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Frage zum Führen

Verfasst: Di 8. Jan 2013, 23:19
von Rogare
Hallo


Wie ist das eigentlich mit dem Führen einer FFW mit WP?
Darf die Waffe uneingeschränkt überall geführt werden?
Kann zB die ÖBB oder die Wiener Linien oder meinetwegen
auch eine Kaufhauskette per Hausordnung oder sonstwie das Führen verbieten?
Bzw. unter welchen Umständen ist das Führen einer FFW mit WP nicht zulässig?



Mfg

Re: Frage zum Führen

Verfasst: Di 8. Jan 2013, 23:20
von therion
Wenns die Hausordnung verbietet, dann kann der Eigentümer/Besitzer/Pächter/Mieter zivilrechtlich gegen Dich vorgehen. Waffenrechtlich darfst Du es mit WP aber dort auch führen.

Re: Frage zum Führen

Verfasst: Di 8. Jan 2013, 23:31
von haunclesam
Bei den Wiener Linien ist es ja zB so, dass die Beförderungsbedingungen es nicht erlauben eine geladene Waffe mit sich zu führen; somit können dir die Wiener Linien verwehren dich mitzunehmen bzw. abhänging von der genauen Formulierung dich aus der Station werfen (lassen).

Re: Frage zum Führen

Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 01:56
von Noldi
Verbot eine geladene Waffe trotz Waffenpass im Zug zu führen: (fraglich ob das Ministerium die Befugnis dazu hat!)
Eisenbahnschutzvorschriften http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... rschriften
Eisenbahngesetz https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... bahngesetz

Re: Frage zum Führen

Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 04:17
von triffnix
Eisenbahngesetz etc ist ein eigenes Thema

Die Frage aber ist wirklich in wie weit das Führen durch eine nomrale Hausordnung untersagt werden darf.
Grundsätzlich müsste das Waffengesetz bzw dein Anspruch höher einzustufen sein als die Hausordnung von einem zb Supermarkt
denn Recht geht vor ABGs... So verstossen viel ABGs gegen das KSCHg und daher ist der jeweilige Passus unwirksam

Halt die Frage wies beim WP ist

Re: Frage zum Führen

Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 07:04
von anton
Wie siehts mit der Waffe im halbgeladenen Zustand aus?

das wäre doch möglich.

grüße a.

Re: Frage zum Führen

Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 08:21
von BigBen
Rechtlich ist halbgeladen und geladen dasselbe, abgesehen davon darf der Hausherr natürlich über das Hausrecht ein Führen von Schusswaffen auf seinem Gelände etc. untersagen, genauso wie er den Konsum von Alkohol etc. dort verbieten darf. Eine andere Sache ist es dann so ein Verbot sinnvoll durchzusetzen bzw. zu Kontrollieren...ist schonmal jemand in den Wiener Linien gefragt worden ob er eine Schusswaffe führt...und ist dann überprüft worden ob diese geladen ist?

Re: Frage zum Führen

Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 09:45
von Varminter
BigBen hat geschrieben:Rechtlich ist halbgeladen und geladen dasselbe, abgesehen davon darf der Hausherr natürlich über das Hausrecht ein Führen von Schusswaffen auf seinem Gelände etc. untersagen, genauso wie er den Konsum von Alkohol etc. dort verbieten darf. Eine andere Sache ist es dann so ein Verbot sinnvoll durchzusetzen bzw. zu Kontrollieren...ist schonmal jemand in den Wiener Linien gefragt worden ob er eine Schusswaffe führt...und ist dann überprüft worden ob diese geladen ist?



Interessante Frage, ich kenn da ein paar Leute, die gleich mit einer kompletten Ladung PSG´s und OA 15 oder AUG´s am Buckel in den Öffis reisen... :lol:

Re: AW: Frage zum Führen

Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 09:59
von sandman
Varminter hat geschrieben:

Interessante Frage, ich kenn da ein paar Leute, die gleich mit einer kompletten Ladung PSG´s und OA 15 oder AUG´s am Buckel in den Öffis reisen... :lol:


Aber nicht geladen, oder?

Das Verbot betrifft ja nur geladene Waffen.

Grüße

Sandman

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Re: AW: Frage zum Führen

Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 10:03
von Varminter
sandman hat geschrieben:
Varminter hat geschrieben:

Interessante Frage, ich kenn da ein paar Leute, die gleich mit einer kompletten Ladung PSG´s und OA 15 oder AUG´s am Buckel in den Öffis reisen... :lol:


Aber nicht geladen, oder?

Das Verbot betrifft ja nur geladene Waffen.

Grüße

Sandman

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Die Ausgangsfrage von Bigben war ja, ob sie schon mal kontrolliert wurden... :whistle:

Re: Frage zum Führen

Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 13:02
von therion
triffnix hat geschrieben:Eisenbahngesetz etc ist ein eigenes Thema

Die Frage aber ist wirklich in wie weit das Führen durch eine nomrale Hausordnung untersagt werden darf.
Grundsätzlich müsste das Waffengesetz bzw dein Anspruch höher einzustufen sein als die Hausordnung von einem zb Supermarkt
denn Recht geht vor ABGs... So verstossen viel ABGs gegen das KSCHg und daher ist der jeweilige Passus unwirksam

Halt die Frage wies beim WP ist


Habe ich im 2. Post dieses Threads klargestellt.

Re: AW: Frage zum Führen

Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 17:28
von BigBen
Varminter hat geschrieben:
sandman hat geschrieben:
Varminter hat geschrieben:

Interessante Frage, ich kenn da ein paar Leute, die gleich mit einer kompletten Ladung PSG´s und OA 15 oder AUG´s am Buckel in den Öffis reisen... :lol:


Aber nicht geladen, oder?

Das Verbot betrifft ja nur geladene Waffen.

Grüße

Sandman

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Die Ausgangsfrage von Bigben war ja, ob sie schon mal kontrolliert wurden... :whistle:


Ich bin auch mit der Gewehrtasche am Buckel in der Ubahn kontrolliert worden...die wollten aber nur den Fahrschein sehen, alles andere hat sie nicht im Geringsten interessiert.

Re: Frage zum Führen

Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 21:48
von triffnix
also ich entsinne mich das es auch im supermarkt ungesetzlich ist auf das vorzeigen von mitgebrachten taschen zu bestehen. auch ned der detektiv darf das.
Aber bei verdacht darf man natuerlich denjenigen anhalten und die polzei die kontrolle machen lassen.

Also glaub i ned das einfach so in der ubahn was seinkann.
Allerdings wenn zufaellig waer euer teil bemekrt und angst kriegt kann sowas unangenhem werden und dann gibts folgen.
Vor sowas haett i mehr angst

Re: Frage zum Führen

Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 21:51
von BigBen
Nicht so sehr wie ich vor deinem Schreibstil Angst habe *g*

Zeig deinen Mitmenschen bitte ein bißchen Respekt und versuch zumindest vernünftig zu schreiben...danke!

Re: Frage zum Führen

Verfasst: Mi 9. Jan 2013, 22:27
von Stefan
BigBen hat geschrieben:...ist schonmal jemand in den Wiener Linien gefragt worden ob er eine Schusswaffe führt...und ist dann überprüft worden ob diese geladen ist?


wäre wohl auch waffenrechtlich äußerst problematisch. nimmt man die waffe aus der tasche, dann fällt das unter führen und ist somit ohne WP bzw. gültiger jagdkkarte nicht erlaubt. also streng genommen dürften viele die tasche gar nicht öffnen.

mfg stefan