrund Fehler seitens der Behörde gerichtlich eingestellt.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 6. Okt 2016, 13:36
von Bourne
Dem jetzigen Besitzer dürfte nichts passieren. Er hat die Waffe ja damals ordnungsgemäß registrieren lassen. Ob die als Kat. A oder B eingetragen wurde liegt nicht in seiner Hand. Probleme könnte der Käufer - früher oder später - bekommen.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 6. Okt 2016, 13:40
von Stickhead
Die Frage ist viel mehr, ob er wusste, dass die Waffe Kategorie A ist oder nicht. Und was er dafür getan hat, um Rechtssicherheit zu erlangen (falls es ein offensichtlicher Fall ist).

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 6. Okt 2016, 13:44
von BigBen
Was wäre ein offensichtlicher Fall nachdem es in keine vollständigen, öffentlich einsehbaren Listen gibt, in denen klargestellt wird was Kat. B und was KM ist?

In Italien gibts eine Datenbank da kann ich nach Modellnummer, Modellname, Hersteller, Kaliber etc. abfragen und krieg dann Info welcher Kategorie welche Waffe zugeordnet ist...oder ob die Waffe noch nicht kategorisiert ist. Dann kann man eine Art Einstufung vornehmen lassen, die kostet nicht die Welt und wesentlich weniger willkürlich als das Verfahren in AT und jeder zivile Halbautomat wird im Normalfall in einer Art B-Kategorie landen.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 6. Okt 2016, 13:58
von Stickhead
Beim Jagdgewehr, dass dann auf einmal A sein soll, ist es ja doch nicht soooo offensichtlich als Laie - weils ja außerdem diesen Passus in der KMV gibt, wonach Jagdwaffen kein KM sind.

Bei allem was militärisch aussieht, kann man nach ein bisschen Beschäftigung mit der Materie schon vorhersehen, dass es wahrscheinlich keine erlaubte Waffe ist. Wenn einem Händler und/oder Behörde dann sagen, dass es eine B-Waffe ist, kann man dem Besitzer eher keinen Vorwurf machen.

Sowas wär bei uns auch super. Ist aber nicht "administrierbar". Wobei der Aufwand aus realistischer Sicht minimalST wäre.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 6. Okt 2016, 14:02
von Promo
Um diese Geschichten vielleicht zu Ende zu führen - Verfahren wurde eingestellt, Waffen wurden nicht mehr ausgehändigt. Die Bewilligung dafür wurden vom BMLVS nicht erteilt. Also zwar nicht bestraft und man kann die Gewehre noch verkaufen (via Händler), aber sie sind weg.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 6. Okt 2016, 14:03
von Stickhead
Jo, auf das läufts hinaus.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Mo 17. Okt 2016, 20:40
von Hanswurst6100
Hallo Leute

Ich hoffe mein Beitrag passt hier gut hinein.
Habe um Einstufung bzw Genehmigung für eine Izhmash Tigr angesucht.
Wer sich bis jetzt gefragt hat wieviel das kostet bzw wie so eine Antwort darauf vom BM für Landesverteidigung und Sport aussieht kann sich gerne den Bescheid bzw. das Gutachten durchlesen.

Ich weiß nicht ob ich mir gegen weiter "vorgeschriebenem" Entgelt nochmals die Mühe machen sollte darauf zu Antworten.
Hier zählt nur das Ermessen eines Gutachters.
Wie man es geschafft hat AR10, AR15 ,AUG (Armee Universal Gewehr) Z,... als Kat.B einzustufen ist mir hiermit mehr als Rätselhaft.

Wenn sich jemand juristisch gut auskennt und mir was schreiben möchte, würd ich es in meinem Namen an die Behörde schicken und die weitere Gebühr bezahlen.

https://www.dropbox.com/sh/1euqvia8nbto ... O43ra?dl=0

Mfg

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Mo 17. Okt 2016, 22:10
von rupi
ich schreibe jetzt nicht was ich eigentlich denke


was hast du dir erwartet als du um diese Einstufung angesucht hast ?



und vermutlich wirst du das Verfahren auch fallen lassen damit die Entscheidung ja gilt ...

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Mo 17. Okt 2016, 22:43
von Grazer
@rupi

Wenn sonst keiner eine Einstufung vornehmen lässt, dann ist es doch legitim, wenn es einer dann doch versucht. Ich verstehe deine Reaktion nicht ganz, gebe aber auch zu, dass ich mich in der Materie nicht auskenne. Deshalb würde mich interessieren, wie man in so einem Fall vorgehen sollte. Vor allem auch in Anbetracht dessen, dass es ohne Einstufung auch für niemanden die Möglichkeit gebe, so ein Gewehr zu kaufen. Übersehe ich hier etwas?

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Di 18. Okt 2016, 00:02
von Ferrum
Kein Bescheid = Kein Bescheid
Ein halbherziger, nicht entsprechend vorbereiteter (finanzielle, juristische, fachliche und politische Vorraussetzungen betreffend) Antrag = ein rechtskräftiger Bescheid = Kategorie A

Also nix mit der Tigr, und zwar net nur zu 99% und vielleicht irgendwann mal, sondern einfach nicht ohne wesentliche Änderung der Rechts- oder Kompetenzlage. Punkt.

Das ist, was der Rupi auch weiss, was er sich denkt, kann ich mir auch vorstellen, schreibs aber ebenfalls lieber nicht...


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