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Waffenrecht Italien

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Bud Spencer

Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von Bud Spencer » Di 25. Jun 2013, 10:50

Porco dio!
Questa legge é abbastanza difficile. Ma ho avertito molti politici hanno un arma per protezione. Anche sul 9mm

Mann mein italienisch war auch schon besser ;)

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hakkikt
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Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von hakkikt » Di 25. Jun 2013, 17:09

Und das bei dem Avatar! :D
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pane
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Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von pane » Di 25. Jun 2013, 19:27

Puh,klingt nicht danach dass sich in nächster Zukunft da was tut...aber zum Glück steht mein Umzug ja nicht kurz bevor und ich habe noch jede Menge Zeit.
Aber danke für die Vorwarnung...denn wenn es im Ermessen des Beamten liegt ist es in Südtirol schon mal schwieriger als Andersowo :evil:

mika
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Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von mika » Mo 8. Mai 2017, 16:41

Hallo,
ich grabe diesen etwas älteren Thread aus, da ich vor dem selben Thema stehe und hoffe, dass jemand hier aktuellere Infos zur Hand hat.

Ich bin aus Deutschland (dort Sportschütze mit WBK), habe nun aber AUCH einen Wohnsitz in Italien, genauer: in Südtirol. Mir geht es nicht darum, meine Waffen nach Italien zu bringen (da ich weiterhin auch in D. wohne; es läuft auf ca. 50:50 mit den beiden Wohnsitzen hinaus). Sondern ich will vor Ort (Italien/ST) eine Erlaubnis zum Kauf einer Waffe bekommen, eben auch als Sportschütze (nicht Jagd oder sonstiges).

Was ich zum Vorgehen hier im Thread gelesen hatte, klang für mich so aufwändig, dass es mir fast schon wieder verleidet wurde. Aber in einem anderen Text hab ich den Eindruck bekommen, dass es nicht ganz so kompliziert ist (http://www.jagd.it/gesetze/waffenrechtl ... n-2009.pdf).

Deshalb wäre meine Frage, ob jemand hier konkret Bescheid weiß bzw. Erfahrungen damit hat und vielleicht ein paar Hinweise geben kann. Vielleicht sogar gerade was einen Fall wie meinen angeht.

Verstehe ich das richtig, dass man in Italien zwar eine Waffe kaufen darf (mit Unbedenklichkeitsbescheinigung), dass man sie dann aber ohne weitere Erlaubnisse nicht einmal nach Hause oder auf den Schießstand bringen dürfte?

mika
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Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von mika » So 4. Jun 2017, 16:01

Einmal erlaube ich mir, den Thread zu schieben. Vielleicht weiß doch jemand was Neues zum Thema? Danke!

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BigBen
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Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von BigBen » Mo 5. Jun 2017, 07:26

Hallo,

Ich bin selbst Südtiroler, lebe allerdings schon seit geraumer Zeit in Österreich und bin deshalb vielleicht nicht mehr auf dem aktuellsten Stand was das italienische Waffenrecht angeht - aber ich versuche es trotzdem mal. Bitte alle meine Aussagen hier mit Vorsicht genießen und im Idealfall selbst noch woanders verifizieren.

Generell gibt es in Italien 2 legitime Gründe Waffen besitzen zu dürfen: Sportschiessen und Jagd. In Ausnahmefällen gilt auch Selbstverteidigung als legitimer Grund aber Waffentrageberechtigungen werden in IT mindestens genauso restriktiv ausgestellt wie in DE.

In deinem Fall ist wohl Sportschiessen die sinnvollste Legitimation.

Um als Sportschütze in Italien Waffen erwerben, besitzen und transportieren zu dürfen brauchst du eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung (keine Vorstrafen, keine sonstigen Gründe die gegen einen Waffenbesitz sprechen wie z.B. Ablehnung des Militärdienstes aus Gewissensgründen etc.) von der für dich zuständigen Quästur ("licenza di nulla osta all'acquisto e detenzione di armi"). Falls man keinen Militärdienst geleistet hat bzw. falls die Quästur es für erforderlich hält muss man für den Antrag unter Umständen auch eine Bestätigung bzgl. des sicheren Umgangs mit Waffen vom italienischen Schützenbundes vorlegen.
Diese "licenza di nulla osta all'acquisto e detenzione di armi" ist zeitlich begrenzt gültig und man benötigt sie für jeden Waffenerwerb aufs Neue. Ein Waffenerwerb muss immer unverzüglich den zuständigen Behörden (Carabiniere oder Polizia) gemeldet werden. Die Menge an Munition die man für eine Waffe besitzen darf ist limitiert, Waffen müssen sicher aufbewahrt werden und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen bzw. Gründen transportiert werden. Diese Regeln gelten zumindest für italienische Staatsbürger - aber ich glaube für EU-Bürger mit Wohnsitz in Italien wird das auch gelten.

