Also das StGB sagt:
StGB§ 11. Wer zur Zeit der Tat wegen einer Geisteskrankheit, wegen Schwachsinns, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, handelt nicht schuldhaft
Das hieße, dass man, wenn man so surzbetrunken ist, dass man gut von böse nicht unterscheiden kann (wann ist das?) schuldfrei wäre, ABER:
ABGB § 1307. Wenn sich jemand aus eigenem Verschulden in einen Zustand der Sinnesverwirrung oder in einen Notstand versetzt hat, so ist auch der in demselben verursachten Schaden seinem Verschulden zuzuschreiben. Eben dieses gilt auch von einem Dritten, der durch sein Verschulden diese Lage bei dem Beschädiger veranlaßt hat.
Das heißt, das ein Rauschzustand (eigenes Verschulden der Sinnesverwirrung!! - es hat Dich ja niemand zum Saufen gezwungen) NICHT strafmindernd ist!
Habe eineige OGH Urteile dazu gelesen, die alle in diesem Sinne waren: Saufen=kein Strafminderungsgrund
Grüße
Sandman
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Waffen und Alkohol
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Re: Waffen und Alkohol
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
Re: Waffen und Alkohol
Jsmith hat geschrieben:Waffen und Alkohol vertragen sich nicht - Punkt!
„All right, they're on our left, they're on our right, they're in front of us, they're behind us...they can't get away this time.“
Lewis B. Puller
Lewis B. Puller
Re: Waffen und Alkohol
BigBen hat geschrieben:meine interpretation (nicht ganz ernst gemeint) : je besoffener du bist wenn du auf einen bewaffneten, gewaltbereiten einbrecher in notwehr schiesst, umso besser vor gericht - das ganze wird dir dann nämlich in deinem notwehr-überschreitungsprozess als verminderte schuldfähigkeit ausgelegt
falsch, vor gericht ist alkohol kein milderungsgrund. im gegenteil.
wie bigM geschrieben hat, wenn man überhaupt wach wird
ne, im ernst: wenns sein muss, muss es sein. gut dastehen wird man vor gericht so und so nicht.
FW
" If the hammer is the only tool of people, they treat everything like a nail."
Re: Waffen und Alkohol
Wenn's ganz schlimm kommt, ist's besser schlecht vor Gericht dazustehen, als gut in der Aufbahrungshalle liegen.
Allerdings bezweifle ich, dass man rechtzeitig aufwacht.
Allerdings bezweifle ich, dass man rechtzeitig aufwacht.
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell
George Orwell
Re: Waffen und Alkohol
Zum Punkt aufwachen:
Im Szenario bin ich nicht von einem Vollrausch sondern vielmehr von leicht angeheitert ausgegangen.
Im Szenario bin ich nicht von einem Vollrausch sondern vielmehr von leicht angeheitert ausgegangen.