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Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Leonardo
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Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von Leonardo » Di 7. Sep 2010, 12:52

Ist man Verpflichtet bei einer Kontrolle den Beamten von Anfang an, darüber in Kenntnis zu setzen das man Waffen im Fahrzeug hat,oder nicht? :think:


Das die Waffen laut Gesetz richtig verwahrt sind setze ich bei dieser Frage mal vorraus und steht nicht zur Diskussion.






Gruß Leonardo
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Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von gewo » Di 7. Sep 2010, 12:53

Leonardo hat geschrieben:Ist man Verpflichtet bei einer Kontrolle den Beamten von Anfang an, darüber in Kenntnis zu setzen das man Waffen im Fahrzeug hat,oder nicht? :think:
Das die Waffen laut Gesetz richtig verwahrt sind setze ich bei dieser Frage mal vorraus und steht nicht zur Diskussion.
Gruß Leonardo


hallo

nein, ist mann nicht

wuerde ich auch keinesfalls von mir aus tun solange der beamte mich nicht fragt was im koffer ist
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Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von Leonardo » Di 7. Sep 2010, 13:01

gewo hat geschrieben:
Leonardo hat geschrieben:Ist man Verpflichtet bei einer Kontrolle den Beamten von Anfang an, darüber in Kenntnis zu setzen das man Waffen im Fahrzeug hat,oder nicht? :think:
Das die Waffen laut Gesetz richtig verwahrt sind setze ich bei dieser Frage mal vorraus und steht nicht zur Diskussion.
Gruß Leonardo


hallo

nein, ist mann nicht

wuerde ich auch keinesfalls von mir aus tun solange der beamte mich nicht fragt was im koffer ist
aus genau dem grund liegen bei mir auch nie scheiben oder gehoerschuetzer im auto rum


Gibt es da einen Gesetzes Text dazu? Habe nichts gefunden.. :think:
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Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von gewo » Di 7. Sep 2010, 13:07

Leonardo hat geschrieben:Gibt es da einen Gesetzes Text dazu? Habe nichts gefunden.. :think:


hallo

gibt keine wuerde ich wetten
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Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von Expat » Di 7. Sep 2010, 13:38

Muss man denn bei einer Kontrolle erwähnen, wenn man z.B. Gefahrgut in geringen Mengen transportiert (sprich: so wenig, dass ich es nicht aussen am Auto kenntlich machen oder besonders geschützt transportieren muss)?
Meines wissens nach nicht und auch darum würd ich es nicht erwähnen - hätte ich einen Waffenpass und eine CCW am Mann, dann würde ich es jedoch wohl angeben (spätestens falls man aussteigen soll), bzw. freundlich den Waffenpass vorzeigen und darauf hinweisen das ich bewaffnet bin.
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Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von gewo » Di 7. Sep 2010, 14:05

Expat hat geschrieben:..hätte ich einen Waffenpass und eine CCW am Mann, dann würde ich es jedoch wohl angeben (spätestens falls man aussteigen soll), bzw. freundlich den Waffenpass vorzeigen und darauf hinweisen das ich bewaffnet bin.


hallo

auch das wuerde ich bleibenlassen

deklaration von waffen erst wenn man mich danach fragat bzw wenn zu erwarten ist dass der beamte die waffen sieht (zb wenn der kofferaum zu oeffnen ist und da liegt das PSG in seiner waffenhuelle drinnen)

ich habe einfach zuviel schi** dass mich dann ein uebernervoeser exekutiv-azubi mangels entsprechender routine und wissen mit seiner dienstglock im zitternden anschlag (und natuerlich finger am abzug) perlustriert ...

dass muss ich nicht haben
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Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von Abbath » Di 7. Sep 2010, 14:11

Muss man nicht. Und sollte man auch nicht.
Gehe nie zu deinem Ferscht, wenn du nicht gerufen werscht.

Gibt zwar Befürworter des Legalwaffenbesitzes unter den Staatsdienern, aber eben auch genug Gegner.


Alles verpackt, im Kofferaum, von aussen nicht einsehbar. Keine Gegenstände oder Zeitschriften die darauf vermuten lassen, dass sich im Wagen eine Waffe befinden könnte. Übrigens wär das laut Urteil Verwaltungsgerichtshof auch eine Voraussetung dafür, die Waffen für einen kurzen Zeitraum (Tags max 6 Std, Nachts max 3 Std) im Fahrzeug zu verwahren.

Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs wurde einem Sportschützen zum Verhängnis, da sein vor dem Schießstand abgestellter Wagen und der von aussen sichtbare, geschlossene Koffer, (in dem er tatsächlich seine Flinte eigentlich gesetzeskonform lagerte), vermuten ließen, dass sich in dem Fahrzeug eine Waffe befindet.

Anzeige hatten damals soweit ich weiß übereifrige Polizisten erstattet...
bild.de: "Talibankämpfer von US Marines angel*delt."

