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Transport zum Schießplatz wie?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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august
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Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von august » Fr 5. Apr 2013, 14:59

Hallo,
bin mir da jetzt ein wenig unsicher und Frage mal.
Kann ich meine Glock19 im Originalkoffer zum Schießplatz transportieren?
Habe ein kleine Sporttasche wo ich den Original Koffer inkl. Munition und Gehörschutz
rein schmeiße - nur ist das so OK, wenn nein, wie löst ihr dies?

THX,
lg

kawaz
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von kawaz » Fr 5. Apr 2013, 15:07

Waffe->Koffer->Tasche ist OK --- die Waffe darf nur nicht unterladen sein und es darf sich keine Patrone im Patronenlager befinden
Zuletzt geändert von kawaz am Fr 5. Apr 2013, 15:15, insgesamt 1-mal geändert.

xchris1975x
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von xchris1975x » Fr 5. Apr 2013, 15:15

Hi!

Auf jeden Fall OK.
Der Gesetzgeber verlangt zum Transport ein geschlossenes(nicht verschlossenes)Behältnis.
Achtung! Waffe nur ungeladen transportieren.

mfg Chris

august
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von august » Fr 5. Apr 2013, 15:19

Hallo Chris, hallo kawaz,
Danke für eure super schnellen Antworten!
Wünsche euch ein schönes Wochenende,

Gruß

gewo
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von gewo » Fr 5. Apr 2013, 15:32

august hat geschrieben:..
Kann ich meine Glock19 im Originalkoffer zum Schießplatz transportieren?


hi

das originalbehaeltnis ist jedenfalls immer ausreichend
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august
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von august » Sa 6. Apr 2013, 15:24

Hi gewo,
gewo hat geschrieben:
august hat geschrieben:..
Kann ich meine Glock19 im Originalkoffer zum Schießplatz transportieren?


hi

das originalbehaeltnis ist jedenfalls immer ausreichend

THX für deine Antwort!
Gruß

Dude72
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Dude72 » Di 9. Apr 2013, 20:41

Ich häng mich mal mit meiner Frage an.

Gilt als "Behältnis" auch ein Pistol Bag von zB Tasmanian Tiger?
sowas http://intranet.tatonka.com/infosys/php/artintt3.php?7753_TT%20Pistol%20Bag%202

Oder muss das Behältnis was festes sein?

LG Martin
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von BigBen » Di 9. Apr 2013, 20:43

Es muss geschlossen sein, das ist die einzige Anforderung. Pistolbag reicht!
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Dude72 » Di 9. Apr 2013, 20:49

Danke für die Info!

LG Martin
hurry up and wait

Steyrer
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Steyrer » Di 9. Apr 2013, 21:39

Die Anforderung "geschlossenes Behältnis" sollte nicht zu leichtfertig gewählt werden.

Eine Handtasche, geschlossener Holster oder Jackentasche mit Reißverschluss gelten nicht, da sie "zum Bereithalten von Gegenständen zum jederzeitigen Gebrauch" bestimmt sind.

Ist jetzt herrlich exakt, tolle Leistung des Gesetzgebers.

Ein Rucksack, solange er geschlossen ist, reicht. Ungeladen natürlich.
Eine Tasche auch, solange der schnelle Zugriff nicht gegeben ist. Solange man's an die Spitze treibt bzw. nicht übertreibt sollte es keine Probleme geben.

LG
Steyrer

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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von gewo » Di 9. Apr 2013, 22:03

hi
Steyrer hat geschrieben:Die Anforderung "geschlossenes Behältnis" sollte nicht zu leichtfertig gewählt werden.
Eine Handtasche, geschlossener Holster oder Jackentasche mit Reißverschluss gelten nicht, da sie "zum Bereithalten von Gegenständen zum jederzeitigen Gebrauch" bestimmt sind.

richtig
eine bachtasche zb gilt auch nicht als transport sondern wird als "fuehren" gewertet
zu damenhandtaschen gibts keine judikatur
wenns nur so an knopfverschlusshaben waere ich kritisch ..

Steyrer hat geschrieben:Ein Rucksack, solange er geschlossen ist, reicht. Ungeladen natürlich.

jedes behaeltnis muss immer geschlossen sein
sobald du es oeffnest ist die waffe zugriffsbereit und es gilt als fuehren

der rucksack zaehlt ueberigens nur als transportmittel wenn er am ruecken getragen wird
verkehrt herum getragen = fuehren, wenn die waffe direkt ohne weiteres behaeltnis im rucksack steckt
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Re: AW: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von RR1000 » Di 9. Apr 2013, 22:39

gewo hat geschrieben:
der rucksack zaehlt ueberigens nur als transportmittel wenn er am ruecken getragen wird
verkehrt herum getragen = fuehren, wenn die waffe direkt ohne weiteres behaeltnis im rucksack steckt


Klingt logisch, aber auf soetwas muss man erst mal kommen

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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von gogomobue » Mi 10. Apr 2013, 00:00

Tasche am Beifahrersitz geht a net
R97, 6mmBR, 6.5x55, 7,5x54, 7.62x54, 2x 8x57, .308 Win, .338 LM, .416 Rigby, .450 Marlin, 2x 12-76,
Glock34 Gen4 M.O.S. / Glock19X / CZ75 SP-01 Shadow Boa Gold / Glock 44 / AUG ZA3 9mm / .45 ACP RBF Match-King / Glock 21 .45 ACP / S&W .460 Magnum

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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von mr_bene » Mi 10. Apr 2013, 00:26

sicher gehts...wenns zu ist
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Stickhead » Mi 10. Apr 2013, 08:07

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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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