ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händler)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
bueri
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 746
Registriert: Di 6. Sep 2011, 13:01
Wohnort:

Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händler)

Beitrag von bueri » Mi 26. Jun 2013, 10:39

Hi Zusammen!

War letztens bei einem BüMA im Großraum, vor mir war ein jüngerer Bursch dran der Munition kaufte.
Besser gesagt Langwaffenmunition (FMJ), der BüMa hat die dann einfach rausgegeben ohne einen Ausweiß oder eine WBK etc. zu kontrollieren.
Meiner Meinung nach ist das ja eigentlich nicht ganz korrekt, oder?
Gelten hier für den Fachhandel andere Regeln oder fällt das bei denen einfach unter den Punkt Kavaliersdelikt.
Denn ich bin der Ansicht das gerade der BüMA mit sowas doch seine ganze Existenz aufs spielt setzt oder? :think:

cu
mb

Benutzeravatar
Remington
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1364
Registriert: Mi 15. Aug 2012, 12:23
Wohnort: Bez. Baden

Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von Remington » Mi 26. Jun 2013, 10:42

bueri hat geschrieben:Hi Zusammen!

War letztens bei einem BüMA im Großraum, vor mir war ein jüngerer Bursch dran der Munition kaufte.
Besser gesagt Langwaffenmunition (FMJ), der BüMa hat die dann einfach rausgegeben ohne einen Ausweiß oder eine WBK etc. zu kontrollieren.
Meiner Meinung nach ist das ja eigentlich nicht ganz korrekt, oder?
Gelten hier für den Fachhandel andere Regeln oder fällt das bei denen einfach unter den Punkt Kavaliersdelikt.
Denn ich bin der Ansicht das gerade der BüMA mit sowas doch seine ganze Existenz aufs spielt setzt oder? :think:

cu
mb


Vielleicht ist er Stammkunde dort und seine wbk Daten schon im Computer.
Ladedaten wie immer ohne Gewähr!

Your best weapon is your brain. Don't leave home without it.

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17536
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von BigBen » Mi 26. Jun 2013, 10:44

Wenn der Bursch eine ZWR Meldebestätigung für diese Waffe hat, dann darf er meines Wissens damit mittlerweile auch Vollmantelmunition im Kaliber dieser Waffe erwerben.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

Varminter

Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von Varminter » Mi 26. Jun 2013, 10:46

bueri hat geschrieben:Hi Zusammen!

War letztens bei einem BüMA im Großraum, vor mir war ein jüngerer Bursch dran der Munition kaufte.
Besser gesagt Langwaffenmunition (FMJ), der BüMa hat die dann einfach rausgegeben ohne einen Ausweiß oder eine WBK etc. zu kontrollieren.
Meiner Meinung nach ist das ja eigentlich nicht ganz korrekt, oder?
Gelten hier für den Fachhandel andere Regeln oder fällt das bei denen einfach unter den Punkt Kavaliersdelikt.
Denn ich bin der Ansicht das gerade der BüMA mit sowas doch seine ganze Existenz aufs spielt setzt oder? :think:

cu
mb



Vielleicht Jäger. Die dürfen... und in kleinen Kaff´s kennt doch der Büxner alle Kunden.

Kein Grund, gleich ein Fass aufzumachen. :roll:

Benutzeravatar
bueri
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 746
Registriert: Di 6. Sep 2011, 13:01
Wohnort:

Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von bueri » Mi 26. Jun 2013, 10:47

Ach so, dann ist der Schwachsinn mit Voll und Teilmantelmunition somit vom Tisch...
Das wäre dann mal der erste nützliche Grund fürs ZWR... :roll:

@Varmi:
Der Grossraum Linz zählt jetzt für mich nicht unbedingt als Kaff... :mrgreen:

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von gewo » Mi 26. Jun 2013, 10:49

BigBen hat geschrieben:Wenn der Bursch eine ZWR Meldebestätigung für diese Waffe hat, dann darf er meines Wissens damit mittlerweile auch Vollmantelmunition im Kaliber dieser Waffe erwerben.


nein
laut meiner aufsichtsbehoerde nicht

die regelung fuer den erwerb von genehmigungspflichtiger munition mit erwerbsdoument §33 meldung ist eine regelung aus dem waffenrecht die nur fuer den erwerb von FAUSTFEUERWAFFENMUNITION gilt

vollmantel langwaffenmunition in militaerischen kalibern ist kriegsmaterial
diese kannst mit dem §33 wisch ned aushebeln ...

andere baustelle
Zuletzt geändert von gewo am Mi 26. Jun 2013, 10:51, insgesamt 1-mal geändert.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Varminter

Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von Varminter » Mi 26. Jun 2013, 10:52

gewo hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Wenn der Bursch eine ZWR Meldebestätigung für diese Waffe hat, dann darf er meines Wissens damit mittlerweile auch Vollmantelmunition im Kaliber dieser Waffe erwerben.


nein
laut meiner aufsichtsbehoerde nicht

die regelung fuer den erwerb von genehmigungspflichtiger munition mit erwerbsdoument §33 meldung ist eine regelung aus dem waffenrecht die nur fuer den erwerb von FAUSTFEUERWAFFENMUNITION gilt

vollmantel langwaffenmunition in militaerischen kalibern ist kriegsmaterial
diese kannst mit dem §33 wisch ned aushebeln ...

andere baustelle




Jagdkarte oder Schützenpass berechtigen doch, oder?

