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Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händler)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Fangschuss
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Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von Fangschuss » Mi 26. Jun 2013, 13:49

gewo hat geschrieben:
Fangschuss hat geschrieben:"ausgenommen Jagd- und Sportpatronen"
Zudem gilt die Info oben, wer sie erwerben darf.
Vom Besitz ist jetzt keine Rede, oder?


hallo

vollmantelmunition der genannten kaliber ist kriegsmaterial

deshalb fragte ich ja:
soll ich dir jetzt raussuchen dass man ohne genehmigung kein kriegsmaterial besitzen darf
ich glaub das wissen wir auch so, oder?

und jagdpatronen und sportpatronen ist irgendwo in einem erlass definert
erstere sind zb solche mit jagdlichem geschoss, also zb eine h-mantel oder eine evolution



Meine SIG ist offiziell eine Sportselbstladebüchse. Ich verschieße diese Muni zu Sportzwecken. Andernfalls wäre das gesamte Gesetz widersinnig und wir alle illegal.

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Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von gewo » Mi 26. Jun 2013, 13:54

Fangschuss hat geschrieben:Diese Patronen gelten nicht als Kriegsmaterial. Sie gelten als Sport- und Jagdmunition, und fallen daher auch nicht unter die Verbote betreffend Kriegsmaterial.


hi

wie willst das denn begruenden, das sie NICHT drunter fallen
unten hast die definition dazu stehen aus der KMV

versteh mich ned falsch bitte
du kannst dir deine "wahrheit" zurechtbiegen wie du willst
ganz allein deine sache

aber es ist was anders anderen leuten einen floh ins ohr zu setzen der sie irgendwann mal fest beisst
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Fangschuss
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Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von Fangschuss » Mi 26. Jun 2013, 13:58

gewo hat geschrieben:
Fangschuss hat geschrieben:Diese Patronen gelten nicht als Kriegsmaterial. Sie gelten als Sport- und Jagdmunition, und fallen daher auch nicht unter die Verbote betreffend Kriegsmaterial.


hi

wie willst das denn begruenden, das sie NICHT drunter fallen
unten hast die definition dazu stehen aus der KMV

versteh mich ned falsch bitte
du kannst dir deine "wahrheit" zurechtbiegen wie du willst
ganz allein deine sache

aber es ist was anders anderen leuten einen floh ins ohr zu setzen der sie irgendwann mal fest beisst



Wie soll man das dann nach Deiner Ansicht richtig handhaben? Haben wir nun alle KM daheim? Und was ist die Folge daraus?

yoda
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Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von yoda » Mi 26. Jun 2013, 13:59

Fangschuss hat geschrieben:Abs. 1 gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, soweit es sich nicht um Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- oder Treibspiegelgeschoß handelt, die als Kriegsmaterial anzusehen sind.

Der Erwerb dieser Patronen ist jedoch nur auf Grund eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen nur Menschen überlassen werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind.

Diese Patronen gelten nicht als Kriegsmaterial. Sie gelten als Sport- und Jagdmunition, und fallen daher auch nicht unter die Verbote betreffend Kriegsmaterial.

Aus diesem Grund macht sich strafbar, wer sie an nicht berechtigte Personen weitergibt.


Und was steht im letzten Satz ?? Der Erwerb dieser Patronen (mit Vollmantelgeschoss) welche nicht als KM anzusehen sind ist trotzdem nur mit WBK/WP/Jagdkarte möglich. Der Staat will halt sicherstellen, dass man sich gegen Räuber nur mit Expansivmunition zur Wehr setzen kann um deren sofortiges Ableben sicherzustellen, vielleicht liegts aber auch einfach am Irrglauben, dass ein Vollmantelgeschoss deutlich besser durch Panzerungen geht, was bei einem weichen Kern absolut nicht den Tatsachen entspricht. Selbst die Surplusmunition mit Eisenkern hat nicht wirklich mehr Durchschlagskraft als TM Munition, gibt da eh diverse Tests auf youtube.

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Fangschuss
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Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von Fangschuss » Mi 26. Jun 2013, 14:11

yoda hat geschrieben:
Fangschuss hat geschrieben:Abs. 1 gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, soweit es sich nicht um Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- oder Treibspiegelgeschoß handelt, die als Kriegsmaterial anzusehen sind.

