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Nach Erhalt von WBK und Waffe, keine Kontrolle?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Nach Erhalt von WBK und Waffe, keine Kontrolle?
Hallo
Mir wurde ende April mein WBK zugeschickt. Daraufhin wenige Tage später habe ich dann auch meinen Revolver gekauft. Bis zum heutigen Tag gabs bisher weder telefonische Anrufe von der Polizei noch eine WBK Kontrolle. Ist das normal ?
Da ich dachte gerade in der Anfangsphase im Besitzt eines WBK (+Waffe) wird man recht zügig kontrolliert.
Mir wurde ende April mein WBK zugeschickt. Daraufhin wenige Tage später habe ich dann auch meinen Revolver gekauft. Bis zum heutigen Tag gabs bisher weder telefonische Anrufe von der Polizei noch eine WBK Kontrolle. Ist das normal ?
Da ich dachte gerade in der Anfangsphase im Besitzt eines WBK (+Waffe) wird man recht zügig kontrolliert.
- MeanMachine
- .50 BMG
- Beiträge: 1558
- Registriert: Di 18. Sep 2012, 14:39
Re: Nach Erhalt von WBK und Waffe, keine Kontrolle?
Nö, nicht zwingend. Bei mir hats damals fast auf den Tag genau 5 Jahre gedauert, bis wer kam. War damals noch in NÖ. Wiener Praxis hinsichtlich der routinemäßigen Kontrollen kenn ich nicht, nur nach meinem Umzug und der Meldung waren sie nach 2-3 Wochen mal da (inkl. telefonischer Voranmeldung.).
ACHTUNG! Zwang kann Spuren von Müssen enthalten.
Re: Nach Erhalt von WBK und Waffe, keine Kontrolle?
Das mit alle 5 Jahre ist schon klar, aber man wird doch auch ziemlich rasch kontrolliert ab dem Zeitpunkt wo man als erstes seinen WBK überhaupt bekommt bzw. bei Erhalt einer Waffe. Um sozusagen zu kontrollieren ob der "Neuling" seine Waffe auch richtig verstaut.
Oder hab ich mich da einfach geirrt?
Oder hab ich mich da einfach geirrt?
Re: Nach Erhalt von WBK und Waffe, keine Kontrolle?
Ja hast dich geirrt, hab meine WBK jetzt seit 3 Jahren und hatte noch keine Kontrolle. In Wien
dürfte es Standard sein dass sie nach 5 Jahren das erste Mal vorbeikommen. War bei einem
Freund genauso.
dürfte es Standard sein dass sie nach 5 Jahren das erste Mal vorbeikommen. War bei einem
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LG
Garreth
Die Medien lenken, was wir Menschen denken
Was wir Beachtung schenken und auf was wir uns beschränken
Sie wollen nicht unterhalten – sie wollen uns unten halten
-Max Herre
Garreth
Die Medien lenken, was wir Menschen denken
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Sie wollen nicht unterhalten – sie wollen uns unten halten
-Max Herre
Re: Nach Erhalt von WBK und Waffe, keine Kontrolle?
Eine Kontrolle MUSS binnen 5 Jahren gemacht werden. Da gibt es Spielraum vom Tag der WBK-Ausstellung bis genau fünf Jahre danach.
Wann bzw. wie oft kontrolliert wird entscheidet die Behörde, oder genauer gesagt der zuständige Sachbearbeiter.
Meistens geschieht das wenn sich etwas geändert hat (z.B. ein Wohnortwechsel) oder eine Änderung beantragt wurde (z.B. eine WBK-Erweiterung).
Wann bzw. wie oft kontrolliert wird entscheidet die Behörde, oder genauer gesagt der zuständige Sachbearbeiter.
Meistens geschieht das wenn sich etwas geändert hat (z.B. ein Wohnortwechsel) oder eine Änderung beantragt wurde (z.B. eine WBK-Erweiterung).
