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Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Thule
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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von Thule » Mi 6. Feb 2013, 10:20

Ich würde es beschreiben, wie du es hier auch gemacht hast. Kein Foto. Foto für Interessenten per mail. Damit ist es nicht öffentlich und eine "Verbreitung" von Abzeichen weil du ein Stück an einen Sammler verkaufen möchtest? Damit kommen sie mM nicht durch.

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Mandella
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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von Mandella » Mi 6. Feb 2013, 10:48

Es gibt genug Sammlerbörsen im Netz.
Einfach dort, so wie schon beschrieben, anbieten.
"Wer ist der größere Tor? Der Tor, oder der Tor, der ihm folgt?"
(Star Wars Episode IV: Obi Van Kenobi)

Varminter

Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von Varminter » Mi 6. Feb 2013, 10:56

Vielen Dank allen Ratgebern :!:

yoda
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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von yoda » Mi 6. Feb 2013, 12:48

www.militaria-fundforum.de wirst es schnell los, du wirst halt net besonders viel dafür bekommen.

HEAVY DUTY

Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von HEAVY DUTY » Mi 6. Feb 2013, 17:33

Fangschuss hat geschrieben:http://www.stopptdierechten.at/2012/12/10/ns-abzeichengesetz-hohere-geldstrafen-beschlossen/

Der Grüne ...... :mrgreen:


Die Grünen halt wieder mal...[/quote]

:shock:
Um Himmels willen! :headslap: :roll:

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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von 454casull » Mi 6. Feb 2013, 17:41

Mandella hat geschrieben:
Fangschuss hat geschrieben:Hallo!

Vorsicht! Darauf fliegen sie jetzt wie die Geier! Es gibt eine neue Abzeichennovelle seit letztem Jahr. Nicht mal das Abkleben der verbotenen Zeichen reicht neuerdings aus! Die Kripo rennt neuerdings vermehrt auf Flohmärkten herum und beschlagnahmt alle Abzeichen, die verbotene Symbole enthalten.

Ein befreundeter Flohmarkthändler wurde neulich zur Zahlung einer Strafe von 4000 Euro verurteilt. Alle Abzeichen wurden beschlagnahmt.

LG


Das kann ich bestätigen. Bei der letzten Militaria-Sammlerbörse in Breitenfurt ist ein ganzer Trupp Beamte in Zivil am Parkplatz unterwegs gewesen, und haben Stichproben gemacht, sobald jemand ein Sackerl, eine größere Tasche oder einen Rucksack, beim Verlassen des Veranstaltungsgebäudes, dabei hatte.

Vermutlicherweise werden sie nach der Waffengesetz- und Abzeichennovelle nach Leuten Ausschau gehalten haben, die solche Abzeichen gekauft haben, oder so dumm waren, sich dort einen Kat.C-Ordonanzler anzuschaffen.
Wurde übrigens als ganz normale Verkehrskontrolle angeführt, wobei sehr auffällig die gekauften Sachen beäugt wurden, sobald man den Kofferraum, zum Vorzeigen von Pannendreieck ec., geöffnet hat, oder wenn sie auf der Rückbank lagen.



Komme da nicht ganz mit bei dem witz. so dumm waren, sich dort einen Kat.C-Ordonanzler anzuschaffen.?? wo sonst

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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von yoda » Mi 6. Feb 2013, 17:46

Ich hab mir dort auch schon ein Kat.C Ordonnanzgewehr gekauft, warum auch nicht ? Solang die Nazisachen im Rucksack sind, sind sie nicht "getragen noch zur Schau gestellt, dargestellt oder verbreitet", selbst wenns eine lebensgroße Hitlerbüste ist, da könnens garnix machen.

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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von Irwin J. Finster » Mi 6. Feb 2013, 18:07

yoda hat geschrieben:Solang die Nazisachen im Rucksack sind, sind sie nicht "getragen noch zur Schau gestellt, dargestellt oder verbreitet", selbst wenns eine lebensgroße Hitlerbüste ist, da könnens garnix machen.


