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Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- mura
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- Registriert: So 27. Feb 2011, 11:26
- Wohnort: Vorarlberg
Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
Sorry das ich diesen Thread nochmal aus der Versenkung hole aber Morgen ist es soweit dass ich meine erste Kat.C Waffe Privat verkaufe drum wollt ich nochmal sicher gehen da keinen Mist zu machen. Vorgehen sollte ja folgendes sein:
- Privater Käufer muss über 18Jahre sein(Nachweis)
- Kein Waffenverbot(für mich nicht zu überprüfen)
- Ich gebe ihm eine Kopie meiner Registrierungsbestätigung
- Kaufvertrag (nicht nötig aber ich will einen)
- Danach hat der Käufer 6Wochen Zeit die Waffe ins ZWR eintragen zu lassen
Dass die Waffe bei mir im ZWR ausgetragen wird sollte dann vermutlich anhand der Seriennummer automatisch geschehen oder?
Einfach nur zur Sicherheit damit ich keinen Scheiss baue!
Gruss Rene
- Privater Käufer muss über 18Jahre sein(Nachweis)
- Kein Waffenverbot(für mich nicht zu überprüfen)
- Ich gebe ihm eine Kopie meiner Registrierungsbestätigung
- Kaufvertrag (nicht nötig aber ich will einen)
- Danach hat der Käufer 6Wochen Zeit die Waffe ins ZWR eintragen zu lassen
Dass die Waffe bei mir im ZWR ausgetragen wird sollte dann vermutlich anhand der Seriennummer automatisch geschehen oder?
Einfach nur zur Sicherheit damit ich keinen Scheiss baue!
Gruss Rene
.308 Win / .223 Rem / 9mm / .357Mag
Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
Richtig.
Und wenn er persönliche Qualität hat, schickt er dir eine Kopie seiner Meldung. Falls er nicht in der Frist weiterverkauft.
Und wenn er persönliche Qualität hat, schickt er dir eine Kopie seiner Meldung. Falls er nicht in der Frist weiterverkauft.
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.
- mura
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Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
McMonkey hat geschrieben:Richtig.
Und wenn er persönliche Qualität hat, schickt er dir eine Kopie seiner Meldung. Falls er nicht in der Frist weiterverkauft.
Danke!
Meine Registrierungsbestätigung braucht der Käufer vermutlich nur zum Nachweis dass die Waffe vorher schon registriert war oder?
Und das die Waffe automatisch bei mir im ZWR ausgetragen wird wenn der Käufer sie neu auf sich registriert funktioniert gut oder hakt es da ab und an dass man lieber bei der zuständigen BH irgendwann mal nachfragt?
.308 Win / .223 Rem / 9mm / .357Mag
-
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Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
frag lieber nach bei deiner BH bzw. wenn du eine Bürgerkarte hast kannst du online nachschauen ob sie ausgetragen wurde. Manchmal wird aus einer Null ein großes O oder ähnliche Tippfehler und dann gibts auf einmal mehrere Kanonen...
"Des No-Shoot is net von mir"
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"Notorischer Antwortverfasser, Kopfschüttler und zwecks Sinnlosigkeit Bleibenlasser"
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Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
Die Reg. Beststätigung hilft dem Eintragenden die Waffe Ziel genau zu finden und den neuen Käufer einzutragen. Stichwort Registrierungsnummer. Ohne, kann/kommt es vielleicht zum doppelten Anlegen in der Datenbank. Mit der Registr. Nr. können die bereits bestehenden Daten der Waffe einfach übernommen werden. Fehlerquelle ist immer eine neuerliche Eingabe von Daten.
Ich hatte so vorgegangen, noch nie ein Problem.
Ich hatte so vorgegangen, noch nie ein Problem.
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.
Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
mura hat geschrieben:McMonkey hat geschrieben:Richtig.
Und wenn er persönliche Qualität hat, schickt er dir eine Kopie seiner Meldung. Falls er nicht in der Frist weiterverkauft.
Danke!
Meine Registrierungsbestätigung braucht der Käufer vermutlich nur zum Nachweis dass die Waffe vorher schon registriert war oder?
Und das die Waffe automatisch bei mir im ZWR ausgetragen wird wenn der Käufer sie neu auf sich registriert funktioniert gut oder hakt es da ab und an dass man lieber bei der zuständigen BH irgendwann mal nachfragt?
im prinzip reicht die registrierungsnummer
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- mura
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Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
Super, Danke euch!