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
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Re: Nach Erhalt von WBK und Waffe, keine Kontrolle?
Bei mir kamen sie, BEVOR ich die WBK bekommen hab (eh sinnlos weil nix zu kontrollieren & auch noch kein entspr. Behältnis) und dann nach ziemlich genau 5 Jahren.
Re: Nach Erhalt von WBK und Waffe, keine Kontrolle?
JPS1 hat geschrieben:Bei mir kamen sie, BEVOR ich die WBK bekommen hab (eh sinnlos weil nix zu kontrollieren & auch noch kein entspr. Behältnis) und dann nach ziemlich genau 5 Jahren.
Vielleicht nicht so sinnlos wie es auf den ersten Blick erscheint. Mir ist schon klar wie du es gemeint hast. Es gab keine "Hardware" die man hätte kontrollieren können.
Aber eine solche Überprüfung bezieht sich neben sicherer Verwahrung auch auf die Verlässlichkeit des Antragstellers/Waffenbesitzers.
Dieser Begriff "Verlässlichkeit" lässt einen derart breiten Interpretationsspielraum zu, auf den ich aus verschiedensten Gründen gar nicht eingehen möchte.
Wie auch immer, wenn eine Überprüfung vor WBK-Ausstellung, zu einer für den Antragsteller positiven Entscheidungsfindung beiträgt, wird er absolut kein Problem mit einer derartigen Überprüfung haben denke ich mal.
Warum auch?
![Very Happy :D](./images/smilies/icon/biggrin.gif)
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
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Re: Nach Erhalt von WBK und Waffe, keine Kontrolle?
woolf hat geschrieben:Nicht jede BH agiert so sinnlos und schickt die Polizei vor/gleich nach der Ausstellung der WBK vorbei. Ist also kein Grund zur Sorge. Btw: Es kann ja nicht Aufgabe des Waffenbesitzers sein, sich um seine Waffenüberprüfungen Sorgen zu machen. Das ist Aufgabe der Behörde. Kommen die 20 Jahre nicht vorbei, würde ich mir auch keine Sorgen machen, geschweige denn irgendetwas unternehmen.gunlove hat geschrieben:Vielleicht nicht so sinnlos wie es auf den ersten Blick erscheint. Mir ist schon klar wie du es gemeint hast. Es gab keine "Hardware" die man hätte kontrollieren können.
Aber eine solche Überprüfung bezieht sich neben sicherer Verwahrung auch auf die Verlässlichkeit des Antragstellers/Waffenbesitzers.
Ganz einfach: wenn ich noch keine Hardware habe, brauche ich auch noch keine Vorkehrungen für deren sichere Verwahrung treffen. Die "sonstige Verlässlichkeit" kann die Polizei bei einem Hausbesuch wohl kaum prüfen, bzw. wurde das schon ausreichend im Vorfeld durch das psychologische Gutachten, den Strafregisterauszug und den Waffenführerschein dargelegt. Also gibt es offensichtlich nichts zu kontrollieren/überprüfen und der Besuch der Herren in Blau ist bloße Verschwendung von Steuergeld und der Zeit des Antragstellers.
Wie schon oben geschrieben stimme ich dir zu, dass es auf Grund mangelnder Hardware offensichtlich(!) nichts zu kontrollieren gab.
Auch geb ich dir Recht wenn du sagst es müsste im Vorfeld eigentlich das psychologische Gutachten, Strafregisterauszug, Waffenführerschein usw. reichen.
Das aber liegt im Ermessen der Behörde, die das waffenrechtliche Dokument ausstellt.
Welche Beweggründe der/die zuständige Sachbearbeiter(in) hatte um dir die Polizei zwecks Überprüfung vorbei zu schicken weiß vermutlich nur er/sie.
Ich vermute ziemlich stark, dass da jemand auf Nummer Sicher gehen wollte und deshalb die Polizei zu einem Besuch bei dir animierte.
