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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 14. Mär 2019, 10:41
von gewo
FlorianW hat geschrieben:
Do 14. Mär 2019, 10:26
Außerdem, wenn ihr ein GEwehr einstufen lasst und dann eine Behörde sagt ,,Nein wir ham unsere MEinung geändert", bekommt ihr das Geld zurückerstattet für die Einstufung?
eine einstufung kostet a paar hundert euro
wenn ueberhaupt

das ist ein - im rahmen eines betrieblichen umfeldes - voellig irrelevanter betrag
du darfst davon ausgehen dass jeder betrieb mit geschaeftslokal oeffnungszeiten und (seie es auch nur ein) angestellten mitarbeitern jedenfalls fuenfstellige fixkosten im monat hat
wen interessieren da ein paar hundert euro fuer ein projekt

und nein
natuerlich kriegst nix retour ....

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 14. Mär 2019, 10:49
von FlorianW
gewo hat geschrieben:
Do 14. Mär 2019, 10:41
FlorianW hat geschrieben:
Do 14. Mär 2019, 10:26
Außerdem, wenn ihr ein GEwehr einstufen lasst und dann eine Behörde sagt ,,Nein wir ham unsere MEinung geändert", bekommt ihr das Geld zurückerstattet für die Einstufung?
eine einstufung kostet a paar hundert euro
wenn ueberhaupt

das ist ein - im rahmen eines betrieblichen umfeldes - voellig irrelevanter betrag
du darfst davon ausgehen dass jeder betrieb mit geschaeftslokal oeffnungszeiten und (seie es auch nur ein) angestellten mitarbeitern jedenfalls fuenfstellige fixkosten im monat hat
wen interessieren da ein paar hundert euro fuer ein projekt

und nein
natuerlich kriegst nix retour ....
und man kann da rechtlich nichts machen als Händler, wenn irgendeine unnedige Behörde aus heiterem Himmel anruft und sagt, dass die HA Krachn doch Kat.A ist?

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 14. Mär 2019, 12:54
von bino71
Nein, weil der Händler den Einstufungs-Bescheid nicht hat.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 14. Mär 2019, 13:02
von gewo
FlorianW hat geschrieben:
Do 14. Mär 2019, 10:49
gewo hat geschrieben:
Do 14. Mär 2019, 10:41
FlorianW hat geschrieben:
Do 14. Mär 2019, 10:26
Außerdem, wenn ihr ein GEwehr einstufen lasst und dann eine Behörde sagt ,,Nein wir ham unsere MEinung geändert", bekommt ihr das Geld zurückerstattet für die Einstufung?
eine einstufung kostet a paar hundert euro
wenn ueberhaupt

das ist ein - im rahmen eines betrieblichen umfeldes - voellig irrelevanter betrag
du darfst davon ausgehen dass jeder betrieb mit geschaeftslokal oeffnungszeiten und (seie es auch nur ein) angestellten mitarbeitern jedenfalls fuenfstellige fixkosten im monat hat
wen interessieren da ein paar hundert euro fuer ein projekt

und nein
natuerlich kriegst nix retour ....
und man kann da rechtlich nichts machen als Händler, wenn irgendeine unnedige Behörde aus heiterem Himmel anruft und sagt, dass die HA Krachn doch Kat.A ist?
nur wenn du der bist der damals die einstufung hat machen lassen 19hundertkaierfranzjosefjahr

oder wenn dir wer a kopie vom damaligen bescheid zugspielt hat und du ihn vorlegen kannst

diese bescheide der importeure sind nicht oeffentlich
sie sind eine "privatsache" zwischen dem antragsteller und SEINER aufsichtbehoerde
und entwickeln auch keine rechtswirkung fuer eine andere aufsichtsbehoerde

die waffe wird deshalb ned illegal
aber wennst keine beleg dafuer hast dass sie legal ist dann kannst DU sie halt ned verkaufen sondern nur der kollege an bezirk weiter oder zwei

