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Kat. B in der freien Natur fotografieren...
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Kat. B in der freien Natur fotografieren...
grüsse forum,
is es erlaubt als wbk besitzer eine kat B waffe ungeladen und ohne mitführen von munition für ein fotoshooting in der freien natur auf nicht privatem gund (bundesforste, etc,...) in einem rucksack zu transportieren und an für geeignet erachteter stelle (abseits von wanderwegen oder ähnlichem) dann für fotos mit angestecktem magazin entsprechend zu präsentieren?
an vermeintlich kundiger stelle erhielt ich dieser anfrage bezüglich nur erstauntes augenbrauenrunzeln garniert mit "ähh, pffuu, tja-ähm, hmmm"...
is es erlaubt als wbk besitzer eine kat B waffe ungeladen und ohne mitführen von munition für ein fotoshooting in der freien natur auf nicht privatem gund (bundesforste, etc,...) in einem rucksack zu transportieren und an für geeignet erachteter stelle (abseits von wanderwegen oder ähnlichem) dann für fotos mit angestecktem magazin entsprechend zu präsentieren?
an vermeintlich kundiger stelle erhielt ich dieser anfrage bezüglich nur erstauntes augenbrauenrunzeln garniert mit "ähh, pffuu, tja-ähm, hmmm"...
Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
the_law hat geschrieben:grüsse forum,
is es erlaubt als wbk besitzer eine kat B waffe ungeladen und ohne mitführen von munition für ein fotoshooting in der freien natur auf nicht privatem gund (bundesforste, etc,...) in einem rucksack zu transportieren und an für geeignet erachteter stelle (abseits von wanderwegen oder ähnlichem) dann für fotos mit angestecktem magazin entsprechend zu präsentieren?
an vermeintlich kundiger stelle erhielt ich dieser anfrage bezüglich nur erstauntes augenbrauenrunzeln garniert mit "ähh, pffuu, tja-ähm, hmmm"...
verstehe nicht wer da mit "hmmmmm" drauf antwortet
die antwort ist klar:
NEIN
das ist fuehren eine waffe
- kat B
- nicht eingefriedetes grundstueck
- zugriffsbereit
dazu brauchst du einen waffenpass
der andere kram (magazin oder nicht, geladen oder nicht, munition dabei oder nicht, eigentuemer des grundstueckes privat oder oeffentlich) ist dann schon irrelevant ...
Zuletzt geändert von gewo am Do 23. Mai 2013, 12:58, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
oder WBK und die Erlaubnis des Grundeigentümers, wenn es ein eingefriedetes Gelände ist.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
- DerSchwede
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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
gutes stichwort... eingefriedet heisst zaun , mauer, hecke , graben , todeszone ?
was ist eingefriedet ?
was ist eingefriedet ?
"Ich sehe die Pistole ist als eine bequem zu führende Notlösung, bis wieder ein Gewehr zur Verfügung steht. " Jeff Cooper
Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
the_law hat geschrieben:grüsse forum,
is es erlaubt als wbk besitzer eine kat B waffe ungeladen und ohne mitführen von munition für ein fotoshooting in der freien natur auf nicht privatem gund (bundesforste, etc,...) in einem rucksack zu transportieren und an für geeignet erachteter stelle (abseits von wanderwegen oder ähnlichem) dann für fotos mit angestecktem magazin entsprechend zu präsentieren?
an vermeintlich kundiger stelle erhielt ich dieser anfrage bezüglich nur erstauntes augenbrauenrunzeln garniert mit "ähh, pffuu, tja-ähm, hmmm"...
Niemand wird dir glauben, wenn du doch gesehen und ev. angezeigt wirst.
Wie gewo schreibt: verbotenes FÜHREN einer Waffe, noch dazu in fremdem Jagdrevier.
Waffenrecht + Jagdgesetz prügeln dich da vereint.
Vorschlag: such dir netten Jäger, der Revierinhaber und Inhaber von Waffendokumenten ist und alles läuft...
Es muss doch PD-Kumpel geben, die dir dabei helfen.
Finster, zelle 12 könntest du fragen.
Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
DerSchwede hat geschrieben:gutes stichwort... eingefriedet heisst zaun , mauer, hecke , graben , todeszone ?
was ist eingefriedet ?
Rundum umschlossen, in einer Form, die man normal nicht mit nur einem Schritt überwinden kann... also Gartenzaun, Mauer etc.
- DerSchwede
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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
top danke !
"Ich sehe die Pistole ist als eine bequem zu führende Notlösung, bis wieder ein Gewehr zur Verfügung steht. " Jeff Cooper
Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
DerSchwede hat geschrieben:gutes stichwort... eingefriedet heisst zaun , mauer, hecke , graben , todeszone ?
was ist eingefriedet ?
hi
die einfriedung muss klar erkennbar machen dass auf der anderen seite NICHTOEFFENTLICHER, PRIVATER grund liegt
in ausnahmefaellen kann diese einfriedung sogar an einzelnen bereichen unterbrochen sein, es ist also nicht zwingen ein vollstaendig physikalisch geschlossener zaun noetig
nicht ausreichend ist aber zb eine typischer (auch elektrischer) weidedrahtzaun
weil solche zaeune nicht zwingend einen privaten von einem oeffentlichen grundstueck trennen sondern vor allem zur haltung von tieren in bestimmten bereichen gedacht ist
"vermutungsmodus ein* ein simpler jaegerzaun in oberschenkelhoehe koennte aber durchaus reichen "vermutungsmodus aus*
doubleaction OG, Wien
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- DerSchwede
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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
ich hab eine 3 meter hohe fichtenhecke
ich sage danke und bin mir nach der antwort absolut sicher das das als eingefriedet definiert werden kann
ich sage danke und bin mir nach der antwort absolut sicher das das als eingefriedet definiert werden kann
"Ich sehe die Pistole ist als eine bequem zu führende Notlösung, bis wieder ein Gewehr zur Verfügung steht. " Jeff Cooper
Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
Kommen wir von den Vermutungen zurück zu realen Auswirkungen.
