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Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Mo 10. Jun 2013, 20:02
von Bernedti
Servus Leute :mrgreen:

Kann vielleicht für den Einen oder Andern hier im Forum interessant sein
Anscheinend haben ein paar Vorarlberger Berufsjäger eine ausnahme regelung bekommen in Sachen Schalldämpfer!

bin durch Zufall beim Lesen auf das hier gestoßen!
Schalldämpfer für Österreich

Hallo Hr. Möller,

einige unserer Berufsjäger (Vorarlberg - Österreich) haben eine Erlaubnis zum Schalldämpferbesitz für den Rotwildabschuß bekommen.

LM: Gut!

Wie lange beträgt die Lieferzeit und was benötigen Sie für den Export nach Österreich.

Vielen Dank für ihre Bemühungen, Weidmannsheil, M. Binderberger, Freitag, 26. April 2013 13:49

Tag Herr Binderberger,

für östereichische Waffenhändler haben wir eine gültige, allgemeine Ausfuhrerlubnis.

Stocker 250 liefern wir in hinreichender Menge unverzüglich ab Lager. Export nach Österreich mit Empfängeranschrift Waffenhändler erfolgt sofort nach Bezahlung. Das heißt, der Erwerbswillige kauft online im Laden, gibt als abweichende Lieferanschrift aber seinen Waffenhändler an - der vorher sein Einverständnis erklärt haben sollte - und holt den dann dort ab.

Mit freundlichen Grüßen, Lutz Möller
Anbei der Original Text Link
http://www.lutz-moeller-jagd.de/Feuersc ... rreich.htm

weis da jemand mehr???

Re: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Mo 10. Jun 2013, 20:08
von Isegrim
Auch Wildparks bekommen bzw haben Ausnahmen :whistle:

DVC

ISEGRIM

Re: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Mo 10. Jun 2013, 20:09
von savage3000
Im Endeffekt wird die Diskussion wieder hinauflaufen : Warum dürfen DIE und ICH NICHT...?!

Re: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Mo 10. Jun 2013, 20:16
von Senf
Liegt das nicht einfach im ermessen der Behörde?
z.b wenn ich den Bezirkshauptmann oder den Waffenrechtsbeauftragten in meiner zuständigen Behörde glaubhaft machen kann das ich dies und jenes brauche (angefangen bei Schalldämpfer bis zum PA-Rohr) dann krieg ich diese Ausnahmegenehmigung.

Ich denk mal das a bissl "Vitamin B" da auch recht hilfreich sein kann...

Re: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Mo 10. Jun 2013, 20:18
von savage3000
OK eine Frage: Sowas setzt aber zwingend eine WBK vorraus oder?

Re: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Mo 10. Jun 2013, 20:21
von Bernedti
@ Savage3000

Das will ich ned bewirken :whistle:
Ich wollte nur mal sagen das ned alles unmöglich ist :whistle:
Es gibt ja auch Kat-A Ausnahmen :mrgreen:
aber es liegt immer im ermessen der Behörde

Re: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Mo 10. Jun 2013, 21:34
von rotznjaga
ist doch ganz einfach: für berufliche zwecke.... reicht´s wenn man´s dem amt plausibel machen kann.
für private zwecke kann man das nicht (aus der sicht des amtes und der derzeitgen rechtslage) .

es wäre zwar echt wünschenswert für alle jäger einen SD freizugeben..... wird aber wegen der jäger selber nie geschehen.
die wissen ebensowenig wie die leuts vom amt (und viel wichtiger: die politiker...und noch viel wichtiger: die breite masse, die diese wählt! ) dass ein SD auf einem jagdgewehr zb weder die wilderei fördert noch einen lautlosen schuss a la tschämsbond zulässt. die angst der alten+unwissenden und schwer bis unmöglich zu überzeugenden jäger (vergrösserungen über 10fach sowie lochschäft sind teufelwerk! :mrgreen: ), dass damit der böse nachbar seinen bock/hürsch/keiler usw. heimlich erlegen könnt...ist unvorstellbar gross. (wenn dem nicht so wär...hätt die fa. blaser schon längst eine schalldämpferproduktion mit hirsch und gams - lasergravur vorgestellt...inkl. lederband zum anfassen).

aber auch bei den behörden gibts wissende !...und aus diesem grund...würd ich dem threadstarter dringend anraten, nicht öffentlich solche fragen zu stellen....dieweil er in anderen threads seine neue unterschallsondermuniknarre mit gewinde lobt.
das inetz ist engmaschig...und es gibt mehr leuts die zwei und zwei zusammenzählen können als ma denkert... odr ?... da kannst :whistle: soviel wie´d willscht

Re: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Mo 10. Jun 2013, 21:56
von zelle12
Zum Eingangspost: Stimmt so - hat hauptsächlich mit den um 30 bis 70% erhöhten Mindestabschussquoten beim Rotwild zu tun (Stichwort TBC Problematik).