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Old Sam
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Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von Old Sam » Di 7. Sep 2010, 14:20

Hatte vor kurzem eine Kontrolle mit dem Waffenkoffer auf dem Rücksitz ( weil der Golf so einen grindigen Kofferraum hat, dass der Koffer net reinpasst.

Frage: Haben Sie da eine Waffe im Auto?
Ja, eine Sharps
?? eine was?

Nun, ich hab sie ihm gezeigt und gudde. Hat gestaunt was es nicht alles so gibt, der Junge.
Howdy

Old Sam

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Amen

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Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von gewo » Di 7. Sep 2010, 14:27

Abbath hat geschrieben:...
Alles verpackt, im Kofferaum, von aussen nicht einsehbar. Keine Gegenstände oder Zeitschriften die darauf vermuten lassen, dass sich im Wagen eine Waffe befinden könnte. Übrigens wär das laut Urteil Verwaltungsgerichtshof auch eine Voraussetzung dafür, die Waffen für einen kurzen Zeitraum (Tags max 6 Std, Nachts max 3 Std) im Fahrzeug zu verwahren.
...


hallo

aber nur Kat C bzw KAT D

KAT B alleine im auto geht garnicht
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Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von kemira » Di 7. Sep 2010, 14:29

gewo hat geschrieben:KAT B alleine im auto geht garnicht

Macht nix, legen wir noch Kat C und D dazu, dann sind die B nicht so allein, dann geht das wieder...

[/scherzerl]

Kat.B ohne Aufsicht im Auto lassen ist ein no-go...
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...

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Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von Expat » Di 7. Sep 2010, 14:45

gewo hat geschrieben:ich habe einfach zuviel schi** dass mich dann ein uebernervoeser exekutiv-azubi mangels entsprechender routine und wissen mit seiner dienstglock im zitternden anschlag (und natuerlich finger am abzug) perlustriert ...

dass muss ich nicht haben


Was denkst du, passiert, wenn du aussteigst und der Cop dabei dein Holster/die Waffe sieht?
Da lass ich lieber die Pfoten am Lenkrad bzw. zeig ihm den WP und alles ist gut.

Wie gesagt, nur falls man zum aussteigen aufgefordert wird.
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Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von Vintageologist » Di 7. Sep 2010, 15:48

Expat hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:ich habe einfach zuviel schi** dass mich dann ein uebernervoeser exekutiv-azubi mangels entsprechender routine und wissen mit seiner dienstglock im zitternden anschlag (und natuerlich finger am abzug) perlustriert ...

dass muss ich nicht haben


Was denkst du, passiert, wenn du aussteigst und der Cop dabei dein Holster/die Waffe sieht?
Da lass ich lieber die Pfoten am Lenkrad bzw. zeig ihm den WP und alles ist gut.

Wie gesagt, nur falls man zum aussteigen aufgefordert wird.


Ja, also beim WP würd ich zumindest beim Aussteigen drauf hinweisen, bevor der es "zufällig" selbst sieht und überreagiert.
Bei normalen Kofferwaffen lt. WBK Vorschriften braucht man überhaupt nichts sagen... ist ja auch nicht Sinn der Verkehrskontrolle.
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Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von pointi2009 » Di 7. Sep 2010, 15:55

wenn man jetzt schon bei Waffen im Auto sind. Eine andere hypothetische Frage:

bist auf dem Weg vom oder zum Schiessstand oder sonst wohin und du hast gesetzeskonform deine Kat B GKFFW dabei im Kofferraum oder Rückstizbank und wirst in einen Autodiebstahl involviert, bei dem die Aneigner dir mit Waffe aus Auto drohen, dass du anhalten sollst. Wie würdet ihr euch verhalten?

:)
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

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Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von Schnittbrot » Di 7. Sep 2010, 15:59

da mein PKW ohnehin rundum gepanzert ist, würde ich einfach weiter fahren ;)

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Re: Verkehrkontrolle - Waffen im Auto...

Beitrag von herr_rhodes » Di 7. Sep 2010, 16:01

pointi2009 hat geschrieben:wenn man jetzt schon bei Waffen im Auto sind. Eine andere hypothetische Frage:

bist auf dem Weg vom oder zum Schiessstand oder sonst wohin und du hast gesetzeskonform deine Kat B GKFFW dabei im Kofferraum oder Rückstizbank und wirst in einen Autodiebstahl involviert, bei dem die Aneigner dir mit Waffe aus Auto drohen, dass du anhalten sollst. Wie würdet ihr euch verhalten?

:)


So stark auf die Bremse steigen, dass der Koffer vom Rücksitz rutscht und auf der Mittelkonsole aufschlägt, aber genau so, dass sich die Verschlussschnallen des Koffers öffnen und mir meine Glock, ein Magazin und ein Packerl Munition genau auf den Schoß fallen :mrgreen: !

Nein im Ernst:
Anhalten, aussteigen und Taxi rufen ... wahrscheinlich halt ...

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