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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Mo 12. Feb 2018, 18:00
von Martin P
Maddin hat geschrieben:Ob die jetzige Einbeziehung des BMLV bezüglich Waffenrecht dann verfassungswidrig ist oder nicht kann ich nicht abschließend beurteilen, aber da alle halbautomatischen Waffen (und zB. auch bestimmte Munitionstypen) grundsätzlich mal Kriegsmaterial sind (KM-VO) dürfte eine Einstufung durch das BMLV wohl keine so ganz eindeutige Kompetenzüberschreitung sein. Waffengesetz-Vollzug durch das BMI Hin oder Her.

Davon abgesehen kann dank unserer Verfassung ja recht einfach mit Verfassungsgesetz bzw. einfacher Verfassungsbestimmung eine solche Kompetenzverschiebung legitimiert werden. Die kann dann nichtmal mehr vom VfGH aufgehoben werden. Aber wenn das so klar ist frage ich mich wieso noch kein Anwalt den VfGH angerufen hat, der diese Kompetenzstreitigkeit recht einfach klären könnte.

Die einfachgesetzliche Grundlage die das BMLV ermächtigt ist jedenfalls mit §44 WaffG vorhanden. Wie gesagt, ob das verfassungswidrig ist weil der Anhang zum BMG fehlerhaft interpretiert wird vermag ich nicht zu beurteilen.


Ist nicht verfassungswidrig. Hat der VfGH erst jüngst über Antrag des BVwG entschieden.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 7G00046_01

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Mo 12. Feb 2018, 19:28
von Maddin
Martin P hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Ob die jetzige Einbeziehung des BMLV bezüglich Waffenrecht dann verfassungswidrig ist oder nicht kann ich nicht abschließend beurteilen, aber da alle halbautomatischen Waffen (und zB. auch bestimmte Munitionstypen) grundsätzlich mal Kriegsmaterial sind (KM-VO) dürfte eine Einstufung durch das BMLV wohl keine so ganz eindeutige Kompetenzüberschreitung sein. Waffengesetz-Vollzug durch das BMI Hin oder Her.

Davon abgesehen kann dank unserer Verfassung ja recht einfach mit Verfassungsgesetz bzw. einfacher Verfassungsbestimmung eine solche Kompetenzverschiebung legitimiert werden. Die kann dann nichtmal mehr vom VfGH aufgehoben werden. Aber wenn das so klar ist frage ich mich wieso noch kein Anwalt den VfGH angerufen hat, der diese Kompetenzstreitigkeit recht einfach klären könnte.

Die einfachgesetzliche Grundlage die das BMLV ermächtigt ist jedenfalls mit §44 WaffG vorhanden. Wie gesagt, ob das verfassungswidrig ist weil der Anhang zum BMG fehlerhaft interpretiert wird vermag ich nicht zu beurteilen.


Ist nicht verfassungswidrig. Hat der VfGH erst jüngst über Antrag des BVwG entschieden.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 7G00046_01


Na dann scheint nur eine Gesetzesänderung zu "helfen". Ob es die geben wird ? Ich kanns mir nicht vorstellen, aber bitte...

"Zulässigkeit der zu G46/2017 und G47/2017 protokollierten Anträge trotz fälschlicherweise Bezugnahme auf Art139 Abs1 Z1 B-VG statt auf Art140 Abs1 Z1 lita B-VG, weil es sich hiebei um ein offenkundiges Versehen handelt (vgl den Antrag zu G242/2017)."

Ich hab im Fred über den Antrag des BVwG darauf hingewiesen und mich gewundert wieso sie eine VO prüfen lassen wollen. :lol:

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Mo 12. Feb 2018, 19:34
von d-s
Nun, ich denke, dass österreichische Schießverbände versuchen sollten, die Gelegenheit (der aktuellen Regierung) zu nutzen.
Wahrscheinlich werden sie nicht erfolgreich sein, aber ohne zu versuchen gibt es keine Chance ...

Das österreichische Waffengesetz ist nicht so schlimm, aber dieser HA-Unsinn und vor allem das Kat-B-Limit würde Veränderungen verdienen.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Mi 14. Feb 2018, 15:33
von HS911
Maddin hat geschrieben:Ob die jetzige Einbeziehung des BMLV bezüglich Waffenrecht dann verfassungswidrig ist oder nicht kann ich nicht abschließend beurteilen, aber da alle halbautomatischen Waffen [...] grundsätzlich mal Kriegsmaterial sind (KM-VO) [...]


