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Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händler)
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händler)
die Aufzählung findest hier:
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1
Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händler)
Mir haben BÜMA am Land schon 2 mal gesagt Sie brauchen keine WBK sehen um mir .223 VM zu verkaufen. Das gilt nur für FFW Munition. Auch wollte mir ein BÜMA aus dem ländlichen Raum, einmal eine Flinte Kat.D nicht verkaufen da ich gesagt habe ich war Zivi (war vor der Novelle des Waffg.). Wer erinnert sich noch an den Fall wo ein BÜMA ein R94 zusammen mit VM Munition einem 18 Jährigen ohne WBK verkauft hat? R 94 war nicht das Problem sondern die VM Munition. Ich glaube dass da viel Unwissenheit, kursiert vor allem bei Händler die eher auf die Lodenfaktion (wertundsfrei bin selber Jäger) spezialisiert sind.