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garryoo
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Beitrag von garryoo » Do 5. Sep 2013, 16:57

hy
hab mal ne frage

wenn man sich abseits des BüM eine kat.C kauft muss man die doch binnen einer frist beim BüM registrieren lassen

ist es ein problem wenn man es nach der frist anmeldet


und muss ich den privat[u]verkauf[/u] einer kat.C melden.

danke schon mal im voraus

therion
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Re: zu spät registrieren

Beitrag von therion » Do 5. Sep 2013, 17:00

Ja, es ist ein Problem.
Den Verkauf musst Du nicht melden.
Blick ins Waffengesetz schadet nie.

Bud Spencer

Re: zu spät registrieren

Beitrag von Bud Spencer » Do 5. Sep 2013, 17:07

Ich spiele mal des Teufels advokaten:

Wo kein kläger da kein richter. ABER:
Es besteht die Möglichkeit die Waffe auch jetzt noch ins ZWR zu registrieren. (Selbstregistrierung)

Anm.: Ja ich weiß an und für sich ist im programm nicht vorgesehen das man nach dem Stichtag gekaufte Waffen selbst registriert... Das Programm lässt es aber zu.
Wie bereits schon einmal diskutiert, wird wohl keine Waffenbehörde dies zu deinem Nachteil auslegen.
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Do 5. Sep 2013, 17:15, insgesamt 1-mal geändert.

Bud Spencer

Re: zu spät registrieren

Beitrag von Bud Spencer » Do 5. Sep 2013, 17:14

Wichtig ist imho dass alles kat. c bis 30. Juni 2014 registriert ist. Ansonsten wirds Strafen geben. (monetär)

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Re: zu spät registrieren

Beitrag von garryoo » Do 5. Sep 2013, 17:16

danke für die schnelle antwort ;)


aber ich nehme mal an das es sehr empfehlenswert ist die kat.C vor einem privatverkauf anzumelden

Bud Spencer

Re: zu spät registrieren

Beitrag von Bud Spencer » Do 5. Sep 2013, 17:21

garryoo hat geschrieben:danke für die schnelle antwort ;)


aber ich nehme mal an das es sehr empfehlenswert ist die kat.C vor einem privatverkauf anzumelden


Verstehe nicht was du meinst :think:
Bevor du eine Waffe kaufst musst du gar nichts anmelden, da du sie nicht besitzt. Nacher ist sie innerhalb der gesetzlichen Pflicht zu melden/ins zwr einzutragen (für Waffen welche nach dem 1.Okt 2012 werworben worden sind sollte das eigentlich nur ein Gewerbetreibender können)

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Re: zu spät registrieren

Beitrag von BigBen » Do 5. Sep 2013, 17:22

Er verkauft die Waffe...
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Re: zu spät registrieren

Beitrag von savage3000 » Do 5. Sep 2013, 17:26

und wieder mal (nix gegen den Threadersteller) der Beweis, dass Viele das prozedere noch nicht kennen...
ich finde das mittlerweile sowas von arg! Sorry, aber wenn i mir speziell in unserer ländlichen gegend vorstelle dass da in jedem 2. haus irgendwas mit Lauf rummodert werden die alle lt gesetz kriminell und wissens gar nicht...Wie will man diese Leute erreichen??
Das Motto : Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wird bald a Leitspruch der Exekutive werden....

Bud Spencer

Re: zu spät registrieren

Beitrag von Bud Spencer » Do 5. Sep 2013, 17:28

BigBen hat geschrieben:Er verkauft die Waffe...


OK
wenn er die Waffe vor dem 1.Okt 2012 erworben hat, musser als Privatverkäufer nichts machen außer sich über das Alter des Käufers vergewissern (Kat. C + D)

Wenn er die Waffe nach dem 1. Okt 2012 erworben, noch nicht ins Zwr eingetragen hat und nun verkaufen will, bin ich mir nicht sicher ob das rechtlich geht :think:
Wäre defacto als Strohmannkauf zu betrachten hmm?! Judikatur dazu?...

Bud Spencer

Re: zu spät registrieren

Beitrag von Bud Spencer » Do 5. Sep 2013, 17:32

savage3000 hat geschrieben:und wieder mal (nix gegen den Threadersteller) der Beweis, dass Viele das prozedere noch nicht kennen...
ich finde das mittlerweile sowas von arg! Sorry, aber wenn i mir speziell in unserer ländlichen gegend vorstelle dass da in jedem 2. haus irgendwas mit Lauf rummodert werden die alle lt gesetz kriminell und wissens gar nicht...Wie will man diese Leute erreichen??
Das Motto : Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wird bald a Leitspruch der Exekutive werden....



Naja nur gilt derzeit (also ab 2014), dass wenn eine nicht ins ZWR gemeldete Waffe aufgefunden wird, aber die Papiermeldung da ist glaube ich lediglich eine Verwaltungsübertretung und noch kein illegaler Waffenbesitz od dgl vorliegt. Aber hier werden wir wohl abwarten müssen...

