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Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Armalito
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Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von Armalito » Di 23. Apr 2013, 19:43

Männer!

fragen über fragen...

(vorweg-> die suchfunktion habe ich verwendet und auch vier seiten an vorschlägen gefunden, allerdings hat mir das nicht weitergeholfen.)

ausgangslage:
ein freund von mir hat den zivildienst abgeleistet, den waffenführerschein gemacht, psychologen ebenfalls und die SiDi wegen der bitte um aufhebung des waffenverbots angeschrieben.

heute kam ein schreiben welches schon viele hier erhielten: aufforderung zum nachweis der kampfrichterlizens, sowie vereinsbeitritt/nachweis/schreiben...blablabla.

kann mir bitte jemand "verklickern" wie er auf dem einfachsten weg zu einer kampfrichterlizens kommen kann? die suchfunktion verrät mir das die obfrau der lunashooters zu kontaktieren sei, wie aktuell das ist kann ich jetzt nicht beurteilen. ja, ich weiß-> ein anruf schafft klarheit, allerdings steht auf der hp das sie im moment einen mitgliederaufnahmestop haben. wäre mMn ja ideal-> lizens und mitgliedschaft in einem, soll wohl nicht so sein.

daraus ergibt sich folgendes:

UND JETZT?


:lol:

ich mag ja solche fragen garnicht, aber ich kenne mich mit dem thema 0 aus.

- vorausgesetzt er kann den kurs bei den lunashooters machen, welcher verein wird da von der behörde akzeptiert?
- welcher verein in wien, bzw. wien umgebung/nö bietet eventuell beides an, also lizens und mitgliedschaft samt bestätigung.

über sinn und unsinn möchte ich mich nicht unterhalten. ist ja als ob das verkehrsamt verlangt das man fahrlehrer wird bevor man den führerschein machen kann... :whistle: :roll:

es gibt doch sicher pd´ler die das problem gelöst haben-> gerne auch per pm, denn das wichtigste:

BINNEN ZWEI WOCHEN IST DER NACHWEIS NACHZUBRINGEN!

mann, mann, mann... :roll:

vorab danke für´s lesen und hoffentlich realisierbare lösungen!
Geh bitte...

Von meinem iPhone 17 gesendet...

gewo
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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von gewo » Di 23. Apr 2013, 20:15

Armalito hat geschrieben:vorab danke für´s lesen und hoffentlich realisierbare lösungen!


hi

kaum

kampfrichterkurse gibts max. alle ein bis zwei jahre
ich wuesste ned wo grad einer geplant wird

der letzte war in wien vor ca 6 (?) monaten
der davor in voralberg , ich glaube 2009 oder 2010
angeblich soll in der stmk fuer diese jahr was geplant sein
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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von gewo » Di 23. Apr 2013, 20:24

mercury hat geschrieben:http://www.st-lsb.at/lba/lba.php


hi

des is aber nur weiterbildung glaub ich...
erstausbildung kann in oesterreich nur der englert oder der einramhof machen glaub ich ...
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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von Isegrim » Di 23. Apr 2013, 20:56

gewo hat geschrieben:
mercury hat geschrieben:http://www.st-lsb.at/lba/lba.php


hi

des is aber nur weiterbildung glaub ich...
erstausbildung kann in oesterreich nur der englert oder der einramhof machen glaub ich ...



Wir auch von der IPSC Austria für Mitglieder angeboten!
http://www.ipscaustria.org/wordpress/?page_id=55

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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von howa308 » Di 23. Apr 2013, 22:52

Hallo,
Da ich auch den Zivildienst gemacht habe und gerade am Weg zur WBK bin und den Bescheid der LPD bzw. SID schon habe würde ich gerne wissen welche Behörde es ist die eine Kampfrichterausbildung verlangt.

Frage an jene die sich auskennen warum brauche ich diese als ehemaliger Zivildienstleistender?
Braucht man das als untauglicher auch ?
Ist die nicht eh unnötig weil man ja eh den Waffenführerschein machen muss?

