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Waffenrecht Italien

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Waffenrecht Italien

Beitrag von pane » Do 20. Jun 2013, 10:38

Guten Tag,ich hätte ein paar Fragen zum italienischen Waffenrecht.
Ich bin selbst Südtiroler und da meine Anfragen bei verschiedenen Jagdvereinen in Südtirol bisher unbeantwortet geblieben sind (haben wohl schon Sommerferien) und mein Italienisch gelinde gesagt ziemlich eingerostet ist wollte ich mich mal hier informieren wie es mit dem ital. Waffenrecht aussieht.
Was geht,was nicht? Habe selbst eine Glock 17,also 9mmP...da gibt es ja unterschiedliche Meinungen bezüglich legal oder nicht.
Ausserdem eine Beretta 87 Cheeta .22lr (steht übrigens zum verkauf),das sollte kein Problem sein.
Wohne zur Zeit in Wien,sollte ich jedoch wider erwarten wieder in die Heimat ziehen,darf ich meine Waffen dann behalten bzw. wo muss ich welche ansuchen machen usw.
Kennt sich da jemand mit dem Prozedere aus? Aja,ich bin Hobbyschütze,also in keinem Verein und auch kein Jäger...
Danke schon mal im vorraus für die hoffentlich sachlichen und informativen Antworten.

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Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von pointi2009 » Do 20. Jun 2013, 10:41

ist da nicht 9mm absolut nogo? irgendwas war da mal .... aber Suchfunktion sollte Antwort bringen hier
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Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von pane » Do 20. Jun 2013, 10:44

Die SuFu habe ich bemüht,jedoch mit keinem klaren Ergebniss,mal liest man dies,mal das...und alte (sehr) Thread's wollte ich jetzt auch nicht aufwärmen.

Starfox
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Re: AW: Waffenrecht Italien

Beitrag von Starfox » Do 20. Jun 2013, 10:59

9mm Para und .45 AUTO waren mal verboten. Ist aber nicht mehr so. Also deine Glock wirst du grundsätzlich behalten können. Was du dafür tun musst kann ich dir aber nicht sagen.

Grüße,
Starfox
Freiheit!

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Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von gmpk » Do 20. Jun 2013, 11:40

Das Prozedere für die Verbringung ist
Carabinieristation Heimatort aufsuchen
Verbringungserlaubnis beantragen (EUR ca. 14,90)
wird an die Quästur Bozen geschickt und dann warten, warten, warten bis genehmigt.
dann mit Orginal in die Wasagasse Verbingungserlaubnisformular ausfüllen (ca. 56 EUR bezahlen)
kann man meistens gleich mitnehmen
dann verbringen.
aber du brauchst waffenrechtliche Dokumente in I
Meldung an Carabinieristation über Waffenbesitz
siehe hierzu

http://questure.poliziadistato.it/file/1898_1669.pdf
http://www.earmi.it/

sind beide aber in italienisch

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Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von BigBen » Do 20. Jun 2013, 12:06

Serwus pane...ich wollte nur mal anmerken dass dieses Forum hier von einem Südtiroler mit Hauptwohnsitz in Wien betrieben wird ;-)

Allerdings habe ich mehrere österreichische Jagdkarten, die Südtiroler Jagdprüfung und mehrere Jäger in meiner Familie in Südtirol, dementsprechend habe ich da waffenrechtlich etwas andere Optionen.

Ohne waffenrechtliche Dokumente in Italien wird es meines Wissens nach schwierig und kriegt man soweit ich weiss nur als Jäger oder Sportschütze (z.b. Mitgliedschaft beim TSN) bzw. eventuell auch als Sammler. Der private Besitz von 9 Para Munition ist aber meines Wissens nach in IT immer noch VERBOTEN, man kann allerdings auf TSN Schiessständen 9 Para Muni kaufen, muss diese aber dort komplett verschiessen oder wieder abgeben. Ohnee eine der oben genannten Vorraussetzungen wird du meiner Meinung nach von der Quästur keine Einfuhrgenehmegigung und keine Erlaubnis Waffen zu besitzen bekommen.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von gmpk » Do 20. Jun 2013, 12:37

frag mal bei Edoardo Mori http://www.earmi.it/
der Waffenrechtsexperte, glaub der war auch mal Richter in Bozen und schreibt auch für die Südtiroler Jägerzeitung
vielleicht kennt er eine Lösung oder gibt dir eine rechtlich verbindliche Auskunft

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Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von pane » Do 20. Jun 2013, 12:55

Danke Leute für die Auskünfte! Ich werd mich mal durch die oben genannten Links kämpfen,kantne ich noch nicht.
Scheint aber eine etwas langwierige Geschichte zu werden...wie üblich in Italien!
Sollte ich Konkretes erfahren werde ich die Infos hier Posten...
@bigben dass der Betreiber,also du nehme ich mal an, Südtiroler ist wusste ich :) aber da das Thema vielleicht mehrere Leute intressiert wollte ich das nicht via PM besprechen,damit alle was davon haben.

