r.adam hat geschrieben:ich weiß nicht ob ich noch up to date bin , habe allerdings bei meinen einfuhren aus deutschland auch händler gehabt , die eine sog.DAUERAUSFUHRGENEHMIGUNG hatten.
ein händler den ich deswwegen kiontaktiert hatte, meinte diese kostet pro jahr 1.000 € und es zahle sich für ihn nicht aus.
verbringungserkläruing war dabei nicht mehr notwendig, da die waffe an einen österrr.händler ging, der sie auch bei uns auf der BH meldete.
hi
haendler latein
wird leider auch oft von diversen deutschen auktionshaeusern verbreitet
die "dauerausfuhrgenehmigung" ist die allgemeine verbingungserlaubnis nach §20 Abs 2 Waffg (deutsches!)
die brauchst eigentlich sowieso als haendler (ist in AT genauso)
und die kostet ned 1000,- im jahr sondern an bruchteil davon und das fuer jeweils drei jahre
aber auch inhaber dieser (DE) verbringungserlaubnis muessen jeden einzelnen export angemeldet und die genehmigung abwarten
im weiteren ist es eh muessig sich ueber das einhalten oder nichteinhalten von exportbestimmungen in anderen laendern zu verbreitern
fuer den kaeufer ist es egal
er kann nix dran aendern wenn der auslaendische haendler das verbringungsverfahren "abkuerzt"
von daher sind das eher leere kilometer hier ....