Der Erwerb dieser Patronen ist jedoch nur auf Grund eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen nur Menschen überlassen werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind.

Diese Patronen gelten nicht als Kriegsmaterial. Sie gelten als Sport- und Jagdmunition, und fallen daher auch nicht unter die Verbote betreffend Kriegsmaterial.

Aus diesem Grund macht sich strafbar, wer sie an nicht berechtigte Personen weitergibt.


Und was steht im letzten Satz ?? Der Erwerb dieser Patronen (mit Vollmantelgeschoss) welche nicht als KM anzusehen sind ist trotzdem nur mit WBK/WP/Jagdkarte möglich. Der Staat will halt sicherstellen, dass man sich gegen Räuber nur mit Expansivmunition zur Wehr setzen kann um deren sofortiges Ableben sicherzustellen, vielleicht liegts aber auch einfach am Irrglauben, dass ein Vollmantelgeschoss deutlich besser durch Panzerungen geht, was bei einem weichen Kern absolut nicht den Tatsachen entspricht. Selbst die Surplusmunition mit Eisenkern hat nicht wirklich mehr Durchschlagskraft als TM Munition, gibt da eh diverse Tests auf youtube.


Was noch dazu kommt, ist, dass man die Formulierung dieser Paragraphen bewusst vage hält, um rasch Änderungen machen zu können. Militärische Kaliber werden zusammengefasst und es kann eine neue Regelung für alle kommen.

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Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von gewo » Mi 26. Jun 2013, 14:21

Fangschuss hat geschrieben:Wie soll man das dann nach Deiner Ansicht richtig handhaben? Haben wir nun alle KM daheim? Und was ist die Folge daraus?


hi

das kann ich dir ned sagen

ich habe - weil auch mir die genaue vorgangsweise bei den unterschiedlichen definitionen ziemlich spanisch vorgekommen ist - zu beginn meiner geschaeftstaetigkeit den (wie auch einige andere) sachverhalt mit meiner aufsichtsbehoerde abgeklaert

damalige aussage:
gesetzeslage ist eindeutig
besitz von vollmantelmunition in militaerischen kaliber nur mit jagdkarte oder WBK/WP zulaessig oder abgabe am behoerdlich genehmigten schiessplatz zum dortigen verbrauch
die kaliberliste von zoll kennt man dort
es gibt keine verbindliche aussage dazu aber man bezeichnet sie als "hilfreich und wohl weitgehend zutreffend"
daher ist die vorgangsweise wie ich es mit der abgabe dieser munition halte fuer mich klar

ob andere gewerbtreibende in anderen (oder gleichen) regionen zu dem thema zum selben (oder einem anderen) zeitpunkt zu diesem thema dieselbe (oder eine andere) auskunft erhalten haben ist mir nicht bekannt

ist auch ned mein thema und betrifft mich nur immer dann wenn kollegen aus den bundeslaendern zum munitionskauf anreisen und voellig fassungslos sind weil ich ihnen ohne entsprechendes waffendokument keine vollmantel langwaffenmuni in mil. kalibern verkaufen kann ...
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Bud Spencer

Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von Bud Spencer » Mi 26. Jun 2013, 14:25

gewo hat geschrieben:ist auch ned mein thema und betrifft mich nur immer dann wenn kollegen aus den bundeslaendern zum munitionskauf anreisen und voellig fassungslos sind weil ich ihnen ohne entsprechendes waffendokument keine vollmantel langwaffenmuni in mil. kalibern verkaufen kann ...



Ihr Wiener müsst halt wieder alles viel zu genau nehmen!
Bei uns am Land is des viiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiel gelassener :lol:

Nein im Ernst: Ich kann den Gewo verstehen, ein Händler muss sich hundertprozentig rechtlich absichern, immerhin steht seine Existenz und sein Ruf auf dem Spiel!