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Re: zu spät registrieren

Beitrag von gewo » Do 5. Sep 2013, 17:36

Bud Spencer hat geschrieben:Naja nur gilt derzeit (also ab 2014), dass wenn eine nicht ins ZWR gemeldete Waffe aufgefunden wird, aber die Papiermeldung da ist glaube ich lediglich eine Verwaltungsübertretung und noch kein illegaler Waffenbesitz od dgl vorliegt....


quelle?
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Re: zu spät registrieren

Beitrag von Bud Spencer » Do 5. Sep 2013, 17:51

gewo hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben:Naja nur gilt derzeit (also ab 2014), dass wenn eine nicht ins ZWR gemeldete Waffe aufgefunden wird, aber die Papiermeldung da ist glaube ich lediglich eine Verwaltungsübertretung und noch kein illegaler Waffenbesitz od dgl vorliegt....


quelle?


Wie gesagt wir haben noch nicht 2014 also kann es keiner genau wissen.

Aber Fakt ist:

Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums, gibt sich trotzdem optimistisch: „Es ist noch Zeit bis Juni 2014. Ich gehe davon aus, dass die Betroffenen ihre Waffen melden werden.“
Personen, die die Frist versäumen, machen sich in jedem Fall strafbar, betont er. „Es ist eine Verwaltungsübertretung, wenn man die rechtzeitige Registrierung unterlässt“, erklärt Grundböck.


http://kurier.at/chronik/niederoesterre ... 25.022.083

Definition Verwaltungsübertretung: Eine Verwaltungsstrafe wird wegen Übertretung von Verwaltungsvorschriften durch die betreffende Verwaltungsbehörde verhängt.
Im Verwaltungsstrafgesetz gibt es drei Strafarten: Geldstrafe (häufigste Form), Freiheitsstrafe (unter bestimmten Voraussetzungen) und Verfall (Entzug).
Eine Freiheitsstrafe wegen einer Verwaltungsübertretung darf nur dann verhängt werden, wenn dies notwendig ist, um die Täterin/den Täter von weiteren Übertretungen gleicher Art abzuhalten.

Also geldstrafe+Verfall... schätze ich :think:

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garryoo
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Re: zu spät registrieren

Beitrag von garryoo » Do 5. Sep 2013, 18:25

außerdem muss ich beim kaufdatum nicht die wahrhit sagen

...schließlich wird sie vom vorherigen besitzer ja nicht als verkauft gemeldet

oder habe ich da irgendwo einen denkfehler drinnen

;)

Noldi
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Re: zu spät registrieren

Beitrag von Noldi » Do 5. Sep 2013, 18:26

Es gab noch ein anderes Interview mit jemandem aus dem BMI. Ich habs mir leider nicht gespeichert. Aber klang eher nach, man wird sich halt was überlegen ... so ala geringe Geldstrafe oder so.

Geht doch auch nicht anders. Wenn man anfängt hier hart durchzugreifen, dann fördert man das organisierte Verbrechen, weil dann massenweise Leute ihre C und D Waffen quasi herschenken werden und die geraten dann sicher nicht in den legalen Umlauf. Außerdem wäre es "politischer" Selbstmord mit Anlauf. In jedem 4. Haushalt liegen in Österreich irgendwelche Waffen herum. Das heißt, es gibt so gut wie keine Familie, wo nicht irgendein Familienangehöriger Probleme bekommen würde. Und Entzug wegen so was lächerlichem wie nicht registrieren, also das stelle ich mir lustig vor. Da wären die Gerichte die nächsten 5 Jahre lahmgelegt bis sie alles aufgearbeitet hätten. Das geht also bei der Masse real auch nicht. Und vor allem schaffen die 2 Regierungsparteien bei der nächsten Wahl dann zu 100% gemeinsam die Absolute nicht mehr. Das riskiert von den Beiden kein einziger.

Wir leben in Österreich, hier wird auch nur mit Wasser gekocht. Ich bezweifle dass hier irgendwas substanzielles kommt und mehr als du du du, du böser Junge, hier kriegst nen kleinen Strafzettel mit 50€ und a Ruhe ist, wird nicht kommen. Ich kanns mir echt nicht vorstellen, dass dieses Thema in Österreich irgendjemanden hinterm Ofen hervorholt.
Es hat bei der Einführung des Registers ja schon niemanden interessiert, also warum soll das nächstes Jahr anders werden?!?

Bud Spencer

Re: zu spät registrieren

Beitrag von Bud Spencer » Do 5. Sep 2013, 18:30

@Noldi

Ich sehs ähnlich ;) Allerdings könnte für die betroffenen sehr wohl im weitesten Sinne der Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit in betracht kommen.
Aber derzeit alles Spekulation.

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