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Wbk mit 16 Jahren

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Wbk mit 16 Jahren

Beitrag von Youngster » Do 18. Jul 2013, 01:05

Hallo Leute,
Leider habe ich keinen geeigneten "Platz" für dieses Thema gefunden. Wenn es doch einen gibt bitte verschieben, danke. :)

Nun zu meiner eigentlichen Frage. Ich würde mich gerne mehr mit Waffen auseinandersetzen, im technischen Sinne als auch beim Sportschießen.
Jagen interessiert mich eher weniger aber jedem das seine... ;) Jetzt habe ich nur das Problem dass mir noch 5 Jahre fehlen bis ich 21 bin und ich auch keinen in der Familie bzw. Verwandtschaft habe, der sich nur im entferntesten für Waffen interessiert und mich auf den Schießplatz mitnehmen könnte. Jedoch habe ich auf mehreren österreichischen Internetseiten gelesen, dass man die Waffenbesitzkarte bzw. den Waffenschein schon mit 16 Jahren beantragen kann. Jetzt würde ich gerne von euch wissen wie meine Chancen stehen diese auch zu bekommen. Ist das ganze nur bürokratisch möglich oder besteht eine reelle Chance dass ich sie bekommen könnte? Und wenn es möglich sein sollte, wüsste ich gern bei welchen Grund die Chancen besser stehen oder es egal ist was man angibt. (Sportschütze, Jäger, Heimsicherung....?)
:? Ich hoffe ihr könnt mir schnell weiterhelfen!!! Danke schon mal im Vorhinein
MFG Patrick

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Re: Wbk mit 16 Jahren

Beitrag von gewo » Do 18. Jul 2013, 01:07

hi

von einer WBK mit 16 waere mir nix bekannt

was geht ist kat C und Kat D ab 16
in der praxis aber wohl nur fuer (jung)jaeger
falls das auch fuer sportschuetzen durchgeht dann wahrscheinlich nur auf staatsmeisterschaftsebene ...
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Re: Wbk mit 16 Jahren

Beitrag von Youngster » Do 18. Jul 2013, 01:25

Antrag auf Ausnahmegenehmigung für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr
Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 11 WaffG für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr zu jagdlichen oder sportlichen Zwecken für meldepflichtige oder sonstige Schußwaffen (Kategorie C und D). Erledigung mittels Bescheid.
Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter einzubringen.

hmmm das mit den Kategorie c und d hab ich wohl überlesen...:(


Für genehmigungspflichtige Schußwaffen Kategorie -B-, das sind Faustfeuerwaffen und Repetierflinten sowie halbautomatische Schußwaffen an verlässliche Menschen, die das 21.Lebensjahr vollendet haben. Ausnahmen ab dem 18. Lebensjahr bestehen bei beruflichem oder jagdlichem Bedarf.

das heißt frühestens mit 18 und dann auch nur als Jäger und nicht als Sportschütze? Oder wenn man beim Bundesheer, Polizei oder sonstigen Organisationen ist.
Sehe ich das richtig? Als "normaler" Bürger und Sportschütze habe ich wirklich erst mit 21 die Möglichkeit auf eine kat. B Waffe?

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Re: Wbk mit 16 Jahren

Beitrag von gewo » Do 18. Jul 2013, 02:03

Youngster hat geschrieben:Für genehmigungspflichtige Schußwaffen Kategorie -B-, das sind Faustfeuerwaffen und Repetierflinten sowie halbautomatische Schußwaffen an verlässliche Menschen, die das 21.Lebensjahr vollendet haben. Ausnahmen ab dem 18. Lebensjahr bestehen bei beruflichem oder jagdlichem Bedarf.

das heißt frühestens mit 18 und dann auch nur als Jäger und nicht als Sportschütze? Oder wenn man beim Bundesheer, Polizei oder sonstigen Organisationen ist.
Sehe ich das richtig? Als "normaler" Bürger und Sportschütze habe ich wirklich erst mit 21 die Möglichkeit auf eine kat. B Waffe?


hi

polizei oder bundesheer werden ned reichen fuerchte ich
die innehabung von waffen im rahmen der beruflichen tätigkeit in diesen organisationen ist durch andere gesetze geregelt, da brauchst keine WBK, weder mit 18 noch mit 21

und WBK ab 18 fuer jaeger ...... da ist der antrag sicher auch a challenge
in den bundeslaendern evt moeglich
als waffenpass zb bei hundefuehrern waere es gut nachvollziehbar, evt fischereiaufsichtsorgangen (jagdaufsicht mit 18 geht sich fast ned aus, oder?)

aber WBK?

kommt immer auf den versuch an ...
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Wbk mit 16 Jahren

Beitrag von IT Guy » Do 18. Jul 2013, 05:58

Hallo,

Die eigentliche Hauptfrage lautet aber: Wie stehen deine Eltern zu diesem Wunsch/Vorhaben?

