mastercrash hat geschrieben:Ich denke wir sind die Halsabschneider der Questur Bozen tatsächlich los
Basta la Carta Europea e l'invito del poligono.
Se però le armi rimangono ferme in una abitazione in Italia è opportuno farne denunzia entro 72 ore da quando cessa il loro trasporto in giro; Vale a dire che può girare da un poligono all'altro purche non lasci le armi ferme in una abitazione per più di 72 ore; ma di solito si è in grado di dichiare che le armi hanno sempre circolato!
Es reicht nun tatsächlich die Einladung und der EUFWP (beides mitführen, sonst endet die fahrt woanders als gedacht). Erst wenn man die Waffen länger als 72 Stunden in einem Haus verwahrt muss Meldung an die Questur gemacht werden. Wie E.Mori jedoch schreibt sollte man bei einer etwaigen Kontrolle sowieso glaubhaft machen können (zB durch unwiderlegbare Behauptung), dass man die Waffen nie länger als 72 Stunden an einem Ort hatte. Man kann sie auch problemlos von einem Schießstand zum nächsten mitnehmen.
PS:
Le armi corte in cal 9x19 non sono più da guerra, ma solamente proibite.
Also sind halbautomatische Kurzwaffen in 9x19 kein Kriegsmaterial mehr, aber immer noch verboten. Umterm Strich heißt das wenn man erwischt würde, wären die Konsequenzen vielleicht geringer als vorher, aber man hätte immer noch einen Haufen Probleme (vielleicht neben teurem Anwalt, hohe Geldstrafe und Einziehung der Waffe auch den Verlust der Zuverlässigkeit in AT? Wer weiß wer weiß...)
Der Mori interpretiert das ital. Waffengesetz so wie er es für richtig hält, leider ist die Antwort aber nicht mehr zeitgerecht, deshalb falsch!!
Das italienische Waffengesetz ist in vielen Punkten unklar und muss interpretiert werden. Mori war bis vor Zehn Jahren eine Referenzperson weil er Richter war, ist aber mittlerweile ein Rentner und seine Machtposition ist von anderen übernommen worden die die Dinge anderst sehen.
In diesen Jahren hat sich das WaffG in IT in etlichen Punkten geändert, Punkte die der Mori bestreitet, vom Ministerium des Intern aber durch Circolari Interne (Interne Runderlässe) nach deren Wünschen geklärt worden sind. Diese Circolari stehen nicht im Gesetzt und sind Anweisungen für die Polizei wie vorzugehen ist.
Was die zeitlich begrenze Einfuhr mit EWP betrifft muss bei Kat B Waffen ein Voreintrag im EU Waffenpass stattfinden. Da steht dann drin welche Waffen Kat B in IT transportiert werden dürfen und in welchem Zeitraum. Der Eintrag ist 90 Tage lang gültig.
Der Mori behauptet dass das rechtswidrig sei, ist aber der Polizei, dem Staatsanwalt und dem Richter absolut egal was der Rentner meint. Das MI hat schriftlich festgelegt das das so zu handhaben ist, und daran muss man sich halten. So funktioniert das in IT.
Die Geschichte der Sportwaffen ist auch Blödsinn weil nach ital. Gesetz die Klassifizierung als Sportwaffe eigene Regeln hat, unabhängig von der EU, für die Mitfuhr von Waffen in der EU aber die A,B,C,D Einstufung gilt. Außerdem ist nicht der Sportverband für solche Auskünfte zuständig, dafür gibt es eine eigene Stelle in MI.
Kurz gesagt, wenn die Polizei in Bozen einen Voreintrag will, dann ist das so vom Ministerium befohlen worden, und wird auch so umgesetzt .