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Schusswaffen im Straßenverkehr

Verfasst: Mo 31. Dez 2012, 16:31
von KGR84
Hab im Kurier von einem Vorfall gelesen, in dem ein Verkehrsteilnehmen einen anderen mit einer Waffe bedroht hat, es hat sich herausgestellt, dass es sich "nur" um eine Gaspistole gehandelt hat.

http://kurier.at/chronik/wien/autolenke ... /2.173.936

Wie sieht das eigentlich aus, wenn so jemand auf einen anderen trifft, der ne echte Pistole führt und führen darf, und diese dann vielleicht nicht nur zückt sondern auch verwendet.

Ist schon klar, das ist Situationsabhängig, aber angenommen, der erschießt denjenigen sogar. Wäre dann die Voraussetzung für eine Putativnotwehr gegeben?

Letztes Jahr wurde sogar jemand freigesprochen, der einen Polizisten erschossen hat:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/e ... 95678.html

Könnte man diese Rechtssprechung dann als Beispiel nehmen, und vor allem findet dies bei uns (wo bei uns die SV-Rechte mit der Waffe ja eher besser sind als in D) auch Anwendung?

Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Verfasst: Mo 31. Dez 2012, 16:36
von BigBen
Lasset die Spekuliererei beginnen...

Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Verfasst: Mo 31. Dez 2012, 16:55
von therion
Ja, wenn man nicht erkennen kann, dass es sich um eine Scheinwaff handelt, dann kann man uU auch schießen und es wäre Putativnotwehr.

Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Verfasst: Mo 31. Dez 2012, 17:28
von hungarus_old
In Österreich wird das Thema Selbstverteidigung (in Foren) sehr heiß gekocht. Gegessen, wird das aber sehr Kühl*. Ich will damit sagen: wenn dich einer mit einer Softair die 1:1 einer Echten gleicht bedroht, du einen WP hast und deine eigene Waffe zückst und schießt: ich würde meinen; es passiert dir nichts.

Weil:

auf was hättest du warten sollen? Solche SV situation sind meist nicht länger als Sekunden. Sollst du warten bis er abdrückt? :naughty:
Fragst du deinen Gegenüber ob seine "puffn" mit Gas betrieben ist? :naughty:

usw.

Ich glaube kein Richter macht dir deshalb einen Strick.

*(Damit will ich sagen, dass SV in Österreich in den Foren viel belabert wird. Ahnung haben davon aber wenige, Fallbeispiele noch weniger. Trozdem kenne ich keinen einzigen Fall (ja sogar post!) der mich dazu veranlassen würde, einen zweifel der Österreichischen-Rechtsprechung zu haben!

Richter und Staatsanwälte sind auch nur Menschen! Sie würden in der selben situation zu 80% genauso handeln, und dem entsprechend beurteilen sie auch!
Sollange man keine Überschreitung vornimmt, (keine erste hilfe Rufen, der call reicht 112) ist alles "Rechtens")


br Hungarus

Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Verfasst: Mo 31. Dez 2012, 18:01
von Bud Spencer
Sehe ich genauso. Die meisten Banküberfälle und Raube werden auch mit Atrappen begangen. Die Polizei darf und sollte in solchen Fällen ja auch schießen.

Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Verfasst: Mo 31. Dez 2012, 19:09
von Schlesi
Der Richter wird dir sagen: Wären sie stehen geblieben und hätten die Polizei gerufen.. So hätten sie die Bedrohung abwenden können.

Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Verfasst: Mo 31. Dez 2012, 19:35
von Bud Spencer
Schlesi hat geschrieben:Der Richter wird dir sagen: Wären sie stehen geblieben und hätten die Polizei gerufen.. So hätten sie die Bedrohung abwenden können.


Blödsinn. Ein geistesschwacher Staatsanwalt vielleicht.
Ich kann Notwehr mit den mir zu Verfügung stehenden Mitteln üben. Es besteht aber die Gefahr der Notwehrüberschreitung, die aber bei der Bedrohung mit einer Scheinwaffe (sofern ich nicht weis, dass es sich um eine handelt) nicht gegeben ist.