Du hättest ja - REIN THEORETISCH - irgend etwas machen können was ein Grund wäre dir keine WBK auszustellen.
Also wenn der/die Sachbearbeiter(in) diese Überprüfung braucht um dir dann reines Gewissens die WBK auszustellen sollte es dich nicht weiter stören.
Ach ja, die Herren in Blau, wie du sie nennst, haben auch nicht unbedingt Freude mit den Überprüfungen, vor allem weil sie auch so schon mehr als genug Arbeit haben.
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
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Re: Nach Erhalt von WBK und Waffe, keine Kontrolle?
Sorry für OT:
Aber da stellt sich für mich die Frage wer bei den Herren in Blau kontrollieren kommt?
Viele Polizisten sind ja selber Privatwaffenbesitzer.
Heissts da: "Du Peppi, i schau morgen bei dir daham vorbei ob ois passt."![Head Slap 1 :headslap:](./images/smilies/head_slap.gif)
Aber da stellt sich für mich die Frage wer bei den Herren in Blau kontrollieren kommt?
![Think :think:](./images/smilies/eusa/think.gif)
Heissts da: "Du Peppi, i schau morgen bei dir daham vorbei ob ois passt."
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Re: Nach Erhalt von WBK und Waffe, keine Kontrolle?
@woolf
Du hast ein perfektes Beispiel dafür gebracht (bzw. miterlebt und auch daran mitgewirkt) wie durch eine solche Episode
ein ganzen Berufstand in ein - nennen wir es - "seltsames Licht" gerückt werden kann.
Egal ob es eine Sachbearbeiterin ist, die den Amtsschimmel wiehern lässt, oder ein "hochmotivierter" Herr in Blau.
Logischischerweise ist der Betroffene dann der Meinung ist, dass Zeit und Ressourcen verschwendet werden.
Jeder von uns hat solche Situationen schon erlebt und keiner wird dir dagegen reden.
Du hast ein perfektes Beispiel dafür gebracht (bzw. miterlebt und auch daran mitgewirkt) wie durch eine solche Episode
ein ganzen Berufstand in ein - nennen wir es - "seltsames Licht" gerückt werden kann.
Egal ob es eine Sachbearbeiterin ist, die den Amtsschimmel wiehern lässt, oder ein "hochmotivierter" Herr in Blau.
Logischischerweise ist der Betroffene dann der Meinung ist, dass Zeit und Ressourcen verschwendet werden.
Jeder von uns hat solche Situationen schon erlebt und keiner wird dir dagegen reden.
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Re: Nach Erhalt von WBK und Waffe, keine Kontrolle?
gunlove hat geschrieben:Aber eine solche Überprüfung bezieht sich neben sicherer Verwahrung auch auf die Verlässlichkeit des Antragstellers/Waffenbesitzers.
Dieser Begriff "Verlässlichkeit" lässt einen derart breiten Interpretationsspielraum zu, auf den ich aus verschiedensten Gründen gar nicht eingehen möchte.
Ein Polizist ist bei dieser Amtshandlung lediglich eine Art Hilfsorgan für die Waffenbehörde. So wie die Kontrollen derzeit durchgeführt werden (meist unangekündigt), halte ich sie für Menschenrechtswidrig. Sie sind ein Eingriff in die Privatsphäre, das Hausrecht, Datenschutz und und und. Möglicherweise könnten diese Amtshandlung ja noch Grundrechtspassend hinbiegen, wenn die sich anmelden würden ... Bis dahin, erachte ich das ganze als bodenlose Frechheit und einen Bruch mehrerer Grund- und Menschenrechte eines unbescholtenen Bürgers.
