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Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Fiete
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Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von Fiete » Mi 25. Sep 2013, 12:21

Meine Freundin hat ebenso wie ich eine WBK und wir haben beide jeweils 2 Pistolen (dh 4 Stück im Haushalt).
3 Davon sind in einen kleinen Safe mit Nummernschloss verwahrt. Die Glock (die auch zur Selbstverteidigung dienen soll ist im Schlafzimmer im Armlock Wandkoffer)

1. Wenn die Polizei zur Kontrolle kommt: Ist es dann ok das wir beide Zugang zu allen Waffen im Haushalt haben oder müssten wird die Waffen nach Besitzer trennen?

2.Darf die Glock mit geladenen Magazin aber nicht durchgeladen im Wandkoffer verwahrt werden?

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Re: AW: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von RR1000 » Mi 25. Sep 2013, 12:33

Zu Punkt 2, ja das darfst du, dürftest die Glock sogar durchgeladen bereithalten.

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JoeK
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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von JoeK » Mi 25. Sep 2013, 12:42

Jeder darf nur zu so vielen Waffen Zugang haben wie er Plätze eingetragen hat.
Sind es mehr, sind alle Waffen weg denn die Zuverlässigkeit ist nicht mehr gegeben.

Ob eine Waffe geladen/unterladen/gesichert/... ist, ist (noch) egal, es gibt keine Pflicht zur Trennung von Waffe und Munition.
"Der stärkste Grund für die Menschen das Recht zu behalten, Waffen zu besitzen und zu tragen, ist als letzter Ausweg, sich selbst gegen die Tyrannei der Regierung zu verteidigen."

Thomas Jefferson

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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von yoda » Mi 25. Sep 2013, 12:54

JoeK hat geschrieben:Jeder darf nur zu so vielen Waffen Zugang haben wie er Plätze eingetragen hat.
Sind es mehr, sind alle Waffen weg denn die Zuverlässigkeit ist nicht mehr gegeben.


Das ist falsch, innerhalb der Familie ist es OK Waffen gemeinsam zu verwahren. Wenn zb der Mann 10 Plätze und die Frau 2 Plätze hat dürfen in einem Tresor alle 12 Waffen gemeinsam verwahrt werden. Wurde hier schon mehrmals besprochen.

Bud Spencer

Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von Bud Spencer » Mi 25. Sep 2013, 12:56

yoda hat geschrieben:
Das ist falsch, innerhalb der Familie ist es OK Waffen gemeinsam zu verwahren. Wenn zb der Mann 10 Plätze und die Frau 2 Plätze hat dürfen in einem Tresor alle 12 Waffen gemeinsam verwahrt werden. Wurde hier schon mehrmals besprochen.


Richtig, sofern beide die gesetzlichen Vorraussetzungen erfüllen.

Bei Eheleuten kannst du bei der Polizei sogar um eine gemeinsame Waffenkontrolle ansuchen. Ob sies dann auch machen... :roll:
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Mi 25. Sep 2013, 13:00, insgesamt 1-mal geändert.

kawaz
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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von kawaz » Mi 25. Sep 2013, 12:57

JoeK hat geschrieben:Jeder darf nur zu so vielen Waffen Zugang haben wie er Plätze eingetragen hat.
Sind es mehr, sind alle Waffen weg denn die Zuverlässigkeit ist nicht mehr gegeben.


Stimmt nicht!!!



hier der Passus aus dem Waff.ges.

Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind an die Art der Sicherung von
Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners „keine überspitzten
Anforderungen“ zu stellen (VwGH vom 22. Juni 1976, Zahlen 1055, 1056/76, vom
29. April 1981, Zahl 3590/80). Weiters hat der VwGH im Erkenntnis vom 22. April
1981, Zahl 2978/80 ausgeführt, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz
berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine
„überspitzt stringenten Anforderung zu stellen“ sind.
Aus der oben zitierten Judikatur des VwGH lassen sich

vorausgesetzt ihr seid an gleicher Adresse gemeldet!!!