NEIN!!! Halbautomatische Sport- und Jagdgewehre sind kein Kriegsmaterial.

edit: für die Vollständigkeit:
Es nicht klar, was alles genau unter "Sport- und Jagdgewehre" fällt. Definitive Antwort gibts leider nur bei der Behörde (WaffG §44) oder ein Gericht (bei Beeinspruchung).

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Mi 14. Feb 2018, 15:45
von Maddin
HS911 hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Ob die jetzige Einbeziehung des BMLV bezüglich Waffenrecht dann verfassungswidrig ist oder nicht kann ich nicht abschließend beurteilen, aber da alle halbautomatischen Waffen [...] grundsätzlich mal Kriegsmaterial sind (KM-VO) [...]


NEIN!!! Halbautomatische Sport- und Jagdgewehre sind kein Kriegsmaterial.


Theoretisch ja... praktisch siehts aber leider anders aus...Es gibt keine Definition was eine Sportwaffe ist...

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Mi 14. Feb 2018, 16:28
von bandit31
Philipp181281 hat geschrieben:...Dürfte sich um ein reines Problem der BH Mistelbach handeln. Der zuständige Referent ist sehr motiviert und möchte sich beweißen...

Kenne einen Fall, wo er einem Uzkon SLF Besitzer seit Wochen ziemlich auf die E..r geht, weil er meint die wäre Kat.A und er soll sie gefälligst abgeben.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Mi 14. Feb 2018, 18:48
von brausi
Betroffene zusammentun und den Leiter der sicherheitspolizeilichen Abteilung und den Bezirkshauptmann darauf aufmerksam machen was da abgeht. Werden sie schon wissen aber damit das dokumentiert ist. Fruchtet das nicht, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg wegen Verdacht auf Amtsmißbrauch erwägen. Dr. Raoul Wagner?

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Mi 14. Feb 2018, 20:56
von Jo_Kux
brausi hat geschrieben:Betroffene zusammentun und den Leiter der sicherheitspolizeilichen Abteilung und den Bezirkshauptmann darauf aufmerksam machen was da abgeht. Werden sie schon wissen aber damit das dokumentiert ist. Fruchtet das nicht, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg wegen Verdacht auf Amtsmißbrauch erwägen. Dr. Raoul Wagner?

Ich bin auch der Meinung, dass man da unbedingt einen riesen Wirbel machen sollte, bitte unbedingt auch medial, da können wir alle nur gewinnen.
Wie mir die Leute am Sack gehen, die anderen gute Tipps geben zum Anwalt zu rennen... ich kanns nicht mehr lesen. :headslap:

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Mi 14. Feb 2018, 21:50
von Exitus
Und was soll er dann deiner Meinung nach machen?
Auf sein Recht verzichten und sich ein Luftdruckgewehr kaufen?

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 15. Feb 2018, 15:37
von Martin P
Exitus hat geschrieben:Und was soll er dann deiner Meinung nach machen?
Auf sein Recht verzichten und sich ein Luftdruckgewehr kaufen?


Ich denk grad nach, was er denn konkret wirklich machen soll. Nachdem die Sache wohl ohnehin nimmer ohne Auseinandersetzung mit der Behörde gut ausgeht, ist es vermutlich eh schon gleich und man muss nicht an künftige Erweiterungen etc. denken. Ein waffenrechtlich versierter Anwalt kann sicher nicht schaden.

Unser Forumskollege hat ja seiner Auskunft nach einen "Brief" von seinem Waffenreferenten bekommen. Hier gilt es anzusetzen. Auch wenn die Behörden ja mitunter übermächtig scheinen, hat man als Betroffener zumindest gewisse prozessuale Rechte.

Meine Argumentation geht ungefähr so: In Österreich verkehren Behörden mit Bürgern, wenn sie deren Rechtsverhältnisse gestalten, nicht per Briefchen, sondern richtig mit Bescheid. Wenn daher der Sachbearbeiter der BH XY glaubt, dass meine in ganz Österreich legal verkaufte Kat. B-Waffe eigentlich Kriegsmaterial ist, zu dessen Besitz ich nicht befugt bin, dann wird er mir meiner Ansicht nach den Besitz dieser Waffe mit Bescheid untersagen müssen - und gleichzeitig auch festzustellen haben, warum die Waffe KM ist. Dabei darf er sich nicht auf sein Bauchgefühl verlassen, sondern muss die entsprechenden Feststellungen aufgrund einer amtswegigen Erhebung des Sachverhaltes samt einer nachvollziehbaren Beweiswürdigung treffen. Diesen Bescheid kann ich beim Landesverwaltungsgericht bekämpfen, bevor ich jemals in die Nähe eines Einstufungsverfahrens komme.

