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Pumpgun vererbbar???

Verfasst: Di 18. Jun 2013, 23:49
von mozmoz
Hey bin neu hier und mache gerade die WBK.
Werde eine S&W 38special kurz von meinem Opa überschrieben bekommen aber auserdem besitzt er noch eine Pumpgun weil er die vor
dem Verbot gekauft hatt!

Ist diese mitlerweile verbotene Waffe übertragbar bzw vererbbar oda wird die nach seinem hoffentlich nicht sobald eintretenden Tot
vernichtet??

Re: Pumbgun vererbbar???

Verfasst: Di 18. Jun 2013, 23:52
von Remington
Hallo und Willkommen im Forum!

Ein Freund von mir musste sie damals abgeben als seine Mutter verstorben ist.
Ist jetzt zwar auch schon wieder 4 Jahre her, aber ich glaub nicht das sich daran was geändert hatt.

Re: Pumbgun vererbbar???

Verfasst: Mi 19. Jun 2013, 05:09
von Kapselpracker
mozmoz hat geschrieben:...
Ist diese mitlerweile verbotene Waffe übertragbar bzw vererbbar oda wird die nach seinem hoffentlich nicht sobald eintretenden Tot
vernichtet??

Verbotene Waffen können nicht vererbt werden.

mfg Andi

Re: Pumbgun vererbbar???

Verfasst: Mi 19. Jun 2013, 06:03
von Bud Spencer
Kapselpracker hat geschrieben:
mozmoz hat geschrieben:...
Ist diese mitlerweile verbotene Waffe übertragbar bzw vererbbar oda wird die nach seinem hoffentlich nicht sobald eintretenden Tot
vernichtet??

Verbotene Waffen können nicht vererbt werden.

mfg Andi


Doch können Sie. Unter gewissen Umständen.

Hatte der verstorbene die Pumpgun gemeldet (Also eine Kat. A Genehmigung auf der WBK). So KANN bei der Behörde ein Interesse und ein Bedarf glaubhaft gemacht werde.
Was so etwas wäre, mit Außnahme von Multigun-Bewerben (Klasse Manual) kann ich dir nicht sagen.
In der Regel wird Kat. A aber eingezogen.

Re: Pumbgun vererbbar???

Verfasst: Mi 19. Jun 2013, 07:29
von Kapselpracker
Bud Spencer hat geschrieben:...
Doch können Sie. Unter gewissen Umständen.

Hatte der verstorbene die Pumpgun gemeldet (Also eine Kat. A Genehmigung auf der WBK). So KANN bei der Behörde ein Interesse und ein Bedarf glaubhaft gemacht werde.....

ja ich habe mich auch etwas schlecht ausgedrückt, besser wäre "Illegale" Waffen können nicht weitervererbt werden.
War bei mir so, in der Wasagasse haben's die Waffe letztendlich eingezogen, da kannst du Argumentieren was du willst.
Die Argumentieren, der Verstorbene hatte die Waffe zuletzt illegal besessen, und die hätte schon lange eingezogen werden müssen (keine Verbotene Waffe), und daher trifft das Erbrecht (Weitervererben) erst gar nicht zu.

mfg Andi

Re: Pumbgun vererbbar???

Verfasst: Mi 19. Jun 2013, 08:21
von gogomobue
kommt anscheinend auf die behörde an, mein schwiegervater hatte einen illegalen nagantrevolver, den hab ich zur bh gebracht, wbk gemacht, is jetzt meiner und gemeldet (dachbodenfund)

grüsse

Re: Pumpgun vererbbar???

Verfasst: Mi 19. Jun 2013, 08:50
von BigBen
Eine nicht gemeldete Kat. B ist halt was anderes als eine nicht gemeldete Kat. A ;-)

Re: Pumpgun vererbbar???

Verfasst: Mi 19. Jun 2013, 08:59
von Bud Spencer
BigBen hat geschrieben:Eine nicht gemeldete Kat. B ist halt was anderes als eine nicht gemeldete Kat. A ;-)


Richtig

Re: Pumpgun vererbbar???

Verfasst: Mi 19. Jun 2013, 09:22
von Varminter
Das Ganze sollte euch ein Lehrstück sein: der Staat kann alles.

Vorher wurden sie legal verkauft. Nach dem Verbot wurden sie praktisch wertlos.

Diejenigen, die sie anmeldeten, bekamen eine, nur für den jeweiligen Besitzer gültige "befristete" Genehmigung, um das Ding behalten zu dürfen.

Für diejenigen, die eine VSRF abgaben, gab es anfangs eine "Entschädigung", deren Höhe, äh Niedrigkeit schon eine Frechheit war.

Wer nun noch eine alte, gemeldete VSRF hat, kann sie weder verkaufen (da kaum ein Mensch eine Genehmigung für A hat) noch verschenken, noch vererben und wenn er sie jetzt abgibt, gibt es nicht mal mehr eine Entschädigung.

Das zum Nachdenken für die Träumer, die glauben, ihr Arsenal hätte "Bestandschutz" :!: :!: :!:

Re: Pumpgun vererbbar???

Verfasst: Mi 19. Jun 2013, 09:30
von Bud Spencer
@Varmi
Ich geb dir überall recht! :)

Nur fairerweise muss man auch sagen, dass die Möglichkeit besteht die Waffe bspw. über einen zertifizierten Kat. A Händler ins Ausland zu verkaufen.

