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Gewehr an die Wand "dübeln"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Undertaker
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Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Beitrag von Undertaker » Fr 28. Dez 2012, 17:56

the_law hat geschrieben:bei dem gewehr handelt es sich um eine vorderlader muskete mit 145cm länge...

Würde mich auch interessieren warum das nicht ungesichert an der Wand hängen dürfte:

1. Mäßig wirksame Waffe
2. Schussbereitschaft nur nach umfangreicher Manipulation gegeben

Logisch ist da nix
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Grüße vom Undertaker

gewo
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Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Beitrag von gewo » Fr 28. Dez 2012, 19:37

yoda hat geschrieben:Steht das irgendwo oder gibts da Urteile dazu ? Dass das Haus abbrennt ist ja wohl ein sehr seltener Ausnahmefall, wieso sollte ich sowas bei der Verwahrung berücksichtigen ?
Es ist ja net so das man die Waffen in einer Gartenhütte fernab des bewohnten Gebäudes lagert, sondern eben im bewohnten Gebäude, wenn da wer trotz Alarmanlage und Sicherheitstür einbricht kann der genausogut den Tresor davontragen in dem sich die Waffen befinden, das ist für mich auch kein Argument.


servus

ja, steht in den erlaessen und es gibt urteile

es geht nicht um einbruch
wegen einbrechern brauchst kein behaeltnis

sondern wegen sich legal im haus bzw in der wohnung aufhaltenden personen die nicht an die waffe gelangen duerfen
auch nicht in deiner abwesenheit

und ein brand vielleicht weniger aber ein gasgebrechen, ein wasserschaden eine fehlausloesung deiner alarmanlage mit nachfoklgender oeffnung der wohnung durch die feuerwehr in deiner abwesenheit oder sonstwas in der art 87auch unfall oder ploetzliche erkrankung ect ist sehr wohl praxisnahe
das ist zu beruecksichtigen
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Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Beitrag von the_law » Fr 28. Dez 2012, 20:49

gewo hat geschrieben:.....
sondern wegen sich legal im haus bzw in der wohnung aufhaltenden personen die nicht an die waffe gelangen duerfen
auch nicht in deiner abwesenheit....



okay, "nicht an die waffe gelangen dürfen" heißt jetzt dann konkret verwahrung IN einem entsprechenden behältniss, alles andere ist bei einer aufbewahrung in einem arbeitszimmer nicht zulässig, oder wie :think:
dann wäre also ein an die wand hängen und mittels sperrvorrichtung gegen wegnahme und in betriebnahme keine sichere verwahrung :?:

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Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Beitrag von yoda » Fr 28. Dez 2012, 21:16

Wenn ich die Waffen in einem versperrbarem Arbeitszimmer lagere, welches nur ich nutze, und welches bei Anwesenheit Unberechtiger versperrt ist sollte das aber OK sein oder ?

gewo hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:Steht das irgendwo oder gibts da Urteile dazu ? Dass das Haus abbrennt ist ja wohl ein sehr seltener Ausnahmefall, wieso sollte ich sowas bei der Verwahrung berücksichtigen ?
Es ist ja net so das man die Waffen in einer Gartenhütte fernab des bewohnten Gebäudes lagert, sondern eben im bewohnten Gebäude, wenn da wer trotz Alarmanlage und Sicherheitstür einbricht kann der genausogut den Tresor davontragen in dem sich die Waffen befinden, das ist für mich auch kein Argument.


servus

ja, steht in den erlaessen und es gibt urteile

es geht nicht um einbruch
wegen einbrechern brauchst kein behaeltnis

sondern wegen sich legal im haus bzw in der wohnung aufhaltenden personen die nicht an die waffe gelangen duerfen
auch nicht in deiner abwesenheit

und ein brand vielleicht weniger aber ein gasgebrechen, ein wasserschaden eine fehlausloesung deiner alarmanlage mit nachfoklgender oeffnung der wohnung durch die feuerwehr in deiner abwesenheit oder sonstwas in der art 87auch unfall oder ploetzliche erkrankung ect ist sehr wohl praxisnahe
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Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Beitrag von gewo » Fr 28. Dez 2012, 21:50

yoda hat geschrieben:Wenn ich die Waffen in einem versperrbarem Arbeitszimmer lagere, welches nur ich nutze, und welches bei Anwesenheit Unberechtiger versperrt ist sollte das aber OK sein oder ?


