ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Bei Untauglichkeit doch eine WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
Benutzeravatar
anton
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 137
Registriert: Sa 6. Okt 2012, 21:59

Bei Untauglichkeit doch eine WBK

Beitrag von anton » Mo 18. Mär 2013, 11:43

Glock 23 Gen4
Bild

Benutzeravatar
spareribs
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2168
Registriert: Mi 19. Mai 2010, 10:57
Wohnort: Banana-Republik-Ost

Re: Bei Untauglichkeit doch eine WBK

Beitrag von spareribs » Mo 18. Mär 2013, 11:57

eigenartiger Sinneswandel, zuerst Zivildienst machen wollen, Waffenverbot 15 Jahre lang akzeptieren,

dann komplett untauglich sein und dann schnellstens eine Krachn haben wollen ? :whistle:
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Bei Untauglichkeit doch eine WBK

Beitrag von Stickhead » Mo 18. Mär 2013, 13:03

Wird sowieso Zeit, dass die dieses dämliche und dem Gleichheitsgrundsatz widersprechende Verbot streichen!
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5749
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: Bei Untauglichkeit doch eine WBK

Beitrag von yoda » Mo 18. Mär 2013, 13:59

Ist sowieso alles unlogisch, ich kann Waffengewalt gegen Menschen ablehnen und trotzdem Sportschütze sein, das schließt sich ja nicht aus.

Benutzeravatar
oe6odd
Supporter .308 Win. AMAX
Supporter .308 Win. AMAX
Beiträge: 1407
Registriert: Mi 9. Feb 2011, 19:28

Re: Bei Untauglichkeit doch eine WBK

Beitrag von oe6odd » Mo 18. Mär 2013, 14:04

yoda hat geschrieben:Ist sowieso alles unlogisch, ich kann Waffengewalt gegen Menschen ablehnen und trotzdem Sportschütze sein, das schließt sich ja nicht aus.


Das Thema heißt untauglich und nicht Zivildienst :!: :!: :!: :!:
Mein Sohn ist auch untauglich -hat aber nichts gegen Waffen :!: :!:
Bleiben wir beim Thema :!:

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5749
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: Bei Untauglichkeit doch eine WBK

Beitrag von yoda » Mo 18. Mär 2013, 14:06

oe6odd hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:Ist sowieso alles unlogisch, ich kann Waffengewalt gegen Menschen ablehnen und trotzdem Sportschütze sein, das schließt sich ja nicht aus.


Das Thema heißt untauglich und nicht Zivildienst :!: :!: :!: :!:
Mein Sohn ist auch untauglich -hat aber nichts gegen Waffen :!: :!:
Bleiben wir beim Thema :!:


Das stimmt nicht, du hast den Bericht net gelesen, die WBK wurde ihm verweigert weil er sich für den Zivi entschieden hatte und 5 Jahre danach untauglich wurde. Deswegen haben sie ihm die WBK verweigert und nicht weil er untauglich war.

Benutzeravatar
oe6odd
Supporter .308 Win. AMAX
Supporter .308 Win. AMAX
Beiträge: 1407
Registriert: Mi 9. Feb 2011, 19:28

Re: Bei Untauglichkeit doch eine WBK

Beitrag von oe6odd » Mo 18. Mär 2013, 14:10

yoda hat geschrieben:
oe6odd hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:Ist sowieso alles unlogisch, ich kann Waffengewalt gegen Menschen ablehnen und trotzdem Sportschütze sein, das schließt sich ja nicht aus.


Das Thema heißt untauglich und nicht Zivildienst :!: :!: :!: :!:
Mein Sohn ist auch untauglich -hat aber nichts gegen Waffen :!: :!:
Bleiben wir beim Thema :!:


Das stimmt nicht, du hast den Bericht net gelesen, die WBK wurde ihm verweigert weil er sich für den Zivi entschieden hatte und 5 Jahre danach untauglich wurde. Deswegen haben sie ihm die WBK verweigert und nicht weil er untauglich war.


Ok Fehler von mir :(
Habe etwas zu heftig reagiert auf das Thema.
Was kann einer dafür das er medezinisch nicht geeignet ist.
Sorry zu schnell gewesen statt zu lesen :( :(

Bud Spencer

Re: Bei Untauglichkeit doch eine WBK

Beitrag von Bud Spencer » Mo 18. Mär 2013, 14:38

Nochmal:
Körperliche Untauglichkeit spielt bei der Erlangung eines waffenrechtlichen Dokuments keine Rolle!

Benutzeravatar
oe6odd
Supporter .308 Win. AMAX
Supporter .308 Win. AMAX
Beiträge: 1407
Registriert: Mi 9. Feb 2011, 19:28

Re: Bei Untauglichkeit doch eine WBK

Beitrag von oe6odd » Mo 18. Mär 2013, 14:41

Bud Spencer hat geschrieben:Nochmal:
Körperliche Untauglichkeit spielt bei der Erlangung eines waffenrechtlichen Dokuments keine Rolle!

Hab ich kapiert :!: :!:

Antworten