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MR308 ist Kat A laut BMI

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Noldi
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MR308 ist Kat A laut BMI

Beitrag von Noldi » So 6. Jan 2013, 10:43

Das Teil wird in der BRD immer öfter als Jagdwaffe verwendet. Ein Jäger hat sicherheitshalber mal angefragt ob er es nach Öst. mitnehmen dürfte.

http://www.blds.de/index.php?page=Attac ... e611df2488

Leider ist keine Begründung dabei. Ich glaube auch kaum dass die im BMI sich die Waffe wirklich angesehen haben und halte die rechtl. Einschätzung auch für falsch. Wenn ich richtig informiert bin, dann hat HK die Waffe extra für den zivilen Markt entworfen. Somit würde es unter die Ausnahme in der Kriegsmaterialienverordnung fallen, weil es eben ein Jagd- bzw. Sport HA ist. Aber so genau dürfte man das im BMI nicht nehmen und tatsächlich alle HAs als Kat A ansehen, obwohls dem Gesetz widerspricht.

Weiß wer in dem Zusammenhang ob die Jagd HAs wie Sauer S303 etc. durch das BMI genehmigt wurden? Oder verkaufen die Jagdgewehranbieter ihre HAs einfach? Würde nämlich meiner Rechtsansich entsprechen.

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Re: AW: MR308 ist Kat A laut BMI

Beitrag von Helmal » So 6. Jan 2013, 10:50

das dürfte nun aber das bmlvs betreffen... da müsste der einstufungsantrag eingebracht werden. verwendet die Waffe einen Teil einer g3-baugruppe?

viele Grüße
Philipp
Der Schmu war ein äußerst liebenswertes Wesen. Er legte Eier, gab Milch und wurde geradezu ekstatisch, wenn man ihn hungrig ansah.

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Re: MR308 ist Kat A laut BMI

Beitrag von Noldi » So 6. Jan 2013, 11:16

Für Jagdliche und Sport HAs ist das BMLV nicht zuständig. § 44 WaffG iVm § 1 Abs 1 Z1a Kriegsmaterialverordnung
Jagdliche und Sport HAs sind laut Kriegsmaterialverordnung kein Kriegsmaterial und somit auch nicht Kat A. Es steht im Gesetz auch nirgends dass diese zugelassen werden müssten. Vielmehr müsste sie das BMI nach §17 WaffG verbieten, wenn sie sie nicht will.

Dass alle HAs "automatisch" Kat A wären, dafür konnte mir bisher niemand eine Gesetzesstelle zeigen. Von daher ja auch meine Frage, wie das die Jagdlichen Anbieter machen. Legen die ihre Gewehre dem BMI vor?

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Re: AW: MR308 ist Kat A laut BMI

Beitrag von Helmal » So 6. Jan 2013, 11:24

Naja ich hab eher gemeint, dass man wohl einen positiven feststellungsbescheid bräuchte, dass es sich um eine sportwaffe handelt... wir geht man das am besten an? ich bin gesellschaftsrechtler und kein verwaltungsmensch...

viele Grüße
Philipp
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Re: AW: MR308 ist Kat A laut BMI

Beitrag von Helmal » So 6. Jan 2013, 11:32

Moment... ausnahmegenehmigung beim bmlvs für kriegsmaterial beantragen. das weist wegen unzustänsigkeit (sportgewehr) zurück. dann hast implizit die bmi-Zuständigkeit geklärt und kannst einstufen lassen... ganz schön riskant...

nicht ohne Anwalt mit guter Haftpflichtversicherung :D
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Re: MR308 ist Kat A laut BMI

Beitrag von Noldi » So 6. Jan 2013, 11:46

Ich will das Teil eh nicht. Mich interessiert hier nur das rechtliche an der Sache, denn ich glaube dass man Jagdliche- und Sportliche HAs eben überhaupt nicht einstufen muss, sondern diese generell Kat B sind.
Den Link mit dem MR308 hat mir interessanterweise Google auf der 1. Seite hingeschmissen obwohl ich nach einem Browning Teil gesucht habe ...

Das Problem ist, es ist nirgends wirklich genau definiert was ein Jagdlicher oder Sportlicher HA ist. Von daher wäre es interessant wie das die Jagdlichen Anbieter machen. Behauptet wird ja von mehreren sie lassen überhaupt nicht einstufen, eben weil ja jagdliche HAs laut Kriegsmaterialverordnung kein Kriegsmaterial ist. Wäre interessant ob das stimmt, ob also die Jagdlichen Hersteller selbst bestimmen was Jagdlich ist und was nicht.