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Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von BigBen » Do 20. Jun 2013, 12:58

Kein Problem, das passt schon so...Mori ist auf jeden Fall DER Ansprechpartner wenn es um Waffenrecht in Italien und Südtirol geht!
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Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von pane » Do 20. Jun 2013, 19:16

Nachdem ich nun beim Lesen der oben genannten Texte kläglich gscheitert bin hat mir ein Freund dabei geholfen. Ein paar Eckpunkte möchte ich hier anführen,wobei ich nicht garantieren kann dass sie auch 100% stimmen.Einiges ist etwas widersprüchlich,aber so scheint es wohl zu sein beim Thema Waffenrecht.Also:
1.Personen die nicht den Militärdienst abgeleistet haben brauchen einen "Waffenführerschein",eine Art Bestätigung dass man fähig ist Waffen zu benutzen,Ausgestellt vom TSN.
2.Um Kurz- oder Langwaffen kaufen zu dürfen braucht man lediglich eine Unbedenklichkeitserklärung der Quästur.Sportwaffen 6 Stk,Jagdwaffen unbegrentzt,sonstige Waffen 3 Stk.
3.Waffenverwahrung wie in Österreich. (Vertrauenswürdige Personen im Haushalt,z.b. Ehefrau oder Mutter/Vater dürfen zugang zu den Waffen haben)
4.Für den Waffentransport braucht man eine Genehmigung,Waffe darf nicht geladen sein und muss offenbar in 2 Teile zerlegt sein,Behältniss muss Verschlossen sein,also mit Schlüssel oder dergleichen.
5. 9mmPara FMJ verboten,9mmPara Teilmantelgeschoss legal. Expansiv oder Hohlspitz komplett verboten.
6. Maximal 200 Schuss Kurzwaffen - und 1500 Schuss Langwaffenmunition. Nicht der Erwerb,sondern das Aufbewahren der Munition ist zu melden.

So das warst erstmal,sollte etwas falsch sein korregieren sie mich bitte. Alles in allem scheint mir das ital. Waffenrecht doch recht liberal zu sein wie ich Finde.
Wie gesagt,das sind erstmal Eckpunkte,sollte jemand spezifische Fragen haben werde ich mein möglichstes tun diese zu beantworten.

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Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von 98fs » Sa 22. Jun 2013, 11:12

Hallo Südtiroler, es schient ja dass ich nicht der einzige Zitronneländler im Forum bin :D

pane
deine Angaben sind nicht ganz koscher.

Voraussetzung: du ziehst nach IT und meldest dort einen Wohnsitz an, sonst geht nix.

1. Du musst den Umgang mit Waffen beweisen können. Das geht über den Wehrdienstbescheid (auf italienisch) oder mit einem eintägigen Kurs im TSN. Wenn deine Bescheinigung/Wehrdienst älter als 10 Jahre ist, verlangen einige Questure einen neuen Nachweis (ist ein neuens Gesetzt). Der schnellste Weg geht über den TSN. Dafür musst du Mitglied im TSN werden (zahlen), Kurs reservieren (zahlen), ganz dumm und brav zuhören und auf 25m 30/50 Schuss auf ein etwa A3 großes Blatt setzen.
Dann spazierts du mit deinem "Maneggio" zur Polizei (wenn du in eine Stadt ziehst) oder zu den Carabinieri wenn du sonstwo auf dem Land ziehst, und beantragst den "Porto di fucile per uso tiro a volo".
Zuständig für Waffensachen ist ausschliesslich die Questura, also Polizei. Ist aber keine Polizie bei dir im Ort vorhanden müsstest du über die Carabinieri gehen, die dann deine Dokumente der Polizei einreichen (der Ordnungshüter will wissen wer Waffen in seinem Bezirk besitzt).
Wenn du bei der Questura bist wirst du nach einem ärztlichem Beschied für "porto d'armi" gefragt. Dafür benötigst du einen Hausarzt in Italien, der 60€ für einen "Anamnestico" haben will, dich dann zum Arzt der Fahrschule schickt, der auch nochmal 60€ bekommt (und wieder zahlen).
Somit hast du "maneggio" und ärztliches Attest. Da der staat noch kaum was kassiert hast darfst du eine Sterumarke 16€ (marca da bollo) auf deinen Antrag kleben, mit Lichtbild und italienischem Perso zur Questura gehen, abgeben und warten.
Nach 2-3 Monaten kommt dein "Porto di fucile per uso tiro a volo", der 6 Jahre lang gültig ist.