Dann kann ich nur hoffen das meine zuständige Behörde diese Kampfrichterausbildung nicht verlangt.

mfg

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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von rupi » Di 23. Apr 2013, 22:57

Zivildiener lehnen den Dienst an der Waffe ab, und kassieren dafür 15 Jahre Waffenverbot für A+B Waffen

um diese Hürde zu überwinden brauchst dann halt ein paar Sachen und je nach Behörde auch eine Kampfrichterausbildung

Untaugliche lehnen garnix ab sondern sind einfach vom Wehrdienst befreit und somit wie Frauen ab dem 21. Lebensjahr berechtigt eine WBK zu beantragen
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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von howa308 » Di 23. Apr 2013, 23:25

Erstmal danke, warum ich den Bescheide der SID bzw LPD benötige ist mir klar (15 Jahre...).
Aber warum benötigt man bei manchen Behörden diese Kampfrichterausbildung wenn man ja sowiso den Waffenführerschein machen muss. Bzw ist dies Rechtens wen sie soetwas verlangen, den ich habe nur dafon gelesen das man als Ex Zivi einen ausnahme Bescheid braucht aber nichts von einer Kampfrichterausbildung.

mfg

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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von sf77 » Di 23. Apr 2013, 23:40

Einheitliche Vollzugspraxis ;-(
In Wien verlangens den Kampfrichter.
Vereine werden soweit ich weiß akzeptiert wenn sie beim Landesverband bzw. Schützenbund dabei sind. Derer gibt es einige. KR Lizenz wird akzeptiert wenn sie beim ÖSB gemacht wird. Ob die vom IPSC auch akzeptiert wird weiß ich nicht, wäre aber denkbar.

Vom ÖSB gibts in der Regel jährlich einen Kurs. Meistens in dem Bundesland, in dem auch die Staatsmeisterschaft für Luftwaffen abgehalten wird. Heuer wäre es Wien gewesen, da hats aber keinen Kurs gegeben, da voriges Jahr einer in Wien war. Am besten Dieter Englert kontaktieren. Kontaktdaten sollten auf der Seite des Schützenbundes stehen. Er ist für die Kurse verantwortlich. Veranstalter der Kurse sind aber die jeweiligen Landesverbände. Es si a wengl a gschiß...
Rechne nicht mit einer schnellen Lösung!
Ev. bist mit IPSC, wenn sie akzeptiert wird schneller.

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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von Bonfire » Mi 24. Apr 2013, 07:41

Du musst bei den Lunashooters nicht Mitglied sein um dort einen Kurs zu machen, falls dass mit dem Aufnahmestopp stimmen sollte.

Es muss kein ISSF oder SGKP Kampfrichter sein. Der CAS RO passt auch. Frag mal nach wann das nächste mal ein Kurs angeboten wird. Ein CAS RO war heuer allerdings schon.

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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von howa308 » Mi 24. Apr 2013, 08:48

Hallo habe gerade neue Erkenntnisse gewonnenen und zwar benötigt meine BH diese Kampfrichterausbildung nicht
:dance:

Und für deinen Freund hoffe ich das er bald einen Termin findet das er nicht zu lange warten muss.

mfg

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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von Stickhead » Mi 24. Apr 2013, 09:06

Das ist eh klar, weil deine BH in diesem Fall garnicht zuständig ist :mrgreen:

Zuständig für die Aufhebung ist immer die Landespolizeidirektion (hieß früher: Sicherheitsdirektion) des jeweiligen Bundeslandes.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von howa308 » Mi 24. Apr 2013, 09:14

Also die Aufhebung habe ich ja schon bei mir wollten sie eine Mitgliedsbestätigung und Ergebnislisten als Beweis (LPD Niederösterreich).
Ich dachte das die WBK ausstellende Behörde dieses verlangt und nicht die aufhebende.
Jetzt habe ich den Text von Armalito nochmals gelesen und bin draufgekommen das ich da was falsch verstanden habe.

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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von Armalito » Mi 24. Apr 2013, 18:39

na gut...

also e-mehl an die lunashooters ist heute früh rausgegangen, hoffentlich gibt es eine antwort.

vereine innerhalb des sportschützen-landesverbands wien:

http://wienwiki.wienerzeitung.at/WIENWI ... rband_Wien

wenn ich das jetzt so richtig zusammengesetzt habe, dann braucht er den ro-kurs von wo auch immer, und die mitgliedschaft in einem dieser vereine weil die von der SiDi akzeptiert werden-> weil eben im schützenbund, oder?
Geh bitte...

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Re: Kampfrichterlizens für Zivildiener - AKTUELL

Beitrag von Bonfire » Fr 26. Apr 2013, 13:11

Was noch interessant wäre:

Laut Zivildienstgesetz §5 Abs5 kannst du dir dein Verbot auf waffenrechtliche Dokumente aufheben lassen. Unter anderem aus dem Grund weil du Sportschütze bist.

Später beantragst dann eine WBK mit der Begründung Sportschiessen und diese wird abgelehnt weil nur SV anerkannt werden muss.
Genau genommen ist dein Verbot nur zum Zwecke des Sportschiessens aufgehoben, und das muss bei der WBK Ausstellung wiederum nicht genehmigt werden.

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