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Re: MR308 ist Kat A laut BMI

Beitrag von Noldi » So 6. Jan 2013, 11:54

Interessant ist diese Anfragebeantwortung des BMI: BMI-VA1900/0139-III/3/2005.
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI ... 56189.html

Ich dürfte recht haben. Jagdliche und Sportliche HAs braucht man anscheinend wirklich nicht einstufen lassen sondern dürften tatsächlich automatisch Kat B sein:
Die Einstufungen sind also bei den Teilen die Tacticool ausschauen also eher um auf Nummer Sicher zu gehen.

Eingangs wird angemerkt, dass Einstufungen jeweils aufgrund konkreter Anfragen von Privatpersonen, Behörden oder Waffenhändlern erfolgen. Diese stellen in jedem Falle, auf Grundlage eines technischen Sachverständigengutachtens und der geltenden Rechtslage, die Rechtsansicht der zuständigen Fachabteilung zu einer bestimmten Schusswaffe dar. Dabei handelt es sich nicht um eine Zulassung einer bestimmten Waffenkategorie, sondern um die Feststellung, ob bei einer Waffe jene Merkmale vorliegen, die diese als Kriegsmaterial im Sinne der Verordnung nach dem Kriegsmaterialgesetz qualifizieren.

Nach der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial (BGBl. Nr. 624/1977) sind gem. § 1 Z.1 lit. a halbautomatische Karabiner und Gewehre, vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre als Kriegsmaterial anzusehen.

Ausnahmen gelten definitionsgemäß für halbautomatische Karabiner und Gewehre, die Jagd- und Sportgewehre sind. Die Abgrenzung zwischen den beiden Kategorien ist in der Praxis manchmal nicht einfach, weswegen in Einzelfällen auch um konkrete Einstufungen angefragt wird.


In der Anfragebeantwortung steht auch was das BMI bisher als Kriegsmaterial und als eben keines eingestuft hat. Sollte dass und das nehme ich an, die komplette Liste sein, über welche Gewehre eine Einstufung beantragt wurde, dann bedeutet das, dass die Jagdlichen Anbieter ihre Halbautomaten gar nicht vorlegen, sondern einfach verkaufen.

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Re: MR308 ist Kat A laut BMI

Beitrag von Helmal » So 6. Jan 2013, 13:24

Gut, jetzt denken wir das mal weiter...

Es ist, das glaube ich sagen zu können, der allgemeine Tenor hier, dass nahezu alle KK-Halbautomaten kein Kriegsmaterial darstellen und daher nicht in die Kat. A fallen (vgl bloß unlängst http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=13484).
Woran macht man das fest? Dass es sich um Sport- bzw Jagdwaffen handelt und diese kein Kriegsmaterial darstellen?
Nachdem die Einstufungen auf individuellen Antrag erfolgen, denke ich, wird ein großer Teil davon durch Händler beantragt werden, die, wenn es sich denn um Kriegsmaterial handeln sollte, diese Waffen (wenn überhaupt besitzen) nicht in den Verkehr bringen dürfen. Mit anderen Worten: Sind diese KK-Halbautomaten allesamt auf Antrag eingestuft worden? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Händler seine Gewerbeberechtigung riskieren wollen würde...
Nachdem ich mich jetzt hier etwas eingelesen habe, bin ich doch nach meinem Verständnis recht bei Noldi:
Halbautomaten sind Kriegswaffen, außer es sind Sport- bzw Jagdwaffen.
Sport- bzw Jagdwaffen in Bauform halbautomatischer Waffen fallen in die Kategorie B.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Einstufungsentscheidungen durchgeführt bzw die Anträge hierfür gestellt? Oder ergibt sich die Einstufungszuständigkeit nur aus der Vollzugsklausel in § 61 WaffG?
Zuletzt geändert von Helmal am So 6. Jan 2013, 13:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: MR308 ist Kat A laut BMI

Beitrag von Bud Spencer » So 6. Jan 2013, 13:46

Fassen wir also zusammen:
Jagdwaffen gehen ohne Einstufung durch - fix Kat.B
Sportwaffen an und für sich auch... Nur wudorch werden diese definiert?
Ein MR308 ist ja eigentlich auch eine Sportwaffe, da sie nicht mit einem militärischen Vorbild kompatibel ist. Ähnliches könnte man beim OA-15 Austria auch argumentieren.
:think:

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Re: MR308 ist Kat A laut BMI

Beitrag von Helmal » So 6. Jan 2013, 13:53

Das denk ich mir auch... nur ohne Einstufung als Sportwaffe und damit Kat. B wird sie dir kein Händler verkaufen, weil er eben noch länger gerne Händler sein möchte und daher nur ungern das Risiko eingeht, Kriegsmaterial zu verkaufen...