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Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von gewo » Mi 26. Jun 2013, 14:30

Bud Spencer hat geschrieben:... immerhin steht seine Existenz und sein Ruf auf dem Spiel!


hi

um meinen ruf braucht sich keiner mehr sorgen machen
des thema ist schon gegessen seit ich 17 war
;-)

ab existenz ja, schon
ich und meine familie, wir leben vom laden

von daher neige ich dazu sicherzustellen dass meine berufssituation weitgehend so bleibt wie sie dzt ist
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Varminter

Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von Varminter » Mi 26. Jun 2013, 15:34

Raven hat geschrieben:inwieweit ist nun ein Vollmantelgeschoß gefährlicher als ein Teilmantelgeschoß?
Dachte das wäre eher umgekehrt, jetzt rein von der e.v. Wundballistik her..

Immerhin haben sie ja schon vor Jahren HP bei KW verboten. da mußte mal alles verballert sein bis zu einem gewissen Stichtag....

Oder bin ich da aufn Holzweg...? :think:

Ich mein - bis zu nem gewissen Grad macht das ja Sinn wenn nicht jeder 18Jährige nen Kasten Muni kaufen kann und das dann beim Wehrdienst in sein STGW stopfen kann... Das wäre der Einzige Grund der mir da einfällt...




Die meisten Kriegswaffengesetze - nicht nur unseres - entstanden nach dem WW II, wo die Hauptsorge die mögliche Entwicklung eines bewaffneten Widerstandes gegen die Besatzer war.

Daher wurden erst mal alle Militärwaffen und die dazugehörige Vollmantel-Munition verboten, daher resultieren viele aus heutiger Sicht unsinnige §§, wie der Verbot von LW-Vollmantelgeschossen.

Merke: das heutige (W)affengesetz entbehrt jede Art von Logik. Ändert nix daran, dass es zu befolgen ist, auch wenn Informierte nur an das da: :tipphead: denken.

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gogomobue
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Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von gogomobue » Mi 26. Jun 2013, 17:37

Raven hat geschrieben:inwieweit ist nun ein Vollmantelgeschoß gefährlicher als ein Teilmantelgeschoß?

Dachte das wäre eher umgekehrt, jetzt rein von der e.v. Wundballistik her..

Immerhin haben sie ja schon vor Jahren HP bei KW verboten. da mußte mal alles verballert sein bis zu einem gewissen Stichtag....

Oder bin ich da aufn Holzweg...? :think:

Ich mein - bis zu nem gewissen Grad macht das ja Sinn wenn nicht jeder 18Jährige nen Kasten Muni kaufen kann und das dann beim Wehrdienst in sein STGW stopfen kann... Das wäre der Einzige Grund der mir da einfällt...


Russ mit stahlmantel + Eisenkern

Bild

die Pünktchen auf dem stahl (sehr guter stahl ) sind von teilmäntelchen
man achte auf den 45grad durchschuss, hat sich beim ersten schuss a bissl verdreht

pockt auch an strommost oder an baum mit 30cm

Da jaga duckt si hintan bam, und da wüdara draht ehrm mit da voimauntl ham :clap: :mrgreen:
R97, 6mmBR, 6.5x55, 7,5x54, 7.62x54, 2x 8x57, .308 Win, .338 LM, .416 Rigby, .450 Marlin, 2x 12-76,
Glock34 Gen4 M.O.S. / Glock19X / CZ75 SP-01 Shadow Boa Gold / Glock 44 / AUG ZA3 9mm / .45 ACP RBF Match-King / Glock 21 .45 ACP / S&W .460 Magnum

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Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von Raven » Do 27. Jun 2013, 07:33

Ja gut.. es geht durch Stahl und auch durch nuschelnuschel...

Aber ich habs noch nie erlebt, daß sich meine bevorzugten Ziele, die einzigen auf die ich schieße, sich hinter Bäumen oder Stahlplatten versteckt haben.
Dazu sind Pappscheiben gar nicht schnell genug... Und ich tackere die auch fest, also verstecken is nich...

:at1:

FlorianW
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Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von FlorianW » So 29. Apr 2018, 14:11

chris34G4 hat geschrieben:Bei mir is noch nicht so lang aus :D


Kriegsmaterial
§ 18.
(1) Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Kriegsmaterial sind verboten.
(4) Abs. 1 gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, die als Kriegsmaterial anzusehen sind. Der Erwerb dieser Patronen ist jedoch nur auf Grund eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen nur Menschen überlassen werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind.

