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Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händler)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Floody
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Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von Floody » Mi 26. Jun 2013, 11:46

Es existiert jedenfalls eine Liste wo exakt aufgelistet ist welche Kaliber als mil. anzusehen sind, wenn sie Vollmantelgeschosse haben. Hab ich selbst schon zwei mal gepostet vor ewigkeiten, bin aber *wirklich* zu faul zum suchen.

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chris34G4
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Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von chris34G4 » Mi 26. Jun 2013, 11:56

Bei mir is noch nicht so lang aus :D


Kriegsmaterial
§ 18.
(1) Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Kriegsmaterial sind verboten.
(4) Abs. 1 gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, die als Kriegsmaterial anzusehen sind. Der Erwerb dieser Patronen ist jedoch nur auf Grund eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen nur Menschen überlassen werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind.

Nicht als Kriegsmaterial wurden insbesondere folgende Gewehrpatronen
(auch wenn mit Vollmantelgeschoß ausgestattet) eingestuft:
Kaliber 5,6 x 50 mm Magnum
Kaliber 5,6 x 50R Magnum
Kaliber 5,6 x 52R Savage
Kaliber 5,6 x 57 mm
Kaliber 5,6 x 57R
Kaliber 6 mm Flobert Randfeuerpatrone
Kaliber 6 x 60 mm = .236 Lee Navy = 6 mm Lee Navy
Kaliber 6,5 mm Super Nye
Kaliber 6,5 x 53R = 6,5 x 54R = 6,5 mm Dutch Mannlicher = 6,5 mm Romanian
Mannlicher
Kaliber 6,5 x 54 mm = 6,5 mm Greek Mannlicher
Kaliber 6,5 x 57 mm
Kaliber 6,5 x 57R
Kaliber 6,5 x 58 mm
Kaliber 6,5 x 58R
Kaliber 6,5 x 68 mm
Kaliber 6,5 x 68R
Kaliber 7mm Remington Magnum
Kaliber 7 mm Weatherby Magnum
Kaliber 7 x 57R
Kaliber 7 x 64 mm = 7 x 65R
Kaliber 7 x 65R = 7 x 64 mm
Kaliber 7,35 mm Carcano = 7,35 x 51 mm = 7,35 x 52 mm
Kaliber 7,62 x 59R = .30-40 Krag
Kaliber 7,92 x 57J = 8 x 57 J = 8 x 57 I
Kaliber 8 x 50R Mannlicher
Kaliber 8 x 53R Murata
Kaliber 8 x 56R (Mannlicher) = M 30 (Österreich) = M 31 (Ungarn)
Kaliber 8 x 57J = 7,92 x 57J (siehe oben)
Kaliber 8 x 57IR = 8 x 57 JR
Kaliber 8 x 57 JRS = 8 x 57 IRS
Kaliber 8 x 58R = 8 x 58R Danish Krag
Kaliber 8 x 64 mm
Kaliber 8 x 68 S
Kaliber 8,2 x 53R E 380 (Finnland)
Kaliber 9 x 57 mm
Kaliber 9,3 x 62 mm
Kaliber 9,3 x 64 mm Brenneke
Kaliber 9,3 x 72R
Kaliber 9,3 x 74R
Kaliber 15,24 mm = .600 Nitro Express
Kaliber .22 LfB Randfeuerpatrone
Kaliber .22 Winchester Magnum
Kaliber .22 Winchester Auto
Kaliber .22 Winchester RF
Kaliber .22 Remington Auto
Kaliber .22 Hornet
Kaliber .22-250 Remington
Kaliber .30-30 Winchester
Kaliber .30-40 Krag = 7,62 x 59 R
Kaliber .222 Remington = 5,56 mm
Kaliber .222 Remington Magnum
Kaliber .224 Weatherby Magnum
Kaliber .236 Lee Navy = 6 x 60 mm = 6 mm Lee Navy
Kaliber .240 Weatherby Magnum
Kaliber .243 Winchester
Kaliber .257 Weatherby Magnum
Kaliber .270 Weatherby Magnum
Kaliber .270 Winchester
Kaliber .300 Weatherby Magnum
Kaliber .300 Winchester Magnum
Kaliber .338 Winchester Magnum
Kaliber .340 Weatherby Magnum
Kaliber .375 Holland & Holland Magnum
Kaliber .378 Weatherby Magnum
Kaliber .458 Winchester Magnum
Kaliber .460 Weatherby Magnum
Kaliber .470 Nitro Express
Kaliber .600 Nitro Express = 15,24 mm
.

gewo
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Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von gewo » Mi 26. Jun 2013, 12:02

