Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mi 22. Mai 2019, 08:11
Ich würde jetzt sowieso warten auf die neue Regierung .....das ändert sich garantiert wieder .
Baba neue HA's
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Alles klar, du gehst also davon aus, dass die "Neos-Tante" der 5,3% Partei in der Zeit bis zur Neuwahl eine parlamentarische Mehrheit dafür zusammen bekommt, dass man einen Intiativantrag einbringen kann, der dann auch noch dazu sofort in Kraft tritt? Bitte dann um Info, wer dabei für die parlamentarische Mehrheit sorgen wird? Die Blauen, deren Ministerium das ausgearbeitet hat? Die ÖVP, die das mit dem Koalitionspartner ausverhandelt hat? Oder die SPÖ, die im Parlament für diese Novelle gestimmt haben, weil sie die Änderungen für gut befunden haben? Du brauchst übrigens zwei der genannten drei Parteien, damit diese (zuzüglich NEOS, die das ja fordern) eine Mehrheit haben.The_Governor hat geschrieben: ↑Di 21. Mai 2019, 19:11Deinen Optimismus würde ich gerne teilen. Die Neos-Tante hat sogar in der Sendung "Im Zentrum" angeprangert, dass unter Kickl das Waffenrecht gelockert wurde und das nicht hinnehmbar sei. Das scheint denen ein Dorn im Auge zu sein. Zumal die Neos jetzt schon merklich mit den Schwarzen anbandeln (Stichwort Misstrauensvotum). Bei Schwarz/Neos wird man also gerne den "Kickl-Teil" (nicht den Jäger-Teil!) des Waffengesetzes opfern und das ggf. alles noch vor Dezember.
Ich hoffe das hat genug Waffenbezug!
Die Pinken haben genauso für das neue Waffengesetz gestimmt, allerdings kann von Lockerungen doch eh kaum die Rede sein. Was ist für Sportschützen besser geworden ? Die 10 Waffen in 20 Jahren oder der Rechtsanspruch von 2 auf 5 ? Also bitte...The_Governor hat geschrieben: ↑Di 21. Mai 2019, 19:11Deinen Optimismus würde ich gerne teilen. Die Neos-Tante hat sogar in der Sendung "Im Zentrum" angeprangert, dass unter Kickl das Waffenrecht gelockert wurde und das nicht hinnehmbar sei. Das scheint denen ein Dorn im Auge zu sein. Zumal die Neos jetzt schon merklich mit den Schwarzen anbandeln (Stichwort Misstrauensvotum). Bei Schwarz/Neos wird man also gerne den "Kickl-Teil" (nicht den Jäger-Teil!) des Waffengesetzes opfern und das ggf. alles noch vor Dezember.Promo hat geschrieben: ↑Di 21. Mai 2019, 18:05Was soll der Blödsinn? Wir haben ein beschlossenes Gesetz. Eine Gesetzesänderung müsste auf Intiative der Regierung eingebracht werden die aktuell nicht existent ist und eventuell durch eine Expertenregierung ersetzt wird, die dann wahrscheinlich andere Sorgen als das Waffengesetz hat. Und eine spätere neue Regierung, bis dass diese steht, ist schon Dezember. Jegliche Änderung am beschlossenen Gesetz ist daher mehr als nur unrealistisch, wem sollte das nützen?
Die FPÖ wird nicht am Programm für das eigene Klientel sägen, die ÖVP hat auch für die Jäger was drin was sie nicht rückgängig machen wollen. Und die SPÖ hat sogar mit gestimmt für das aktuelle WaffG, die werden sich kaum bloß stellen und plötzlich dagegen sein. Eine Mehrheit für eine Änderung in einer unsicheren Zeit ist daher nicht absehbar.
Bitte also diese Mutmaßungen lassen, die führen allenfalls zu Latrinengerüchten die wir nicht brauchen können.
Ich hoffe das hat genug Waffenbezug!
