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Registrierte Langwaffen im ZWR löschen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- tschuttl
- .50 BMG
- Beiträge: 733
- Registriert: Di 25. Mai 2010, 22:24
- Wohnort: Im tiefen Wald bei einer Hexe
Registrierte Langwaffen im ZWR löschen
Hätte da eine Frage an die Wissenden. Als gesetzestreuer Bürger habe ich meine Langwaffen im ZWR registriert. Vor ein paar Monaten habe ich dann zwei dieser Langwaffen verkauft. Nun wollte ich die Einträge im ZWR löschen. Ist aber leider nicht möglich. Wie bringe ich diese Waffen im Register weg?
LG
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Jeder Riese, jeder Zwerg trinkt Bier vom Starkenberg
Re: Registrierte Langwaffen im ZWR löschen
Auf behörde gehen und austragen lassen.
Selber geht das nicht!
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Re: Registrierte Langwaffen im ZWR löschen
tschuttl hat geschrieben:Hätte da eine Frage an die Wissenden. Als gesetzestreuer Bürger habe ich meine Langwaffen im ZWR registriert. Vor ein paar Monaten habe ich dann zwei dieser Langwaffen verkauft. Nun wollte ich die Einträge im ZWR löschen. Ist aber leider nicht möglich. Wie bringe ich diese Waffen im Register weg?
LG
Ich würds einfach registriert lassen, wieso sollte man sich die Arbeit machen und zur Behörde gehen wenn man vom Gesetz her nicht muss. Solltens irgendwann nachschauen kommen weil zb.: 70 Waffen im ZWR registriert sind sehens dann vor Ort eh, dass die Hälfte davon nicht mehr da ist. Wenn das alle so machen habens schön viel Arbeit wenns Verwahrungskontrollen für Kat. C einführen wollen irgendwann
Re: AW: Registrierte Langwaffen im ZWR löschen
Eigentlich sollten die Waffen durch die Neuregistrierung des jetzigen Besitzers automatisch aus Deiner Aufstellung gelöscht werden.
So war es zumindest gedacht.
Wenn der neue Besitzer dem aber nicht nachkommt.........
Grüße
Sandman
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So war es zumindest gedacht.
Wenn der neue Besitzer dem aber nicht nachkommt.........
Grüße
Sandman
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.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
Re: AW: Registrierte Langwaffen im ZWR löschen
sandman hat geschrieben:Eigentlich sollten die Waffen durch die Neuregistrierung des jetzigen Besitzers automatisch aus Deiner Aufstellung gelöscht werden.
So war es zumindest gedacht.
Wenn der neue Besitzer dem aber nicht nachkommt.........
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Sandman
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Wie hoch ist die Chance, dass eine Waffe 2 Mal mit dem exakt gleichen Namen registriert wird ? Überhaupt bei den Ordonnanzwaffen wo die Hersteller oft nicht direkt drauf stehen. Da wird aus einem Sauer und Sohn Karabiner 98k dann ein Mauser K98, ein K98k usw. Es ist absolut unmöglich dass da automatisch Waffen gelöscht werden.
Re: Registrierte Langwaffen im ZWR löschen
Hieß es nicht noch vor ein paar Wochen dass Kat C und D überhaupt nicht gelöscht werden können?!?
Es hieß ja dass das nur eine Fortführung der Zettel bei den Büchsnern sind und dort wurde ja auch nichts ausgetragen. Der Eintrag sagt dementsprechend ja nur aus dass man die Waffe zu einem gewissen Zeitpunkt mal erworben hat, aber nicht ob man sie immer noch besitzt.
Und sonst, Abfrage übers Datenschutzgesetz und danach halt eine Löschung verlangen ... Müsste ich mir durchlesen aber vielleicht würde eine Löschung von hinfälligen Eintragungen über das Datenschutzgesetz funktionieren ...
Es hieß ja dass das nur eine Fortführung der Zettel bei den Büchsnern sind und dort wurde ja auch nichts ausgetragen. Der Eintrag sagt dementsprechend ja nur aus dass man die Waffe zu einem gewissen Zeitpunkt mal erworben hat, aber nicht ob man sie immer noch besitzt.
Und sonst, Abfrage übers Datenschutzgesetz und danach halt eine Löschung verlangen ... Müsste ich mir durchlesen aber vielleicht würde eine Löschung von hinfälligen Eintragungen über das Datenschutzgesetz funktionieren ...
Re: AW: Registrierte Langwaffen im ZWR löschen
yoda hat geschrieben:sandman hat geschrieben:Eigentlich sollten die Waffen durch die Neuregistrierung des jetzigen Besitzers automatisch aus Deiner Aufstellung gelöscht werden.
So war es zumindest gedacht.
Wenn der neue Besitzer dem aber nicht nachkommt.........
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Sandman
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Wie hoch ist die Chance, dass eine Waffe 2 Mal mit dem exakt gleichen Namen registriert wird ? Überhaupt bei den Ordonnanzwaffen wo die Hersteller oft nicht direkt drauf stehen. Da wird aus einem Sauer und Sohn Karabiner 98k dann ein Mauser K98, ein K98k usw. Es ist absolut unmöglich dass da automatisch Waffen gelöscht werden.
War mit den bisher eingetragenen B-Waffen auch nicht anders... was glaubt ihr, wieviel Amtsschreibversionen der guten 9mm Luger es gibt...