2. Um Waffen und Munition zu erwerben brauchst du eine Erlaubnis, mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung geht nix. Die Erlaubnis bekommst du wie in Punkt 1 beschrieben. Es steht zwar "di fucile" also für Flinte auf dem Schein, du darfst aber damit sämtliche Waffe, Mun, Pulver erwerben die in Italien legal zu kaufen sind. Es gibt eine Erlaubniss die 1 mal Gültig ist und auf Antrag gestellt wird, der Weg dazu ist aber derselbe wie in Punkt 1 und zudem darfst du die Waffe nicht schiessen. Dieser Schein wird kaum ausgestellt, und macht nur Sinn wenn du z.B Waffen erbst die schon bei dur zu Hause sind und du sie auf deinem Namen umschreiben willst.

3. Waffenverwahrung nicht wie in AT. Nur du darfst Zugang zu deinen Waffen haben. Sonst ist dein Schein schnell weg und du wirst ein großes Problem mit dem Richter haben. Waffen müssen verspertt werden und dürfen auf keinem Fall an Unberechtigte weitergegeben werden. Nicht mal zu Hause.

4. Waffentransport darfst du, mit dem Schein den du in 1 bekommen hast. Waffe muss nicht zugriffsbereit und einsatzfähig sein.

5. 9x19 ist immernoch der schnellste Weg für hinter Gitter. Es wird sich ändern, braucht aber etwas Zeit. Alle Geschosse außer Forum, Spreng, Brand, Hartkern sind in Italien zu haben. HP auch, darfst sie aber nicht für die Selbstverteidigung verwenden, dazu geht nur Vollmantel. HP in Kurzwaffen eigentlich kontrovers es gibt sie aber legal zu kaufen und das kann dir niemand verbieten (mal wieder ein idiotisches Gesetz, "darfst nicht" kann es dir aber nicht verbieten :tipphead: )

6. Mun+Pulver muss gemeldet werden. Aufbewahrug immer. Erwerb eigentlich auch, die Polizei duldet aber dass Neukauf nicht zu melden ist, solange du die gemeldete Menge nicht überschreitest. Der Händler registriert aber alles und meldet jeden kauf der Polizei.

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Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von pane » Sa 22. Jun 2013, 12:13

Hallo 98fs,ja die Südtiroler sind inzwischen überall,und dann meist in Rudeln,fast schon erschreckend :)
Das mit dem Wohnsitz sollte klar sein,wobei ich mich in IT nie abgemeldet habe... :/ Also ich habe inzwischen einen deutschen Text gefunden der meine Aussagen unterstützt,sich aber teilweise widerspricht...der Text ist aber leider vom Mai 2003,wurde in der Jagzeitung veröffentlicht,hab aber jetzt grad den Link nicht zur Hand.
Haben sich die Gesetzte seither geändert? Kaum vorstellbar,wir hatten ja quasi nie eine richtige Regierung...
Laut Herrn Mori,der mir recht schnell auf meine Mail geantwortet hat,reicht die Bescheinigung vom Hausarzt und wie du schon gesagt hast die vom TSN.

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Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von 98fs » Sa 22. Jun 2013, 20:13

Ja, das Waffengesetzt hat sich in Italien in den letzten Jahren um Einiges geändert. IT passt sich langsam der EU an (nach der x-ten Strafe).
Was Mori zur Vorgehensweise schreibt ist richtig und knapp, meine Version ist nur etwas ausfürlicher ;)

Es gibt nunmehr 4 Waffengenehmigungen in Italien:
Waffenschein "Porto d'armi per difesa", damit darfst du is zu 3 Kurzwaffen führen, gilt 2 Jahre. Kostet etwa 160€ pro Jahr. Darfst alles kaufen was es legal zu haben gibt (Mengenbegrenzung bliebt ungeändert).
Jagdschein, damit darfst du Jagen, alles kaufen was es legal zu haben gibt (Mengenbegrenzung bliebt ungeändert), gilt 6 Jahre lang, Kostet etwa 160€ pro Jahr.
Waffenpass für Sportschützen "porto di fucile per uso tiro a volo", gilt 6 Jahre lang, darfst alles kaufen was es legal zu haben gibt (Mengenbegrenzung bliebt ungeändert), man zahlt nur einmal alle 6 Jahre 160€. Dieser Schein ist der der von allen Nichtjägern beantragt wird, weil du damit eine Ständige Erwerbserlaubnis hast (Waffen, Mun, Pulver), 6 Jahre lang keine weiterne Gebühren zahlen brauchst und für diesen Schein nur den Waffenumgang beweisen musst und mehr oder weniger gesund sein solltest (kein Psycho, kein Alk, keine Drogen usw.).
Mit jedem der oben genannten Scheine darfst du legal deine Waffen transoprtieren (nicht führen, ausser Waffenschein) und wo erlaubt schiessen.