Aber seis drum. Ein Polizist möchte also die Verlässlichkeit kontrollieren. Wie denn? Kästen aufmachen und überall herumschnüffeln ob wo Drogen herumliegen (um mal ein leicht zu verstehendes Bsp zu nennen)? Ich kürze es mal ab: Es geht den Polizisten nichts an wie jemand lebt und defakto wird ein Polizist bei dieser Verwahrungskontrolle auf legalem Weg real so gut wie nie etwas wahrnehmen was gegen die Verlässlichkeit spricht. Ergo, diese sind Steuergeldverschwendung und Schikane von unbescholtenen Bürgern. Es gibt aus den USA Studien ob derartige Verwahrungskontrollen überhaupt etwas bringen. Ergebnis: Eindeutig Nein!
Ich kenne doch ein paar Polizisten und habe genau gar nichts gegen diesen Berufsstand (außer ein paar schwarzen Schafen, aber die gibt es überall. Nur halt dass die Polizisten ihre schwarzen Schafe meist sehr gut decken ...). Bei mir sind Polizisten "Privat" auch gern gesehen. Außerhalb meines Heimes habe ich auch nichts gegen die Uniform, aber in meinem Privaten Domizil will ich keine Staatsvertreter. Der Großteil der Polizisten die ich kenne mag diese Kontrollen nicht. Ich kenne trotzdem einen der es genießt dabei herumzuschnüffeln und nach was zu suchen um Waffen abnehmen zu können. Weil Waffen in privater Hand sind böse und Private müssen sich an Gesetze halten. Für ihn selbst gilt das Ganze aber nicht ...
- Kapselpracker
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Re: Nach Erhalt von WBK und Waffe, keine Kontrolle?
Hi!
Bei einer Verwahrungkontrolle, geht der Polizist bei Fuß bis zu dem Kastl ,Tresor e.t.c danch Kehrtwende zu einem Tisch den ich ihn anbiete (bin ja ned so).
Herrum Schnüffeln Kastl aufmachen, Fotografieren e.t.c gibt es nicht, macht er das, macht er es Illegal, das wird dann auch seine letzte Verwahrungskontrolle gewesen sein.
mfg Andi
Noldi hat geschrieben:... halte ich sie für Menschenrechtswidrig. Sie sind ein Eingriff in die Privatsphäre, das Hausrecht, Datenschutz und und und..... erachte ich das ganze als bodenlose Frechheit und einen Bruch mehrerer Grund- und Menschenrechte eines unbescholtenen Bürgers.
... Ich kenne trotzdem einen der es genießt dabei herumzuschnüffeln und nach was zu suchen um Waffen abnehmen zu können. ... ...
Bei einer Verwahrungkontrolle, geht der Polizist bei Fuß bis zu dem Kastl ,Tresor e.t.c danch Kehrtwende zu einem Tisch den ich ihn anbiete (bin ja ned so).
Herrum Schnüffeln Kastl aufmachen, Fotografieren e.t.c gibt es nicht, macht er das, macht er es Illegal, das wird dann auch seine letzte Verwahrungskontrolle gewesen sein.
mfg Andi
Re: Nach Erhalt von WBK und Waffe, keine Kontrolle?
Klar wäre das illegal. Aber auf dem Weg zum Tresor kommt man in den meisten Wohnugen/Häusern ja auch an anderen Zimmern vorbei. Und schwarze Schafe werfen dann halt einen Blick beim vorbeigehen auch in andere Räume. Dass heute noch ein Polizist so dumm wäre und "Schränke" aufmacht bezweifle ich aber.
Von Fotografieren habe ich noch nie was gehört. Gibts solche schwarzen Schafe die derartigen Blödsinn anstellen?
Und der Großteil der Polizisten ist echt ok, da muss man schon ehrlich sein. Und das obwohl deren Job sie oft mit nicht gerade angenehmen Zeitgenossen zusammenbringt ...
Von Fotografieren habe ich noch nie was gehört. Gibts solche schwarzen Schafe die derartigen Blödsinn anstellen?
Und der Großteil der Polizisten ist echt ok, da muss man schon ehrlich sein. Und das obwohl deren Job sie oft mit nicht gerade angenehmen Zeitgenossen zusammenbringt ...