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 14. Mär 2019, 15:10
von FlorianW
gewo hat geschrieben:
Do 14. Mär 2019, 13:02
FlorianW hat geschrieben:
Do 14. Mär 2019, 10:49
gewo hat geschrieben:
Do 14. Mär 2019, 10:41


eine einstufung kostet a paar hundert euro
wenn ueberhaupt

das ist ein - im rahmen eines betrieblichen umfeldes - voellig irrelevanter betrag
du darfst davon ausgehen dass jeder betrieb mit geschaeftslokal oeffnungszeiten und (seie es auch nur ein) angestellten mitarbeitern jedenfalls fuenfstellige fixkosten im monat hat
wen interessieren da ein paar hundert euro fuer ein projekt

und nein
natuerlich kriegst nix retour ....
und man kann da rechtlich nichts machen als Händler, wenn irgendeine unnedige Behörde aus heiterem Himmel anruft und sagt, dass die HA Krachn doch Kat.A ist?
nur wenn du der bist der damals die einstufung hat machen lassen 19hundertkaierfranzjosefjahr

oder wenn dir wer a kopie vom damaligen bescheid zugspielt hat und du ihn vorlegen kannst

diese bescheide der importeure sind nicht oeffentlich
sie sind eine "privatsache" zwischen dem antragsteller und SEINER aufsichtbehoerde
und entwickeln auch keine rechtswirkung fuer eine andere aufsichtsbehoerde

die waffe wird deshalb ned illegal
aber wennst keine beleg dafuer hast dass sie legal ist dann kannst DU sie halt ned verkaufen sondern nur der kollege an bezirk weiter oder zwei
Also warte mal, wenn ich jetzt z.b. in wien wohne und die behörde einen HA als Kat.B. einstuft und ich mir den kauf und dann eine Behörde in NÖ sagt, dass es ned Kat B. sondern Kat A. ist, müsste ich dann das GEwehr verkaufen (an einen Händler) oder darf es als Kat.B. gemeldet sein, solange es an niemanden verkauft wird, der nicht in Wien wohnt? oder wie is das genau

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 14. Mär 2019, 15:42
von gewo
FlorianW hat geschrieben:
Do 14. Mär 2019, 15:10
Also warte mal, wenn ich jetzt z.b. in wien wohne und die behörde einen HA als Kat.B. einstuft und ich mir den kauf und dann eine Behörde in NÖ sagt, dass es ned Kat B. sondern Kat A. ist, müsste ich dann das GEwehr verkaufen (an einen Händler) oder darf es als Kat.B. gemeldet sein, solange es an niemanden verkauft wird, der nicht in Wien wohnt?
wir hatten in zwei faellen das problem ja
NOE behoerde sagt sie will den beischeid sehen
und rechtlich ist das idi*tischerweise tatsaechlich moeglich

entweder schickst denen den bescheid
dann haben sie ihn aber
und man munkelt dass so bescheide dann auch mal anderweitig auftauchen ploetzlich

und mit solchen "aufgetauchten" bescheiden kann dann ein mitbewerber auch die ware verkaufen
weil dann hat er ja den bescheid und den nachweis dass sie kat B ist
wenn auch nicht selbst beantragt
aber es reicht um die dinger risikolos verkaufen zu koennen

von daher gibt kein importeur seinen bescheid an a behoerde weiter
zumindestens an bestimmte behoerden nicht
da nehmens die waffe lieber zurueck
haben wir auch schon gemacht

privat an privat ist kein thema
da gibts keinen bescheid abzuzocken
das geht meist ohne probleme

