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Der Teufel schläft nie... kleine Info zum NACHDENKEN!
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Der Teufel schläft nie... kleine Info zum NACHDENKEN!
darfst du auch in eine fremde wohnung gehen und die milch im kühlschrank austrinken nur weil die wohnungstür aufsteht? eher nicht - und so sieht das im normalfall auch der gesetzgeber. die beweislast liegt allerdings beim wlan-eigentümer!
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
- Dave_64
- Supporter .338 Little Dave
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Re: Der Teufel schläft nie... kleine Info zum NACHDENKEN!
Ich nenn das gerne sskm
selbst schuld kein mitleid
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"www.wildtac.at"
"custom(at)wildtac.at"
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Re: Der Teufel schläft nie... kleine Info zum NACHDENKEN!
BigBen hat geschrieben:darfst du auch in eine fremde wohnung gehen und die milch im kühlschrank austrinken nur weil die wohnungstür aufsteht? eher nicht
hallo
naja, wenn da anstelle der milch wertsachen waeren dann hat es der gesetzgeber verboten
das delikt dazu heisst "vorschubleistung zum diebstahl" bzw "beguenstigung"
der die tuere ned versperrt macht sich strafbar
genauso wie wenn du das cabrio offen parkst ..
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Der Teufel schläft nie... kleine Info zum NACHDENKEN!
das ist wohl eher fahrlässigkeit als begünstigung (http://www.jusline.at/299_Beg%C3%BCnstigung_StGB.html). ich kann meine wohnungstür den ganzen tag offen stehen lassen, wenn dann jemand was klaut ist es halt diebstahl und kein einbruch und die versicherung wird sich wegen grober fahrlässigkeit quer stellen. aber ich hab deshalb als wohnungseigentümer keine straftat begangen. das gilt aber nur solange nur ich der geschädigte bin - steht meine wohnung offen und eine offen rumliegende waffe wird gestohlen und damit eine straftat begangen, dann werde ich sehr wohl probleme bekommen.
ähnlich ist es mit dem wlan: wenn jemand über mein offenes wlan eine straftat begeht, dann habe ich meine sorgfaltspflicht vernachlässigkeit und eine straftat dadurch mit zu verantworten. das ist aber ein komplett anderer sachverhalt als wenn jemand ein offenes wlan einfach so mitbenutzt und damit nichts schlimmes anstellt - und davon sind wir ja ursprünglich ausgegangen
ähnlich ist es mit dem wlan: wenn jemand über mein offenes wlan eine straftat begeht, dann habe ich meine sorgfaltspflicht vernachlässigkeit und eine straftat dadurch mit zu verantworten. das ist aber ein komplett anderer sachverhalt als wenn jemand ein offenes wlan einfach so mitbenutzt und damit nichts schlimmes anstellt - und davon sind wir ja ursprünglich ausgegangen
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