Seite 3 von 3

Re: Waffenrecht Italien

Verfasst: Mo 11. Jun 2018, 14:13
von mastercrash
Das wäre ja mal positiv, wenn man sich künftig nicht mehr mit der Inkompetenz der Questur Bozen abgeben müsste reload-smile
Aber vielleicht haben sie das auch nur aufgrund ihrer Inkompetenz gesagt. Mir haben sie auch mal gesagt, ich dürfe im Ausland erworbene 9x19 per EUFWP mitnehmen, aber Richter Mori von earmi.it hat mir dann auf meine Nachfrage geantwortet, dass dem nicht so ist und man dann größte Probleme hätte, selbst wenn die 9x19 dann auf dem Import-Wisch der Questur stünde.

Genau dem Herrn Mori werde ich jetzt auch schreiben, denn auf den ist verlass! Sobald er antwortet poste ich die Lösung hier ;)

Edit: Habe ihm genau jetzt geschrieben, meist antwortet er freundlich und zuverlässig binnen 2 Tagen:

Buongiorno,

ho una piccola domanda per quale non ho trovato una risposta affidabile.
Ho qualche arma di categoria B (per esempio diciamo la mia AR-15 in 5.56 o la Glock 23 in .40 S&W) che vorrei sparare su un poligono di tiro in Italia.

Ho travato una volta la informazione che devo prima andare alla Questura di Bolzano, Divisione P.A.S.I. - 1^ Armi ed Esplosivi, per richiedere il permesso di portare le mie armi che sono anche sulla Carta Europea d'arma da fuoco per questo giorno in Italia e un'altra volta la informazione che non é (più) necessario tutta questa procedura e che basta portare con me la Carta Europea d'arma da fuoco e un invito/conferma del poligono di tiro che in questo giorno vado li a sparare (senza andare prima alla Questura di Bolzano).

Forse mi puó dire se devo andare prima alla Questura di Bolzano o no.
E penso che pistole semiautomatiche nel calibro 9x19 sono ancora sempre da guerra e non é possibile portarle in Italia?


Grazie e cordiali saluti,

Re: Waffenrecht Italien

Verfasst: Mo 11. Jun 2018, 16:10
von mastercrash
Ich denke wir sind die Halsabschneider der Questur Bozen tatsächlich los :dance: reload-smile :clap: :D

Basta la Carta Europea e l'invito del poligono.

Se però le armi rimangono ferme in una abitazione in Italia è opportuno farne denunzia entro 72 ore da quando cessa il loro trasporto in giro; Vale a dire che può girare da un poligono all'altro purche non lasci le armi ferme in una abitazione per più di 72 ore; ma di solito si è in grado di dichiare che le armi hanno sempre circolato!


Es reicht nun tatsächlich die Einladung und der EUFWP (beides mitführen, sonst endet die fahrt woanders als gedacht). Erst wenn man die Waffen länger als 72 Stunden in einem Haus verwahrt muss Meldung an die Questur gemacht werden. Wie E.Mori jedoch schreibt sollte man bei einer etwaigen Kontrolle sowieso glaubhaft machen können (zB durch unwiderlegbare Behauptung), dass man die Waffen nie länger als 72 Stunden an einem Ort hatte. Man kann sie auch problemlos von einem Schießstand zum nächsten mitnehmen.

PS:

Le armi corte in cal 9x19 non sono più da guerra, ma solamente proibite.


Also sind halbautomatische Kurzwaffen in 9x19 kein Kriegsmaterial mehr, aber immer noch verboten. Umterm Strich heißt das wenn man erwischt würde, wären die Konsequenzen vielleicht geringer als vorher, aber man hätte immer noch einen Haufen Probleme (vielleicht neben teurem Anwalt, hohe Geldstrafe und Einziehung der Waffe auch den Verlust der Zuverlässigkeit in AT? Wer weiß wer weiß...)

Re: Waffenrecht Italien

Verfasst: Mo 11. Jun 2018, 16:47
von DESERT LAW
Hallo!

Spannendes Thema - Endstand:

Für einen Schiessausflug auf einen Schiessplatz in Italien reicht:

Zitat Botschaft Österreich in Italien: "Laut Auskunft des italienischen Hauptverbandes der Sportschützen ist für die Mitnahme von Sportwaffen aus Österreich nach Italien der Europäische Feuerwaffenpass und die Einladung des sportlichen Veranstalters ausreichend.

Mit freundlichen Grüßen
Axxxxxxx Sxxxxxxx (Name verändert)

Axxxxxxx Sxxxxxxx (Name verändert)
Österreichische Botschaft in Italien - Konsularabteilung
Viale Bruno Buozzi 111, 00197 Rom
Tel: +39-06 841 82 12 | Fax: +39-06 853 52 991
http://www.bmeia.gv.at/botschaft/rom | E-Mail: rom-ka@bmeia.gv.at

Allgemein:
9x19 verboten (mir vollkommen egal ob die Mun oder die Pistole / Revolver - nix mitnehmen - nix Problem)
50 BMG verboten (wie vor)
Transportregeln beachten
Messerrecht beachten

Re: Waffenrecht Italien

Verfasst: Mo 11. Jun 2018, 16:54
von DESERT LAW
Das mit den 72 hr ist jetzt spannend - wir bleiben 4 Nächte - naja wir werden die Zimmer durch wechseln - dann waren die Waffen nicht am selben Ort ...