Raven hat geschrieben:Man darf keine 223 Vollmantel ohne WBK kaufen?
Seit wann is das denn? :think:
Na gut - Nato is ja 5,56x45 und nicht 223.... ;)
Nato is ja auch 7,62x51 und nicht 308 -
Also ises theoretisch nur n Problem der Aufschrift... Ne 223 oder 308er Schüttelpackung von S&B mit VM sollte für jeden über 18 erwerbbar sein.. oder???
Und 8x57 ist sehr wohl immer nich ein Caliber, das in Armeen eingesetzt wird... Nur die mit dem "magnetischen Geschoß" sind mittlerweile per KWG verboten soweit ich weiss....
Das Problem früher mit den bspw Rossi .357er UHR war klar...


hi

das ist kein beschriftungsproblem
langwaffenmunition als vollmantel darf nur gegen WBK/WP oder jagdkarte abgegeben und nicht ohne diese dokumente besessen werden

wenns dich ohne dokumente mit vollmantelpatronen erwischen kannst dir deine waffenrechtliche zuverlaessigkeit aufzeichnen fuer die naechsten 5 bis 7 jahre

und es sind fast alle langkaliber davon betroffen
lediglich die "echten" benchrest kaliber nicht

jedenfalls sind .223 und .308 sicher dabei
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Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von Fangschuss » Mi 26. Jun 2013, 12:08

bueri hat geschrieben:Hi Zusammen!

War letztens bei einem BüMA im Großraum, vor mir war ein jüngerer Bursch dran der Munition kaufte.
Besser gesagt Langwaffenmunition (FMJ), der BüMa hat die dann einfach rausgegeben ohne einen Ausweiß oder eine WBK etc. zu kontrollieren.
Meiner Meinung nach ist das ja eigentlich nicht ganz korrekt, oder?
Gelten hier für den Fachhandel andere Regeln oder fällt das bei denen einfach unter den Punkt Kavaliersdelikt.
Denn ich bin der Ansicht das gerade der BüMA mit sowas doch seine ganze Existenz aufs spielt setzt oder? :think:

cu
mb


Gewisse Dinge sollte man einfach nicht an den großen Nagel hängen :shhh: ;)

Bud Spencer

Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von Bud Spencer » Mi 26. Jun 2013, 12:16

Fangschuss hat geschrieben:
Gewisse Dinge sollte man einfach nicht an den großen Nagel hängen :shhh: ;)


Bloße Vermutung!
Ich habe auch eine Jagdkarte/WBK und darf daher FMJ-Munition erwerben.
Die Büchsenmacher meiner Region kennen mich und wissen das.
Da der Threadersteller den Käufer nicht kennt, gilt hier in jedem Fall die Unschuldsvermutung für Käufer und Verkäufer!

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Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von yoda » Mi 26. Jun 2013, 12:21

@Woolf

Hier mal ein Zitat aus dem Waffengesetz, für Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoss braucht man immer Waffenpass/Waffenbesitzkarte/Jagdkarte!

§18
(4) Abs. 1 gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, soweit es sich nicht um Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- oder Treibspiegelgeschoß handelt, die als Kriegsmaterial anzusehen sind. Der Erwerb dieser Patronen ist jedoch nur auf Grund eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen nur Menschen überlassen werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind.

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Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von Fangschuss » Mi 26. Jun 2013, 13:03

yoda hat geschrieben:@Woolf

Hier mal ein Zitat aus dem Waffengesetz, für Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoss braucht man immer Waffenpass/Waffenbesitzkarte/Jagdkarte!

§18
(4) Abs. 1 gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, soweit es sich nicht um Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- oder Treibspiegelgeschoß handelt, die als Kriegsmaterial anzusehen sind. Der Erwerb dieser Patronen ist jedoch nur auf Grund eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen nur Menschen überlassen werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind.


Yoda +1

Bud bekommt sie wegen der Jagdkarte!

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Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von Fangschuss » Mi 26. Jun 2013, 13:09

Bud Spencer hat geschrieben:
Fangschuss hat geschrieben:
Gewisse Dinge sollte man einfach nicht an den großen Nagel hängen :shhh: ;)


Bloße Vermutung!
Ich habe auch eine Jagdkarte/WBK und darf daher FMJ-Munition erwerben.
Die Büchsenmacher meiner Region kennen mich und wissen das.
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...Und habe sie seinerzeit auch so bekommen...Das Überlassen ist strafbar, nicht der Besitz!

