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Revolver: Kategorie B oder C?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Revolver: Kategorie B oder C?

Beitrag von Charles » Di 10. Aug 2010, 18:44

Ich habe da was unter Beobachtung, was mich sehr interessiert, aber meine WBK ist derzeit proppenvoll.

Nun meine Frage: Gehört ein Revolver mit einer Gesamtlänge von 62cm zu Kategorie B oder C?

Ab welche Gesamtlänge wird eine Faustfeuerwaffe zum Gewehr?

Ich habe natürlich ins Waffengesetz geblättert, aber nichts gefunden... :oops:



Mr. Find Nix

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Re: Revolver: Kategorie B oder C?

Beitrag von Warnschuss » Di 10. Aug 2010, 18:50

Ein Revolver mit einer Länge von mehr als 60cm ist Kat. C, da durch die Länge keine Faustfeuerwaffe mehr.
Ein Revolvergewehr gilt auch nicht als halbautomatisches Gewehr.

Faustfeuerwaffen
§ 3.
Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse
durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die
eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.
Zuletzt geändert von Warnschuss am Di 10. Aug 2010, 18:53, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Revolver: Kategorie B oder C?

Beitrag von Maggo » Di 10. Aug 2010, 18:52

Eine Mindestlänge von 60 cm (0,6m,600mm) ist grfragt.Alles Darunter,Kat B. Alles Darüber Kat. C

Somit müssen z.B Revolvergewehre min. 60 cm Haben.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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Re: Revolver: Kategorie B oder C?

Beitrag von Warnschuss » Di 10. Aug 2010, 18:57

Maggo hat geschrieben:Eine Mindestlänge von 60 cm (0,6m,600mm) ist grfragt.

Somit müssen z.B Revolvergewehre min. 60 cm Haben.


Nicht ganz. Mindestlänge muss über 60cm sein, weil 60cm gilt noch als FFW.

Maggo hat geschrieben: Alles Darüber Kat. C


Ja, solange nicht halbautomatisch und keine Repetierflinte.

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Re: Revolver: Kategorie B oder C?

Beitrag von Stickhead » Di 10. Aug 2010, 19:41

Meine Meinung:

Das kommt drauf an, ob Single- oder Doubleaction.

Bei Doubleaction-Revolver gilt meines Erachtens folgendes:

WaffG1996 hat geschrieben:Halbautomatische Schusswaffen sind für Einzelfeuer eingerichtete Schusswaffen,
die durch einmalige Betätigung der Abzugsvorrichtung jeweils nur einen Schuss
verfeuern, wobei der Ladevorgang für den nächsten Schuss selbsttätig erfolgt.


Somit wäre ein Doubleaction-Revolver eine Waffe der Kategorie B.
Da dies bei Singleaction-Revolvern nicht der Fall ist, würde ich diese unter Kategorie C einstufen.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Revolver: Kategorie B oder C?

Beitrag von Maggo » Di 10. Aug 2010, 20:28

Eine solche Diskusion gab es auch mal im Verband Forum.Ob Single oder Double Action ist egal.
Eine Halbautomatische Funktion ist nicht anzuwenden weil du jeden Schuss parktisch Händisch nachholen musst.Das ist bei HA nicht der Fall.
Somit ist es Kat.C wenn es über 60 Cm ist.

Ja, solange nicht halbautomatisch und keine Repetierflinte.


Eh klar,es gibng aber um Revolver die von der Bauart länger als 60 cm sind.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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Re: Revolver: Kategorie B oder C?

Beitrag von 454casull » Di 10. Aug 2010, 20:30

so is es habe 2.stück revolvergewehre wo beide in ..Single Action.. sind

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Re: Revolver: Kategorie B oder C?

Beitrag von Warnschuss » Di 10. Aug 2010, 21:24

Stickhead hat geschrieben:Meine Meinung:

Das kommt drauf an, ob Single- oder Doubleaction.

Bei Doubleaction-Revolver gilt meines Erachtens folgendes:

WaffG1996 hat geschrieben:Halbautomatische Schusswaffen sind für Einzelfeuer eingerichtete Schusswaffen,
die durch einmalige Betätigung der Abzugsvorrichtung jeweils nur einen Schuss
verfeuern, wobei der Ladevorgang für den nächsten Schuss selbsttätig erfolgt.


Somit wäre ein Doubleaction-Revolver eine Waffe der Kategorie B.
Da dies bei Singleaction-Revolvern nicht der Fall ist, würde ich diese unter Kategorie C einstufen.


Erstens: Das steht nicht im WaffG 96.

Zweitens: Die Antwort steht schon dabei:
wobei der Ladevorgang für den nächsten Schuss selbsttätig erfolgt
Was beim Revolver nicht der Fall ist. Der Revolver lädt nicht die nächste Patrone selbsttätig, sondern der Schütze durch Spannen des Hahns und/oder durch das erneute Ziehen des Abzuges.

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Re: Revolver: Kategorie B oder C?

Beitrag von Stickhead » Di 10. Aug 2010, 21:39

zu erstens: BMI-VA1900/0147-III/3/2006 Seite 39

zu zweitens: Wenn sich die Trommel beim Auslassen des Abzugs weiterdreht, damit eine neue Patrone abschussbereit ist, was ist das dann, wenn es nicht "Nachladen" ist?
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Revolver: Kategorie B oder C?