Re: Waffenrecht Italien

Verfasst: Mo 11. Jun 2018, 17:01
von mastercrash
DESERT LAW hat geschrieben:Das mit den 72 hr ist jetzt spannend - wir bleiben 4 Nächte - naja wir werden die Zimmer durch wechseln - dann waren die Waffen nicht am selben Ort ...


Ich denke wenn ihr 4 Nächte bleibt nehmt ihr die Waffen untertags wieder mal mit zum Schießstand?
Damit ist jedes mal die Verwahrung abgebrochen und die Frist wird (so verstehe ich es) mit der nächsten Nacht bzw. sobald ihr zurück seit wieder von vorne beginnen.

Da der Herr Mori von abitazione (also Haus/Unterkunft) spricht würde andernfalls nur das Wechseln der Zimmer keine Unterbrechnung der 72 Stunden bewirken. Herr Mori spricht aber auch von "rimangono ferme" was eigentlich unmissverständlich bedeutet sie bleiben länger als 72 Stunden am Stück in diesem Haus/Unterkunft.

Re: Waffenrecht Italien

Verfasst: Di 12. Jun 2018, 10:48
von 98fs
mastercrash hat geschrieben:Ich denke wir sind die Halsabschneider der Questur Bozen tatsächlich los :dance: reload-smile :clap: :D

Basta la Carta Europea e l'invito del poligono.

Se però le armi rimangono ferme in una abitazione in Italia è opportuno farne denunzia entro 72 ore da quando cessa il loro trasporto in giro; Vale a dire che può girare da un poligono all'altro purche non lasci le armi ferme in una abitazione per più di 72 ore; ma di solito si è in grado di dichiare che le armi hanno sempre circolato!


Es reicht nun tatsächlich die Einladung und der EUFWP (beides mitführen, sonst endet die fahrt woanders als gedacht). Erst wenn man die Waffen länger als 72 Stunden in einem Haus verwahrt muss Meldung an die Questur gemacht werden. Wie E.Mori jedoch schreibt sollte man bei einer etwaigen Kontrolle sowieso glaubhaft machen können (zB durch unwiderlegbare Behauptung), dass man die Waffen nie länger als 72 Stunden an einem Ort hatte. Man kann sie auch problemlos von einem Schießstand zum nächsten mitnehmen.

PS:

Le armi corte in cal 9x19 non sono più da guerra, ma solamente proibite.


Also sind halbautomatische Kurzwaffen in 9x19 kein Kriegsmaterial mehr, aber immer noch verboten. Umterm Strich heißt das wenn man erwischt würde, wären die Konsequenzen vielleicht geringer als vorher, aber man hätte immer noch einen Haufen Probleme (vielleicht neben teurem Anwalt, hohe Geldstrafe und Einziehung der Waffe auch den Verlust der Zuverlässigkeit in AT? Wer weiß wer weiß...)


Der Mori interpretiert das ital. Waffengesetz so wie er es für richtig hält, leider ist die Antwort aber nicht mehr zeitgerecht, deshalb falsch!!
Das italienische Waffengesetz ist in vielen Punkten unklar und muss interpretiert werden. Mori war bis vor Zehn Jahren eine Referenzperson weil er Richter war, ist aber mittlerweile ein Rentner und seine Machtposition ist von anderen übernommen worden die die Dinge anderst sehen.
In diesen Jahren hat sich das WaffG in IT in etlichen Punkten geändert, Punkte die der Mori bestreitet, vom Ministerium des Intern aber durch Circolari Interne (Interne Runderlässe) nach deren Wünschen geklärt worden sind. Diese Circolari stehen nicht im Gesetzt und sind Anweisungen für die Polizei wie vorzugehen ist.
Was die zeitlich begrenze Einfuhr mit EWP betrifft muss bei Kat B Waffen ein Voreintrag im EU Waffenpass stattfinden. Da steht dann drin welche Waffen Kat B in IT transportiert werden dürfen und in welchem Zeitraum. Der Eintrag ist 90 Tage lang gültig.
Der Mori behauptet dass das rechtswidrig sei, ist aber der Polizei, dem Staatsanwalt und dem Richter absolut egal was der Rentner meint. Das MI hat schriftlich festgelegt das das so zu handhaben ist, und daran muss man sich halten. So funktioniert das in IT.
Die Geschichte der Sportwaffen ist auch Blödsinn weil nach ital. Gesetz die Klassifizierung als Sportwaffe eigene Regeln hat, unabhängig von der EU, für die Mitfuhr von Waffen in der EU aber die A,B,C,D Einstufung gilt. Außerdem ist nicht der Sportverband für solche Auskünfte zuständig, dafür gibt es eine eigene Stelle in MI.

Kurz gesagt, wenn die Polizei in Bozen einen Voreintrag will, dann ist das so vom Ministerium befohlen worden, und wird auch so umgesetzt .