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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 11. Apr 2019, 08:54
von bino71
Weil gerade gelesen:
Swiss Arms SG SAPR 751 Sport >> Kat A
Urteil: W136 2136365-1 vom 28.01.2019

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 11. Apr 2019, 09:37
von HS911
bino71 hat geschrieben:
Do 11. Apr 2019, 08:54
Weil gerade gelesen:
Swiss Arms SG SAPR 751 Sport >> Kat A
Urteil: W136 2136365-1 vom 28.01.2019
Wie kommst Du denn auf sowas?

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 11. Apr 2019, 09:52
von gewo
HS911 hat geschrieben:
Do 11. Apr 2019, 09:37
bino71 hat geschrieben:
Do 11. Apr 2019, 08:54
Weil gerade gelesen:
Swiss Arms SG SAPR 751 Sport >> Kat A
Urteil: W136 2136365-1 vom 28.01.2019
Wie kommst Du denn auf sowas?
war doch noch nie kat B oder?
nur die Sg550 ist kat B mit umbauten

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 11. Apr 2019, 10:05
von HS911
gewo hat geschrieben:
Do 11. Apr 2019, 09:52
HS911 hat geschrieben:
Do 11. Apr 2019, 09:37
bino71 hat geschrieben:
Do 11. Apr 2019, 08:54
Weil gerade gelesen:
Swiss Arms SG SAPR 751 Sport >> Kat A
Urteil: W136 2136365-1 vom 28.01.2019
Wie kommst Du denn auf sowas?
war doch noch nie kat B oder?
nur die Sg550 ist kat B mit umbauten
Kann man so nicht sagen. Die Waffe ist entweder A oder B. Wenn ich das Urteil richtig verstehe gibt es zur Zeit keinen rechtskräftigen Bescheid oder Beschluss, der die Waffe eindeutig einer Kategorie zuordnet. Somit kann man zur Zeit nicht sagen, ob die Waffe A oder B ist.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 11. Apr 2019, 10:10
von gewo
HS911 hat geschrieben:
Do 11. Apr 2019, 10:05
gewo hat geschrieben:
Do 11. Apr 2019, 09:52
HS911 hat geschrieben:
Do 11. Apr 2019, 09:37


Wie kommst Du denn auf sowas?
war doch noch nie kat B oder?
nur die Sg550 ist kat B mit umbauten
Kann man so nicht sagen. Die Waffe ist entweder A oder B. Wenn ich das Urteil richtig verstehe gibt es zur Zeit keinen rechtskräftigen Bescheid oder Beschluss, der die Waffe eindeutig einer Kategorie zuordnet. Somit kann man zur Zeit nicht sagen, ob die Waffe A oder B ist.
dazu gibt es einen eigenen Paragraphen im Gesetz:

WaffG § 44. Die Behörde stellt auf Antrag fest, welcher Kategorie eine bestimmte Schußwaffe zuzuordnen ist und gegebenenfalls ob nur bestimmte Regelungen dieses Bundesgesetzes (§ 45) auf sie anzuwenden sind. Im Falle von Schusswaffen, die Kriegsmaterial sind, trifft diese Feststellung der Bundesminister für Landesverteidigung. Die Behörde hat dem Bundesminister für Inneres eine Abschrift des rechtskräftigen Bescheides zu übermitteln. Der Bundesminister für Inneres sowie der Bundesminister für Landesverteidigung sind ermächtigt, die Ergebnisse der aufgrund dieser Bestimmung geführten Verfahren im Internet zu veröffentlichen.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 11. Apr 2019, 10:15
von bino71
Wie man es auch nennt, bekommen wirst diese nimmer bis zum 14.12.2019 und es ist sicher kein Kat B.

Auszug:
Im Ergebnis kann demnach der belangten Behörde, wenn sie, ungeachtet einer teilweise unzutreffenden rechtlichen Würdigung, zum Ergebnis kommt, dass es sich bei der antragsgegenständlichen Schusswaffe mangels Anwendung der in § 1 I.1.a) Kriegsmaterialverordnung normierten Ausnahmebestimmung um Kriegsmaterial handelt, nicht entgegengetreten werden, weshalb die Beschwerde abzuweisen war.

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass für den Erwerb, Besitz oder das Führen von Kriegsmaterial, wozu die in Rede stehende Waffe nach dem Gesagten zu zählen ist, eine Ausnahmebewilligung gemäß § 18 Abs. 2 WaffG beantragt werden kann.