In Österreich wird gerechtfertigte Notwehr mit Schusswaffen im Gegensatz zu England und Deutschland nicht bestraft.

Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Verfasst: Mo 31. Dez 2012, 19:42
von Fangschuss
Bud Spencer hat geschrieben:
Schlesi hat geschrieben:Der Richter wird dir sagen: Wären sie stehen geblieben und hätten die Polizei gerufen.. So hätten sie die Bedrohung abwenden können.


Blödsinn. Ein geistesschwacher Staatsanwalt vielleicht.
Ich kann Notwehr mit den mir zu Verfügung stehenden Mitteln üben. Es besteht aber die Gefahr der Notwehrüberschreitung, die aber bei der Bedrohung mit einer Scheinwaffe (sofern ich nicht weis, dass es sich um eine handelt) nicht gegeben ist.

In Österreich wird gerechtfertigte Notwehr mit Schusswaffen im Gegensatz zu England und Deutschland nicht bestraft.


Aber während der Untersuchung und bis zum Prozess ist die Waffe dann beschlagnahmt und der WP eingezogen.

Alte Hausregel ist, nur Notwehr und Nothilfe leisten, wenn es definitiv um Leben geht (z. B. jemand wird mit den Messer gestochen, etc.). In anderen allen Fällen besser nicht einmischen. Man lebt besser damit ;)

Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Verfasst: Mo 31. Dez 2012, 19:49
von Bud Spencer
Fangschuss hat geschrieben:Aber während der Untersuchung und bis zum Prozess ist die Waffe dann beschlagnahmt und der WP eingezogen.

Alte Hausregel ist, nur Notwehr und Nothilfe leisten, wenn es definitiv um Leben geht (z. B. jemand wird mit den Messer gestochen, etc.). In anderen allen Fällen besser nicht einmischen. Man lebt besser damit ;)



I'd rather be judged by 12 than carried by 6! ;)

Jeder muss selbst so eine schwere Entscheidung treffen und ich hoffe für niemanden, dass man in so eine Situation kommt.
Aber:
1. Das ist eine Entscheidung die in Bruchteilen von Sekunden getroffen wird.
und 2. Notwehr mit Waffen geht sowieso nur wenn der Agressor bewaffnet ist! Alles andere wäre Notwehrüberschreitung od. Mord! :naughty:

Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Verfasst: Mo 31. Dez 2012, 19:56
von Fangschuss
Bud Spencer hat geschrieben:
Fangschuss hat geschrieben:Aber während der Untersuchung und bis zum Prozess ist die Waffe dann beschlagnahmt und der WP eingezogen.

Alte Hausregel ist, nur Notwehr und Nothilfe leisten, wenn es definitiv um Leben geht (z. B. jemand wird mit den Messer gestochen, etc.). In anderen allen Fällen besser nicht einmischen. Man lebt besser damit ;)



I'd rather be judged by 12 than carried by 6! ;)

Jeder muss selbst so eine schwere Entscheidung treffen und ich hoffe für niemanden, dass man in so eine Situation kommt.
Aber:
1. Das ist eine Entscheidung die in Bruchteilen von Sekunden getroffen wird.
und 2. Notwehr mit Waffen geht sowieso nur wenn der Agressor bewaffnet ist! Alles andere wäre Notwehrüberschreitung od. Mord! :naughty:


Man muss nur aufpassen, dass einen diese Leute nicht das Hobby verpfuschen. Wenn sie eben wollen, dass allerhand Übergriffe für die Opfer schlecht enden, dann halten sich eben Bewaffnete in Österreich zurück...Ich will gar nicht wissen, wie viele "concealed carrier" sich schon aus diversen Notwehrsituationen raus gehalten haben :whistle:

Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Verfasst: Mo 31. Dez 2012, 19:59
von KGR84
Bud Spencer hat geschrieben:2. Notwehr mit Waffen geht sowieso nur wenn der Agressor bewaffnet ist! Alles andere wäre Notwehrüberschreitung od. Mord! :naughty:


Nun das ist ne andere Frage, die wird hier im Forum eh oft breitgetreten. Aber das betrifft ja das eigentliche Thema nicht.

