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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 25. Jul 2019, 11:16
von TheCursedBaron
BigBen hat geschrieben:
Do 25. Jul 2019, 09:30
Männer ihr kennts euch ned aus, das ist ja eine LS8 und keine SL8 :-D
Aber... aber... das dritte Bild... :mrgreen:

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Mi 15. Jan 2020, 16:37
von euvassal
Hi Leute!

Weiß jemand, ob die "Springfield M1A Socom 16" als HA in Ö eingestuft ist oder kann jemand mit einem link zu einer Liste aufwarten?

Danke Euch!

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Mi 15. Jan 2020, 18:08
von bino71
Es gibt keine Liste und erst wenn es Einer importiert (Großhändler) wird es auch zum Kaufen geben.
Beim Preis wird Dir die Lade runter fallen.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Mi 15. Jan 2020, 19:02
von euvassal
D.h. sie wurde noch nicht als Kat.B eingestuft!?

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 16. Jan 2020, 15:47
von Promo
euvassal hat geschrieben:
Mi 15. Jan 2020, 16:37
Hi Leute!

Weiß jemand, ob die "Springfield M1A Socom 16" als HA in Ö eingestuft ist oder kann jemand mit einem link zu einer Liste aufwarten?

Danke Euch!
Diese Waffe ist durch die Gesetzesänderung als Kat.B iSd WaffG anzusehen, wenn sie im Werk als HA gebaut wurde und das Magazin maximal 10 Schuss fasst. Die Waffe kann dennoch dem Kriegsmaterialgesetz unterliegen, wenn sie als KM iSd KM-Vo anzusehen ist (wovon auszugehen ist). Insofern wirst du die Waffe höchstwahrscheinlich als Kat.B in Österreich besitzen dürfen, für den Import sind allerdings die Regelungen des KMG anzuwenden.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 16. Jan 2020, 16:21
von Floody
Man könnte diesen Thread mal ab-pinnen oder ändern oder ähnliches. Hat sich seit meinem initialen Posting doch so einiges getan...

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Do 16. Jan 2020, 17:41
von euvassal
Danke, war mir neu! Und wo finde ich den entsprechenden Gesetzestext? Neues Waffg. hab ich überflogen, vielleicht bin ich ja "schasaugert".

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 12:25
von DerDunkc
§ 5 Abs 1 Z 1 WaffG: halbautomatische Karabiner und Gewehre sind kein Kriegsmaterial iSd WaffG mehr.
Für den Import gilt freilich weiter das KMG. Da hat sich nichts geändert, wie Promo schon richtig geschrieben hat.
Abgekürzt: wenns dir wer importieren kann, darfst es besitzen.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: Fr 7. Feb 2020, 17:16
von euvassal
Danke....!

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: So 8. Mär 2020, 10:55
von the_law
DerDunkc hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 12:25
§ 5 Abs 1 Z 1 WaffG: halbautomatische Karabiner und Gewehre sind kein Kriegsmaterial iSd WaffG mehr.
Für den Import gilt freilich weiter das KMG. Da hat sich nichts geändert, wie Promo schon richtig geschrieben hat.
Abgekürzt: wenns dir wer importieren kann, darfst es besitzen.
Benötigt ein berechtigte Händler noch weiter Dokumente für einen Import eines in Deutschland erwerbaren Selbstlader?
Im konkreten Fall ginge es um ein französisches MAS 49/56.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Verfasst: So 8. Mär 2020, 11:04
von gewo
the_law hat geschrieben:
So 8. Mär 2020, 10:55
DerDunkc hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 12:25
§ 5 Abs 1 Z 1 WaffG: halbautomatische Karabiner und Gewehre sind kein Kriegsmaterial iSd WaffG mehr.
Für den Import gilt freilich weiter das KMG. Da hat sich nichts geändert, wie Promo schon richtig geschrieben hat.
Abgekürzt: wenns dir wer importieren kann, darfst es besitzen.
Benötigt ein berechtigte Händler noch weiter Dokumente für einen Import eines in Deutschland erwerbaren Selbstlader?
Im konkreten Fall ginge es um ein französisches MAS 49/56.
Er braucht für import und Überlassung eine militaerische handelslizenz ..