ruppy16 hat geschrieben:Für die Hera gibts eine Rechtsansicht
aus dem BMI aus 2011, das sollte doch für die BH reichen?!
genau davon reden wir
hast du sie in kopie?
ruppy16 hat geschrieben:Für die Hera gibts eine Rechtsansicht
aus dem BMI aus 2011, das sollte doch für die BH reichen?!
Maddin hat geschrieben:Die Regelung in Deutschland ist aber nicht bei allen so beliebt. Die Verbände lassen sich genug Einschränkungen einfallen die dann zu Nachteilen der Sportschützen führen (zB. Mindestlauflängen für sportliches Schießen usw.).
Martin P hat geschrieben:Myon hat geschrieben:Was steht im ZWR...... Nur das ist wichtig.
Was im ZWR eingetragen ist, ist rechtlich völlig wurscht. Wenn dir ein unwissender Händler oder Behördensachbearbeiter eine MP40 als Kat. B einträgt, ist sie deswegen noch lange nicht Kat. B ...
Myon hat geschrieben:Martin P hat geschrieben:Myon hat geschrieben:Was steht im ZWR...... Nur das ist wichtig.
Was im ZWR eingetragen ist, ist rechtlich völlig wurscht. Wenn dir ein unwissender Händler oder Behördensachbearbeiter eine MP40 als Kat. B einträgt, ist sie deswegen noch lange nicht Kat. B ...
Ja aber wenn ein Sachbearbeitet eine Waffe als Zb Schmeisser M4 einträgt obwohl sie beim Vorbesitzer als Schmeisser M4 Austria eingetragen ist, macht das sehrwohl einen Unterschied. Selber schon erlebt. Auf den Kaufpapieren stand auch M4 Austria drauf und somit war das ganze schnell erledigt. Aber die neue BH hat erstmal groß aufgeschrien.......
Martin P hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Die Regelung in Deutschland ist aber nicht bei allen so beliebt. Die Verbände lassen sich genug Einschränkungen einfallen die dann zu Nachteilen der Sportschützen führen (zB. Mindestlauflängen für sportliches Schießen usw.).
Das ist in DE nicht die Idee eines Verbandes, sondern geltendes Recht, wenn ich mich nicht irre: https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__6.html
Wenn du dir bei uns die aktuelle höchstgerichtliche Judikatur zu Halbautomaten ansiehst, wirst du die verkürzte Begründung lesen: ohne Sportordnung kein Sportgewehr, daher keine Feststellung, dass kein Kriegsmaterial. Ich plädiere genau deswegen dafür, dass ein Halbautomat nach seiner abstrakten Eignung zum sportlichen Schießen beurteilt wird, und nicht danach, ob es in Österreich aktuell dafür auch Bewerbe gibt, die man konkret schießen kann.
Außerdem hat sich mein Vergleich mit DE ausschließlich drauf bezogen, dass dort mit veröffentlichem Bescheid eingestuft wird und nicht wie bei uns mit vertraulicher Rechtsmeinung.
Maddin hat geschrieben:Ich bin eher dafür mal die alte KM-VO aus der Welt zu schaffen bzw. zu überarbeiten.
d-s hat geschrieben:All dieses Konzept ist dumm.
Ihr genehmigt ARs sind grundsätzlich die gleichen wie nicht zugelassene moderne Sportgewehre (DPMS, ..., ...).
Die Menge an Arbeit, die benötigt wird, um es in vollautomatisches zu konvertieren, ist sehr ähnlich, die Anzahl der Fälle, in denen es passiert ist die gleiche (0?), Feuerrate, "Usability", ..., es ist alles gleich.
Der einzige Unterschied ist der Stempel, der verwendet wird, um solche Feuerwaffen so weit wie möglich zu begrenzen.
Martin P hat geschrieben:[...] bzw. deren Nichteignung für militärische Zwecke.
brausi hat geschrieben:Das BMLV gehört einfach komplett raus aus dem Waffengesetz. Die anstehende Novelle gäbe Gelegenheit dazu. Innen-und Verteidigungsminister wären Parteikollegen.
DerDaniel hat geschrieben:Martin P hat geschrieben:[...] bzw. deren Nichteignung für militärische Zwecke.
Damit wäre ich jetzt aber mal gaaaaannnzzzz Vorsichtig!
Jede Waffe eignet sich für militärische Zwecke, so ist z.B. die Ruger 10/22 bei den Israelis im Einsatz. Ebenso setzen die Deutschen auf ein HK MR308 also ein AR Halbautomat in 308.
Das einzige (sinnvolle) Kriterium ist meiner Meinung nach "kann mit der Waffe ein präziser Schuss abgegeben werden". Das ist aber nur insofern begrenzt sinnvoll, da jeder VA der eine Einzelschuss Stellung hat darunter fällt.
Maddin hat geschrieben:Die Einbeziehung der militärischen Verantwortlichen in diese Entscheidung ist ja grundsätzlich nicht falsch.