Nicht als Kriegsmaterial wurden insbesondere folgende Gewehrpatronen
(auch wenn mit Vollmantelgeschoß ausgestattet) eingestuft:
Kaliber 5,6 x 50 mm Magnum
Kaliber 5,6 x 50R Magnum
Kaliber 5,6 x 52R Savage
Kaliber 5,6 x 57 mm
Kaliber 5,6 x 57R
Kaliber 6 mm Flobert Randfeuerpatrone
Kaliber 6 x 60 mm = .236 Lee Navy = 6 mm Lee Navy
Kaliber 6,5 mm Super Nye
Kaliber 6,5 x 53R = 6,5 x 54R = 6,5 mm Dutch Mannlicher = 6,5 mm Romanian
Mannlicher
Kaliber 6,5 x 54 mm = 6,5 mm Greek Mannlicher
Kaliber 6,5 x 57 mm
Kaliber 6,5 x 57R
Kaliber 6,5 x 58 mm
Kaliber 6,5 x 58R
Kaliber 6,5 x 68 mm
Kaliber 6,5 x 68R
Kaliber 7mm Remington Magnum
Kaliber 7 mm Weatherby Magnum
Kaliber 7 x 57R
Kaliber 7 x 64 mm = 7 x 65R
Kaliber 7 x 65R = 7 x 64 mm
Kaliber 7,35 mm Carcano = 7,35 x 51 mm = 7,35 x 52 mm
Kaliber 7,62 x 59R = .30-40 Krag
Kaliber 7,92 x 57J = 8 x 57 J = 8 x 57 I
Kaliber 8 x 50R Mannlicher
Kaliber 8 x 53R Murata
Kaliber 8 x 56R (Mannlicher) = M 30 (Österreich) = M 31 (Ungarn)
Kaliber 8 x 57J = 7,92 x 57J (siehe oben)
Kaliber 8 x 57IR = 8 x 57 JR
Kaliber 8 x 57 JRS = 8 x 57 IRS
Kaliber 8 x 58R = 8 x 58R Danish Krag
Kaliber 8 x 64 mm
Kaliber 8 x 68 S
Kaliber 8,2 x 53R E 380 (Finnland)
Kaliber 9 x 57 mm
Kaliber 9,3 x 62 mm
Kaliber 9,3 x 64 mm Brenneke
Kaliber 9,3 x 72R
Kaliber 9,3 x 74R
Kaliber 15,24 mm = .600 Nitro Express
Kaliber .22 LfB Randfeuerpatrone
Kaliber .22 Winchester Magnum
Kaliber .22 Winchester Auto
Kaliber .22 Winchester RF
Kaliber .22 Remington Auto
Kaliber .22 Hornet
Kaliber .22-250 Remington
Kaliber .30-30 Winchester
Kaliber .30-40 Krag = 7,62 x 59 R
Kaliber .222 Remington = 5,56 mm
Kaliber .222 Remington Magnum
Kaliber .224 Weatherby Magnum
Kaliber .236 Lee Navy = 6 x 60 mm = 6 mm Lee Navy
Kaliber .240 Weatherby Magnum
Kaliber .243 Winchester
Kaliber .257 Weatherby Magnum
Kaliber .270 Weatherby Magnum
Kaliber .270 Winchester
Kaliber .300 Weatherby Magnum
Kaliber .300 Winchester Magnum
Kaliber .338 Winchester Magnum
Kaliber .340 Weatherby Magnum
Kaliber .375 Holland & Holland Magnum
Kaliber .378 Weatherby Magnum
Kaliber .458 Winchester Magnum
Kaliber .460 Weatherby Magnum
Kaliber .470 Nitro Express
Kaliber .600 Nitro Express = 15,24 mm


wie finde ich den genauen GEsetzesauszug wo das steht?

DerDaniel
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Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händler)

Beitrag von DerDaniel » So 29. Apr 2018, 15:22

Schon mal was von google gehört?

Nicht falsch verstehen, aber das was du macht ist schon grenzwertig faul. Du hast da wörtliche Auszüge aus den Gesetzen und sogar Paragraphen. Wenn man die einfach in Google kopiert, bekommst du die Paragraphen und Verordnungen auf einem Silbertablett (naja, in dem Fall Bildschirm) serviert.

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Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händler)

Beitrag von Hane » So 29. Apr 2018, 15:30


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