Meinen ersten Schützenpass hatte ich als Kid übrigens schon... ;)

Im Prinzip theoretisieren wir eh nur herum - wir kennen die Umstände dort nicht und es geht uns eigentlich auch nix an... :roll:

Benutzeravatar
bueri
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 746
Registriert: Di 6. Sep 2011, 13:01
Wohnort:

Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von bueri » Mi 26. Jun 2013, 10:56

Schade weil sonst hätte ich quasi nun einem Kumpel einen FR-8 verkauft und der kann sich dann freuen das er billigste SURPLUS damit verballern darf,
da aber 308er halt milit. Kaliber ist, muss er wohl oder übel bei den teuren TM bleiben...

Wäre schön gewesen wann das gefallen wäre.. Weil Sinn macht es nicht wirklich mM....
Wie sieht das zB. mit 8x57IS oder mit 7,62x54R aus, die sind ja defacto keine milit. Kaliber bei uns?

Benutzeravatar
bueri
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 746
Registriert: Di 6. Sep 2011, 13:01
Wohnort:

Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von bueri » Mi 26. Jun 2013, 11:00

Varminter hat geschrieben:Im Prinzip theoretisieren wir eh nur herum - wir kennen die Umstände dort nicht und es geht uns eigentlich auch nix an... :roll:



Ich will da eh nicht gleich wieder eine Weltbewegende Diskussion vom Zaun brechen,
wolte mich nur erkundigen, ob sich da ohne mein Wissen vielleicht mit der Novelle 2010 was geändert hat...

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von gewo » Mi 26. Jun 2013, 11:01

Varminter hat geschrieben:Jagdkarte oder Schützenpass berechtigen doch, oder?
Meinen ersten Schützenpass hatte ich als Kid übrigens schon... ;)
Im Prinzip theoretisieren wir eh nur herum - wir kennen die Umstände dort nicht und es geht uns eigentlich auch nix an... :roll:


WaffG 1996 hat geschrieben:Der Erwerb dieser Patronen ist jedoch nur auf Grund eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen nur Menschen überlassen werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind.


und angehn tuts uns nix, logisch
fuer den evt unwissenden kaeufer isses aber durchaus eine interessante information

PS:
der schuetznpass als kind hilft dir heute aber nix mehr
munitionserwerb ist trotzdem erst mit 18 jahren moeglich
Zuletzt geändert von gewo am Mi 26. Jun 2013, 11:02, insgesamt 1-mal geändert.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5745
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von yoda » Mi 26. Jun 2013, 11:01

bueri hat geschrieben:Schade weil sonst hätte ich quasi nun einem Kumpel einen FR-8 verkauft und der kann sich dann freuen das er billigste SURPLUS damit verballern darf,
da aber 308er halt milit. Kaliber ist, muss er wohl oder übel bei den teuren TM bleiben...

Wäre schön gewesen wann das gefallen wäre.. Weil Sinn macht es nicht wirklich mM....
Wie sieht das zB. mit 8x57IS oder mit 7,62x54R aus, die sind ja defacto keine milit. Kaliber bei uns?


8x57IS, 7,62x54R ist auch alles Kriegsmaterial, gibt eine Liste, es sind aber eh so ziemlich alle gängigen Kaliber Kriegsmaterial als FMJ...

Varminter

Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von Varminter » Mi 26. Jun 2013, 11:02

bueri hat geschrieben:Schade weil sonst hätte ich quasi nun einem Kumpel einen FR-8 verkauft und der kann sich dann freuen das er billigste SURPLUS damit verballern darf,
da aber 308er halt milit. Kaliber ist, muss er wohl oder übel bei den teuren TM bleiben...

Wäre schön gewesen wann das gefallen wäre.. Weil Sinn macht es nicht wirklich mM....
Wie sieht das zB. mit 8x57IS oder mit 7,62x54R aus, die sind ja defacto keine milit. Kaliber bei uns?



Tipp: zu einem billigen Verein gehen.

Neben dem Trainingszweck und meist kostengünstiger Standbenutzung meist auch Versicherung dabei.

Schützenpass beantragen.

Der Verein, der meinen Schützenpass stellt, der ist so billig, dass es fast geschenkt ist.

Raven
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1269
Registriert: Mi 29. Mai 2013, 13:28

Re: Verkauf von FMJ an Leute ohne Erwerbsberechtigung (Händl

Beitrag von Raven » Mi 26. Jun 2013, 11:45

Man darf keine 223 Vollmantel ohne WBK kaufen?
Seit wann is das denn? :think:

Na gut - Nato is ja 5,56x45 und nicht 223.... ;)

Nato is ja auch 7,62x51 und nicht 308 -

Also ises theoretisch nur n Problem der Aufschrift... Ne 223 oder 308er Schüttelpackung von S&B mit VM sollte für jeden über 18 erwerbbar sein.. oder???

Und 8x57 ist sehr wohl immer nich ein Caliber, das in Armeen eingesetzt wird... Nur die mit dem "magnetischen Geschoß" sind mittlerweile per KWG verboten soweit ich weiss....


Das Problem früher mit den bspw Rossi .357er UHR war klar...

Antworten