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 11. Apr 2019, 10:33
von HS911
bino71 hat geschrieben:
Do 11. Apr 2019, 10:15
Wie man es auch nennt, bekommen wirst diese nimmer bis zum 14.12.2019

Auszug:
Im Ergebnis kann demnach der belangten Behörde, wenn sie, ungeachtet einer teilweise unzutreffenden rechtlichen Würdigung, zum Ergebnis kommt, dass es sich bei der antragsgegenständlichen Schusswaffe mangels Anwendung der in § 1 I.1.a) Kriegsmaterialverordnung normierten Ausnahmebestimmung um Kriegsmaterial handelt, nicht entgegengetreten werden, weshalb die Beschwerde abzuweisen war.

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass für den Erwerb, Besitz oder das Führen von Kriegsmaterial, wozu die in Rede stehende Waffe nach dem Gesagten zu zählen ist, eine Ausnahmebewilligung gemäß § 18 Abs. 2 WaffG beantragt werden kann.

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Muss mich entschuldigen - hab einen früheren Beschluss (02.03.2017) in der selben Sache gelesen. Im Neuen Urteil stehts recht eindeutig. Sorry für die Verwirrung.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 11. Apr 2019, 10:35
von HS911
gewo hat geschrieben:
Do 11. Apr 2019, 10:10
HS911 hat geschrieben:
Do 11. Apr 2019, 10:05
gewo hat geschrieben:
Do 11. Apr 2019, 09:52


war doch noch nie kat B oder?
nur die Sg550 ist kat B mit umbauten
Kann man so nicht sagen. Die Waffe ist entweder A oder B. Wenn ich das Urteil richtig verstehe gibt es zur Zeit keinen rechtskräftigen Bescheid oder Beschluss, der die Waffe eindeutig einer Kategorie zuordnet. Somit kann man zur Zeit nicht sagen, ob die Waffe A oder B ist.
dazu gibt es einen eigenen Paragraphen im Gesetz:

WaffG § 44. Die Behörde stellt auf Antrag fest, welcher Kategorie eine bestimmte Schußwaffe zuzuordnen ist und gegebenenfalls ob nur bestimmte Regelungen dieses Bundesgesetzes (§ 45) auf sie anzuwenden sind. Im Falle von Schusswaffen, die Kriegsmaterial sind, trifft diese Feststellung der Bundesminister für Landesverteidigung. Die Behörde hat dem Bundesminister für Inneres eine Abschrift des rechtskräftigen Bescheides zu übermitteln. Der Bundesminister für Inneres sowie der Bundesminister für Landesverteidigung sind ermächtigt, die Ergebnisse der aufgrund dieser Bestimmung geführten Verfahren im Internet zu veröffentlichen.
Ist bekannt. Da steht halt auch nix anderes drinnen, als ich immer gesagt habe.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Fr 12. Apr 2019, 21:51
von tiberius
Begrüße das Gemüse,

weiß jemand ob es eine halbautomatische Variante des FN FAL bzw. eines seiner Derivate
als HA gibt welches, so die Götter gnädig sind, ab Dezember zu haben sein könnte?
So ein Sealous Scouts Büxerl in Rhodie Camo wär schon was.

für Shorts extrakurz,
tiberius

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 18. Mai 2019, 07:26
von Maddin
tiberius hat geschrieben:
Fr 12. Apr 2019, 21:51
Begrüße das Gemüse,

weiß jemand ob es eine halbautomatische Variante des FN FAL bzw. eines seiner Derivate
als HA gibt welches, so die Götter gnädig sind, ab Dezember zu haben sein könnte?
So ein Sealous Scouts Büxerl in Rhodie Camo wär schon was.

für Shorts extrakurz,
tiberius
Wenns jetzt tatsächlich Neuwahlen gibt könnt das alles sowieso wieder ins Wackeln kommen...

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Sa 18. Mai 2019, 08:30
von Heinzelmaennchen
Maddin hat geschrieben:
Sa 18. Mai 2019, 07:26
tiberius hat geschrieben:
Fr 12. Apr 2019, 21:51
Begrüße das Gemüse,

weiß jemand ob es eine halbautomatische Variante des FN FAL bzw. eines seiner Derivate
als HA gibt welches, so die Götter gnädig sind, ab Dezember zu haben sein könnte?
So ein Sealous Scouts Büxerl in Rhodie Camo wär schon was.

für Shorts extrakurz,
tiberius
Wenns jetzt tatsächlich Neuwahlen gibt könnt das alles sowieso wieder ins Wackeln kommen...
Das ist nun leider nicht auszuschließen :doh:

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Di 21. Mai 2019, 18:05
von Promo
Was soll der Blödsinn? Wir haben ein beschlossenes Gesetz. Eine Gesetzesänderung müsste auf Intiative der Regierung eingebracht werden die aktuell nicht existent ist und eventuell durch eine Expertenregierung ersetzt wird, die dann wahrscheinlich andere Sorgen als das Waffengesetz hat. Und eine spätere neue Regierung, bis dass diese steht, ist schon Dezember. Jegliche Änderung am beschlossenen Gesetz ist daher mehr als nur unrealistisch, wem sollte das nützen?

