ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
the_law
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2727
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 20:55
Wohnort: Im Herzen von Tirol

Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von the_law » Do 23. Mai 2013, 12:35

grüsse forum,

is es erlaubt als wbk besitzer eine kat B waffe ungeladen und ohne mitführen von munition für ein fotoshooting in der freien natur auf nicht privatem gund (bundesforste, etc,...) in einem rucksack zu transportieren und an für geeignet erachteter stelle (abseits von wanderwegen oder ähnlichem) dann für fotos mit angestecktem magazin entsprechend zu präsentieren?

an vermeintlich kundiger stelle erhielt ich dieser anfrage bezüglich nur erstauntes augenbrauenrunzeln garniert mit "ähh, pffuu, tja-ähm, hmmm"...

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36573
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von gewo » Do 23. Mai 2013, 12:52

the_law hat geschrieben:grüsse forum,
is es erlaubt als wbk besitzer eine kat B waffe ungeladen und ohne mitführen von munition für ein fotoshooting in der freien natur auf nicht privatem gund (bundesforste, etc,...) in einem rucksack zu transportieren und an für geeignet erachteter stelle (abseits von wanderwegen oder ähnlichem) dann für fotos mit angestecktem magazin entsprechend zu präsentieren?
an vermeintlich kundiger stelle erhielt ich dieser anfrage bezüglich nur erstauntes augenbrauenrunzeln garniert mit "ähh, pffuu, tja-ähm, hmmm"...


verstehe nicht wer da mit "hmmmmm" drauf antwortet

die antwort ist klar:

NEIN
das ist fuehren eine waffe

- kat B
- nicht eingefriedetes grundstueck
- zugriffsbereit
dazu brauchst du einen waffenpass

der andere kram (magazin oder nicht, geladen oder nicht, munition dabei oder nicht, eigentuemer des grundstueckes privat oder oeffentlich) ist dann schon irrelevant ...
Zuletzt geändert von gewo am Do 23. Mai 2013, 12:58, insgesamt 2-mal geändert.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von Stickhead » Do 23. Mai 2013, 12:52

oder WBK und die Erlaubnis des Grundeigentümers, wenn es ein eingefriedetes Gelände ist.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Benutzeravatar
DerSchwede
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 387
Registriert: Di 4. Okt 2011, 07:23

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von DerSchwede » Do 23. Mai 2013, 12:55

gutes stichwort... eingefriedet heisst zaun , mauer, hecke , graben , todeszone ?

was ist eingefriedet ?
"Ich sehe die Pistole ist als eine bequem zu führende Notlösung, bis wieder ein Gewehr zur Verfügung steht. " Jeff Cooper

Varminter

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von Varminter » Do 23. Mai 2013, 12:56

the_law hat geschrieben:grüsse forum,

is es erlaubt als wbk besitzer eine kat B waffe ungeladen und ohne mitführen von munition für ein fotoshooting in der freien natur auf nicht privatem gund (bundesforste, etc,...) in einem rucksack zu transportieren und an für geeignet erachteter stelle (abseits von wanderwegen oder ähnlichem) dann für fotos mit angestecktem magazin entsprechend zu präsentieren?

an vermeintlich kundiger stelle erhielt ich dieser anfrage bezüglich nur erstauntes augenbrauenrunzeln garniert mit "ähh, pffuu, tja-ähm, hmmm"...




Niemand wird dir glauben, wenn du doch gesehen und ev. angezeigt wirst.

Wie gewo schreibt: verbotenes FÜHREN einer Waffe, noch dazu in fremdem Jagdrevier.

Waffenrecht + Jagdgesetz prügeln dich da vereint.

Vorschlag: such dir netten Jäger, der Revierinhaber und Inhaber von Waffendokumenten ist und alles läuft... :think:

Es muss doch PD-Kumpel geben, die dir dabei helfen.

Finster, zelle 12 könntest du fragen.

Varminter

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von Varminter » Do 23. Mai 2013, 12:58

DerSchwede hat geschrieben:gutes stichwort... eingefriedet heisst zaun , mauer, hecke , graben , todeszone ?

was ist eingefriedet ?



Rundum umschlossen, in einer Form, die man normal nicht mit nur einem Schritt überwinden kann... also Gartenzaun, Mauer etc.

Benutzeravatar
DerSchwede
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 387
Registriert: Di 4. Okt 2011, 07:23

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von DerSchwede » Do 23. Mai 2013, 12:59

top danke !
"Ich sehe die Pistole ist als eine bequem zu führende Notlösung, bis wieder ein Gewehr zur Verfügung steht. " Jeff Cooper

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36573
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von gewo » Do 23. Mai 2013, 13:02

DerSchwede hat geschrieben:gutes stichwort... eingefriedet heisst zaun , mauer, hecke , graben , todeszone ?

was ist eingefriedet ?


hi

die einfriedung muss klar erkennbar machen dass auf der anderen seite NICHTOEFFENTLICHER, PRIVATER grund liegt

in ausnahmefaellen kann diese einfriedung sogar an einzelnen bereichen unterbrochen sein, es ist also nicht zwingen ein vollstaendig physikalisch geschlossener zaun noetig

nicht ausreichend ist aber zb eine typischer (auch elektrischer) weidedrahtzaun
weil solche zaeune nicht zwingend einen privaten von einem oeffentlichen grundstueck trennen sondern vor allem zur haltung von tieren in bestimmten bereichen gedacht ist

