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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Di 18. Okt 2016, 07:22
von Grazer
@Klompo u. Rupi

Alles klar, ich verstehe.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Di 18. Okt 2016, 07:53
von Brainiac1234
Wo wir auch wieder beim Thema Sportordnung für HA wären.

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Di 18. Okt 2016, 08:06
von Ferrum
Tja, Österreich. Land der Funktionäre.

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Di 18. Okt 2016, 10:05
von Incite
Grazer hat geschrieben:@rupi

Wenn sonst keiner eine Einstufung vornehmen lässt, dann ist es doch legitim, wenn es einer dann doch versucht. Ich verstehe deine Reaktion nicht ganz, gebe aber auch zu, dass ich mich in der Materie nicht auskenne. Deshalb würde mich interessieren, wie man in so einem Fall vorgehen sollte. Vor allem auch in Anbetracht dessen, dass es ohne Einstufung auch für niemanden die Möglichkeit gebe, so ein Gewehr zu kaufen. Übersehe ich hier etwas?


Es ist legitim wenn man es mit Hand und Fuß macht. Also eigenem Sachverständigen, von einem Juristen ausformuliert und natürlich wie bei der Sig werden Rechtsmittel ergriffen.

Aber so wie es hier den Eindruck macht war das schlecht vorbereitet und es werden keine Rechtsmittel ergriffen. Somit hat uns der User einen Bärendienst erwiesen :(

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Di 18. Okt 2016, 12:13
von Ferrum
Hanswurst6100 hat geschrieben:Wenn sich jemand juristisch gut auskennt und mir was schreiben möchte, würd ich es in meinem Namen an die Behörde schicken und die weitere Gebühr bezahlen.
Mfg


Vielleicht hat ein findiger hier ja zumindest die nötige Tagesfreizeit, um ihn hierbei zu unterstützen. Scheinbar will er ja nur beeinspruchen, wenn er zumindest fachliche Unterstützung bekommt. Wie das dann im Laufe des Verfahrens weitergeht kann man sich wohl ausmalen, gleich Garnichts zu machen ist aber eigentlich auch verkehrt.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Di 18. Okt 2016, 16:11
von gewo
Klompo hat geschrieben:
Hanswurst6100 hat geschrieben:Wenn sich jemand juristisch gut auskennt und mir was schreiben möchte, würd ich es in meinem Namen an die Behörde schicken und die weitere Gebühr bezahlen.
Mfg


Vielleicht hat ein findiger hier ja zumindest die nötige Tagesfreizeit, um ihn hierbei zu unterstützen. Scheinbar will er ja nur beeinspruchen, wenn er zumindest fachliche Unterstützung bekommt. Wie das dann im Laufe des Verfahrens weitergeht kann man sich wohl ausmalen, gleich Garnichts zu machen ist aber eigentlich auch verkehrt.


in mehrfacher hinsicht aussichtslos
grad bei der tigr
hat full auto teile verbaut
die ist in jedem fall kat A/ militärisch
egal wie du es drehst

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Di 18. Okt 2016, 16:46
von rupi
gewo hat geschrieben:hat full auto teile verbaut

und welche wären das ?

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Di 18. Okt 2016, 17:54
von IT Guy
gewo hat geschrieben:hat full auto teile verbaut

Steht aber nicht im Gutachten vom Sachverständigen. ;-)

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Di 18. Okt 2016, 18:04
von gewo
rupi hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:hat full auto teile verbaut

und welche wären das ?


das gehaeuse und einige innenteile sind ident mit der AKM

und nein, das ist kein waffenrechtlich relevanter waffenteil
das ist aber blunzn
denn der begriff "waffenrechtlich relevanter waffenteil" ist ein betriff aus der judikatur des WaffG 1996

die KMV kennt diesen begriff nicht
jeder teil der an eine waffe die der KMV unterliegt passt unterliegt der KMV

selbst wenn du ein AKM gehaeuse zb zur fuehrung fuer die gangschaltung eines aufsitz rasenmähers verbaust, ist der aufsitzrasenmaeher kat A
der muss dazu weder schiessen noch fullauto schiessen koennen ...

jede wesentliche bauteilidentheit mit KM teilen ist schaedlich
unabhaengig von der funktion

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Di 18. Okt 2016, 18:55
von rupi
du vertauscht grad PSL mit SVD gewo

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Di 18. Okt 2016, 19:14
von gewo
rupi hat geschrieben:du vertauscht grad PSL mit SVD gewo


glaub ned

aber den rechten arm wuerd ich ned wetten drauf ....

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Di 18. Okt 2016, 21:04
von HS911
gewo hat geschrieben:
rupi hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:hat full auto teile verbaut

und welche wären das ?


das gehaeuse und einige innenteile sind ident mit der AKM

und nein, das ist kein waffenrechtlich relevanter waffenteil
das ist aber blunzn
denn der begriff "waffenrechtlich relevanter waffenteil" ist ein betriff aus der judikatur des WaffG 1996

die KMV kennt diesen begriff nicht
jeder teil der an eine waffe die der KMV unterliegt passt unterliegt der KMV

selbst wenn du ein AKM gehaeuse zb zur fuehrung fuer die gangschaltung eines aufsitz rasenmähers verbaust, ist der aufsitzrasenmaeher kat A
der muss dazu weder schiessen noch fullauto schiessen koennen ...

jede wesentliche bauteilidentheit mit KM teilen ist schaedlich
unabhaengig von der funktion


Ich weiß, ich such hier wieder Logik, wo es keine gibt, aber wie ist das dann zum Beispiel mit der Glock? Oder Beretta 92, CZ75, 1911 und 2011 Pistolen? Die fallen wohl selbst nicht in die KMV, aber die verwandten MPs höchstwahrscheinlich schon.