Da wäre dann schon eher die Frage, wie es aussieht wenn man den "Aggressor", da man keine Waffe (dabei)hat, kurzer Hand überfährt, bzw. wenn er im Fahrzeug sitzt, selbiges rammt ... wie sieht das dann aus? Vorallem, dann wirds mit der Versicherung ganz lustig werden.

Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Verfasst: Mo 31. Dez 2012, 20:06
von savage3000
wennst ihn rammst...hm...dann reichts wenn er die waffe beim fenster raus haut, und diese zum schluss keiner mehr findet...dann solltest du zumindest einen zeugen bei dir im auto sitzen haben! was das überfahren betrifft, würd i ned machen bevor der nicht das feuer auf mich eröffnet...und dann siehst e ob dir a projektil oder a gaswolke entgegenkommt. bei ersterem würd ich vollgas geben.

Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Verfasst: Mo 31. Dez 2012, 20:07
von Fangschuss
KGR84 hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben:2. Notwehr mit Waffen geht sowieso nur wenn der Agressor bewaffnet ist! Alles andere wäre Notwehrüberschreitung od. Mord! :naughty:


Nun das ist ne andere Frage, die wird hier im Forum eh oft breitgetreten. Aber das betrifft ja das eigentliche Thema nicht.

Da wäre dann schon eher die Frage, wie es aussieht wenn man den "Aggressor", da man keine Waffe (dabei)hat, kurzer Hand überfährt, bzw. wenn er im Fahrzeug sitzt, selbiges rammt ... wie sieht das dann aus? Vorallem, dann wirds mit der Versicherung ganz lustig werden.



Wie eben vorher gesagt, besser verdrücken als etwas unternehmen. Wenn ich im Auto sitze, dann ramme ich nicht sondern fahre weg.

Würde man rammen, dann ist die Gaspistole des Gegners plötzlich weg - Und möglicherweise steht dann Aussage gegen Aussage - Den Schaden zahlt man selbst und möglicherweise wird dann noch untersucht, ob das Rammen nicht eine aggressive Handlung war.

Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Verfasst: Mo 31. Dez 2012, 20:12
von Bud Spencer
Fangschuss hat geschrieben:
Man muss nur aufpassen, dass einen diese Leute nicht das Hobby verpfuschen. Wenn sie eben wollen, dass allerhand Übergriffe für die Opfer schlecht enden, dann halten sich eben Bewaffnete in Österreich zurück...Ich will gar nicht wissen, wie viele "concealed carrier" sich schon aus diversen Notwehrsituationen raus gehalten haben :whistle:


Ah geh bitte!

1. Definiere einmal Zivilcourage... damit meint ein jeder was anderes.
2. Wie viele WPs hamma in Ö... oder besser wie viele tragen diese auch täglich bei sich?
3. Wann kommt man schon in so eine Situation wo man die Waffe ziehen und einsetzen muss?
Ich hoffe das für niemanden!, nicht wegen rechtlicher Konsequenzen, daran denke ich doch nicht in so einer Situation. Selbstverteidigung ist ein Überlebensreflex aus Angst. Ein Tier kennt auch nur 2 Möglichkeiten bei einer Bedrohung - Flucht oder Angriff.

Im Vergleich zu anderen EU-Ländern haben wir ein gutes Notwehrrecht, das aus Opfern keine Täter macht.
Mich stören aber diese dauernden Planspiele eigentlich, weil es der Sache nicht dienlich ist. Jeder der in so eine scheiß Situation kommt muss für sich entscheiden was er macht. Rechtlich ist er im NORMALFALL auf der sicheren Seite.

Re: Schusswaffen im Straßenverkehr

Verfasst: Mo 31. Dez 2012, 20:15
von therion
Bud Spencer hat geschrieben:2. Notwehr mit Waffen geht sowieso nur wenn der Agressor bewaffnet ist! Alles andere wäre Notwehrüberschreitung od. Mord! :naughty:


Nein.

Ein Angriff ist auch gegeben, wenn ein Täter mit Beute wegläuft. Wenn man diesen Angriff nur mit der Waffe abwehren kann, dann ist das auch durch Notwehr gerechtfertigt, egal, ob/wie der Täter bewaffnet ist.