Wie hoch sind ca. die Einstufungskosten? Waffe anschaffen und zum Händler legen. Aber dann nehm ich an zu einem mit Berechtigung für Handel mit Kriegsmaterial. Der stellt dann den Einstufungsantrag. Dort wird ein Sachverständigengutachten zu zahlen sein. Ohne Waffenpreis macht das unterm Strich wie viel?
Mich würde zB die SIG 716 interessieren...
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Noldi
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Re: MR308 ist Kat A laut BMI

Beitrag von Noldi » So 6. Jan 2013, 13:57

Eigentlich gäbs da nur den §44 WaffG. Laut §48 WaffG wäre dass die jeweilige BH die zuständig wäre.

Liest man sich die Anfragebeantwortung (Link weiter oben im Thread) des BMI durch, dann bezweifle ich dass die sich überhaupt selbst für zuständig sehen. Immerhin schreiben sie ja selbst:
Dabei handelt es sich nicht um eine Zulassung einer bestimmten Waffenkategorie, sondern um die Feststellung, ob bei einer Waffe jene Merkmale vorliegen, die diese als Kriegsmaterial im Sinne der Verordnung nach dem Kriegsmaterialgesetz qualifizieren.

Und weiters vor diesem Satz schreiben sie dass das bloß die "Rechtsansicht" des Sachverständigen im BMI ist. [Edit: Ist halt die Frage ob diese Rechtsansicht beachtlich ist, oder ob das bloß die Privatmeinung des BMI ist. Die Frage ist ist das BMI überhaupt ermächtigt, hier Rechtssicherheit zu schaffen.]

Also ich finde nur den §44 iVm §48 WaffG und danach wäre das BMI eben nicht zuständig.

Das BMI dürfte bei diesen "Einstufungen", von denen das BMI selbst sagt, dass das keine Zulassung ist, lediglich ihre Privatmeinung über die Gesetzesauslegung von sich geben.

Es dürfte also tatsächlich kein Zulassungsverfahren für HAs geben, wie immer wieder behauptet wird.

Beachten sollte man hier auch:
§ 2. Kriegsmaterialgesetz:
Die Bundesregierung bestimmt im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates durch Verordnung, welche Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände nach dem jeweiligen Stand der militärtechnischen Entwicklung als Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes anzusehen sind.


Diese Verordnung hat eben sportliche und jagdliche HAs bereits rausgenommen aus dem Kriegsmaterialbereich. Allerdings dürften sie sich nicht ganz drübertrauen auch zuzugeben, dass diese damit alle Kat B sind und über ihre "Einstufungen" versuchen halt durchzusetzen dass die Leute nicht das Gesetz beachten, sondern die Privatmeinung von Ministerialbeamten und des jeweiligen Ministers.

Der Hersteller hat das MR308 extra für den Zivilmarkt als Jagd- und Sportwaffe entworfen. Von daher halte ich die Rechtsmeinung des Beamten im Ministerium für falsch. Diese Meinung dürfte einfach so ausgesehen haben: HA sieht Tacticool aus, also verboten. Was aber schwachsinn ist. Das entspricht nämlich nicht dem Gesetz.

Also Rechtssicherheit schaut anders aus.

Edit:
Ein paar Punkte was das BMI als Kriegsmaterial definiert dürften wir ja mittlerweile wissen:
nicht umbaubar zu Vollauto ohne dass der Aufwand einer Neuherstellung gleichkäme
Wesentliche Teile aus einem Kriegsmaterialvorbild/verwandten dürfen nicht reinpassen
....
Zuletzt geändert von Noldi am So 6. Jan 2013, 14:16, insgesamt 1-mal geändert.

Bud Spencer

Re: MR308 ist Kat A laut BMI

Beitrag von Bud Spencer » So 6. Jan 2013, 13:57

Helmal hat geschrieben:Mich würde zB die SIG 716 interessieren...


Jupp und das 516 :drool:

Noldi
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Re: MR308 ist Kat A laut BMI

Beitrag von Noldi » So 6. Jan 2013, 13:59

Helmal hat geschrieben:Das denk ich mir auch... nur ohne Einstufung als Sportwaffe und damit Kat. B wird sie dir kein Händler verkaufen, weil er eben noch länger gerne Händler sein möchte und daher nur ungern das Risiko eingeht, Kriegsmaterial zu verkaufen...