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Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von gewo » Mi 26. Jun 2013, 13:26

Fangschuss hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben:
Fangschuss hat geschrieben:Gewisse Dinge sollte man einfach nicht an den großen Nagel hängen :shhh: ;)

Ich habe auch eine Jagdkarte/WBK und darf daher FMJ-Munition erwerben.
Die Büchsenmacher meiner Region kennen mich und wissen das.
Da der Threadersteller den Käufer nicht kennt, gilt hier in jedem Fall die Unschuldsvermutung für Käufer und Verkäufer!

...Und habe sie seinerzeit auch so bekommen...Das Überlassen ist strafbar, nicht der Besitz!


hi

schreibts doch bitte ned so an quatsch im waffenrechtsbereich

quelle:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... OR12008980

zitat:
§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
.......
d) Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.


das vollmantelmunition kriegsmaterial ist scheint dadurch ja jetzt geklaert zu sein
muss ich jetzt noch die quellen dazu raussuchen dass man kriegsmaterial ned besitzen darf oder koennen wir uns darauf einigen dass des so is ..?
;-)
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Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von Raven » Mi 26. Jun 2013, 13:35

inwieweit ist nun ein Vollmantelgeschoß gefährlicher als ein Teilmantelgeschoß?

Dachte das wäre eher umgekehrt, jetzt rein von der e.v. Wundballistik her..

Immerhin haben sie ja schon vor Jahren HP bei KW verboten. da mußte mal alles verballert sein bis zu einem gewissen Stichtag....

Oder bin ich da aufn Holzweg...? :think:

Ich mein - bis zu nem gewissen Grad macht das ja Sinn wenn nicht jeder 18Jährige nen Kasten Muni kaufen kann und das dann beim Wehrdienst in sein STGW stopfen kann... Das wäre der Einzige Grund der mir da einfällt...

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Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von Fangschuss » Mi 26. Jun 2013, 13:40

gewo hat geschrieben:
Fangschuss hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben:
Fangschuss hat geschrieben:Gewisse Dinge sollte man einfach nicht an den großen Nagel hängen :shhh: ;)

Ich habe auch eine Jagdkarte/WBK und darf daher FMJ-Munition erwerben.
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...Und habe sie seinerzeit auch so bekommen...Das Überlassen ist strafbar, nicht der Besitz!


hi

schreibts doch bitte ned so an quatsch im waffenrechtsbereich

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zitat:
§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
.......
d) Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.


das vollmantelmunition kriegsmaterial ist scheint dadurch ja jetzt geklaert zu sein
muss ich jetzt noch die quellen dazu raussuchen dass man kriegsmaterial ned besitzen darf oder koennen wir uns darauf einigen dass des so is ..?
;-)


"ausgenommen Jagd- und Sportpatronen"

Zudem gilt die Info oben, wer sie erwerben darf.

Vom Besitz ist jetzt keine Rede, oder?

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Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von Floody » Mi 26. Jun 2013, 13:43

Raven hat geschrieben:Ich mein - bis zu nem gewissen Grad macht das ja Sinn wenn nicht jeder 18Jährige nen Kasten Muni kaufen kann und das dann beim Wehrdienst in sein STGW stopfen kann... Das wäre der Einzige Grund der mir da einfällt...


Wieso? Hatte ich auch, aber hald TM. Natürlich nicht in der Kaserne, sondern zu Hause bei meinem Repetierer.

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Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von gewo » Mi 26. Jun 2013, 13:44

Fangschuss hat geschrieben:"ausgenommen Jagd- und Sportpatronen"
Zudem gilt die Info oben, wer sie erwerben darf.
Vom Besitz ist jetzt keine Rede, oder?


hallo

vollmantelmunition der genannten kaliber ist kriegsmaterial

deshalb fragte ich ja:
soll ich dir jetzt raussuchen dass man ohne genehmigung kein kriegsmaterial besitzen darf
ich glaub das wissen wir auch so, oder?

und jagdpatronen und sportpatronen ist irgendwo in einem erlass definert
erstere sind zb solche mit jagdlichem geschoss, also zb eine h-mantel oder eine evolution
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Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von Fangschuss » Mi 26. Jun 2013, 13:46

Abs. 1 gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, soweit es sich nicht um Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- oder Treibspiegelgeschoß handelt, die als Kriegsmaterial anzusehen sind.

Der Erwerb dieser Patronen ist jedoch nur auf Grund eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen nur Menschen überlassen werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind.

Diese Patronen gelten nicht als Kriegsmaterial. Sie gelten als Sport- und Jagdmunition, und fallen daher auch nicht unter die Verbote betreffend Kriegsmaterial.

Aus diesem Grund macht sich strafbar, wer sie an nicht berechtigte Personen weitergibt.

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