Die FPÖ wird nicht am Programm für das eigene Klientel sägen, die ÖVP hat auch für die Jäger was drin was sie nicht rückgängig machen wollen. Und die SPÖ hat sogar mit gestimmt für das aktuelle WaffG, die werden sich kaum bloß stellen und plötzlich dagegen sein. Eine Mehrheit für eine Änderung in einer unsicheren Zeit ist daher nicht absehbar.

Bitte also diese Mutmaßungen lassen, die führen allenfalls zu Latrinengerüchten die wir nicht brauchen können.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Di 21. Mai 2019, 19:11
von The_Governor
Promo hat geschrieben:
Di 21. Mai 2019, 18:05
Was soll der Blödsinn? Wir haben ein beschlossenes Gesetz. Eine Gesetzesänderung müsste auf Intiative der Regierung eingebracht werden die aktuell nicht existent ist und eventuell durch eine Expertenregierung ersetzt wird, die dann wahrscheinlich andere Sorgen als das Waffengesetz hat. Und eine spätere neue Regierung, bis dass diese steht, ist schon Dezember. Jegliche Änderung am beschlossenen Gesetz ist daher mehr als nur unrealistisch, wem sollte das nützen?

Die FPÖ wird nicht am Programm für das eigene Klientel sägen, die ÖVP hat auch für die Jäger was drin was sie nicht rückgängig machen wollen. Und die SPÖ hat sogar mit gestimmt für das aktuelle WaffG, die werden sich kaum bloß stellen und plötzlich dagegen sein. Eine Mehrheit für eine Änderung in einer unsicheren Zeit ist daher nicht absehbar.

Bitte also diese Mutmaßungen lassen, die führen allenfalls zu Latrinengerüchten die wir nicht brauchen können.
Deinen Optimismus würde ich gerne teilen. Die Neos-Tante hat sogar in der Sendung "Im Zentrum" angeprangert, dass unter Kickl das Waffenrecht gelockert wurde und das nicht hinnehmbar sei. Das scheint denen ein Dorn im Auge zu sein. Zumal die Neos jetzt schon merklich mit den Schwarzen anbandeln (Stichwort Misstrauensvotum). Bei Schwarz/Neos wird man also gerne den "Kickl-Teil" (nicht den Jäger-Teil!) des Waffengesetzes opfern und das ggf. alles noch vor Dezember.

Ich hoffe das hat genug Waffenbezug!

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Di 21. Mai 2019, 20:23
von Bdave
Ich denke das größere Thema ist eher, dass sie ja bisher immer noch nicht wissen, wie sie die Magazinsache etc. genau handhaben wollen. Da wird doch sicher auch der neue Übergangsminister aus dem Expertenpool ein Wörtchen mitzureden haben, oder?

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Mi 22. Mai 2019, 07:36
von Nordi
Ja genau, das Thema Magazine ist ja eigentlich in der Theorie ja beschlossen, aber in der Praxis so kaum umsetzbar... =/

Ich hab mal mit einem Herren in der BH bzgl dessen gesprochen und die wissen selbst nicht was jetzt wirklich kommen soll oder eben nicht kommen soll. Fast alle Amtskollegen gruseln schon vor dem Aufwand der da kommt bzw finden das es recht sinnbefreit ist.

Laut seiner Aussage wäre es am einfachsten wenn schlicht der Neuverkauf reguliert wird, und schon bestehende Mags im Besitz der Waffeninhaber bleiben, OHNE das ihre Kat B und einer KAT A wird.

Er hat mir dann eh lang und breit erklärt wie verworren und komplex das Thema ist...was passiert mit einer Kat C die solche Mags aufnehmen kann? Was ist mit Waffen die nach dem 14.12 gekauft werden und die gleichen Mags nutzen können ? Wie soll das mit Meldung der Mags genau gehen? Was passiert bei Verlust eines Mags? Dazu kommen noch Amtsinterne Prozesse die mit dieser Regelung kaum handbar sind...usw usf.