Abend,
ich suche gerade den Gesetzestext bezüglich der erleubten/verbotenen Kaliber in
Österreich, find aber nix. Das 50 BMG verboten ist, ist ein alter Hut, aber was ist mit
408 Cheytac usw.
Wo steht das geschrieben, welcher Gesetzestext regelt das?
Danke
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Gesetzesstelle bezüglich erlaubter Kaliber
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Re: Gesetzesstelle bezüglich erlaubter Kaliber
Rogare hat geschrieben:Wo steht das geschrieben, welcher Gesetzestext regelt das?
hallo
es gibt dazu keine gesetze
solche dinge sind in verordnungen, erlaessen und OGH urteilen enthalten
der standpunkt des BMI ist bekannt
der bundessachverstaendige meint dass alle waffen die patronen mit 10.000 joule oder mehr verschiessen koennen sogenannte panzerbuechsen sind und damit nicht besessen werden duerfen
logisch ist das alles nicht
(vermutlich) deshalb ist das BMI auch beim letzten urteil in 2. instanz auf die nase gefallen
aendert aber nichts an deren standpunkt was ich so gehoert habe ..
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Re: Gesetzesstelle bezüglich erlaubter Kaliber
na ja ich bin wahrscheinlich nicht der erste der das fragt, aber was ist dann mit großwildjagdgbüchsen?
der standpunkt vom bundessachverständigen ist der nur bekannt oder gibts das auch alles schriftlich irgendwo zum nachlesen?
der standpunkt vom bundessachverständigen ist der nur bekannt oder gibts das auch alles schriftlich irgendwo zum nachlesen?
Re: Gesetzesstelle bezüglich erlaubter Kaliber
Rogare hat geschrieben:na ja ich bin wahrscheinlich nicht der erste der das fragt, aber was ist dann mit großwildjagdgbüchsen?
der standpunkt vom bundessachverständigen ist der nur bekannt oder gibts das auch alles schriftlich irgendwo zum nachlesen?
hallo
der link zum ganze verfahrensakt zur steyr mannlicher HS 460 ...
das ist der aktuellste fall soweit ich weiss
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... 0101125X00
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Re: Gesetzesstelle bezüglich erlaubter Kaliber
okay danke, werd mir das einmal zu gemüte führen...............
Re: Gesetzesstelle bezüglich erlaubter Kaliber
Btw ist mir aufgefallen dass in dem Text von einer Baretta M 90 die Rede ist...