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 16. Mär 2019, 11:39
von FlorianW
gewo hat geschrieben:
Do 14. Mär 2019, 15:42
FlorianW hat geschrieben:
Do 14. Mär 2019, 15:10
Also warte mal, wenn ich jetzt z.b. in wien wohne und die behörde einen HA als Kat.B. einstuft und ich mir den kauf und dann eine Behörde in NÖ sagt, dass es ned Kat B. sondern Kat A. ist, müsste ich dann das GEwehr verkaufen (an einen Händler) oder darf es als Kat.B. gemeldet sein, solange es an niemanden verkauft wird, der nicht in Wien wohnt?
wir hatten in zwei faellen das problem ja
NOE behoerde sagt sie will den beischeid sehen
und rechtlich ist das idi*tischerweise tatsaechlich moeglich

entweder schickst denen den bescheid
dann haben sie ihn aber
und man munkelt dass so bescheide dann auch mal anderweitig auftauchen ploetzlich

und mit solchen "aufgetauchten" bescheiden kann dann ein mitbewerber auch die ware verkaufen
weil dann hat er ja den bescheid und den nachweis dass sie kat B ist
wenn auch nicht selbst beantragt
aber es reicht um die dinger risikolos verkaufen zu koennen

von daher gibt kein importeur seinen bescheid an a behoerde weiter
zumindestens an bestimmte behoerden nicht
da nehmens die waffe lieber zurueck
haben wir auch schon gemacht

privat an privat ist kein thema
da gibts keinen bescheid abzuzocken
das geht meist ohne probleme
also wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann ist es für den einzelnen Waffenhändler billiger einfach die KRachn wieder zurückzunehmen anstatt zu riskieren, dass andere den Bescheid kriegen?

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 16. Mär 2019, 15:15
von gewo
FlorianW hat geschrieben:
Sa 16. Mär 2019, 11:39
gewo hat geschrieben:
Do 14. Mär 2019, 15:42
FlorianW hat geschrieben:
Do 14. Mär 2019, 15:10
Also warte mal, wenn ich jetzt z.b. in wien wohne und die behörde einen HA als Kat.B. einstuft und ich mir den kauf und dann eine Behörde in NÖ sagt, dass es ned Kat B. sondern Kat A. ist, müsste ich dann das GEwehr verkaufen (an einen Händler) oder darf es als Kat.B. gemeldet sein, solange es an niemanden verkauft wird, der nicht in Wien wohnt?
wir hatten in zwei faellen das problem ja
NOE behoerde sagt sie will den beischeid sehen
und rechtlich ist das idi*tischerweise tatsaechlich moeglich

entweder schickst denen den bescheid
dann haben sie ihn aber
und man munkelt dass so bescheide dann auch mal anderweitig auftauchen ploetzlich

und mit solchen "aufgetauchten" bescheiden kann dann ein mitbewerber auch die ware verkaufen
weil dann hat er ja den bescheid und den nachweis dass sie kat B ist
wenn auch nicht selbst beantragt
aber es reicht um die dinger risikolos verkaufen zu koennen

von daher gibt kein importeur seinen bescheid an a behoerde weiter
zumindestens an bestimmte behoerden nicht
da nehmens die waffe lieber zurueck
haben wir auch schon gemacht

privat an privat ist kein thema
da gibts keinen bescheid abzuzocken
das geht meist ohne probleme
also wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann ist es für den einzelnen Waffenhändler billiger einfach die KRachn wieder zurückzunehmen anstatt zu riskieren, dass andere den Bescheid kriegen?
natuerlich
ist seit 1996 so

aber das thema soll sich ja mit dezember in luft aufloesen

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 16. Mär 2019, 18:36
von FlorianW
gewo hat geschrieben:
Sa 16. Mär 2019, 15:15
FlorianW hat geschrieben:
Sa 16. Mär 2019, 11:39
gewo hat geschrieben:
Do 14. Mär 2019, 15:42


wir hatten in zwei faellen das problem ja
NOE behoerde sagt sie will den beischeid sehen
und rechtlich ist das idi*tischerweise tatsaechlich moeglich

entweder schickst denen den bescheid
dann haben sie ihn aber
und man munkelt dass so bescheide dann auch mal anderweitig auftauchen ploetzlich

und mit solchen "aufgetauchten" bescheiden kann dann ein mitbewerber auch die ware verkaufen
weil dann hat er ja den bescheid und den nachweis dass sie kat B ist
wenn auch nicht selbst beantragt
aber es reicht um die dinger risikolos verkaufen zu koennen