Da die Details hier den Rahmen sprengen würden verweise ich auf folgende Artikelreihe in der Südtiroler Jägerzeitung zum Thema Waffenrecht in Italien - dort wird alles recht detailliert vom pensionierten Richter Eduardo Mori, eine Waffen- und Waffenrechts-Koryphäe, beschrieben:

http://www.jagd.it/gesetze/waffenrechtl ... n-2009.pdf
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von mika » Mo 5. Jun 2017, 11:36

BigBen, vielen Dank für die Antwort. Ja, dem ehrenwerten Richter werde ich heute mal schreiben.
Seinen Artikel in der Jagdezeitung hatte ich auch schon gelesen. Mir blieb dabei aber eben unklar, ob man über die licenza di nulla osta hinausgehend noch eine weitere Erlaubnis für den Transport benötigt (für den Transport von Händler nach Hause, und zwischen Zuhause und Schießstand). "licenza di nulla osta all'acquisto e detenzione di armi" heißt ja, wenn ich richtig verstehe, eigentlich so viel wie: "Bescheinigung über Erlaubnis zum Kauf und Besitz". Muss der Sportschütze dann also auch noch etwas anderes besitzen oder genügt tatsächlich diese licenza di nulla osta (damit man auch zum Schießstand transportieren darf)?

Recht unklar scheinen mir auch die Regeln für die sichere Aufbewahrung. Wie ist das denn definiert? Ein Tresor scheint es nicht unbedingt sein zu müssen (ich habe unterschiedliches dazu im Netz gefunden). In Deutschland ist das ja sehr genau spezifiziert, aber in Italien wohl nicht (?). Aber das werde ich noch über die Seite von Mori versuchen herauszufinden.

Vielleicht aber weißt du hierzu aus eigener Erfahrung etwas: Kann man nach Italien nur mit dem Europäischen Feuerwaffenpass eine eigene Waffe mitbringen (unter dem Verwendungszweck Sportschießen), oder muss man dazu noch etwas anderes vorweisen, wie es scheinbar für andere Länder zum Teil gilt: Zum Beispiel eine Einladung/Anmeldung zu einem Schießsportwettbewerb oder dergleichen.

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Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von BigBen » Mo 5. Jun 2017, 12:07

Also hier wie es meiner Meinung nach funktioniert - ich übernehme aber keine Haftung für irgendwas:

- Wenn du eine Waffe erwerben und besitzen darfst, darfst du diese auch transportieren. Der Transport muss einem nachvollziehbaren Zweck dienen als z.B. vom Händler nach Hause oder von der Wohnung zum Schiessstand und wieder retour. Dafür gibt es meines Wissens nach keine gesonderte Genehmigung. Ob beim Transport bestimmte Vorschriften gelten (z.B. versperrtes Behältnis) weiss ich jetzt nicht.

- Die Verwahrung muss "sicher" sein - aber wie du bereits geschrieben hast sind meiner Meinung nach keine Sicherheitsklassen etc. definiert. Ich würde da aber trotzdem nicht an der falschen Stelle sparen und einen richtigen Waffenschrank anschaffen - weil spätens wenn die Verwahrung kontrolliert und für nicht sicher befunden wird, wird es mühsam. Ist ähnlich wie hier in Österreich.

- mit dem Europäischen Feuerwaffenpass darfst du eine Waffe nur mit einer Einladung (Jagd, Schiesssbewerb o.Ä.) mitnehmen und du musst den Aufbewahrungsort der Waffe bei der für deinen Wohn/Aufenhaltsortzuständigen zuständigen Polizei/Carabinieridienststelle bekanntgeben. Wo ich mir im Moment nicht sicher bin ist ob man beim Grenzübertritt bereits die Ein- bzw. Ausreise mit der Waffe bekanntgeben muss.