Fiete
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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von Fiete » Mi 25. Sep 2013, 12:59

Danke für die schnellen Antworten!!!
Dann ist ja alles in Butter bei uns :D

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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von Stickhead » Mi 25. Sep 2013, 13:05

Runderlass des BMI zur 2. WaffV hat geschrieben:
Auf Grundlage dieser Überlegungen stellt die gemeinsame Verwahrung von Schusswaffenm in einem Tresor unter Verwendung von jeweils nur einem Ehepartner zugänglichen Stahlkassetten zwar eine erhöhte Verwahrungssicherheit dar, es erscheint jedoch mit dem Schutzzweck der Norm des § 8 WaffG, dass nur Berechtigte Zugang zu genehmigungspflichtigen Schusswaffen haben sollen, nicht im Widerspruch zu stehen, wenn die Verwahrung der genehmigungspflichtigen Schusswaffen durch berechtigte Ehegaetten in einem Tresor ohne Verwendung von Stahlkassetten erfolgt.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von nokru » Mi 25. Sep 2013, 13:11

problem mMn ist hier nur das hier immer nur eheleute zitiert werden, Fiete aber im Anfangspost anfuehrt dass es seine Freundin ist.

ob es hier auch zu problemen kommen kann?

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Re: AW: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von sandman » Mi 25. Sep 2013, 13:21

nokru hat geschrieben:problem mMn ist hier nur das hier immer nur eheleute zitiert werden, Fiete aber im Anfangspost anfuehrt dass es seine Freundin ist.

ob es hier auch zu problemen kommen kann?


Bis auf das Erbrecht sind in Ö Lebensgemeinschaften, meines Wissens, gleich gestellt.

Grüße

Sandman

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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von Stickhead » Mi 25. Sep 2013, 13:32

Das ist einfach Auslegungssache. Ich würde es so auslegen, dass Menschen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, ihre Waffen gemeinsam verwahren dürfen.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von Hellboy » Mi 25. Sep 2013, 13:38

im zweifelsfall afoch bei da zuständigen bh/polizei nachfragen ?

gfühlsmässig würd ich auch sagen egal ob verheiratet oder bekanntgemachte lebensgemeinschaft (sollte bei gemeinsamer wohnung gegeben sein)

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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von JoeK » Mi 25. Sep 2013, 13:41

Also ich kann dazu nur sagen, daß einem Jagdkameraden und seiner Frau die Zugverlässlichkeit abgesprochen wurde weil beide ihre Fangschußwaffen und jeweils einen Halbautomaten im selben Schrank (wie auch alle ihre anderen Jagdwaffen) aufbewahrt hatten.

Die Frau ist leider verstorben und so wurde die Fall nie ausjudiziert, irgendwann hat der Mann dann eben alles als "Erbschaft" zurückbekommen - und wieder verkauft weil ihn die Jagd alleine nicht interessiert hat.

Leider ist recht haben und Recht bekommen in Österreich oft sehr weit auseinander.
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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von Hellboy » Mi 25. Sep 2013, 13:48

drum sag ich ja, einfach bei der zuständigen stelle abklären ..

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Re: Waffenverwahrung im 2 Personen Haushalt

Beitrag von nokru » Mi 25. Sep 2013, 14:39

Hellboy hat geschrieben:im zweifelsfall afoch bei da zuständigen bh/polizei nachfragen ?

gfühlsmässig würd ich auch sagen egal ob verheiratet oder bekanntgemachte lebensgemeinschaft (sollte bei gemeinsamer wohnung gegeben sein)


problem ist hierbei aber auch dasd hier eher nur eine muendliche aussage bekommen wirst, was richtig handfestes wuerde mich sehr wundern bzw wenn dann wirds eher ins negative hinauslaufen, weil sich keiner einen praezedenzfall schaffen will bzw. von oben eine auf den deckel bekommen will

und eingetragene also amtliche lebensgemeinschaft gibts ja meines wissens nach nur bei gleichgeschlechtlichen partnerschaften(liegt aber schon beim VfGH und steuer-, sozial-, erb- und arbeitsrechtlich gibts ja doch einige unterschiede zwischen einer eher/eingetragene partnerschaft und einer wilden ehe (aka freund/freundin)

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