Zulezt gibt es noch die einmaligen Genehmigungen, damit darfst du nur einmal erwerben und bis nach Hause transportieren.

Bedarf oder sonstwas musst du nur für den Waffenschein nachweisen, sonst gilt immer noch die Regel "haben wollen" ist Grund genug.
Ich bin der Meinung dass es noch recht einfach ist in IT an Waffen zu kommen, vorausgesetzt du bist nicht vorbestraft.

Das mit den 6 Sportwaffen, 3 sonstige Waffen und unbegrenzte Jagdwaffen gilt immer noch, sollte sich auch nicht ändern, bloss ist seit letztem Jahr der "Catalogo nazionale" aufgehoben worden (dank EU) und nun streiten sich die Geister über Vieles, inklusive 9x19.
Wie es aber hierzulande üblich ist, wenn du die vierte, fünfte oder hundertste nicht Jagdwaffen erwerben möchtest, dann wird eine Waffensammlung beantragt und du darfst unbegrenzt die Anzahl übersteigen :D Haben wollen ist hierzu auch Grund genug um Waffensammler zu werden. Sammlerwaffen müssen zu Hause bleiben und du darfst dazu keine Mun erwerben, als gebürtiger Itaka solltest du aber wissen dass es hierzulande zu jedem Gestzt Ausnahmen gibt bzw, legale Wege gibt das Gesetzt "elastisch" zu interpretieren. Dazu aber mehr in Zukunft, solltest du soweit kommen ;)

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Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von pane » Mo 24. Jun 2013, 22:02

Danke für die Infos 98fs...hast mir wirklich sehr geholfen. Ja,keine Regel ohne Ausnahme(n) trifft in Italien wohl mehr als anderswo zu :)
Aber wie schaut es denn aus mit Zubehör...Wechselläufe zum Beispiel. Ich gedänke in nächster Zukunft,sollte endlich ein Platz auf meiner WBK frei werden,eine Glock 23 oder 27 zu kaufen...und da kann man ja ohne großen Aufwand verschiedene Kaliber schiessen. Werden die Wechselläufe dann als Zubehör eingetragen oder wie geht das dann?

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Re: Waffenrecht Italien

Beitrag von 98fs » Di 25. Jun 2013, 10:12

Neue Wechselläufe sind leider momentan ein konfuses Thema. Grundsätzlich waren nur Wechselläufe zugelassen die zu einer Waffen im "Catalogo nazionale" eingatragen waren. Dieser "Catalogo" ist aufgehoben worden und nun weiss keiner sorecht was mit den neuen Läufen Sache ist. Laut Gesetzt sind Läufe meldepflichtige Waffenteile, demnach eigentlich problemlos wie jede Waffe zu erwerben, allerdings keine Waffen und unterliegen deshalb keiner Mengenbegrenzung.
Praktisch ist es schon passiert dass ein Beamter nach der "Zualssung" gefragt hat und dabei noch am Catalogo denkt, den es aber nicht mehr gibt.

Also, theoretisch kein Problem, praktisch wird es von der Tagesform des Beamten abhängen ob er/sie dir einfach die Läufe einträgt oder einen Nachweis verlangen wird das diese "zugelassen" sind.
Das Problem ist dass der Staat noch keine Anweisungen gegeben hat, wie es nach der Aufhebung des Catalogo weitergehen soll, deshalb verlangen viele Questure noch die "alten" Papiere die es aber gar nicht mehr gibt.
Alles was momentan nicht definert worden ist liegt in den Händen des Beschussamtes in Gardone. Das Innenministerium hat denen die Aufagbe gegeben um "Klarheit" zu sorgen solange keine neues Gestzt diese schaffen wird (in Italien ?? :lol: ) und nun werden neue Waffen und Waffeteile nach Ermessen des BA zugelassen.
Dein konkretere Fall: du fragst am Besten direkt im Ufficio Armi deiner zuständigen Questura nach und nirgendwo anders. Sie werden es sein die dir deine Lizenzen vergeben werden, und jede Questura hat eigen Kriterien.

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