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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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hy
hab mal ne frage
wenn man sich abseits des BüM eine kat.C kauft muss man die doch binnen einer frist beim BüM registrieren lassen
ist es ein problem wenn man es nach der frist anmeldet
und muss ich den privat[u]verkauf[/u] einer kat.C melden.
danke schon mal im voraus
hab mal ne frage
wenn man sich abseits des BüM eine kat.C kauft muss man die doch binnen einer frist beim BüM registrieren lassen
ist es ein problem wenn man es nach der frist anmeldet
und muss ich den privat[u]verkauf[/u] einer kat.C melden.
danke schon mal im voraus
Re: zu spät registrieren
Ja, es ist ein Problem.
Den Verkauf musst Du nicht melden.
Blick ins Waffengesetz schadet nie.
Den Verkauf musst Du nicht melden.
Blick ins Waffengesetz schadet nie.
Re: zu spät registrieren
Ich spiele mal des Teufels advokaten:
Wo kein kläger da kein richter. ABER:
Es besteht die Möglichkeit die Waffe auch jetzt noch ins ZWR zu registrieren. (Selbstregistrierung)
Anm.: Ja ich weiß an und für sich ist im programm nicht vorgesehen das man nach dem Stichtag gekaufte Waffen selbst registriert... Das Programm lässt es aber zu.
Wie bereits schon einmal diskutiert, wird wohl keine Waffenbehörde dies zu deinem Nachteil auslegen.
Wo kein kläger da kein richter. ABER:
Es besteht die Möglichkeit die Waffe auch jetzt noch ins ZWR zu registrieren. (Selbstregistrierung)
Anm.: Ja ich weiß an und für sich ist im programm nicht vorgesehen das man nach dem Stichtag gekaufte Waffen selbst registriert... Das Programm lässt es aber zu.
Wie bereits schon einmal diskutiert, wird wohl keine Waffenbehörde dies zu deinem Nachteil auslegen.
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Do 5. Sep 2013, 17:15, insgesamt 1-mal geändert.
Re: zu spät registrieren
Wichtig ist imho dass alles kat. c bis 30. Juni 2014 registriert ist. Ansonsten wirds Strafen geben. (monetär)
Re: zu spät registrieren
danke für die schnelle antwort
aber ich nehme mal an das es sehr empfehlenswert ist die kat.C vor einem privatverkauf anzumelden
aber ich nehme mal an das es sehr empfehlenswert ist die kat.C vor einem privatverkauf anzumelden
Re: zu spät registrieren
garryoo hat geschrieben:danke für die schnelle antwort
aber ich nehme mal an das es sehr empfehlenswert ist die kat.C vor einem privatverkauf anzumelden
Verstehe nicht was du meinst
Bevor du eine Waffe kaufst musst du gar nichts anmelden, da du sie nicht besitzt. Nacher ist sie innerhalb der gesetzlichen Pflicht zu melden/ins zwr einzutragen (für Waffen welche nach dem 1.Okt 2012 werworben worden sind sollte das eigentlich nur ein Gewerbetreibender können)
Re: zu spät registrieren
Er verkauft die Waffe...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
-
- Supporter .308 Win
- Beiträge: 3180
- Registriert: Do 13. Okt 2011, 16:16
- Wohnort: Oberösterreich
Re: zu spät registrieren
und wieder mal (nix gegen den Threadersteller) der Beweis, dass Viele das prozedere noch nicht kennen...
ich finde das mittlerweile sowas von arg! Sorry, aber wenn i mir speziell in unserer ländlichen gegend vorstelle dass da in jedem 2. haus irgendwas mit Lauf rummodert werden die alle lt gesetz kriminell und wissens gar nicht...Wie will man diese Leute erreichen??
Das Motto : Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wird bald a Leitspruch der Exekutive werden....
ich finde das mittlerweile sowas von arg! Sorry, aber wenn i mir speziell in unserer ländlichen gegend vorstelle dass da in jedem 2. haus irgendwas mit Lauf rummodert werden die alle lt gesetz kriminell und wissens gar nicht...Wie will man diese Leute erreichen??
Das Motto : Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wird bald a Leitspruch der Exekutive werden....
Re: zu spät registrieren
BigBen hat geschrieben:Er verkauft die Waffe...
OK
wenn er die Waffe vor dem 1.Okt 2012 erworben hat, musser als Privatverkäufer nichts machen außer sich über das Alter des Käufers vergewissern (Kat. C + D)
Wenn er die Waffe nach dem 1. Okt 2012 erworben, noch nicht ins Zwr eingetragen hat und nun verkaufen will, bin ich mir nicht sicher ob das rechtlich geht
Wäre defacto als Strohmannkauf zu betrachten hmm?! Judikatur dazu?...
Re: zu spät registrieren
savage3000 hat geschrieben:und wieder mal (nix gegen den Threadersteller) der Beweis, dass Viele das prozedere noch nicht kennen...
ich finde das mittlerweile sowas von arg! Sorry, aber wenn i mir speziell in unserer ländlichen gegend vorstelle dass da in jedem 2. haus irgendwas mit Lauf rummodert werden die alle lt gesetz kriminell und wissens gar nicht...Wie will man diese Leute erreichen??
Das Motto : Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wird bald a Leitspruch der Exekutive werden....
Naja nur gilt derzeit (also ab 2014), dass wenn eine nicht ins ZWR gemeldete Waffe aufgefunden wird, aber die Papiermeldung da ist glaube ich lediglich eine Verwaltungsübertretung und noch kein illegaler Waffenbesitz od dgl vorliegt. Aber hier werden wir wohl abwarten müssen...
Re: zu spät registrieren
Bud Spencer hat geschrieben:Naja nur gilt derzeit (also ab 2014), dass wenn eine nicht ins ZWR gemeldete Waffe aufgefunden wird, aber die Papiermeldung da ist glaube ich lediglich eine Verwaltungsübertretung und noch kein illegaler Waffenbesitz od dgl vorliegt....
quelle?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: zu spät registrieren
gewo hat geschrieben:Bud Spencer hat geschrieben:Naja nur gilt derzeit (also ab 2014), dass wenn eine nicht ins ZWR gemeldete Waffe aufgefunden wird, aber die Papiermeldung da ist glaube ich lediglich eine Verwaltungsübertretung und noch kein illegaler Waffenbesitz od dgl vorliegt....
quelle?
Wie gesagt wir haben noch nicht 2014 also kann es keiner genau wissen.
Aber Fakt ist:
Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums, gibt sich trotzdem optimistisch: „Es ist noch Zeit bis Juni 2014. Ich gehe davon aus, dass die Betroffenen ihre Waffen melden werden.“
Personen, die die Frist versäumen, machen sich in jedem Fall strafbar, betont er. „Es ist eine Verwaltungsübertretung, wenn man die rechtzeitige Registrierung unterlässt“, erklärt Grundböck.
http://kurier.at/chronik/niederoesterre ... 25.022.083
Definition Verwaltungsübertretung: Eine Verwaltungsstrafe wird wegen Übertretung von Verwaltungsvorschriften durch die betreffende Verwaltungsbehörde verhängt.
Im Verwaltungsstrafgesetz gibt es drei Strafarten: Geldstrafe (häufigste Form), Freiheitsstrafe (unter bestimmten Voraussetzungen) und Verfall (Entzug).
Eine Freiheitsstrafe wegen einer Verwaltungsübertretung darf nur dann verhängt werden, wenn dies notwendig ist, um die Täterin/den Täter von weiteren Übertretungen gleicher Art abzuhalten.
Also geldstrafe+Verfall... schätze ich
Re: zu spät registrieren
außerdem muss ich beim kaufdatum nicht die wahrhit sagen
...schließlich wird sie vom vorherigen besitzer ja nicht als verkauft gemeldet
oder habe ich da irgendwo einen denkfehler drinnen
...schließlich wird sie vom vorherigen besitzer ja nicht als verkauft gemeldet
oder habe ich da irgendwo einen denkfehler drinnen
Re: zu spät registrieren
Es gab noch ein anderes Interview mit jemandem aus dem BMI. Ich habs mir leider nicht gespeichert. Aber klang eher nach, man wird sich halt was überlegen ... so ala geringe Geldstrafe oder so.
Geht doch auch nicht anders. Wenn man anfängt hier hart durchzugreifen, dann fördert man das organisierte Verbrechen, weil dann massenweise Leute ihre C und D Waffen quasi herschenken werden und die geraten dann sicher nicht in den legalen Umlauf. Außerdem wäre es "politischer" Selbstmord mit Anlauf. In jedem 4. Haushalt liegen in Österreich irgendwelche Waffen herum. Das heißt, es gibt so gut wie keine Familie, wo nicht irgendein Familienangehöriger Probleme bekommen würde. Und Entzug wegen so was lächerlichem wie nicht registrieren, also das stelle ich mir lustig vor. Da wären die Gerichte die nächsten 5 Jahre lahmgelegt bis sie alles aufgearbeitet hätten. Das geht also bei der Masse real auch nicht. Und vor allem schaffen die 2 Regierungsparteien bei der nächsten Wahl dann zu 100% gemeinsam die Absolute nicht mehr. Das riskiert von den Beiden kein einziger.
Wir leben in Österreich, hier wird auch nur mit Wasser gekocht. Ich bezweifle dass hier irgendwas substanzielles kommt und mehr als du du du, du böser Junge, hier kriegst nen kleinen Strafzettel mit 50€ und a Ruhe ist, wird nicht kommen. Ich kanns mir echt nicht vorstellen, dass dieses Thema in Österreich irgendjemanden hinterm Ofen hervorholt.
Es hat bei der Einführung des Registers ja schon niemanden interessiert, also warum soll das nächstes Jahr anders werden?!?
Geht doch auch nicht anders. Wenn man anfängt hier hart durchzugreifen, dann fördert man das organisierte Verbrechen, weil dann massenweise Leute ihre C und D Waffen quasi herschenken werden und die geraten dann sicher nicht in den legalen Umlauf. Außerdem wäre es "politischer" Selbstmord mit Anlauf. In jedem 4. Haushalt liegen in Österreich irgendwelche Waffen herum. Das heißt, es gibt so gut wie keine Familie, wo nicht irgendein Familienangehöriger Probleme bekommen würde. Und Entzug wegen so was lächerlichem wie nicht registrieren, also das stelle ich mir lustig vor. Da wären die Gerichte die nächsten 5 Jahre lahmgelegt bis sie alles aufgearbeitet hätten. Das geht also bei der Masse real auch nicht. Und vor allem schaffen die 2 Regierungsparteien bei der nächsten Wahl dann zu 100% gemeinsam die Absolute nicht mehr. Das riskiert von den Beiden kein einziger.
Wir leben in Österreich, hier wird auch nur mit Wasser gekocht. Ich bezweifle dass hier irgendwas substanzielles kommt und mehr als du du du, du böser Junge, hier kriegst nen kleinen Strafzettel mit 50€ und a Ruhe ist, wird nicht kommen. Ich kanns mir echt nicht vorstellen, dass dieses Thema in Österreich irgendjemanden hinterm Ofen hervorholt.
Es hat bei der Einführung des Registers ja schon niemanden interessiert, also warum soll das nächstes Jahr anders werden?!?
Re: zu spät registrieren
@Noldi
Ich sehs ähnlich Allerdings könnte für die betroffenen sehr wohl im weitesten Sinne der Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit in betracht kommen.
Aber derzeit alles Spekulation.
Ich sehs ähnlich Allerdings könnte für die betroffenen sehr wohl im weitesten Sinne der Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit in betracht kommen.
Aber derzeit alles Spekulation.