"vermutungsmodus ein* ein simpler jaegerzaun in oberschenkelhoehe koennte aber durchaus reichen "vermutungsmodus aus*
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
DerSchwede
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 387
Registriert: Di 4. Okt 2011, 07:23

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von DerSchwede » Do 23. Mai 2013, 13:07

ich hab eine 3 meter hohe fichtenhecke :D
ich sage danke und bin mir nach der antwort absolut sicher das das als eingefriedet definiert werden kann :D
"Ich sehe die Pistole ist als eine bequem zu führende Notlösung, bis wieder ein Gewehr zur Verfügung steht. " Jeff Cooper

Varminter

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von Varminter » Do 23. Mai 2013, 13:13

Kommen wir von den Vermutungen zurück zu realen Auswirkungen.

Auch wenn es auf solch eingefriedeten Grundstücken legal ist, mit dem OA15 zu possieren, es kann leicht unerwünschte Nebenwirkungen haben, wenn sich irgend ein AWN bedroht fühlt und ein Einsatzzug der WEGA anrückt.

Ihr kennt die Blödheit mancher Leute und die Reaktionen der Medien.

Daher mein Vorschlag: nettes, in dem jeweiligen Revier jagdberechtigtes Jägerlein mit Waffendokus suchen.

Der sollte auch halbwegs ungestörte Plätzchen kennen.

the_law
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2727
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 20:55
Wohnort: Im Herzen von Tirol

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von the_law » Do 23. Mai 2013, 13:17

gewo hat geschrieben:verstehe nicht wer da mit "hmmmmm" drauf antwortet


einer deiner vielen kollegen aus der waffenhandelsbranche ;) und einer aus der exekutivecke 8-)

die antwort ist klar:

NEIN
das ist fuehren eine waffe


dann habe ich die vorhandenen gesetzesvorgaben(lagen) vorher richtig interpretiert und werde mir , wie ursprünglich vorgesehen, auf heimischen grund (oder dem eines wbk kollegen) entsprechend einen hintergrund zusammenstellen :)

Schnittbrot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1529
Registriert: Di 18. Mai 2010, 08:37
Wohnort: Wien

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von Schnittbrot » Do 23. Mai 2013, 13:23

the_law hat geschrieben:einer deiner vielen kollegen aus der waffenhandelsbranche ;) und einer aus der exekutivecke 8-)
eigentlich erschütternd, dass solche glasklaren Basics nicht bekannt sind. Damit meine ich Waffenhandel und "Exekutivecke".

454casull
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1053
Registriert: Di 3. Aug 2010, 20:21
Wohnort: zwischen semmering und wr.neustadt

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von 454casull » Do 23. Mai 2013, 13:27

DerSchwede hat geschrieben:gutes stichwort... eingefriedet heisst zaun , mauer, hecke , graben , todeszone ?

was ist eingefriedet ?



AREA 51 ???

auf dem weg zum schiesstand nehme ich die waffe
auch mit nimmst halt eine camera mit
ich selber mache immer eine pp bevor ich rein gehe zum stand.

Benutzeravatar
birdofprey
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 535
Registriert: Fr 12. Apr 2013, 14:32

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von birdofprey » Do 23. Mai 2013, 13:28

Also die gewünschte Antwort kann ich dir leider nicht mit Sicherheit geben.
Meine Vermutung sagt aber eher NEIN für einen WBK-Inhaber.

Hätte aber eine Anregung:
Ich würde (sofern erlaubt!!) zum Zwecke der Sicherung der Waffe und zum Schutz vor Entwendung und Missbrauch durch eine unbefugte Person einen Pfefferspray oder ähnliches mitführen.
Ist z.B. zu meiner Zeit beim Bundesheer immer so gehandhabt worden, dass zum Schutze vor Entwendung der Waffen (ganzer Zug von Grundwehrdienern mit STG77 rückt nur mit K-Munition bestückt zur Gefechtsübung aus), dass der Kommandant durch Mitführen einer scharfen Pistole diese Sicherungsaufgabe übernommen hat.

PS: Was willst den leicht machen? Ein Revolver-Kalendershooting mit sexy Hasen?? ;)
Da würde sich doch sonst sicher ein aufgeschlossener Grundeigentümer finden lassen! :mrgreen:
"There is a beast in ever man and it stirs when you put a sword in his hand ..." GoT

DerDaniel
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4507
Registriert: Mo 12. Dez 2011, 19:09

Re: Kat. B in der freien Natur fotografieren...

Beitrag von DerDaniel » Do 23. Mai 2013, 13:31

Varminter hat geschrieben:Auch wenn es auf solch eingefriedeten Grundstücken legal ist, mit dem OA15 zu possieren, es kann leicht unerwünschte Nebenwirkungen haben, wenn sich irgend ein AWN bedroht fühlt und ein Einsatzzug der WEGA anrückt.

Wenn sie schon da sind kannst du sie ja mal Fragen ob sie gleich die Besichtigung mitmachen, zwei Fliegen mit einer Klappe quasi. :lol:

Aber ma für den realen Fall, was soll schon groß passieren, du bist zum Besitzen berechtigt, es war alles auf deinem Grundstück...

Antworten