von daher gibt kein importeur seinen bescheid an a behoerde weiter
zumindestens an bestimmte behoerden nicht
da nehmens die waffe lieber zurueck
haben wir auch schon gemacht

privat an privat ist kein thema
da gibts keinen bescheid abzuzocken
das geht meist ohne probleme
also wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann ist es für den einzelnen Waffenhändler billiger einfach die KRachn wieder zurückzunehmen anstatt zu riskieren, dass andere den Bescheid kriegen?
natuerlich
ist seit 1996 so

aber das thema soll sich ja mit dezember in luft aufloesen
ich hoffe es, aber viel zu spät. Die Gewehre, die interessant wären als HA, sind ja gar nicht mehr zu haben, ich mein so Sachen wie GEwehr 43, SVT-40, M1 Garand, M1 CArbine , Mas 44, etc... Aber ich bezweifle, dass die Behörde da nachgeben wird, die würden Waffenbesitzern freiwillig doch nie einen Gefallen tun

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 16. Mär 2019, 19:02
von tiberius
Hi,

das grundsätzliche Problem ist, dass der amerikanische Markt alles aufsaugt, gerade bei HAs wie
SKS und Garand sind die besten Zeiten längst vorbei weil die Babyboomer ihre Pension verprassen, die Amis zahlen auch besser.

Und: Die hiesigen Büchser/Händler verpennens wieder genauso wie mit den Repetier-Ordonnanzlern.
Der ganze Großhandel geht durch Europa und zu einem guten Stück durch Österreich.
Nur, als der Beute k98 etc. plötzlich 300 im Großhandelseinkauf gekostet hat (Nachfrage>Angebot), kaufte es kein
hiesiger Händler (mehr wie 100 zohl i net), also ging alles in die USA und da gehens für fast jeden Preis weg.

Wenn das so kommt wie erhofft, dann schauts dass im kommenden Herbst einen Platz frei habts,
weil was dann weggeht ist weg, die Arsenale sind leer, und dann gibts nur mehr den sekundär Markt,
und wies auf Waffengeschlaucht zugeht wiss ma.
Die letzte Chance auf ein SKs oider ein M1 etc. ohne dafür osbzön ablegen zu müssen, da müssts schnell sein wenns Weihnachtsgeld locker sitzt.

mfg tiberius

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 21. Mär 2019, 13:00
von Benson
Hallo zusammen,

bin heute über was Interessantes gestolpert: SPC-A2 - Swiss Pistol Carabine

https://shop.strato.de/epages/61028398. ... ol_Carbine

und wollte mal nachfragen ob irgendjemand weiß, ob´s Das in absehbarer Zeit bei uns geben könnte. :D

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Fr 22. Mär 2019, 22:33
von Benson
Benson hat geschrieben:
Do 21. Mär 2019, 13:00
Hallo zusammen,

bin heute über was Interessantes gestolpert: SPC-A2 - Swiss Pistol Carabine

https://shop.strato.de/epages/61028398. ... ol_Carbine

und wollte mal nachfragen ob irgendjemand weiß, ob´s Das in absehbarer Zeit bei uns geben könnte. :D
reload-smile
Nochmal nach oben - wollte keinen eigenen Fred deswegen aufmachen - finde das paßt hier

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: So 24. Mär 2019, 17:08
von Irwin J. Finster
Wenn nicht zufällig ein kompetenter Wahrsager im. Forum ist, wird Dir das keiner beantworten können....

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Di 26. Mär 2019, 19:25
von Mushr00m
Benson hat geschrieben:
Fr 22. Mär 2019, 22:33
Benson hat geschrieben:
Do 21. Mär 2019, 13:00
Hallo zusammen,

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diese möglichkeit steht aktuell bei 50%-50% :
*kann sein 👍
*kann nicht sein 👎

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Di 26. Mär 2019, 19:53
von Mindfreeq
In .40 SW oder 10 mm Auto wird das aber ganz schön ins Geld gehen :mrgreen: