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Waffen und Alkohol

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Waffen und Alkohol

Beitrag von eXistenZ » Di 11. Mai 2010, 23:18

Das sich Waffen und Alkohol grundsätzlich nicht vertragen ist klar.

Aber "der Teufel schläft nicht" und deshalb meine Frage zu n. a. Szenario.

Angenommen man hat einen gemütlichen Abend mit Freunden bei einem erlesenen Tropfen Wein verbracht.

Die Freunde fahren nach Hause und man lägt sich schlafen. Zwei Stunden später wird man durch einen gewaltbereiten Einbrecher zu einer Notwehr mit Schusswaffe gezwungen.

Bedauerlicherweise befindet sich noch Alkohol im Blut, ist ein Gefägnisaufenthalt dadurch praktisch schon garantiert?

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Charles
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Re: Waffen und Alkohol

Beitrag von Charles » Di 11. Mai 2010, 23:28

Hmmm, schwer zu sagen...Deine Frage können nur Juristen beantworten.

Frage halt im Verband Forum nach, dort sind sie für Rechtssachen zuständig! :)



Charles

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Re: Waffen und Alkohol

Beitrag von Floody » Di 11. Mai 2010, 23:30

Also in Österreich würd ich generell von der schlimmsten Konsequenz ausgehen. Für den Schützen natürlich :|

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Re: Waffen und Alkohol

Beitrag von eXistenZ » Di 11. Mai 2010, 23:31

Charles hat geschrieben:Hmmm, schwer zu sagen...Deine Frage können nur Juristen beantworten.

Frage halt im Verband Forum nach, dort sind sie für Rechtssachen zuständig! :)



Charles

Habe ich ebenfalls gemacht. :) (doppelt hält besser)

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Re: Waffen und Alkohol

Beitrag von <BigM> » Di 11. Mai 2010, 23:32

Krasses Szenario, wirst du da noch wach?!

Und Achtung, sicher mal wieder Täterschutz und Streichelei, fürs Opfer ist dann´s Lachen vorbei!
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Re: Waffen und Alkohol

Beitrag von Leonardo » Di 11. Mai 2010, 23:38

Ich halte es ganz einfach:

Niemals soviel trinken das man nicht mehr Herr seiner Sinne ist! :mrgreen:

Förderlich wird ein Alkoholspiegel auf keinen Fall sein wenn es zu einer Schussabgabe kommt! :cry:
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Re: Waffen und Alkohol

Beitrag von HS911 » Di 11. Mai 2010, 23:43

Interessant ist auch die Frage, ob einem Alkohol bei waffenloser SV (oder SV mit einer Gelegenheitswaffe -> Blumentopf :D :D :D) auch zum Nachteil werden würde?

Erfolgt die Einstufung/Grenzwerte gleich wie beim Autofahren? Oder gilt generell 0.0?

Dann kommts wahrscheinlich auch stark auf die Beamten an, weil wenn die Beamten keine Alkoholisierung wahrnehmen, wird wohl nicht gemessen werden. Und viele der Beamten dürften meiner Einschätzung nach doch ein gesundes Gefühl für Gerechtigkeit haben.
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Re: Waffen und Alkohol

Beitrag von <BigM> » Mi 12. Mai 2010, 07:27

Die Beamten ja, Richter nein.
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Re: Waffen und Alkohol

Beitrag von BigBen » Mi 12. Mai 2010, 09:49

meine interpretation (nicht ganz ernst gemeint) : je besoffener du bist wenn du auf einen bewaffneten, gewaltbereiten einbrecher in notwehr schiesst, umso besser vor gericht - das ganze wird dir dann nämlich in deinem notwehr-überschreitungsprozess als verminderte schuldfähigkeit ausgelegt :lol:
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Waffen und Alkohol

Beitrag von Centershot » Do 13. Mai 2010, 14:21

Diese oft praktizierte Rechtsauslegung habe ich bisher noch nicht begriffen:
Besonders in Verkehrsrechtssachen, aber auch bei Gewaltdelikten kommt es oft zu einer deutlichen Strafminderung wenn der Nachweis einer "Volltrunkenheit zum Tatzeitpunkt" attestiert werden kann...!
Das deckt sich nicht mit meinem Rechtsempfinden! :evil:
Wenn jemand den ganzen Abend säuft und dann besoffen einen Unfall verursacht oder seine Familie massakriert kann ich keinen Milderungsgrund erkennen! Aus meiner Sicht wäre da eher eine Strafverstärkung zu erwägen...!
Ist nur meine persönliche Meinung...
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Re: Waffen und Alkohol

Beitrag von Maggo » Fr 14. Mai 2010, 08:17

Nun ja,der Gesetzgeber geht davon aus das du ab einer gewissen Promilleanzahl nicht mehr zurechnungsfähig bist und nicht weist was du tust.
Ob ein solcher "Strafmildenter Grund" sinvoll ist oder auch nicht ist natürlich in manchen Fällen zu hinterfragen.
Auf jeden Fall möchte ich nicht in eine solche Situation kommen wo man nach einer Feuchtfröhlichen Runde mit Kollegen oder nach einer Firmenfeier zum SV Fall aus welchen Gründen auch immer kommt.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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Re: Waffen und Alkohol

Beitrag von Vintageologist » Fr 14. Mai 2010, 17:44

Maggo hat geschrieben:Nun ja,der Gesetzgeber geht davon aus das du ab einer gewissen Promilleanzahl nicht mehr zurechnungsfähig bist und nicht weist was du tust.
Ob ein solcher "Strafmildenter Grund" sinvoll ist oder auch nicht ist natürlich in manchen Fällen zu hinterfragen.
Auf jeden Fall möchte ich nicht in eine solche Situation kommen wo man nach einer Feuchtfröhlichen Runde mit Kollegen oder nach einer Firmenfeier zum SV Fall aus welchen Gründen auch immer kommt.


