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Gewehr an die Wand "dübeln"

Verfasst: Mi 26. Dez 2012, 21:56
von the_law
grüsse gemeine,

ist es zulässig ein gewehr mit einer absperrbarer vorrichtung (durch den abzugsbügel), welche mittels dübel an der wand befestigt wird, zu "lagern"?
ich hab zwar einen waffenschrank, der ist aber um 15cm zu klein :oops:

Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Verfasst: Mi 26. Dez 2012, 23:36
von Promo
Die wesentlichen Teile müssen gegen Entwendbarkeit gesichert sein. Also darf auch nicht der Verschluss entnehmbar sein.

Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Verfasst: Mi 26. Dez 2012, 23:56
von 454casull
bei absperrbarer vorrichtung (durch den abzugsbügel) kann man den verschluss vom nagant eh nicht entfernen.

Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Verfasst: Do 27. Dez 2012, 00:05
von yoda
Wenn keine Unberechtigten (Kinder bei Kat.C und D) in der Wohnung sind kannst die Waffen auch ohne irgendeine Sicherung an die Wand hängen, wenn dann Unberechtigte kommen musst das Zimmer in dem sich die Waffen befinden halt zusperren.

Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Verfasst: Do 27. Dez 2012, 11:34
von Promo
Ändert nix daran dass man die Waffe trotzdem laden und abfeuern kann wenn der Verschluss drinnen bleibt -> No Go!

Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Verfasst: Do 27. Dez 2012, 11:57
von Varminter
the_law hat geschrieben:grüsse gemeine,

ist es zulässig ein gewehr mit einer absperrbarer vorrichtung (durch den abzugsbügel), welche mittels dübel an der wand befestigt wird, zu "lagern"?
ich hab zwar einen waffenschrank, der ist aber um 15cm zu klein :oops:



Hast du über den Gewehren noch ein (versperrbares) Fach?

Ev. in dessen Boden ein entsprechendes Loch bohren/fräsen, damit die "Longrifle" Platz hat. :think:

Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Verfasst: Do 27. Dez 2012, 11:57
von 454casull
Promo hat geschrieben:Ändert nix daran dass man die Waffe trotzdem laden und abfeuern kann wenn der Verschluss drinnen bleibt -> No Go!

bei absperrbarer vorrichtung (durch den abzugsbügel),sprich abzugschloss,man kann den abzug nicht betädigen,man kann die waffe laden aber mit abdrücken wird nix,da ja schon das wort abzugschloss ein abziehen des abzuges verhindert..

Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Verfasst: Do 27. Dez 2012, 12:02
von yoda
Promo hat geschrieben:Ändert nix daran dass man die Waffe trotzdem laden und abfeuern kann wenn der Verschluss drinnen bleibt -> No Go!


Innerhalb meiner Wohnung kann ich die Waffen theoretisch auch geladen am Wohnzimmertisch liegen haben wenn nur Berechtige anwesend sind oder ?

Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Verfasst: Do 27. Dez 2012, 12:09
von Varminter
yoda hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:Ändert nix daran dass man die Waffe trotzdem laden und abfeuern kann wenn der Verschluss drinnen bleibt -> No Go!


Innerhalb meiner Wohnung kann ich die Waffen theoretisch auch geladen am Wohnzimmertisch liegen haben wenn nur Berechtige anwesend sind oder ?



Ist grenzwertig. Im Falle eines (leicht durchführbaren) Einbruches könnten Böswillige versuchen, dir mangelnde Sorgfalt anzuhängen.

Wenn du allein im 13. Stock wohnst und eine ordentliche Sicherheitstür hast, sieht´s anders aus als im Erdgeschoss, wo jeder beim Fenster rein kommt.

Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Verfasst: Do 27. Dez 2012, 12:31
von pointi2009
In der Wohnung offen stehen lassen von Waffen bei nicht Anwesenheit von dir = Verlust der Verlässlichkeit, denn du musst die Waffen vor unbefugtem Zugriff auch durch berechtigte Personen verhindern, heisst, auch vor Personen, die in die Wohnung dürfen zB bei Brand durch Feuerwehr oder Installateur bei Notfall.

An die Wand dübeln mit Abzugsschloss und ohne Verschluss, denn dies ist ein waffenrelevantes Teil und darf nicht entfernt werden können. Also ich würds nicht machen.

Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Verfasst: Do 27. Dez 2012, 13:13
von Noldi
yoda hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:Ändert nix daran dass man die Waffe trotzdem laden und abfeuern kann wenn der Verschluss drinnen bleibt -> No Go!


Innerhalb meiner Wohnung kann ich die Waffen theoretisch auch geladen am Wohnzimmertisch liegen haben wenn nur Berechtige anwesend sind oder ?



Wenn ich mich nicht irre dann gelten seit 1. Oktober die Verwahrungsvorschriften auch für Kat C und D.

In der Nachbargemeinde haben die Polizisten bei der Verwahrungskontrolle einem alle Waffen abgenommen. Der hatte sein Schrotgewehr geladen neben seinem Bett gestellt gehabt. Hat denen nicht gefallen. Die kamen auch mit dem Argument, es könnte ja zB. ein Brand sein und daher die Feuerwehr ins Zimmer kommen oder er wird krank oder hat einen Unfall und kommt ins Spital und Verwandte kommen ins Haus um nach dem Rechten zu schauen ... (so wars ja auch bei dem Unfall wo ein Kind seine Tante mit dem im Schrank gefundenen Flobert erschossen hat).

pointi2009 hat geschrieben:In der Wohnung offen stehen lassen von Waffen bei nicht Anwesenheit von dir = Verlust der Verlässlichkeit


Ob er anwesend ist oder nicht war denen mit Verweis auf er könnte ja ins Spital kommen wurscht. Der Fall im Burgenland dürfte manche Behördenansicht geändert haben ...

Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Verfasst: Do 27. Dez 2012, 13:24
von yoda
pointi2009 hat geschrieben:In der Wohnung offen stehen lassen von Waffen bei nicht Anwesenheit von dir = Verlust der Verlässlichkeit, denn du musst die Waffen vor unbefugtem Zugriff auch durch berechtigte Personen verhindern, heisst, auch vor Personen, die in die Wohnung dürfen zB bei Brand durch Feuerwehr oder Installateur bei Notfall.


Steht das irgendwo oder gibts da Urteile dazu ? Dass das Haus abbrennt ist ja wohl ein sehr seltener Ausnahmefall, wieso sollte ich sowas bei der Verwahrung berücksichtigen ?
Es ist ja net so das man die Waffen in einer Gartenhütte fernab des bewohnten Gebäudes lagert, sondern eben im bewohnten Gebäude, wenn da wer trotz Alarmanlage und Sicherheitstür einbricht kann der genausogut den Tresor davontragen in dem sich die Waffen befinden, das ist für mich auch kein Argument.

Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Verfasst: Do 27. Dez 2012, 13:52
von pointi2009
Ob er anwesend ist oder nicht war denen mit Verweis auf er könnte ja ins Spital kommen wurscht. Der Fall im Burgenland dürfte manche Behördenansicht geändert haben ...


dagegen würde ich Einspruch erheben, denn ich darf zu Hause meine Waffe führen auch. Und da könnte ich einen Schlaganfall bekommen. Es würde sich der Sinn von SV mit Schusswaffe absolut ad absurdum führen, wenn das einen Entzug der Waffen verursachen würde.

wegen OGH oder DV find ich nichts, aber lies dir das durch:
http://www.iwoe.at/img/Folge_08.pdf

Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Verfasst: Do 27. Dez 2012, 13:54
von the_law
bei dem gewehr handelt es sich um eine vorderlader muskete mit 145cm länge, verschluss entfernen fällt da schon mal flach ;)
ich hab tasächlich noch ein munitionsfach oben drauf, aber gehofft ich könne den schrank so belassen wie er ist, ohne rumgeschnipsle.

die idee an der wandbefestigung wäre eine quasi präsentation der muskete mit zubehör (bajo, paar geschosse,...) auf einem 2cm dicken holzbrett welches mit grünem stoff bespannt und gerahmt wird, das brett selbst wäre dann auch an die wand gedübelt (schätze mal grob insgesamt 3-4 12er schrauben).
das ganze dann im arbeitszimmer, welches eigendlich nur von mir genutzt wird, gelegendlich mal meine frau wenn sie an den rechner muss, so in 1,8 meter über boden an betonwand...

Re: Gewehr an die Wand "dübeln"

Verfasst: Do 27. Dez 2012, 20:59
von IT Guy
Glaskasten drüber geben!