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Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Verfasst: Do 10. Jan 2013, 02:36
von BoeZeR_OnKeL
Hey ,
Hab vor meine Glock 17 Gen4 zu verkaufen ,eine reicht mir
Käufer hätte ich auch schon einen ... WP hat er ...
Jetzt ist die Frage : wie schaut das genau aus ? einfach mit ihm treffen,er zeigt mir WP ich geb ihm das Ding er zahlt und ich melde beim Amt,dass ich sie verkauft habe ?!
vll. wisst ihr da mehr oder habt selbst schon erfahrung .
beste grüße

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Verfasst: Do 10. Jan 2013, 02:38
von therion
Du meldest an seine BH und an Deine wenn Du ganz korrekt sein willst. Er meldet an seine.
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Verfasst: Do 10. Jan 2013, 02:48
von BoeZeR_OnKeL
therion hat geschrieben:Du meldest an seine BH und an Deine wenn Du ganz korrekt sein willst. Er meldet an seine.
d.h. es reicht nicht,wenn nur ich meinem amt bescheid sag,dass ich sie verkauf und quasi an den käufer "vertrau",dass ers meldet ..?!
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Verfasst: Do 10. Jan 2013, 02:55
von therion
§28 Abs. 2 (2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der
Kategorie B binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich anzuzeigen, die den Waffenpaß oder die
Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type
und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des
Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit
der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen
oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde
ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des
Überlassers ausgestellt hat.
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Verfasst: Do 10. Jan 2013, 03:10
von BoeZeR_OnKeL
therion hat geschrieben:§28 Abs. 2 (2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der
Kategorie B binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich anzuzeigen, die den Waffenpaß oder die
Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type
und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des
Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit
der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen
oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde
ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des
Überlassers ausgestellt hat.

ok haha ... jetzt kenn ich mich aus ,danke !
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Verfasst: Do 10. Jan 2013, 03:21
von therion
Geht doch ganz einfach in der Praxis. Kaszettel ausfüllen 2x und dann per Mail an die Behörde des Käufers schicken mit Bitte um Rückmeldung, dass alles geklappt hat.
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Verfasst: Do 10. Jan 2013, 04:56
von KGR84
Gibt übrigens auch Vorlagen dafür, damit das Ganze auch ein Gesicht hat.
Einfach mal google fragen.
Zum Thema per Mail schicken ... habe ich gemacht, mit der Bitte um Bestätigung des Erhaltes.
Nach nem Monat war noch nix da, und auf meine Telefonische Anfrage bekam ich die Antwort ja ist eingelangt und wird per Mail NICHT bestätigt. Da muss einem wohl die gesendete Mail im Postausgang als Beweis reichen.
War bei mir übrigens die Feuerwerksbehörde (ehemals AB) in Wien.
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Verfasst: Do 10. Jan 2013, 10:32
von therion
Meine Behörde bestätigt dankenswerterweise immer per Mail. Ich bin aber auch immer sehr nett per Mail

.
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Verfasst: Do 10. Jan 2013, 10:40
von KGR84
Ich bin da wohl nicht arschkriechend höflich, sondern sachlich. Hier die Kopie der Mail:
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 03 Apr 2012 11:23:57 +0200
Von: "MrX" <MrX@gmx.net>
An:
bpd-w-bwv@polizei.gv.atBetreff: Meldung §28 WaffG - MrX
Sehr geehrte Damen und Herren,
angehängt befindet sich das pdf mit der Meldung gem. §28 WaffG.
Ich bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt der Meldung.
Danke,
mit freundlichen Grüßen
MrX
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Verfasst: Do 10. Jan 2013, 13:05
von gewo
KGR84 hat geschrieben:Nach nem Monat war noch nix da, und auf meine Telefonische Anfrage bekam ich die Antwort ja ist eingelangt und wird per Mail NICHT bestätigt. Da muss einem wohl die gesendete Mail im Postausgang als Beweis reichen.
War bei mir übrigens die Feuerwerksbehörde (ehemals AB) in Wien.
hi
wien mag keine meldungen per email
sie bestaetigen daher grundsaetzlich nicht rueck
andere behoerden handhaben das anders
ist wirklich von BH zu BH anders
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Verfasst: Do 10. Jan 2013, 13:13
von Varminter
gewo hat geschrieben:KGR84 hat geschrieben:Nach nem Monat war noch nix da, und auf meine Telefonische Anfrage bekam ich die Antwort ja ist eingelangt und wird per Mail NICHT bestätigt. Da muss einem wohl die gesendete Mail im Postausgang als Beweis reichen.
War bei mir übrigens die Feuerwerksbehörde (ehemals AB) in Wien.
hi
wien mag keine meldungen per email
sie bestaetigen daher grundsaetzlich nicht rueckandere behoerden handhaben das anders
ist wirklich von BH zu BH anders
Das ist insofern eine Schweinerei, weil der faule Hund, der das liest, nix machen müsste, als einen Textbaustein einzufügen.
"Wir bestätigen den Erhalt Ihres Schreibens".
Und dann Ab das Bestätigungsmail.
Mit sowas arbeiten die Beamten an ihrem im Volk verbreiteten Image als faule, dumme, abgehobene Schweine.Sorry, wenn ich damit einen fleissigen Beamten falsch erwische... ich weiss, es gibt viele Beamte und Vertragsbedienstete, die sich als wirklich bemühen und ihnen gilt mein Dank als Steuerzahler

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Verfasst: Do 10. Jan 2013, 18:48
von KGR84
Naja, was ist der Unterschied zwischen einem Beamten und an Scheitel Holz?

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Verfasst: Do 10. Jan 2013, 19:40
von ssg69koppi
mein sb hat mir gesagt, das es genügt, wenn der Erwerber den zettel (meldung) bei seiner zuständigen behörde
abgibt. bei meinem letzten kauf haben der überlasser und der erwerber (ich) gemeinsam bei einem glaserl bier
das meldeformular geschrieben, und ich habs dann 2mal kopiert, eines für den überlasser , eines für mich und das dritte
hab ich paar tage später zur bh gebracht.
also, laut meiner bh ist das ausreichend, wenn der erwerber die meldung abgibt, um den rest kümmert sich der sb

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Verfasst: Do 10. Jan 2013, 19:42
von therion
Bitte Gesetz beachten, auch wenn es deiner BH reicht, denn die kann die Gesetze nicht ändern.
Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!
Verfasst: Do 10. Jan 2013, 19:50
von ssg69koppi
therion hat geschrieben:Bitte Gesetz beachten, auch wenn es deiner BH reicht, denn die kann die Gesetze nicht ändern.
vielleicht hats damit zu tun, das es so gegangen ist, das wir beide zur selben bh gehören??
wenn mir was unklar ist, frag ich doch am besten meinen sb, oder?
dafür ist er ja da