Ganz wichtig: es gibt in Italien nach wie vor ein Verbot von 9mm Para/Luger für Zivilpersonen, also die Einreise mit einer Waffe in diesem Kaliber sowie Munition dafür ist ganz ganz böse, auch wenn man diese Waffe bzw. Munition in seinem Herkunftsland legal besitzen darf.
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Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von mika » Mo 5. Jun 2017, 12:46

Danke Dir! Klar, selbstverständlich erwarte ich hier keinerlei Rechtsauskunft usw., es ging mir nur um eine grobe Orientierung. Nun gut, eigene mitbringen, ist also wohl eher nichts (sind eh 9mm und .223). Und Neuanschaffung mit allem drum und dran dann auch wieder teuer und aufwändig.. Schade drum :-(

Übrigens habe ich zu der 9mm-Sache auch hier und da Sachen wie "mittlerweile erlaubt" gelesen, aber ich werde mich hüten, diesbezüglich auch nur das mindeste Risiko einzugehen.

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Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von BigBen » Mo 5. Jun 2017, 15:21

.223 und .308 sind meines Wissens nach mittlerweile kein Problem (kenne mehre Südtiroler Jäger die damit jagen), aber 9mm schon!
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DESERT LAW
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Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von DESERT LAW » Fr 8. Jun 2018, 21:38

BigBen hat geschrieben:Also hier wie es meiner Meinung nach funktioniert - ich übernehme aber keine Haftung für irgendwas:

- Wenn du eine Waffe erwerben und besitzen darfst, darfst du diese auch transportieren. Der Transport muss einem nachvollziehbaren Zweck dienen als z.B. vom Händler nach Hause oder von der Wohnung zum Schiessstand und wieder retour. Dafür gibt es meines Wissens nach keine gesonderte Genehmigung. Ob beim Transport bestimmte Vorschriften gelten (z.B. versperrtes Behältnis) weiss ich jetzt nicht.

- Die Verwahrung muss "sicher" sein - aber wie du bereits geschrieben hast sind meiner Meinung nach keine Sicherheitsklassen etc. definiert. Ich würde da aber trotzdem nicht an der falschen Stelle sparen und einen richtigen Waffenschrank anschaffen - weil spätens wenn die Verwahrung kontrolliert und für nicht sicher befunden wird, wird es mühsam. Ist ähnlich wie hier in Österreich.

- mit dem Europäischen Feuerwaffenpass darfst du eine Waffe nur mit einer Einladung (Jagd, Schiesssbewerb o.Ä.) mitnehmen und du musst den Aufbewahrungsort der Waffe bei der für deinen Wohn/Aufenhaltsortzuständigen zuständigen Polizei/Carabinieridienststelle bekanntgeben. Wo ich mir im Moment nicht sicher bin ist ob man beim Grenzübertritt bereits die Ein- bzw. Ausreise mit der Waffe bekanntgeben muss.

Ganz wichtig: es gibt in Italien nach wie vor ein Verbot von 9mm Para/Luger für Zivilpersonen, also die Einreise mit einer Waffe in diesem Kaliber sowie Munition dafür ist ganz ganz böse, auch wenn man diese Waffe bzw. Munition in seinem Herkunftsland legal besitzen darf.


Hallo Ben!

Ich bin mit einem Italienischen Schießplatz in Kontakt, der mir schreibt das der Europäische Feuerwaffenpass reicht (European Transport Card) - die haben dort ein Schießbuch (Gun Book) - auf die Frage ob, wann und wie wir unsere Waffen in Italien anmelden sollen.

Ein wenig unsicher werd ich trotzdem wenn ich das hier lese

Wir haben eine Einladung mit unseren Namen drauf zum "Training" bekommen.

Wird das reichen?

lg

de

mastercrash
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Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von mastercrash » Sa 9. Jun 2018, 03:39

DESERT LAW hat geschrieben:Ich bin mit einem Italienischen Schießplatz in Kontakt, der mir schreibt das der Europäische Feuerwaffenpass reicht (European Transport Card) - die haben dort ein Schießbuch (Gun Book) - auf die Frage ob, wann und wie wir unsere Waffen in Italien anmelden sollen.

Ein wenig unsicher werd ich trotzdem wenn ich das hier lese

Wir haben eine Einladung mit unseren Namen drauf zum "Training" bekommen.