Re: Pumpgun vererbbar???

Verfasst: Mi 19. Jun 2013, 09:54
von titan
Angenommen der Vererber besaß legal eine Kategorie A Waffe die in einem anderen EU Staat keine Kat A ist, so muss es doch möglich sein diese über einen Händler ins Ausland zu verkaufen. Der Besitzer hatte ja nicht nur die Genehmigung zum Besitz inne sondern er war auch Besitzer im rechtlichen Sinne. Die Waffe ist ja nicht Eigentum des Staates! Ein Einzug ist wäre eine Enteignung. Am besten in diesen Angelegenheiten sowieso immer einen Anwalt besorgen.

Re: Pumpgun vererbbar???

Verfasst: Mi 19. Jun 2013, 10:10
von gewo
titan hat geschrieben:Angenommen der Vererber besaß legal eine Kategorie A Waffe die in einem anderen EU Staat keine Kat A ist, so muss es doch möglich sein diese über einen Händler ins Ausland zu verkaufen.


hi

dazu brauchst keinen haendler

- verbringungsgenehmigung fuer kat A auf deiner waffenbehoerde holen ( € 58,- oder so ..)
- diese an den kaeufer schicken
- verbringungserlaubnis (zb aus DE) des kaeufers schicken lassen
- waffe versenden
ist ein standardproceedere

natuerlich geht es ueber einen haendler einfacher
vor allem dann wenn er einen weg kennt wie die dinger relativ guenstig legal versand werden koennen
denn am normalen weg (post, paketdienste ect) ist das nicht moeglich und die sonderversender nehmen immer ueber 100,- alleine fuer den versand (ohne exportformalitaeten)

Re: Pumbgun vererbbar???

Verfasst: Mi 19. Jun 2013, 12:24
von yoda
Bud Spencer hat geschrieben:
Kapselpracker hat geschrieben:
mozmoz hat geschrieben:...
Ist diese mitlerweile verbotene Waffe übertragbar bzw vererbbar oda wird die nach seinem hoffentlich nicht sobald eintretenden Tot
vernichtet??

Verbotene Waffen können nicht vererbt werden.

mfg Andi


Doch können Sie. Unter gewissen Umständen.

Hatte der verstorbene die Pumpgun gemeldet (Also eine Kat. A Genehmigung auf der WBK). So KANN bei der Behörde ein Interesse und ein Bedarf glaubhaft gemacht werde.
Was so etwas wäre, mit Außnahme von Multigun-Bewerben (Klasse Manual) kann ich dir nicht sagen.
In der Regel wird Kat. A aber eingezogen.


Es erben zu wollen ist kein Bedarf und einen Bedarf für eine Pumpgun nachweisen ist schwierig, gibt da ein Vwgh Urteil von einer Ehefrau die die Pumpgun ihres verstorbenen Gatten erben wollte, es wurde ihr untersagt, da habenwollen kein Bedarf ist.

Kapselpracker hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben:...
Doch können Sie. Unter gewissen Umständen.

Hatte der verstorbene die Pumpgun gemeldet (Also eine Kat. A Genehmigung auf der WBK). So KANN bei der Behörde ein Interesse und ein Bedarf glaubhaft gemacht werde.....

ja ich habe mich auch etwas schlecht ausgedrückt, besser wäre "Illegale" Waffen können nicht weitervererbt werden.
War bei mir so, in der Wasagasse haben's die Waffe letztendlich eingezogen, da kannst du Argumentieren was du willst.
Die Argumentieren, der Verstorbene hatte die Waffe zuletzt illegal besessen, und die hätte schon lange eingezogen werden müssen (keine Verbotene Waffe), und daher trifft das Erbrecht (Weitervererben) erst gar nicht zu.

mfg Andi


Du hättest sagen müssen du hast die Waffe am Dachboden gefunden, dann wärs bei einer Kat. B kein Problem gewesen.

Re: Pumbgun vererbbar???

Verfasst: Mi 19. Jun 2013, 12:32
von Steirer
yoda hat geschrieben:[
Du hättest sagen müssen du hast die Waffe am Dachboden gefunden, dann wärs bei einer Kat. B kein Problem gewesen.

Eine Pumpgun, genauer gesagt eine Vorderschaftrepetierflinte, ist KEINE Kategorie B sondern Kategorie A Waffe und wurde 1996 nur mit dem Hinweis auf § 16 oder § 17 (sorry!) auf der WBK mit Nummer und Kaliber gemeldet und eingetragen. Im Normalfall wird Sie mit dir "sterben"! Verkauf ins Ausland vor deinem Ableben einmal ausgenommen, denn eine neue Ausnahmegenehmigung, vermute ich mal stark, wird nicht mehr ausgestellt.

Alles in allem: Danke lieber "Rechtsstaat Österreich" im Namen der 1996 Kriminalisierten! :tipphead:

Re: Pumbgun vererbbar???

Verfasst: Mi 19. Jun 2013, 13:30
von Kapselpracker
yoda hat geschrieben:...Du hättest sagen müssen du hast die Waffe am Dachboden gefunden, dann wärs bei einer Kat. B kein Problem gewesen.


Das war in diesen fall absolut unmöglich... :(