Da brauchst aber einen mords Rucksack..... :lol:
  ▲
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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von IT Guy » Mi 6. Feb 2013, 19:20

so groß war er auch wieder nicht ... *gg*

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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von Irwin J. Finster » Mi 6. Feb 2013, 19:31

LOL, ja mehr ein kleiner, ekeliger Giftzwerg.... :mrgreen:
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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von KGR84 » Mi 6. Feb 2013, 19:46

Was jetzt da gibts ein Gesetz dafür??? Man darf kein Hakenkreuz sehen? Hab aber auch schon auf waffengebraucht, egun etc. Dinge aus der damaligen Zeit gesehen, wo in der Anzeige natürlich auch ALLES zu sehen war.

Und wie ist denn das, wenn ich zu Hause sowas habe. Angenommen, in einer traditionellen Offiziersfamilie wo auch die alten Orden vom Opa in ner schönen Vitrine aufgehängt sind, wo natürlich auch die damaligen "Hoheitszeichen" zu sehen sind, ist dann eine Verherrlichung? Oder gehts da eh nur um die Öffentlichkeit, und daheim kann man eh machen was man will?

Außerdem steht ja auch nirgendwo geschrieben dass man sowas nicht kaufen darf, im Abzeichengesetz ist ja nur das Tragen, das öffentliche zur Schau stellen und das Verbreiten untersagt... also was will die Polizei auf Flomärkten kontrollieren?
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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von Mandella » Mi 6. Feb 2013, 20:21

454casull hat geschrieben:
Mandella hat geschrieben:
Fangschuss hat geschrieben:Hallo!

Vorsicht! Darauf fliegen sie jetzt wie die Geier! Es gibt eine neue Abzeichennovelle seit letztem Jahr. Nicht mal das Abkleben der verbotenen Zeichen reicht neuerdings aus! Die Kripo rennt neuerdings vermehrt auf Flohmärkten herum und beschlagnahmt alle Abzeichen, die verbotene Symbole enthalten.

Ein befreundeter Flohmarkthändler wurde neulich zur Zahlung einer Strafe von 4000 Euro verurteilt. Alle Abzeichen wurden beschlagnahmt.

LG


Das kann ich bestätigen. Bei der letzten Militaria-Sammlerbörse in Breitenfurt ist ein ganzer Trupp Beamte in Zivil am Parkplatz unterwegs gewesen, und haben Stichproben gemacht, sobald jemand ein Sackerl, eine größere Tasche oder einen Rucksack, beim Verlassen des Veranstaltungsgebäudes, dabei hatte.

Vermutlicherweise werden sie nach der Waffengesetz- und Abzeichennovelle nach Leuten Ausschau gehalten haben, die solche Abzeichen gekauft haben, oder so dumm waren, sich dort einen Kat.C-Ordonanzler anzuschaffen.
Wurde übrigens als ganz normale Verkehrskontrolle angeführt, wobei sehr auffällig die gekauften Sachen beäugt wurden, sobald man den Kofferraum, zum Vorzeigen von Pannendreieck ec., geöffnet hat, oder wenn sie auf der Rückbank lagen.



Komme da nicht ganz mit bei dem witz. so dumm waren, sich dort einen Kat.C-Ordonanzler anzuschaffen.?? wo sonst


Ich hab vergessen zu ergänzen, daß vermutlich bei einem Kat.C-Ordonanzler der Kaufvertrag angesehen wurde, bzw. geprüft wurde, ob der wirklich innerhalb der gesetzlichen Frist gemeldet wurde. War übrigens letztes Jahr, relativ kurz nach der Novelle. Da werdens bestimmt auf solche Ideen gekommen sein. :think:
Ich weiß ganz sicher nur, daß die da frisch und fröhlich stichprobenartige "Fahrzeugkontrollen" am Parkplatz, in zivil und nur bei Leuten die gerade mit einem vollen Behältnis aus dem Veranstaltungsgebäude gekommen sind, gemacht wurden.
Bei mir haben sie ohnehin kontrollieren können, was sie wollten, weil kein neuer Kat.C-Ordonanzler und nix "braunes". :naughty:
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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von yoda » Mi 6. Feb 2013, 20:34

Darf die Polizei ein geschlossenes Behältnis überhaupt grundlos öffnen/kontrollieren ? Im Sicherheitspolizeigesetz finde ich keinen Grund warum die das in dem Fall dürfen sollten.