.308 Win / .223 Rem / 9mm / .357Mag
Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
mura hat geschrieben:- Danach hat der Käufer 6Wochen Zeit die Waffe ins ZWR eintragen zu lassen
Dass die Waffe bei mir im ZWR ausgetragen wird sollte dann vermutlich anhand der Seriennummer automatisch geschehen oder?
Kurze Frage. In 99% der Fälle wird das ja so ablaufen, aber was passiert, wenn ich an einen gerate der die Frist verschwitzt oder gar einen „Gauner“, der die Waffe nicht eintragen will, weil z.B. ein Waffenverbot besteht. Privat kann ja jeder daherkommen und einen seriösen Eindruck hinterlassen. Dann habe ich ja eine Waffe auf mich registriert, die aber nicht mehr in meinem Besitz ist.
Ich meine ein KFZ wird ja idR auch vor dem Verkauf abgemeldet und nicht vom Käufer.
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OA 15 BL
OA 15 BL
Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
Jiggler hat geschrieben:mura hat geschrieben:- Danach hat der Käufer 6Wochen Zeit die Waffe ins ZWR eintragen zu lassen
Dass die Waffe bei mir im ZWR ausgetragen wird sollte dann vermutlich anhand der Seriennummer automatisch geschehen oder?
Kurze Frage. In 99% der Fälle wird das ja so ablaufen, aber was passiert, wenn ich an einen gerate der die Frist verschwitzt oder gar einen „Gauner“, der die Waffe nicht eintragen will, weil z.B. ein Waffenverbot besteht. Privat kann ja jeder daherkommen und einen seriösen Eindruck hinterlassen. Dann habe ich ja eine Waffe auf mich registriert, die aber nicht mehr in meinem Besitz ist.
du hadt einen kaufvertrag gemacht und die ausweisdaten des kaeufers notiert
du kannst die waffe damit amtswegig aus deinem bestand loeschen lassen ...
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Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
Ich muss dieses Thema mal wieder ausgraben,
Wenn Ich vor 7 Wochen eine Kat. C Waffe verkauft habe und diese immer noch im ZWR auf mich gemeldet ist, muss Ich da in irgend einer Art aktiv werden und die Behörde kontaktieren?
Kaufvertrag wäre vorhanden.
Ist jetzt nur eine Hypothetische Frage, aber es würde mich eben interessieren.
MFG
Wenn Ich vor 7 Wochen eine Kat. C Waffe verkauft habe und diese immer noch im ZWR auf mich gemeldet ist, muss Ich da in irgend einer Art aktiv werden und die Behörde kontaktieren?
Kaufvertrag wäre vorhanden.
Ist jetzt nur eine Hypothetische Frage, aber es würde mich eben interessieren.
MFG
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Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
du musst nichtmpterra96 hat geschrieben: ↑Di 22. Aug 2023, 19:23Ich muss dieses Thema mal wieder ausgraben,
Wenn Ich vor 7 Wochen eine Kat. C Waffe verkauft habe und diese immer noch im ZWR auf mich gemeldet ist, muss Ich da in irgend einer Art aktiv werden und die Behörde kontaktieren?
Kaufvertrag wäre vorhanden.
Ist jetzt nur eine Hypothetische Frage, aber es würde mich eben interessieren.
MFG
aber du solltest
kontaktiere den verkaeufer.
hast du ihm die ZWR registrierungsnummer bekannt gegeben?
dazu bist du verpflichtet
ohne diese nummer kann es immer sein dass die falsche waffe verschoben wurde
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Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
Wieso denn verpflichtet? Woher kommt das denn auf einmal?
In keinem Formular zur Überlassung z.B. vom Verband, oder sonstigen Dienstleistern steht irgendwas zur Registrierungsnummer/ZWR-Nummer.
Bitte klarstellen, dass müsste ich zukünftig dann nämlich einfügen beim "Überlassen".
Danke
Re: Privatverkauf Kat. C - was ist zu beachten?
Seit 14.12.2019mikonis hat geschrieben: ↑Di 22. Aug 2023, 19:35Wieso denn verpflichtet? Woher kommt das denn auf einmal?
In keinem Formular zur Überlassung z.B. vom Verband, oder sonstigen Dienstleistern steht irgendwas zur Registrierungsnummer/ZWR-Nummer.
Bitte klarstellen, dass müsste ich zukünftig dann nämlich einfügen beim "Überlassen".
Danke
WaffG 1996 paragraph 34 (4)
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