Sind meines Wissens aber nur eine handvoll Jagdschutzorgane die einen Schalldämpfer beantragt und teilweise auch schon bewilligt bekommen haben. Aber anders können sie die geforderten Abschussquoten kaum erfüllen. Spaziergang wird es deswegen aber sicher keiner, 80 bis 100 Stück Rotwild zu erlegen und aus oft unwegsamen Gelände zu bergen ist echte Knochenarbeit.

Re: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Mo 10. Jun 2013, 22:28
von Varminter
zelle12 hat geschrieben:Zum Eingangspost: Stimmt so - hat hauptsächlich mit den um 30 bis 70% erhöhten Mindestabschussquoten beim Rotwild zu tun (Stichwort TBC Problematik).

Sind meines Wissens aber nur eine handvoll Jagdschutzorgane die einen Schalldämpfer beantragt und teilweise auch schon bewilligt bekommen haben. Aber anders können sie die geforderten Abschussquoten kaum erfüllen. Spaziergang wird es deswegen aber sicher keiner, 80 bis 100 Stück Rotwild zu erlegen und aus oft unwegsamen Gelände zu bergen ist echte Knochenarbeit.


Die TBC-Problematik beim Rotwild wird aber sehr an den Haaren herangezogen, um die Abschüsse zu erhöhen. :tipphead:

Dabei ist die Wahrscheinlichkeit, dass jemand TBC erwischt, wesentlich grösser, wenn er sich in Migrantenkreise oder im Ausland auf (Jagd/F@ck)urlaub bewegt, als auf der Vorarlberger Alp... :roll:

http://wien.orf.at/news/stories/2586174/" onclick="window.open(this.href);return false;

http://www.phac-aspc.gc.ca/tbpc-latb/itir-eng.php" onclick="window.open(this.href);return false;

http://www.who.int/tb/publications/2008 ... 6feb08.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Mo 10. Jun 2013, 22:54
von Promo
Bitte auch das jeweilige Landesjagdgesetz beachten. In Oberösterreich hilft das beispielsweise nix, weil laut Landesjagdgesetz die Verwendung von Schalldämpfern verboten ist. Da bekommt man allenfalls einen Schalldämpfer zur Gatterjagd.

Und § 17 Waffen werden auf die Waffenbesitzkarte bzw. Waffenpass "bewilligt". Je nachdem ob man auch Führen "muss", oder nicht.

Re: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Di 11. Jun 2013, 06:38
von Bud Spencer
Richtig, Gatterwild!
Da gibts auch Leute die einen bekommen, speziell wen das Wildgatter in der Nähe von bewohnten Gebäuden liegt und dadurch eine Anrainer-Schonung glaubhaft gemacht wird.

Re: AW: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Di 11. Jun 2013, 07:20
von sandman
Also ich würde ja keinen beim LM kaufen, sondern gleich einen bei BTT. Da kann man sich nicht nur auf die Qualität verlassen (und ich glaube einfach nicht all die vollmundigen Versprechungen des Hr M), sondern das Ding macht die Waffe nicht so kopflastig, da es relativ leicht ist.

Selber schon erlebt. Hat eine beeindruckende Wirkung.

Grüße

Sandman

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Re: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Di 11. Jun 2013, 15:40
von Wick
Na super, am Schießstand gibts alle möglichen Beschränkungen und Bürgerinitiativen wegen Anrainern aber Schalldämpfer dürfen nicht verwendet werden...

Re: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Fr 14. Jun 2013, 16:15
von Saitzev
Wick hat geschrieben:Na super, am Schießstand gibts alle möglichen Beschränkungen und Bürgerinitiativen wegen Anrainern aber Schalldämpfer dürfen nicht verwendet werden...
Wie oft ich das beim Dr.Z nicht schon angeschnitten hab... (siehe auch die entsprechenden Querschüsse)
Es wird angeblich dahingehend bei den zuständigen Stellen immer wieder ein gewisser Tatsachenbericht vorgebracht, jedoch müssten endlich: O-Ton: "die Sportschützen (unwahrscheinlich) und vor Allem die Jäger (noch unwahrscheinlicher) geschlossen dahinterstehen." :cry:

Zum drüberstreuen: In Norwegen können SD beim Büxer wie ZF gekauft werden.

Re: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Mo 17. Jun 2013, 15:51
von Wick
Na hoffentlich müssen wir nicht bald an jedes Brotmesser eine Kuhglocke hängen aus Sicherheitsgründen ;-(