hallo

definiere "OK"

endgueltig kann es dir nur der OGH sagen

wenn "lagern" das verwahren in einem zb versperrten schrank bedeutet, dann ist es sicher OK
wenn du mit "lagern" aber am tisch liegen meinst dann gibt es dazu wohl mehrere meinungen

eine dere meinung ist dass dui nie ausschliessen kannst dass sich zufallspersonen (polizei, feuerwehr, rauchfangkehrer, vermieter, installateur, gaswerk, hausbesorger ect) nach einem schadensfall beliebiger art rechtmaessig in deiner abwesenheit in deiner wohnung/ deinem haus aufhalten

auch die "unfall" argumentation bei der sich evt jemand aus deinem familaeren umfeld im spital (evt noch waehrend du nach einer not-OP betaeubt bist) deine schlussel holt um haustiere zu versorgen, den kuehlschrank zu leeren, blumen zu giessen, fuer dich waesche bzw sanitaerbedarf zu holen, ist nicht voellig von der hand zu weisen

das ist alles praxisnahe und keineswegs "unvorhersehbar"

aber wie gesagt
ueber das thema laesst sich trefflich streiten ,,,
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Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Beitrag von IT Guy » Fr 28. Dez 2012, 22:43

Wir sprechen hier aber schon noch von Kat.C, oder? Weil: Polizei, Vermieter etc. sind ja über 18. In meinem Mietvertrag steht dass der Vermieter nur im Beisein der Polizei (die werden wohl die unrechtmäßige Aneignung unterbinden) in unsere Wohnung darf, wenn ein Notfall eintritt und meine Frau und ich nicht erreichbar sind. Weiters sind alle anderen Personen die einen Schlüssel zu unserer Wohnung haben über 18. Wo wäre also das Problem?

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Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Beitrag von gewo » Fr 28. Dez 2012, 22:59

IT Guy hat geschrieben:Wir sprechen hier aber schon noch von Kat.C, oder? Weil: Polizei, Vermieter etc. sind ja über 18. In meinem Mietvertrag steht dass der Vermieter nur im Beisein der Polizei (die werden wohl die unrechtmäßige Aneignung unterbinden) in unsere Wohnung darf, wenn ein Notfall eintritt und meine Frau und ich nicht erreichbar sind. Weiters sind alle anderen Personen die einen Schlüssel zu unserer Wohnung haben über 18. Wo wäre also das Problem?


hi

der lehrling vom installateur ist nicht ueber 18
und evt der helfer von der freiwilligen feuerwehr auch ned

und nein, die polizei ist nicht dazu da um dein eigentum zu bewachen bei einer wohnungsoeffnung
die muessen geholt werden wegen des OEFFNENS der tuere
sie sind aber keine aufpasser fuer die handwerker, die leute vom gaswerk oder die feuerwehr
wennst pech hast brechens dir die bude auf weil dein hund drinnen rumheult und wer die tierschuetzer holt
da laufen dann auch noch amtstierarzt und 4-pfoten aktivisten in deiner wohn ung rum wenn ned wer mitdenkt und das unterbindet

aber nochmal:
es soll bitte jeder machen wie er glaubt

ich kann mich gut an einen absatz (oder war es gar ein rechtssatz) eines diesbezuglichen OGH (?) urteils erinnern in dem sinngmneass stand dass es der lebenserfahrung entspricht dass es unvermeidlich ist dass sich in einer wohung/ einem haus im unfall-, stoerungs- bzw ungluecksfall in abwesenheit des wohnungsinhabers personen rechtmaessisg aufhalten koennen

PS:
und ohne jetzt einen drauflegen zu wollen ....
aber bei der geschichte vor zwei oder drei monaten als das schulkind im haus des opas seine tante mit einem dort im schrank rumstehenden gewehr erschossen hat als der opa ueberraschend im spital war und sie dort blumen giesssen und sachen fuers spital holen wollte ist eh beweis genug dass es sinn macht waffen wegzusperren, oder?
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Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Beitrag von mgritsch » Fr 28. Dez 2012, 23:05

genau. und drum ist mein zimmer mit den guten stücken grundsätzlich versperrt, damit sind die anforderungen wie genau darin nochmal die sicherung erfolgt nicht mehr soo happig. dass kat B auf jeden fall im safe liegt ist ja klar.
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)

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Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Beitrag von IT Guy » Fr 28. Dez 2012, 23:25

@mgritsch: nach der Definition von gewo reicht das aber auch nicht, da ja in jedem Zimmer ein feuer sein kann oder die heizung undicht etc, auch in der waffenkammer. und wenn das heizungsrohr hinter dem an die wandgedübeltem waffenschrank verläuft, müssens den auch aufbrechen und entfernen...