Beitrag von Warnschuss » Di 10. Aug 2010, 23:13

Ist ja nur der Runderlass. Du hast geschrieben WaffG 96. Egal.

Doch wie schon in dieser Erklärung drin steht: Es muss sich bei einmaliger Betätigung des Abzuges sowohl der Schuss lösen als auch für den nächsten Schuss der Ladevorgang selbsttätig erfolgen.
Das ist nun einmal beim Revolver nicht der Fall, selbst beim Double Action nicht, denn da muss erneut der Abzug zum Laden (und Schießen) des nächsten Schusses betätigt werden.

Revolver (DA): Abzug wird gezogen. Folge: Schuss bricht. Leere Patrone in der Kammer.

Halbautomatische Waffe: Abzug wird gezogen. Folge: Schuss bricht und die nächste geladene Patrone befindet sich (durch selbsttätiges Laden) wieder in der Kammer.

Das ist damit gemeint. Seien wir also froh darüber und erfreuen uns, dass Revolvergewehre Kat. C sind. :D

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Re: Revolver: Kategorie B oder C?

Beitrag von eXistenZ » Di 10. Aug 2010, 23:34

Das Revolversystem soll angeblich weder als HA noch als Repetierer gelten.

Ich hab das so verstanden das ein Double-Action Revolver über 60 cm Gesamtlänge eine Kat. C Waffe ist.

Da es bei Kat. c keine Mindestlauflänge sondern nur eine vorgeschriebene Gesamtlänge gibt könnte das Revolvergewehr auch bspw. einen 4" Zoll Lauf aufweisen und die notwendige Gesamtlänge bekommt man mit einen fest montierten Anschlagschaft hin WENN die Waffe bereits ab Werk so verkauft wird. Einen bereits in Österreich als Kat. B existierenden Revolver darf man glaub ich nicht per Anschlagschaft zum Kat. C Revolvergewehr machen.

Wenn das Revolversystem tatsächlich nicht als HA und nicht als Repetierer gilt wäre übrigens eine 12 ga Revolverflinte eine Kat. D Waffe. (Die Auswahl an solchen Waffen scheint allerdings sehr bescheiden zu sein)

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Re: Revolver: Kategorie B oder C?

Beitrag von gewo » Di 10. Aug 2010, 23:45

eXistenZ hat geschrieben:Wenn das Revolversystem tatsächlich nicht als HA und nicht als Repetierer gilt wäre übrigens eine 12 ga Revolverflinte eine Kat. D Waffe. (Die Auswahl an solchen Waffen scheint allerdings sehr bescheiden zu sein)


hallo

eher A, oder?
denn wenn unter 90cm dann nicht D sondern A

lg
g
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Revolver: Kategorie B oder C?

Beitrag von eXistenZ » Di 10. Aug 2010, 23:53

gewo hat geschrieben:
eXistenZ hat geschrieben:Wenn das Revolversystem tatsächlich nicht als HA und nicht als Repetierer gilt wäre übrigens eine 12 ga Revolverflinte eine Kat. D Waffe. (Die Auswahl an solchen Waffen scheint allerdings sehr bescheiden zu sein)


hallo

eher A, oder?
denn wenn unter 90cm dann nicht D sondern A

lg
g

Die vorgeschriebene Laufmindestlänge und Gesamtlänge für FLINTEN müssen natürlich eingehalten werden um als Kat. D gelten zu können (ansonsten Kat. A)

Bei der 60 cm Gesamtlänge ging es um die Kat. C Zugehörigkeit einer RevolverBÜCHSE

Also eigentlich wie immer. Der Knackpunkt ist ob ein Double-Action-Revolversystem rechtlich nicht als HA od. Repetierer gilt. Technisch ist es weder das eine noch das andere sondern eine eigenständige Angelegenheit.

Daher müsste eine Double-Action-RevolverBÜCHSE eine Kat. C Waffe sein. Eine Double-Action-RevolverFLINTE eine Kat. D Waffe.

Ob es aber rechtlich tatsächlich so ist weiß ich nicht, den es gibt ja leider auch unbegründete Ausnahmen - ich erinnere an den AUG-Z-Geradezugrepetierer der rechtlich als Kat. B Waffe gilt / technisch handelt es sich bei der Waffe definitiv um Kat. C

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Re: Revolver: Kategorie B oder C?

Beitrag von sandman » Mi 11. Aug 2010, 14:12

Die Diskussion wird wohl alle 6 Monate neu geführt?

Revolver Büchse: Kat C

Revolver Flinte (über 90cm/60cm Lauf): Kat B

Revolver Flinte (unter 90cm/60cm Lauf): Kat A

Grüße

Sandman
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Re: Revolver: Kategorie B oder C?

Beitrag von eXistenZ » Mi 11. Aug 2010, 19:18

sandman hat geschrieben:Revolver Flinte (über 90cm/60cm Lauf): Kat B

Tut man so als wäre eine Revolverflinte ein Repetierer und daher Kat. B od. wagt man hierbei wieder einmal den "Kunstgriff" und sagt schlicht durch die Blume:

Es ist Kat. B weil wir es so sagen. Plausible Argumente die durch den Gesetzestext untermauert werden haben wir gar nicht nötig den ihr könnt euch sowieso nicht wehren.

M. E. ist ein DA Revolver weder HA noch Repetierer es ist schlicht ein DA-Revolversystem.

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