Er kann mich meiner Ansicht nach als Partei nicht unmittelbar dazu zwingen, eine Einstufung vornehmen zu lassen, da ich nicht wüsste, auf welcher waffen- und verfahrensrechtlichen Grundlage er mich dazu bescheidmäßig verpflichten sollte. Er kann die Einstufung auch nicht von Amts wegen vornehmen lassen, da nach dem klaren Gesetzeswortlaut (§ 44 WaffG) die entsprechenden Feststellungen nur auf Antrag erfolgen dürfen. Falls das, was ich vorher geschrieben habe, zutrifft, müsste daher die KM-Eigenschaft amtswegig im Untersagungsverfahren festgestellt werden, ohne dass eine Einstufung im eigentlichen Sinn erfolgt.

Wäre nicht das erste Mal, dass eine Sache im Sand verläuft, nachdem die Partei die bescheidmäßige Erledigung beantragt hat. Vielleicht daher nur ein Schuss ins Blaue. Ob ich mit alledem freilich richtig liege, kann ich keineswegs beschwören ...

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 15. Feb 2018, 21:03
von ronhan
brausi hat geschrieben:und den Bezirkshauptmann darauf aufmerksam machen


Bezirkshauptfrau im konkreten Fall...

susi

Verfasst: Fr 16. Feb 2018, 07:31
von susi
Ich denke, solche Vorgänge eines Sachbearbeiters geschehen ohnehin mit Wissen des zuständigen Juristen dieser BH und mit Wissen der Bezirkshauptfrau.

Re: susi

Verfasst: Fr 16. Feb 2018, 08:41
von brausi
susi hat geschrieben:Ich denke, solche Vorgänge eines Sachbearbeiters geschehen ohnehin mit Wissen des zuständigen Juristen dieser BH und mit Wissen der Bezirkshauptfrau.

Ganz bestimmt. Darum schrieb ich ja:
"Werden sie schon wissen aber damit das dokumentiert ist."
Soll ja korrekt festgestellt werden wer da sein Amt mißbrauchen könnte.
zu Martin P: Einem Bescheid geht ein Ermittlungsverfahren voraus. Die Behörde befindet sich gerade offenbar im Ermittlungsverfahren was den von ihr behaupteten Sachverhalt betrifft. Der bzw. die Betroffenen wurden offenbar zu Stellungnahmen (Parteiengehör) oder sogar zu einem Tun aufgefordert. AVG gilt hier. Wer gezielt suchen will sollte sich den II. Teil und III. Teil ansehen obwohl es immer zu empfehlen ist Gesetze von vorne nach hinten zu lesen und nicht "Paragraphensurfen" nach Überschriften.
Auch wenn es offensichtlich eine Frechheit und ein jämmerlicher durchschaubarer Versuch in eine bestimmte Richtung ist sollte man das als Betroffener nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Verband, Verein wissen Bescheid?

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Fr 16. Feb 2018, 09:24
von fritzthemoose
ronhan hat geschrieben:
brausi hat geschrieben:und den Bezirkshauptmann darauf aufmerksam machen


Bezirkshauptfrau im konkreten Fall...


Bist Du Dir sicher? Nachtgesehen bzw. wurde es sich auf ein Geschlecht festgelegt? Wenn nicht wäre wohl Bezirkszellansammlung oder sowas politisch am korrektesten :tipphead:

Re: susi

Verfasst: Fr 16. Feb 2018, 09:38
von Martin P
brausi hat geschrieben: Martin P: Einem Bescheid geht ein Ermittlungsverfahren voraus. Die Behörde befindet sich gerade offenbar im Ermittlungsverfahren was den von ihr behaupteten Sachverhalt betrifft. Der bzw. die Betroffenen wurden offenbar zu Stellungnahmen (Parteiengehör) oder sogar zu einem Tun aufgefordert. AVG gilt hier. Wer gezielt suchen will sollte sich den II. Teil und III. Teil ansehen obwohl es immer zu empfehlen ist Gesetze von vorne nach hinten zu lesen und nicht "Paragraphensurfen" nach Überschriften.


Ich kann dir versichern, dass ich als Behördenleiter mit jahrelanger Verwaltungspraxis mit dem AVG durchaus vertraut bin. War etwas an meinen Zeilen falsch? Juristisch diskutiere ich darüber gern ...