Re: AW: Registrierte Langwaffen im ZWR löschen
yoda hat geschrieben:Wie hoch ist die Chance, dass eine Waffe 2 Mal mit dem exakt gleichen Namen registriert wird ? Überhaupt bei den Ordonnanzwaffen wo die Hersteller oft nicht direkt drauf stehen. Da wird aus einem Sauer und Sohn Karabiner 98k dann ein Mauser K98, ein K98k usw. Es ist absolut unmöglich dass da automatisch Waffen gelöscht werden.
hi
gross ist die chance
vor allem gibts ja oft verschiedenste moeglichkeiten die waffentype einzugeben
allein beim nagant ist die datenbank bei den modellen voll mit gleichen begriffen
Mod. 91
Modell 91/30
91-30
usw ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Registrierte Langwaffen im ZWR löschen
najo wenn du willst dass es klappt kannst dem käufer ja eine kopie deiner registrierung geben, damit hat er ja für die neuregistrierung schon mal einen anhaltspunkt welche schreibweise du gewählt hast.
ich bin mir aber nicht so sicher ob (technisch und logisch) überhaupt vorgesehen war dass die dinger überhaupt "verschwinden" sollen wenn man sie verkauft?
schlimmstenfalls wen es dir ein anliegen ist kannst ja die behörde mit einem nachweis des verkaufs auffordern die austragung vorzunehmen.
ich bin mir aber nicht so sicher ob (technisch und logisch) überhaupt vorgesehen war dass die dinger überhaupt "verschwinden" sollen wenn man sie verkauft?
schlimmstenfalls wen es dir ein anliegen ist kannst ja die behörde mit einem nachweis des verkaufs auffordern die austragung vorzunehmen.
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
- Maggo
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Re: Registrierte Langwaffen im ZWR löschen
Ich würde einfach keinen Bahö draus machen und es bei der "Registrierung" belassen.Kein Mensch hat vor dem ZWR seine Waffe beim Büchsenmacher mit den alten Meldungen austragen lassen,warum sollte ich dies jetzt im neuen ZWR tun?
Früher oder später kommt sowieso ein Durcheinander im ZWR raus,die wenigsten werden in erwägung ziehen eine Waffe zu verkaufen um dann in die Behörde zu laufen und sie auszutragen sofern es die Behörde es überhaupt tut.Die Austragung ist im Gesetz nicht vorgesehen,also würde ich keine schlafenden Hunde wecken, und vorauseilender Gehorsam war eigendlich noch nie gut.
Im Prinzip ist das ZWR eine Moderne Form der §30 Meldung beim Büchser,mit den Sinn das die EU mit der Richtlinie genüge getan wird und um eine zusätzliche Einnahmequelle für die Büchser zu schaffen.
Denn keine Behörde der Welt lässt ernsthaft heikle Behördendaten Geschweige dem Behördenarbeit Gewerbetreibenden über wenn es so extrem wichtig wäre.
Früher oder später kommt sowieso ein Durcheinander im ZWR raus,die wenigsten werden in erwägung ziehen eine Waffe zu verkaufen um dann in die Behörde zu laufen und sie auszutragen sofern es die Behörde es überhaupt tut.Die Austragung ist im Gesetz nicht vorgesehen,also würde ich keine schlafenden Hunde wecken, und vorauseilender Gehorsam war eigendlich noch nie gut.
Im Prinzip ist das ZWR eine Moderne Form der §30 Meldung beim Büchser,mit den Sinn das die EU mit der Richtlinie genüge getan wird und um eine zusätzliche Einnahmequelle für die Büchser zu schaffen.
Denn keine Behörde der Welt lässt ernsthaft heikle Behördendaten Geschweige dem Behördenarbeit Gewerbetreibenden über wenn es so extrem wichtig wäre.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren!
Re: Registrierte Langwaffen im ZWR löschen
Zusätzliche einnahmequelle?
War ja bisher auch nicht gratis, manche hatten geradezu apothekerpreise. Und bei neukäufen wird es sicher weiterhin im preis inkludiert sein. Wär die erste behörde die sich um einnahmequellen der schäfchen sorgt
War ja bisher auch nicht gratis, manche hatten geradezu apothekerpreise. Und bei neukäufen wird es sicher weiterhin im preis inkludiert sein. Wär die erste behörde die sich um einnahmequellen der schäfchen sorgt
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
Re: Registrierte Langwaffen im ZWR löschen
Naja, man hätte auch Neuregistrierungen via Internet erlauben können...
Re: Registrierte Langwaffen im ZWR löschen
IT Guy hat geschrieben:Naja, man hätte auch Neuregistrierungen via Internet erlauben können...
Das ist ein Punkt, wo wir viel mehr Protest einlegen hätten müssen und wo vor allem die Jägerschaft völlig geschlafen hat.
Re: Registrierte Langwaffen im ZWR löschen
Ganz ernsthaft...wieviele aus der "Jägerschaft" wären wohl wirklich in der Lage selbstständig ihre Waffen über das Internet zu registrieren? Die Option selbst wäre natürlich trotzdem sehr begrüßenswert...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Registrierte Langwaffen im ZWR löschen
Hab mir das ZWR gerade angesehen, wirklich lustig wie viele Namen es da für die Winchester 1894 gibt -> 1894, 94, 94AE, 94 AE, Modell 1894, Unterhebel Repertiergewehr Modell 1894 ...
Ich bin ja am überlegen ob ich mich beschweren soll, dass das Modell 1894 Trapper nicht zu finden ist
Ich bin ja am überlegen ob ich mich beschweren soll, dass das Modell 1894 Trapper nicht zu finden ist