Und noch eine Frage: der Beruf des Büchsenmacher bzw. die HTL in Ferlach interessieren dich nicht?

Achja: aus welcher Ecke des Landes kommst Du denn?


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Re: Wbk mit 16 Jahren

Beitrag von Stickhead » Do 18. Jul 2013, 07:12

Der Antrag für eine Ausnahmebewilligung nach § 11 Abs. 2 WaffG ist sowieso auch vom gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen. Hast du Ergebnislisten gesammelt? Bist du aus Wien?
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: AW: Wbk mit 16 Jahren

Beitrag von Bernedti » Do 18. Jul 2013, 07:36

Lt. Meiner BH kannst du die sondergenehmigung mit 18 Jahren nur beantragen wenn du Hauptberuflich damit zu tun hast
Also Büchsenmacher oder ähnliches

Polizei oder Sicherheitsgewebe reichen da nicht aus

Alle Jagdschutz-organ-ausbildungen kann man meines wissens nach so und so erst ab 21 machen

Das einzige wost glück haben kannst ist wenn du in Jagdschein machst mit 18 und in deinen Revier genug Wildsaun herum laufen das du in Waffenpass bekommst
Aber das wird auch immer seltener



Via Handy incl. Tippfehler
:mrgreen: "Ein Hobby muss keinen Sinn haben sondern einfach nur Spaß Machen" :mrgreen:

Bud Spencer

Re: AW: Wbk mit 16 Jahren

Beitrag von Bud Spencer » Do 18. Jul 2013, 07:42

Bernedti hat geschrieben:
Das einzige wost glück haben kannst ist wenn du in Jagdschein machst mit 18 und in deinen Revier genug Wildsaun herum laufen das du in Waffenpass bekommst
Aber das wird auch immer seltener



Via Handy incl. Tippfehler


Nicht einmal dass!

Glaub mir!
WBK/WP unter 21 - NO GO. Es sei denn du arbeitest im Waffenhandel und selbst dann ist es eine Ermessensentscheidung der Behörde.

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Re: Wbk mit 16 Jahren

Beitrag von Promo » Do 18. Jul 2013, 08:28

WBK mit 19 ist mir in OÖ bekannt, liegt innerhalb der letzten 5 Jahre. Begründung weiß ich aber nicht mehr, habe ich aber selber gesehen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Bud Spencer

Re: Wbk mit 16 Jahren

Beitrag von Bud Spencer » Do 18. Jul 2013, 08:44

Promo hat geschrieben:WBK mit 19 ist mir in OÖ bekannt, liegt innerhalb der letzten 5 Jahre. Begründung weiß ich aber nicht mehr, habe ich aber selber gesehen.

Ja ich hab selbst mit jagdl. und sportl. Begründung keine bekommen.

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Re: Wbk mit 16 Jahren

Beitrag von Youngster » Do 18. Jul 2013, 10:52

Danke schonmal für die vielen antworten!
Mein dad ist eher dagegen dass ich mit waffen hantiere. Da könnte ich mir von meiner mutter schon mehr unterstützung erhoffen.
Ich komme aus niederösterreich nahe wien. Für die htl in ferlach bin ich wohl zu spät... Komme jetzt nächstes jahr in die 3. klasse maschinenbau fahrzeugtechnik

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Re: Wbk mit 16 Jahren

Beitrag von IT Guy » Do 18. Jul 2013, 11:16

Also ohne VOLLE Unterstützung der Eltern wird wohl eher schwer...

steilfeuer
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Re: Wbk mit 16 Jahren

Beitrag von steilfeuer » Do 18. Jul 2013, 11:55

bis du an ein waffenrechtliches dokument kommst, kannst dich ja in deinem verein alles, was an FFW von den kollegen leicht leihbar ist, testen, und dir eine meinung bilden, in welche richtung sich deine wahl dann bewegen wird.
@gewo: jagdaufseher in NÖ erst mit 21. daher ist auch die tür zu.

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Re: Wbk mit 16 Jahren

Beitrag von Youngster » Do 18. Jul 2013, 12:16

Das wäre meine nächste frage gewesen... Wisst ihr einen verein oder schießplatz auf dem ich schießen dürfte?? Ich war vor ca. Einem jahr bei waffen seidler glaube ich hat der geheißen und durfte dort aber nicht in den schießtunnel... Ja interessiert bin ich eigentlich in allem von pistolen, sturmgewehren bis zu präzisionsgewehren wie zb. Die m40a3 aber wo kann man mit so einer long range waffe schießen??

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