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Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Beitrag von gewo » Fr 28. Dez 2012, 23:27

IT Guy hat geschrieben:@mgritsch: nach der Definition von gewo ....



bidddddähhhhh das ist nicht MEINE definition ...!
ich gebe sie nur wieder..
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Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Beitrag von IT Guy » Fr 28. Dez 2012, 23:36

tschuldige, hab mich schlecht ausgedrück! meinte "die von gewo gepostete definition"

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Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Beitrag von Noldi » Sa 29. Dez 2012, 00:26

mgritsch hat geschrieben:genau. und drum ist mein zimmer mit den guten stücken grundsätzlich versperrt, damit sind die anforderungen wie genau darin nochmal die sicherung erfolgt nicht mehr soo happig. dass kat B auf jeden fall im safe liegt ist ja klar.


Ich wiederhole es nochmal. Dieses Jahr haben die Polizisten in der Nachbargemeinde genau mit der Argumentation die Gewo und ich aufgezählt haben, einem bei der Verwahrungskontrolle alle Waffen abgenommen.

Das BMI schrieb dazu schon 2003: "auch vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender" -> ist das nicht gegeben fehlt die Zuverlässigkeit!
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Oeffentlic ... el_11.aspx

Seit Inkrafttreten der Waffengesetznovelle 2010 (1.10.2012) gilt die sichere Verwahrung auch für Kat C und D, also ob das Kat B ist oder Kat C, D da dürfte jetzt nicht mehr wirklich ein großen Unterschied bestehen!
In meinem Bezirk kontrollieren manche Polizisten bereits jetzt (ob sie das dürften ist zwar mehr als fraglich ...) wenn jemand Kat B Waffen hat, gleich auch Kat C und D bei der Verwahrungskontrolle mit bzw. wenn sie was herumstehen sehen, dann tate das so mancher Polizist in meiner Gegend auch schon bisher. Bei vielen haben die Unterlagen mit (Europäischer Waffenpass) von denen die glauben, da dürfen nur die Eigenen draufstehen (was ja rechtlich, zumindest bisher, ja eigentlich nicht so war...)

Aber nachdem man Angst hatte das haufenweise Jäger über diese Regel stolpern werden, hat man es dann für "alle" doch ein wenig gelockert. Wird die Verwahrung geringfügig nicht eingehalten dann dürfen die Waffen nicht abgenommen werden und man hat Zeit zum Nachbessern ... Ich bin schon gespannt wieviele Gerichtsverfahren es braucht, damit hier die Regeln klar werden was darunter verstanden wird. Denn die Politiker haben sich wiedermal um eine klarere Regelung herumgedrückt und das defakto den Gerichten zur näheren Ausbestimmung übergeben ...
Die Innenministerin könnte jetzt eine Verordnung erlassen die das Ganze konkretisiert. Mal schauen ob da noch was kommt.

Also nachdem wiedermal alles in Bewegung ist, würde ich mich auf keine Spiele einlassen, wenn die Probleme so einfach vermeidbar sind wie hier. Safe oder Blechkasten kaufen (ausrangierten Spint) und wegsperren.

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Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Beitrag von yoda » Sa 29. Dez 2012, 11:08

Noldi hat geschrieben:...In meinem Bezirk kontrollieren manche Polizisten bereits jetzt (ob sie das dürften ist zwar mehr als fraglich ...) wenn jemand Kat B Waffen hat, gleich auch Kat C und D bei der Verwahrungskontrolle mit bzw. wenn sie was herumstehen sehen, dann tate das so mancher Polizist in meiner Gegend auch schon bisher. Bei vielen haben die Unterlagen mit (Europäischer Waffenpass) von denen die glauben, da dürfen nur die Eigenen draufstehen (was ja rechtlich, zumindest bisher, ja eigentlich nicht so war...)...


Die dürfen Kat. C und D nicht kontrollieren, gibt einen schönen Zettel von der Verband übers Verhalten bei der Verwahrungskontrolle.

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