Ich nehme an, da ist es dann wohl eher, auch wenn du noch zurechnungsfähig warst, so, wie wenn du beim Autofahren zwar unter der Promillegrenze warst, aber dennoch einen Unfall gebaut hast -> Im Zweifelsfall schuldig.
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Re: Waffen und Alkohol

Beitrag von Viper » Sa 29. Mai 2010, 08:34

Naja eine Notwehrsituation ist laut § 3 StGB geregelt:
______________________
Es ist erlaubt, sich der Verteidigung zu bedienen, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Falls nur ein geringer Schaden droht, muss die Gewaltanwendung verhältnismäßig sein. Als klassisches Beispiel wird oft der gelähmte Bauer angeführt, der einen äpfelstehlenden Jungen nicht vom Baum schießen darf, selbst, wenn das für ihn die einzige Möglichkeit wäre, den Angriff auf sein Eigentum abzuwehren.
______________________

Was insofern heißt, wenn jemand mit einem Messer oder einem waffenähnlichem Gegenstand im Dunkeln (meist brechen die Schweinepriester ja nachts ein) vor dir steht, du etwas getrunken hast, ist es von Vorzug wenn du demjenigen zuerst aufforderst zu verschwinden. Wenn besagte Person aber auf dich zukommt denke ich mir dass ein Warnschuss zb. in die Fußrichtung gerechtfertigter ist als wie einen Kopfschuss.

Also lieber in die Kniescheibe schießen, das macht weniger Sauerei und strafrechtlich isses sicher ein mildernder Grund.

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Re: Waffen und Alkohol

Beitrag von Vintageologist » Sa 29. Mai 2010, 14:26

Viper hat geschrieben:Was insofern heißt, wenn jemand mit einem Messer oder einem waffenähnlichem Gegenstand im Dunkeln (meist brechen die Schweinepriester ja nachts ein) vor dir steht, du etwas getrunken hast, ist es von Vorzug wenn du demjenigen zuerst aufforderst zu verschwinden. Wenn besagte Person aber auf dich zukommt denke ich mir dass ein Warnschuss zb. in die Fußrichtung gerechtfertigter ist als wie einen Kopfschuss.

Also lieber in die Kniescheibe schießen, das macht weniger Sauerei und strafrechtlich isses sicher ein mildernder Grund.


Das seh ich nicht so.

Wenn du schießt, dann auf jeden Fall so, dass er nachher keine Lügenaussagen mehr machen kann.

Gerade die multikulturellen Umverteilungsbereicherer wissen vor Gericht GENAU, was sie den Richtern vorheulen müssen. Und die erzählen denen, ohne mit der Wimper zu zucken eine komplette Lüge von wegen, sie hätten gar nicht angegriffen sondern haben das Messer "nur" verwendet um die Tür aufzubekommen und du hast sofort zu schießen begonnen etc.
Und du stehst dann ganz baff da, braust vielleicht noch auf, weil du gar nicht fassen kannst, dass der so lügen kann und tada! Schon hat die Pikachu mit Plastikglied in der Hose herausgefunden, wer hier der eigentliche Verbrecher war.
Klingt nach einem Paranoiamärchen, ist es aber nicht.

Nebenbei... WENN ich meine Schusswaffe schon gebrauchen muss, dann besteht ohnehin erhebliche Gefahr. Und da ich annehme, dass deine Wohnung die üblichen Zimmerausmaße hat, würde ich in dem Fall den Schuss möglichst so platzieren, dass der mit sofortiger Wirkung umfliegt und rein gar nichts mehr machen kann. Ein Beinschuss, abgesehen von der geringen Zielfläche, bedeutet in keinster Weise, dass der danach nicht weitergehen kann. Gerade, falls er auf Drogen oder sonstwas ist.

Ich würde grundsätzlich auf den Torso zielen. Große Fläche und gute Wirkung. Kopfschuss ist für uns nicht-Spezialeinheiten in der Eile und unter dem Zustand (nach dem uniebsamen Erwachen) ohnehin eher Glücksspiel. Und auch so würde es vor Gericht wahrscheinlich tatsächlich einen schlechten Eindruck machen. Mit der üblichen Leier, du hättest ja nur auf die "Gelegenheit" gewartet.
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Re: Waffen und Alkohol

Beitrag von Jsmith » Sa 29. Mai 2010, 21:51

Waffen und Alkohol vertragen sich nicht - Punkt!

Jeder verantwortungsvolle Waffenbesitzer sollte danach trachten, dass er absolut nüchtern ist wenn er mit Waffen hantiert. Es gibt sicher Leute, die volltrunken noch besser mit Waffen umgehen können als viele Andere nüchtern, aber es gibt auch Piloten die voll im Öl einen Jumbo sehr gut fliegen können - nur ich möcht nicht hinten drinnen sitzen....

Dass ein Schusswaffengebrauch gegen Personen in Notwehr nicht anders bewertet werden wird, wie ein Schusswaffengebrauch im nüchternen Zustand wage ich zu bezweifeln - vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand - und eine Notwehrüberschreitung hat man äußerst schnell hängen - und dann kommt der Zivilprozess mit Schadenersatzforderungen wo sich jeder "Opferanwalt" genüsslich den Alkoholtest holen wird.....besser nicht betrunken sein - gut für die Gesundheit und schlecht für eventuelle Gewalttäter :eusa-hand: !

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