Auch wenn es auf solch eingefriedeten Grundstücken legal ist, mit dem OA15 zu possieren, es kann leicht unerwünschte Nebenwirkungen haben, wenn sich irgend ein AWN bedroht fühlt und ein Einsatzzug der WEGA anrückt.
Ihr kennt die Blödheit mancher Leute und die Reaktionen der Medien.
Daher mein Vorschlag: nettes, in dem jeweiligen Revier jagdberechtigtes Jägerlein mit Waffendokus suchen.
Der sollte auch halbwegs ungestörte Plätzchen kennen.
Auch wenn es auf solch eingefriedeten Grundstücken legal ist, mit dem OA15 zu possieren, es kann leicht unerwünschte Nebenwirkungen haben, wenn sich irgend ein AWN bedroht fühlt und ein Einsatzzug der WEGA anrückt.
Ihr kennt die Blödheit mancher Leute und die Reaktionen der Medien.
Daher mein Vorschlag: nettes, in dem jeweiligen Revier jagdberechtigtes Jägerlein mit Waffendokus suchen.
Der sollte auch halbwegs ungestörte Plätzchen kennen.
Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
gewo hat geschrieben:verstehe nicht wer da mit "hmmmmm" drauf antwortet
einer deiner vielen kollegen aus der waffenhandelsbranche und einer aus der exekutivecke
die antwort ist klar:
NEIN
das ist fuehren eine waffe
dann habe ich die vorhandenen gesetzesvorgaben(lagen) vorher richtig interpretiert und werde mir , wie ursprünglich vorgesehen, auf heimischen grund (oder dem eines wbk kollegen) entsprechend einen hintergrund zusammenstellen
-
- .50 BMG
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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
eigentlich erschütternd, dass solche glasklaren Basics nicht bekannt sind. Damit meine ich Waffenhandel und "Exekutivecke".the_law hat geschrieben:einer deiner vielen kollegen aus der waffenhandelsbranche und einer aus der exekutivecke
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- .50 BMG
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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
DerSchwede hat geschrieben:gutes stichwort... eingefriedet heisst zaun , mauer, hecke , graben , todeszone ?
was ist eingefriedet ?
AREA 51 ???
auf dem weg zum schiesstand nehme ich die waffe
auch mit nimmst halt eine camera mit
ich selber mache immer eine pp bevor ich rein gehe zum stand.
- birdofprey
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Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
Also die gewünschte Antwort kann ich dir leider nicht mit Sicherheit geben.
Meine Vermutung sagt aber eher NEIN für einen WBK-Inhaber.
Hätte aber eine Anregung:
Ich würde (sofern erlaubt!!) zum Zwecke der Sicherung der Waffe und zum Schutz vor Entwendung und Missbrauch durch eine unbefugte Person einen Pfefferspray oder ähnliches mitführen.
Ist z.B. zu meiner Zeit beim Bundesheer immer so gehandhabt worden, dass zum Schutze vor Entwendung der Waffen (ganzer Zug von Grundwehrdienern mit STG77 rückt nur mit K-Munition bestückt zur Gefechtsübung aus), dass der Kommandant durch Mitführen einer scharfen Pistole diese Sicherungsaufgabe übernommen hat.
PS: Was willst den leicht machen? Ein Revolver-Kalendershooting mit sexy Hasen??
Da würde sich doch sonst sicher ein aufgeschlossener Grundeigentümer finden lassen!
Meine Vermutung sagt aber eher NEIN für einen WBK-Inhaber.
Hätte aber eine Anregung:
Ich würde (sofern erlaubt!!) zum Zwecke der Sicherung der Waffe und zum Schutz vor Entwendung und Missbrauch durch eine unbefugte Person einen Pfefferspray oder ähnliches mitführen.
Ist z.B. zu meiner Zeit beim Bundesheer immer so gehandhabt worden, dass zum Schutze vor Entwendung der Waffen (ganzer Zug von Grundwehrdienern mit STG77 rückt nur mit K-Munition bestückt zur Gefechtsübung aus), dass der Kommandant durch Mitführen einer scharfen Pistole diese Sicherungsaufgabe übernommen hat.
PS: Was willst den leicht machen? Ein Revolver-Kalendershooting mit sexy Hasen??
Da würde sich doch sonst sicher ein aufgeschlossener Grundeigentümer finden lassen!
"There is a beast in ever man and it stirs when you put a sword in his hand ..." GoT
Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...
Varminter hat geschrieben:Auch wenn es auf solch eingefriedeten Grundstücken legal ist, mit dem OA15 zu possieren, es kann leicht unerwünschte Nebenwirkungen haben, wenn sich irgend ein AWN bedroht fühlt und ein Einsatzzug der WEGA anrückt.
Wenn sie schon da sind kannst du sie ja mal Fragen ob sie gleich die Besichtigung mitmachen, zwei Fliegen mit einer Klappe quasi.
Aber ma für den realen Fall, was soll schon groß passieren, du bist zum Besitzen berechtigt, es war alles auf deinem Grundstück...