Eins kann man hier jedenfalls lernen:
Es ist höchste Zeit, dass wir die Sportarten mit halbautomatischen LW "verschriftlichen". Viele österreichische Schützen nehmen regelmäßig an solchen Bewerben im In- & Ausland teil. Wir sind mit großen Delegationen bei Europa- & Weltmeisterschaften vertreten; was jetzt noch fehlt ist die "offizielle Niederschrift" (z.b. in ÖSchO). Das MUSS sich doch machen lassen.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Di 18. Okt 2016, 23:43
von gewo
HS911 hat geschrieben: Ich weiß, ich such hier wieder Logik, wo es keine gibt, aber wie ist das dann zum Beispiel mit der Glock? ....


ja
die glock war auch frueher immer schon ein wunder punkt in der argumentationskette

man hat sich schon damals immer drauf verstaendigt die offensichtlichen fragen zur glock nicht zu beantworten zu versuchen ...

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Mi 19. Okt 2016, 01:04
von Hanswurst6100
Ich hatte leider bis jetzt keine Zeit zu schreiben.

Ich hab mich entschieden, einen längeren Brief zu verfassen und auch auf die im Bescheid zitierten Paragrafen einzugehen bzw den Bescheid zu beeinspruchen.
Natürlich ist jeder, falls jemand Interesse daran hat, eingeladen mich zu unterstützen.

Ich hatte vorerst bedenken die Büchse mit aktuell zugelassenen SLB in einer Antwort zu vergleichen.
Nicht dass ich damit mehr Schaden anrichte als ich damit gut machen könnte.

@Rupi, Klompo, keine Sorge, ich kann mit Kritik jeder Art gut umgehen.

Was ich mir dabei gedacht hab?
Ich hätte die Büchse gerne, da ich eben Halbautomatenbewerbe schieße und wollte eine Genehmigung anfragen bevor das aktuelle Halbautomatenthema ausufert.

Ein halbherziger, nicht entsprechend vorbereiteter (finanzielle, juristische, fachliche und politische Vorraussetzungen betreffend) Antrag.
Hab hier gelesen man solle nicht gleich anfangs alle Karten auf den Tisch legen.
Wär auch eher der Meinung gewesen dass dieser Minister eher "einer von uns" ist.
Dass mein Antrag in dieser Form (mehrseitiges Gutachten, welches mit aktuell zugelassenen SLB in Konflikt steht) abgewiesen wird, damit hatte ich ehrlich gesagt nicht gerechnet. Finanziell spielt es in dieser Größenordnung keine Rolle, außer es ist schlicht aussichtslos.
Fachlich bin ich meiner Meinung nach in der Lage die im Bescheid genannten Argumente zu entkräften.

@Gewo

Dass in der Tigr teile einer AKM verbaut sind ist ein Gerücht.
Die ursprüngliche SVD ist eine Neuentwicklung von Dragunov.

Die Tigr 308 ist eine rein zivile Waffe. Hier passen weder Verschluss, Lauf, noch Magazin einer SVD. Kaliber ist ja auch ein anderes.

Ich stehe auch mit dem Deutschen Importeur (Waffen Schumacher) in Kontakt, welchen ich um diverse Unterlagen zu der Büchse, sowie den damaligen Einstufungsbescheid und seine Anfrage dazu, gebeten habe. Mal sehen ob er mich in der Hinsicht unterstützt.
Beim Abzug gibt es keine Möglichkeit auf FA umzubauen, da der FA Sear im Gegensatz zur AK komplett fehlt, bzw in der Konstruktion nicht vorgesehen wurde.
Im Gegensatz kann ein beliebiges AR15 mit 400€ und 2h Aufwand problemlos auf FA umgebaut werden. (Wer sich technisch ein wenig interessiert weiß was ich meine, eine genauere Erklärung/Beschreibung möchte ich nicht liefern)

Ich denke die Tigr308 kann man gut mit dem AR10 vergleichen. Das Pendant zur AK wär das AR15.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Mi 19. Okt 2016, 20:42
von Steyrer
Wälze einmal dieses Urteil durch:
BVwG W106 2100386-1
Vlt. funktioniert der Link:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20150709_W106_2100386_1_00/BVWGT_20150709_W106_2100386_1_00.html
Keine Ahnung was daraus wurde, da wirst du wohl zu einem spezialisierten Anwalt dackeln müssen.

Für alle anderen Einstufungswilligen: Nur daran denken wenn ihr ein Vielfaches des Waffenpreises auszugeben bereit seid und sehr viel Zeit habt. Und nur mit Unterstützung eines spezialisierten Anwaltes. Und damit meine ich nicht die Verband (deren Arbeit ich sehr schätze, wäre aber sicher nicht meine 1. Anwaltswahl).

LG
Steyrer