Also lockerer wirds nie werden wirklich werden und man muss sich wohl oder übel damit abfinden, dass irgendwan Waffen für den normalen Bürger abgeschaft werden, speziell wenn man "nur" Sportschütze ist, der einfach nach der Arbeit bissl plinken gehen und Spaß haben will oder einfach keine Zeit hat zu ausreichend Wettbewerben zu gehen. Wir wissen alle, dass per Anlaßgesetzgebung innerhalb kürzester Zeit eine ganze Kategorie abgeschafft werden. Es ist nur mehr eine frage der Zeit. Das kann in einem Jahr sein, das kann in zehn Jahren sein. Wenn die meisten Waffengegner wüssten, dass das einzige Kriterium für §C und §D Waffen die Tatsache ist, dass man nicht vorbestraft sein darf, dann wären die beiden Kategorien schon längst §B Zubehör...Maddin hat geschrieben: ↑Mi 22. Mai 2019, 18:19Die Pinken haben genauso für das neue Waffengesetz gestimmt, allerdings kann von Lockerungen doch eh kaum die Rede sein. Was ist für Sportschützen besser geworden ? Die 10 Waffen in 20 Jahren oder der Rechtsanspruch von 2 auf 5 ? Also bitte...The_Governor hat geschrieben: ↑Di 21. Mai 2019, 19:11Deinen Optimismus würde ich gerne teilen. Die Neos-Tante hat sogar in der Sendung "Im Zentrum" angeprangert, dass unter Kickl das Waffenrecht gelockert wurde und das nicht hinnehmbar sei. Das scheint denen ein Dorn im Auge zu sein. Zumal die Neos jetzt schon merklich mit den Schwarzen anbandeln (Stichwort Misstrauensvotum). Bei Schwarz/Neos wird man also gerne den "Kickl-Teil" (nicht den Jäger-Teil!) des Waffengesetzes opfern und das ggf. alles noch vor Dezember.Promo hat geschrieben: ↑Di 21. Mai 2019, 18:05Was soll der Blödsinn? Wir haben ein beschlossenes Gesetz. Eine Gesetzesänderung müsste auf Intiative der Regierung eingebracht werden die aktuell nicht existent ist und eventuell durch eine Expertenregierung ersetzt wird, die dann wahrscheinlich andere Sorgen als das Waffengesetz hat. Und eine spätere neue Regierung, bis dass diese steht, ist schon Dezember. Jegliche Änderung am beschlossenen Gesetz ist daher mehr als nur unrealistisch, wem sollte das nützen?
Die FPÖ wird nicht am Programm für das eigene Klientel sägen, die ÖVP hat auch für die Jäger was drin was sie nicht rückgängig machen wollen. Und die SPÖ hat sogar mit gestimmt für das aktuelle WaffG, die werden sich kaum bloß stellen und plötzlich dagegen sein. Eine Mehrheit für eine Änderung in einer unsicheren Zeit ist daher nicht absehbar.
Bitte also diese Mutmaßungen lassen, die führen allenfalls zu Latrinengerüchten die wir nicht brauchen können.
Ich hoffe das hat genug Waffenbezug!
Probleme seh ich jetzt vorallem wieder in der neuen Magazin-Regelung, die garantiert wieder überkompliziert und überbürokratisch ausfallen wird...
wo steht genau, dass Mitte Dezember dann auch wirklich mehr halbautomatische Langwaffen verfügbar sein werden als §B?Steppenwolf hat geschrieben: ↑Mi 22. Mai 2019, 18:11Irgend wie bekomme ich das Gefühl, ich sollte meinen freien Platz auf der WBK besser vor dem 14. Dezember und vor der neuen Regierung mit einen guten AR 15 besetzen als nach dem 14. Dezember wo eventuell und vielleicht und schau ma mal ob überhaupt...
Schwere schwere Entscheidung.
aber wo in der Gesetzesvorlage steht das?woolf hat geschrieben: ↑So 2. Jun 2019, 22:21Was hast du denn immer mit dem §B? Sowas gibt es nichtMauser98Lover hat geschrieben: ↑So 2. Jun 2019, 21:59wo steht genau, dass Mitte Dezember dann auch wirklich mehr halbautomatische Langwaffen verfügbar sein werden als §B?
Dass es ab Dez. mehr HA als Kat. B geben wird steht nirgends geschrieben, aber es ändert sich dann etwas ganz wesentliches: nämlich dass HA dann grundsätzlich erst einmal Kat. B sind, während das bisher nur bei den Ausnahmen von Jagd- oder Sportgewehren der Fall war und diese Ausnahmeregelung noch dazu vom zuständigen Ministerium mit maximaler Strenge ausgelegt wurde (gelinde gesagt).
Das bedeutet dass es ab Dez. nicht mehr so einfach möglich ist einen HA als Kat. A abzutun, nur weil er nicht den subjektiven Kriterien eines Jagd- oder Sportgewehres entspricht.
Trotzdem wird es dann nicht einfach alle HA als Kat. B geben.
Verfügbarkeit hängt nicht vom Gesetz ab, sondern von den Lieferanten und von den Händlern. Durch das Gesetz ändert sich lediglich die Zugangsvoraussetzungen.Mauser98Lover hat geschrieben: ↑So 2. Jun 2019, 21:59wo steht genau, dass Mitte Dezember dann auch wirklich mehr halbautomatische Langwaffen verfügbar sein werden als §B?
danke, das wollte ich wissen!woolf hat geschrieben: ↑So 2. Jun 2019, 23:06Das steht nicht mehr nur in der Regierungsvorlage, sondern schon im Gesetz, da es bereits im Parlament beschlossen wurde; allerdings treten die Änderungen bezüglich HA und Magazinen erst am 14.12.2019 in Kraft.
So lautet der § 5 WaffG nach dem 14.12:
Das Fettgeedruckte ist der entscheidene Teil, das ist neu.§ 5. (1) Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes sind
1. die auf Grund der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial bestimmten Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände, soweit es sich dabei nicht um halbautomatische Karabiner oder Gewehre handelt, sowie