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Einfuhrerlaubnis nach Österreich einer Kategorie B Waffe
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Einfuhrerlaubnis nach Österreich einer Kategorie B Waffe
Zwar ist das nicht unbedingt mit Recht in Verbindung, aber zumindest [Verwaltung:
Weiß jemand von euch, wie die Beantragung einer Einfuhrerlaubnis (Kat. B Waffe von Deutschland nach Österreich) vor sich geht?
Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Ich nehme an, dass diese bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt wird, oder?
Wie lange dauert so etwas?
Ist damit gleich die Registrierung inkludiert, oder muss diese dann extra gemacht werden?
Um die Ausfuhrgenehmigung würde sich der deutsche Verkäufer kümmern.
danke für eure Hinweise!
Weiß jemand von euch, wie die Beantragung einer Einfuhrerlaubnis (Kat. B Waffe von Deutschland nach Österreich) vor sich geht?
Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Ich nehme an, dass diese bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt wird, oder?
Wie lange dauert so etwas?
Ist damit gleich die Registrierung inkludiert, oder muss diese dann extra gemacht werden?
Um die Ausfuhrgenehmigung würde sich der deutsche Verkäufer kümmern.
danke für eure Hinweise!
Re: Einfuhrerlaubnis nach Österreich einer Kategorie B Waffe
Die Beantragung ist normalerweise unproblematisch. Du gehst auf deine zuständige Waffenbehörde und füllst das Formular aus. Du brauchst dazu unbedingt die Waffendaten (inkl. Seriennummer). Die Kosten auf deiner Seite sind die, für die Importbewilligung (ca. 57,-) + Versandkosten. Im Normalfall kann man sie gleich mitnehmen. Zur letzten Frage: Am besten mit der Behörde Rücksprache halten. Das variiert meines Wissens nach.
Zuletzt würde ich dir Empfehlen, davon Abstand zu nehmen und den Service von Doubleaction in Anspruch zu nehmen
Zuletzt würde ich dir Empfehlen, davon Abstand zu nehmen und den Service von Doubleaction in Anspruch zu nehmen


Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
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- 9mm Para
- Beiträge: 24
- Registriert: So 20. Okt 2013, 18:28
Re: Einfuhrerlaubnis nach Österreich einer Kategorie B Waffe
Ich greif den Thread gleich mal auf.
Was muss man denn machen wenn man ne Waffe importieren will die vom BMI noch nicht als Kat. B eingestuft worden ist? Ist da meine erste Anlaufstelle auch die BH? Oder der Waffenhändler? Oder was anderes?
Was muss man denn machen wenn man ne Waffe importieren will die vom BMI noch nicht als Kat. B eingestuft worden ist? Ist da meine erste Anlaufstelle auch die BH? Oder der Waffenhändler? Oder was anderes?
Re: Einfuhrerlaubnis nach Österreich einer Kategorie B Waffe
§ 44 WaffG: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 19251.html
Du rufst vorher beim BMLV an und fragst, ob die Waffe schon eingestuft wurde.
Wenn nicht, fragst du, wie du es machen sollst, dass du eine Einstufung bekommst
Wahrscheinlich wirst du ein Exemplar dem BMLV zur Begutachtung vorlegen lassen müssen.
Den Import wirst du über einen zum Handel mit Kriegsmaterial befugten Waffenhändler abwickeln müssen.
Danach wirds einen Bescheid geben und wenn die Waffe Kategorie A ist benötigst du nur noch eine Kategorie A Ausnahmebewilligung (ähnlich wie Lottogewinn, Blitzschlag, etc.)
Du rufst vorher beim BMLV an und fragst, ob die Waffe schon eingestuft wurde.
Wenn nicht, fragst du, wie du es machen sollst, dass du eine Einstufung bekommst

Wahrscheinlich wirst du ein Exemplar dem BMLV zur Begutachtung vorlegen lassen müssen.
Den Import wirst du über einen zum Handel mit Kriegsmaterial befugten Waffenhändler abwickeln müssen.
Danach wirds einen Bescheid geben und wenn die Waffe Kategorie A ist benötigst du nur noch eine Kategorie A Ausnahmebewilligung (ähnlich wie Lottogewinn, Blitzschlag, etc.)

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Einfuhrerlaubnis nach Österreich einer Kategorie B Waffe
pippoCampo hat geschrieben:Ich greif den Thread gleich mal auf.
Was muss man denn machen wenn man ne Waffe importieren will die vom BMI noch nicht als Kat. B eingestuft worden ist? Ist da meine erste Anlaufstelle auch die BH? Oder der Waffenhändler? Oder was anderes?
hi
bei kat B waffen die unter die kriegsmaterialverordnung fallen liegt die zustaendigkeit seit 11.10.2013 beim BMLV
fuer alle anderen beim BMI, abteilung III/3
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- DirtyHarriett
- .357 Magnum
- Beiträge: 43
- Registriert: Do 5. Jan 2012, 21:41
- Wohnort: Nähe Schattendorf
Re: Einfuhrerlaubnis nach Österreich einer Kategorie B Waffe
Bei einer aus Eigenbesitz nach Österreich importierten Kat-C-Büchse - hab ich da nur 6 Wochen für die Registrierung bei einem Waffenhändler, oder greift die Frist bis zum 30.6.2014 ? Sitze momentan in DE, ist eine Waffenregistrierung per Post / Mail möglich ?
Grüßlies
DH
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This is my handgun. There are many like it, but this one is mine. My handgun is my best friend. It is my life. I must master it as I must master my life.
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Re: Einfuhrerlaubnis nach Österreich einer Kategorie B Waffe
Du musst diese Waffe spätestens 6 Wochen nach der Einfuhr bei einem Büchsenmacher Registrieren. Die Frist bis 30.06.2014 gilt nur für Altbestand.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Einfuhrerlaubnis nach Österreich einer Kategorie B Waffe
DirtyHarriett hat geschrieben:...Sitze momentan in DE, ist eine Waffenregistrierung per Post / Mail möglich ?
hi
im gesetz steht dass zur meldung die identitaet mittels amtlichem lichtbildausweis persoenlich nachgewiesen werden muss
damit faellt "per post/ mail" aus ...
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Re: Einfuhrerlaubnis nach Österreich einer Kategorie B Waffe
woolf hat geschrieben:Gewo, das mit dem Lichtbildausweis ist ja nur für die "neue" Meldung von C+D beim Händler.
Kat. B muss ja nach wie vor bei der BH gemeldet werden und da heißt es sogar ausdrücklich: "...binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich anzuzeigen,..."
Welche Angaben in der Meldung enthalten sein müssen steht auch im § 28 (2). Bei Einfuhr aus einem EU-Land entfällt natürlich der ganze Teil mit der WBK-Nr des Verkäufers usw. Die Frist läuft ab EInfuhrdatum.
wieso denn jetzt wieder kat B ?
es geht doch um:
DirtyHarriett hat geschrieben:Bei einer aus Eigenbesitz nach Österreich importierten Kat-C-Büchse.....
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