Wie hoch sind ca. die Einstufungskosten? Waffe anschaffen und zum Händler legen. Aber dann nehm ich an zu einem mit Berechtigung für Handel mit Kriegsmaterial. Der stellt dann den Einstufungsantrag. Dort wird ein Sachverständigengutachten zu zahlen sein. Ohne Waffenpreis macht das unterm Strich wie viel?
Mich würde zB die SIG 716 interessieren...


User Jimmy aus dem Forum hat das Knights Armament AR-15 privat beim BMI einstufen lassen. Ging durch, fragt den mal, vielleicht hilft er euch weiter.

Bud Spencer

Re: MR308 ist Kat A laut BMI

Beitrag von Bud Spencer » So 6. Jan 2013, 14:03

Noldi hat geschrieben:
Jemand aus dem Forum hat das Knights Armament AR-15 privat beim BMI einstufen lassen. Ich schau mal wer das war und schreib dir dann eine PM. Frag den mal, vielleicht hilft er dir.


Das war der Jimmy, er hatte aber mehr Probleme mit ITAR als mitn BMI.
Problem ist: Du musst die waffe über einen A-händler reinhohlen, umbauen lassen und einstufen das Risiko trägst du. Ich hab einmal die Idee von einem Crowd funding eingebracht, ist aber nichts geworden. :roll:

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Re: MR308 ist Kat A laut BMI

Beitrag von Helmal » So 6. Jan 2013, 14:05

Noldi hat geschrieben:Eigentlich gäbs da nur den §44 WaffG. Laut §48 WaffG wäre dass die jeweilige BH die zuständig wäre.

Liest man sich die Anfragebeantwortung (Link weiter oben im Thread) des BMI durch, dann bezweifle ich dass die sich überhaupt selbst für zuständig sehen. Immerhin schreiben sie ja selbst:
Dabei handelt es sich nicht um eine Zulassung einer bestimmten Waffenkategorie, sondern um die Feststellung, ob bei einer Waffe jene Merkmale vorliegen, die diese als Kriegsmaterial im Sinne der Verordnung nach dem Kriegsmaterialgesetz qualifizieren.

Und weiters vor diesem Satz schreiben sie dass das bloß die "Rechtsansicht" des Sachverständigen im BMI ist.

Also ich finde nur den §44 iVm §48 WaffG und danach wäre das BMI eben nicht zuständig.

Das BMI dürfte bei diesen "Einstufungen", von denen das BMI selbst sagt, dass das keine Zulassung ist, lediglich ihre Privatmeinung über die Gesetzesauslegung von sich geben.

Es dürfte also tatsächlich kein Zulassungsverfahren für HAs geben, wie immer wieder behauptet wird.

Beachten sollte man hier auch:
§ 2. Kriegsmaterialgesetz:
Die Bundesregierung bestimmt im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates durch Verordnung, welche Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände nach dem jeweiligen Stand der militärtechnischen Entwicklung als Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes anzusehen sind.


Diese Verordnung hat eben sportliche und jagdliche HAs bereits rausgenommen aus dem Kriegsmaterialbereich. Allerdings dürften sie sich nicht ganz drübertrauen auch zuzugeben, dass diese damit alle Kat B sind und über ihre "Einstufungen" versuchen halt durchzusetzen dass die Leute nicht das Gesetz beachten, sondern die Privatmeinung von Ministerialbeamten und des jeweiligen Ministers.

Der Hersteller hat das MR308 extra für den Zivilmarkt als Jagd- und Sportwaffe entworfen. Von daher halte ich die Rechtsmeinung des Beamten im Ministerium für falsch. Diese Meinung dürfte einfach so ausgesehen haben: HA sieht Tacticool aus, also verboten. Was aber schwachsinn ist. Das entspricht nämlich nicht dem Gesetz.

Also Rechtssicherheit schaut anders aus.


Ich sehe das genauso! Ich finde keine Rechtsgrundlage.
Nach meinem Dafürhalten erstattet das BMI eine bloße Stellungnahme, die du oder jeder andere auch gerne bei mir entgeltlich anfragen könntest.

Was man aber freilich einbringen muss... Da gehts um Hoheitsverwaltung. Und zweite Instanz ist die Landespolizeidirektion. Rate mal, wer der Weisungen geben darf... Ich werde das morgen beim Mittagessen klären, ein Kollege und Freund von mir habilitiert gerade für Staatsrecht, dann schaun wir weiter...
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