wie wahrscheinlich ist es, dass die Behörde "versehentlich" ein
Wechselsystem, was als Zubehör zu einer bestehenden Waffe beantragt wurde,
auf einen freien Platz bucht?
Oder anders gefragt, wäre es besser es gibt gar keinen freien Platz?

Schnittbrot hat geschrieben:das ist der große Nachteil der Plastik-WBK. Verstehe allerdings nicht, weshalb das so kompliziert gehandhabt werden muss, denn ...
die einzelnen Waffen sind ja auch nicht auf der WBK angegeben (nur die Anzahl)
weshalb dann registrierungspflichtiges Zubehör anzahlmäßig angeführt werden muss, ist vollkommen unlogisch, zumal das Zubehör in direktem Zusammenhang mit der Waffe (Marke, Modell) steht.
ich weiß, ich weiß ... WaffG und Logik sind keine Freunde
laut meiner letzten Info vom Sachbearbeiter schon - wobeiLichtgestalt hat geschrieben:Soweit ich weiß steht auf der Plastikkarte nicht wieviel Wechselsysteme gemeldet sind.
auf meiner vom 20.9.2013 ausgestellten WBK steht hinten drauf "3 Zubehör"sepp hat geschrieben:Mein Sachbearbeiter hat zu mir letztens gesagt das es auch Einträge wie
2 Zubehör oder 3 Zubehör geben soll![]()
ob es stimmt konnte ich bisher noch nicht gesichert in Erfahrung bringen![]()
lg sepp
rupi hat geschrieben:auf meiner vom 20.9.2013 ausgestellten WBK steht hinten drauf "3 Zubehör"sepp hat geschrieben:Mein Sachbearbeiter hat zu mir letztens gesagt das es auch Einträge wie
2 Zubehör oder 3 Zubehör geben soll![]()
ob es stimmt konnte ich bisher noch nicht gesichert in Erfahrung bringen![]()
lg sepp
wenn ich mehr als 3 Zubehöre will muss ich eine neue WBK blechen um 115€, plus die 15€ Bearbeitungsgebühr pro neuem Zubehörantrag...