Im Waffengesetz steht

"Durchsuchungsermächtigung

§ 53. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, eine Durchsuchung der Kleidung von Menschen und der von diesen mitgeführten Fahrzeuge und Behältnisse (Koffer, Taschen u. dgl.) an Orten vorzunehmen, an denen auf Grund eines konkreten Hinweises oder sonstiger bestimmter Tatsachen der dringende Verdacht besteht, daß einem Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr, des Besitzes oder des Führens von Kriegsmaterial oder von Waffen und Munition, die nicht Kriegsmaterial sind, nach diesem oder anderen Bundesgesetzen zuwidergehandelt wird. Die §§ 50 SPG und 142 Abs. 1 der Strafprozeßordnung 1975, BGBl. Nr. 631, gelten."

Besteht bei jedem Besucher eines Sammlertreffens der DRINGENDE VERDACHT gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben ?

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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von Fangschuss » Mi 6. Feb 2013, 20:47

Personen- Kleidungsdurchsuchung
Personen- und Taschenkontrollen sind ein Eingriff in dein Recht auf Achtung deiner Privatsphäre. Diese Kontrollen sind daher nur in bestimmten Fällen gemäß § 40 SPG und nur durch die Polizei zulässig.
Festgenommene Menschen dürfen von der Polizei durchsucht werden. Es spielt dabei keine Rolle, aus welchem Grund du von der Polizei festgenommen worden bist.
Die Polizei ist weiters berechtigt, dich zu durchsuchen, wenn du mit einer Straftat oder deren unmittelbaren Vorbereitung in Zusammenhang stehst und einen gefährlichen Gegenstand (Sprengstoff, Farbbombe, Waffe, Drogen etc) bei dir hast. Die Polizei muss für die Durchsuchung einen begründeten Verdacht haben.
Du befindest dich auf einem “internationalen Verkehrsweg” (Bahnhof, Zug, Autobahn, Flughafen, etc) und die Polizei verdächtigt dich, dass du grenzüberschreitende Straftaten begehen wirst oder schon begangen hast (§ 39 Abs 4 SPG).
Die Polizei darf im Vorfeld und bei einer Demo keine allgemeinen Personen- und Taschendurchsuchungen machen! Derartige Kontrollen sind gemäß § 41 SPG nur bei “unpolitischen” Großveranstaltungen wie bei Konzerten, Sportveranstaltungen – nicht jedoch bei Demos – zulässig!
Die Polizei sitzt hier aber natürlich am längeren Ast und kann eine Durchsuchung leicht begründen. Wenn du die Durchsuchung verweigerst, kann die Polizei die Durchsuchung mit Gewalt durchsetzen.
Will die Polizei dich durchsuchen, hast du das Recht zu erfahren, wieso sie dies machen will, wieso sie gerade dich verdächtigt und was sie genau sucht. Eine Durchsuchung hat grundsätzlich durch eine_n gleichgeschlechtliche_n Polizistin/en zu erfolgen und darf nur in Ausnahmefällen durch nicht eine_n gleichgeschlechtliche Polizistin/en erfolgen (§ 5 RL-VO)!
Die Durchsuchung bezieht sich nur auf deine Kleidung, deinen äußeren Körper und auf mitgeführte Taschen, Koffer, etc. Körperliche Untersuchungen, wie beispielsweise Untersuchungen deiner Körperöffnungen (Mund, After, Vagina), Blutabnahme, Röntgenuntersuchung, darf die Polizei nie von sich aus machen, sondern nur auf Anweisung der Staatsanwaltschaft und zT nur mit Zustimmung eines/r Richter_in!

Da sind auch mal die grünen Studentinnen und Studenten für was gut :)

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Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Beitrag von yoda » Mi 6. Feb 2013, 21:00

Das Problem ist halt, selbst wenns unberechtigt ist, wenn man sich weigert endets vielleicht/wahrscheinlich so ähnlich wie beim Tierschützer. Man bekommt zwar irgendwann recht, wird aber vorerst mal am Boden geworfen, geschlagen und festgenommen. http://www.martinballuch.com/?p=1089

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