Wird das reichen?

lg

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NEIN! NEIN! NEIN!
:D Mach dich nicht unglücklich :)

1) 9 PARA Pistolen ist sowieso total verboten (9 PARA Revolver und Langwaffen und die Munition wäre erlaubt, steht auf earmi.it, nur 9 PARA Pistolen sind in Italien nach wie vor der garantiert schnellste Weg hinter schwedischen Gardinen.

und 2) für alle anderen Waffen: Du musst den Transport der Waffe nach Italien vorher der Questur (oberste Polizeibehörde) mit EUFWP anzeigen und die stellen dir entweder einen Zettel aus mit Stempel, dass genau die Waffe von dem Tag bis dem Tag nach Italien bringen und wieder zurück darfst oder sie hauen gleich eine Genehmigung in den EUFWP die 1 oder 2 Jahre gilt.
Schaut bloß zu, dass euch die Pfeifen der Questur Bozen nicht im italienischen Waffenregister als importiert eintragen, kenne da jemanden der hatte die Waffen weil er diese einen Tag zu einem Bewerb nach Italien mitgenommen hat nachher im ZWR von Deutschland und dem Pendant dazu von Italien stehen. War das größte Ei seines Lebens, weil er es aus dem italienischen Register fast nicht mehr rausgekriegt hätte.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

DESERT LAW
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Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von DESERT LAW » Sa 9. Jun 2018, 17:49

Das is ja genau der Hund - der Italienische Schiessplatzbetreiber sagt wir brauchen nix vorher registrieren sondern, die führen dort ein waffenbuch.

98fs
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Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von 98fs » Mo 11. Jun 2018, 07:58

Lass dich von Schiessplatzfritze nicht irren.
Mastercrash liegt für dein Anliegen schon richtig.
9x19 für Kurzwaffen ist seit der neusten Waffenreform in Italien wieder böse. Im neuen Waffengesetz werden Kurzwaffen in 9x19, die als mehrlader ausgelegt sind, für den zivilen Erwerb verboten.

Zudem müssen Kat. B Waffen für den internationalen EU trasnport nach Italien vorab vom italienischen Ministerum des Intern genehmigt werden. Diese Angelegenheit wird von der Questura (Polizei) der Grenzprovinz, bei der der Grenzübergang stattfindet, erledigt. D.h. in der Regel Bozen für Reisende aus AT und D.

Ein Schiessplatzbetreiber muss in Italien sämtliche Waffen, die auf seinem Platz geschossen werden, registrieren. Was er da macht hat aber keinen Einfluss auf die Genehmigungen die du benötigst um deine Waffe problemlos in IT zu transportieren.

Zugegeben, in IT ist es sehr selten dass man durchsucht wird, als Tourist erst recht wenn man bei seinem Aufenthalt keinen Misst anstellt. Zudem ist 9x19 kein verbotenes Kaliber an sich sondern ledig die Waffen sind für den zivilen Schützen nicht zu erwerben, die Munition gibt es aber problemlos zu kaufen...es gibt ja italiener die aus anderen Gründen eine 9x19 besitzen, und sei es als Langwaffe. Deshalb fällt auch kein 9x19 Schütze in IT auf und die Schiesstandbetreiber kümmern sich nicht wer mit was schießt.
Was dir der Betreiber empfohlen hat ist rechtlich falsch, aber so die Regel in IT.
Die Polizei in Bozen spricht deutsch, hier die richtige Stelle für dein Anliegen, ruf da mal an und lass dich belehren, 08.30-13.00:

Divisione P.A.S.I. - 1^ Armi ed Esplosivi - Waffen und Sprengstoffgenehmigungen
Largo Giovanni Palatucci n. 1
39100 (BOLZANO - BZ)
Telefono: 0471-947611
Email: ammin.quest.bz@pecps.poliziadistato.it

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Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von DESERT LAW » Mo 11. Jun 2018, 12:11

Hallo!

Spannendes Thema - Zwischenstand:

Der Telefonanruf in Bozen hat mir die Mitteilung gebracht, dass der Europäische FWP reicht (+Einladung Schießplatz und die mitgenommenen Waffen müssen im Europäischen FWP eingetragen sein.).

Ich glaube mittlerweile, dass die extra Meldepflicht irgendwann im Zuge der Angleichung an den EFWP gefallen ist (Ergibt sich auch aus den verschiedenen Internetseiten und deren Datum).

Ich warte noch auf eine ausständige Stellungnahme der Österreichischen Botschaft in Rom - könnte ja sein das der Italienische Mitarbeiter (er war zwar wirklich nett) einfach nur seine Ruhe haben wollte.

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